The Project Gutenberg EBook of Die Religion innerhalb der Grenzen der
bloen Vernunft, by Immanuel Kant

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Title: Die Religion innerhalb der Grenzen der bloen Vernunft
       Text der Ausgabe 1793, mit Beifgung der Abweichungen der Ausgabe 1794

Author: Immanuel Kant

Editor: Karl Kehrbach

Release Date: December 15, 2017 [EBook #56182]

Language: German

Character set encoding: ISO-8859-1

*** START OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK DIE RELIGION ***




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                     Anmerkungen zur Transkription


In diesem Text finden sich drei Arten von Funoten. Kants ursprngliche
Funoten werden unmarkiert wiedergegeben. Funoten, die Kant selbst der
Ausgabe _B_ von 1794 hinzufgte, werden am Anfang des Funotentextes mit
[+] gekennzeichnet. Auerdem hat der Herausgeber (Kehrbach) sie in [[ ]]
eingeschlossen und mit eigenen Funoten als Zustze der Ausgabe _B_ von
1794 gekennzeichnet.

Zustzliche Funoten des Herausgebers (Kehrbach) sind im Text mit { }
und durch Einrckung des Funotentextes markiert.

Weitere Angaben zur Transkription finden sich am Ende des Buches.






                              Die Religion
                       innerhalb der Grenzen der
                            bloen Vernunft


                                  von
                             Immanuel Kant

                       Text der Ausgabe 1793, (A)
                     mit Beifgung der Abweichungen
                         der Ausgabe 1794, (B)

                           Herausgegeben von
                             Karl Kehrbach


                 Verlag von Philipp Reclam jun. Leipzig


                 Druck von Philipp Reclam jun. Leipzig




                       Vorrede des Herausgebers.                          [III]


Im Jahre 1792 hatte Kant in der von _J. E. Biester_ herausgegebenen
_Berlinischen Monatsschrift_ (S. 323-385) unter dem Titel: _Ueber das
radikale Bse in der menschlichen Natur_ einen Aufsatz{[1]}
verffentlicht, welcher der _erste_ von einer vier Stcke umfassenden
Serie von Aufstzen sein sollte. In diesen vier Stcken gedachte Kant
eine ausfhrliche Darstellung seiner Religionslehre oder wie er an
anderer Stelle{[2]} sagt: eine Auflsung der Aufgabe: Was darf ich
hoffen? zu geben.

Aber nur diesem _ersten_ Aufsatze wurde von der damaligen Censurbehrde
in Berlin, welcher auf Kants ausdrcklichen Wunsch jeder der Aufstze
vor dem Drucke unterbreitet werden sollte, das _Imprimatur_ ertheilt.
Dem _zweiten_ Stcke: Von dem Kampf des guten Princips mit dem bsen,
um die Herrschaft ber den Menschen dagegen wurde von derselben
Censurbehrde die Druckfreiheit _verweigert_.

Da Kant keineswegs gewillt war, wegen dieses Einspruches auf die
Verffentlichung der Abhandlungen zu verzichten, so beschlo er, das
ganze Material in Buchform erscheinen zu lassen; freilich nicht ohne es
_vor_ dem Drucke der Censur einer _theologischen Facultt_ zu
unterbreiten, die nach seiner mehrfach ausgesprochenen Meinung die
einzige Corporation war, welcher das Recht zustand, ber das Imprimatur   [IV]
_streng wissenschaftlicher Aufstze aus dem Gebiete der Religion_ zu
entscheiden.

Die theologische Facultt der Universitt Knigsberg, an welche sich
Kant gewandt hatte, gewhrte unbedenklich die Erlaubni zum Drucke.

Die erwhnten Abhandlungen erschienen sodann im Frhjahr 1793 in
Buchform unter dem Titel: Die Religion innerhalb der Grenzen der bloen
Vernunft. Knigsberg, bey Friedr. Nicolovius.{[3]}

Eine Darstellung der nheren Umstnde seines Conflictes mit der Berliner
Censurbehrde giebt Kant in einem Aufsatze, den er fr Borowsky
niederschrieb. Auch in dem schon erwhnten Briefe an Studlin errtert
er dieselbe Angelegenheit.

Da diese beiden Darstellungen zugleich einen Commentar zum Verstndnisse
der Vorrede der ersten Auflage (S. 8-12 dieser Ausgabe) bilden, so
schienen sie wichtig genug, um hier von Neuem gedruckt zu werden.

Borowsky hat den Aufsatz unter dem Titel: _Kants Censurleiden_ in
seinem Buche: Darstellung des Lebens und Charakters I. Kants (S. 233
u. ff.) publicirt. Er lautet:

Der Aufsatz vom radicalen Bsen ward im Jahre 1792 mit dem
ausdrcklichen Begehren an den Herausgeber der Berlinischen
Monatsschrift eingeschickt, da, obgleich diese Monatsschrift damals in
Jena gedruckt wurde, dennoch dieses Inserat der gewhnlichen Censur in
Berlin unterworfen werden sollte. Der Verfasser will durchaus auch nicht
den Schein einmal haben, als ob er einen literarischen Schleichhandel
gerne einschlge und nur bei geflissentlicher Ausweichung der strengen    [V]
Berlinischen Censur sogenannte khne Meinungen uere. Jene Abhandlung
vom radicalen Bsen ward also dem Herrn &c. _Hillmer_ vorgelegt und von
ihm mit der Erklrung an den Herausgeber der Monatsschrift
zurckgegeben: da sie gedruckt werden knnte, _da doch nur
tiefdenkende Gelehrte die Kant'schen Schriften lesen_. So ward sie denn
im Aprilstcke 1792 abgedruckt. Nun wurde die zweite Abhandlung: Von dem
Kampfe des guten Princips mit dem bsen u. f., nach Berlin gesandt, und
es sollte mit dieser eben derselbe Weg in Ansehung der Censur
eingeschlagen werden. Der Herausgeber fgte sich dem Willen des Autors,
gab ihm aber in einem Schreiben, Berlin den 18. Juni 1792, von dem
unvermutheten widrigen Erfolge folgende Nachricht: Ich habe es nie
recht begreifen knnen, warum Sie, mein verehrtester Freund! durchaus
auf die _hiesige_ Censur drangen. Aber ich gehorchte Ihnen und schickte
das Manuscript Herrn _Hillmer_. Dieser antwortete mir denn zu meinem
nicht geringen Erstaunen: -- -- da es ganz in die biblische Theologie
einschlage, habe er es, seiner Instruction gem, mit seinem Collegen,
Herrn _Hermes_, gemeinschaftlich durchgelesen, und da dieser das
_Imprimatur verweigere_, so trte er diesem bei. -- Ich schrieb nun an
Herrn _Hermes_ und erhielt zur Antwort: das Religionsedict sei seine
Richtschnur; -- weiter knne er sich nicht darber erklren. -- Es mu
wohl einen Jeden empren, da ein _Hillmer_ und _Hermes_ sich anmaen
wollen, der Welt vorzuschreiben, ob sie einen _Kant_ lesen solle oder
nicht. Es ist dies so eben erst passirt. Ich wei nun durchaus nicht,
was weiter zu thun ist. Aber ich glaube es mir und den Wissenschaften in
unserem Staate schuldig zu sein, etwas dagegen zu thun. Leben Sie recht
wohl, wenn ein solcher Verfall unserer Literatur anders Ihnen keine
unangenehme Stunde macht. _Biester_. Berlin, 18. Juni 1792. --
Natrlich verdro diese Nachricht den Autor, indessen wollte er doch die
zu dem ersterwhnten Aufsatze vom radicalen Bsen noch gehrigen drei
Abhandlungen dem Publikum nicht vorenthalten. Sein erster Plan war,
diese nach Gttingen an Dr. _Studlin_ zu schicken und durch ihn sie der  [VI]
Gttingen'schen theologischen Facultt vorlegen zu lassen. Nachher
wollte er den Weg bei der theologischen Facultt in Halle einschlagen.
Allein der Vorgang mit der Kritik aller Offenbarung, die _Fichte_
verfertigte und sein Verleger in Halle drucken lassen wollte, welcher
aber der dortige damalige Decan Dr. _Schulze_ das Imprimatur
verweigerte, veranlate ihn, auch diesen muthmalich vergeblichen
Schritt nicht zu thun, obwohl er zu den Herren _Niemeyer_ und _Knapp_
und ihren erleuchteten Religionskenntnissen Zutrauen genug hatte. Ungern
versetzte er die Theologen einer preuischen Universitt mit der
geistlichen Oberexaminationscommission in Spannung, aber da die
Knigsberg'sche theologische Facultt selbst nichts hiervon befrchtete,
so lie der Autor von dem Decan derselben die vier Aufstze censiren und
erhielt die Druckfreiheit des Werkes, das nun unter der Aufschrift:
Religion innerhalb der Grenzen der bloen Vernunft bei _Nicolovius_
erschienen ist. Aus dieser Erzhlung wird das, was in der Vorrede S.
XIII.{[4]} u. f. vorkommt, Jedermann verstndlich werden, dem ohne
diesen Schlssel durchaus undeutlich bleiben mu, was da, besonders S.
XV.{[5]} von brgerrichtenden Theologen und von dem Unterschiede der
Censur eines Geistlichen (Herrn Hermes) und eines Faculttstheologen
ausfhrlich gesagt wird.

An Professor Karl Friedrich _Studlin_ in Gttingen schreibt Kant in
Betreff derselben Angelegenheit:

... -- Mit beikommender Schrift: Religion innerhalb den Grenzen &c.
habe ich die dritte Abtheilung meines Plans zu vollfhren gesucht, in
welcher Arbeit mich Gewissenhaftigkeit und wahre Hochachtung fr die
christliche Religion, dabei aber auch der Grundsatz einer geziemenden
Freimthigkeit geleitet hat, nichts zu verheimlichen, sondern, wie ich
die mgliche Vereinigung der letzteren mit der reinsten praktischen
Vernunft einzusehen glaube, offen darzulegen. -- Der biblische Theolog
kann doch der Vernunft nichts Anderes entgegensetzen, als wiederum
Vernunft, oder Gewalt, und will er sich den Vorwurf der letzteren nicht   [VII]
zu Schulden kommen lassen, (welches in der jetzigen Krisis der
allgemeinen Einschrnkung der Freiheit im ffentlichen Gebrauch sehr zu
frchten ist,) so mu er jene Vernunftgrnde, wenn er sie sich fr
nachtheilig hlt, durch andere Vernunftgrnde unkrftig machen und nicht
durch Bannstrahlen, die er aus dem Gewlke der Hofluft auf sie fallen
lt; und das ist meine Meinung in der Vorrede S. XIX.{[6]} gewesen, da
ich zur vollendeten Instruction eines biblischen Theologen in Vorschlag
bringe, seine Krfte mit dem, was Philosophie ihm entgegen zu setzen
scheinen mchte, an einem System aller ihrer Behauptung, (dergleichen
etwa gegenwrtiges Buch ist,) und zwar gleichfalls durch Vernunftgrnde
zu messen, um gegen alle knftigen Einwrfe gewaffnet zu sein. -- Die
auf gewisse Art geharnischte Vorrede wird Sie vielleicht befremden; die
Veranlassung dazu ist diese: Das ganze Werk sollte in vier Stcken in
der Berlinischen Monatsschrift, doch mit der Censur der dortigen
Commission herauskommen. Dem ersten Stck gelang dieses (unter dem
Titel: Vom radicalen Bsen in der menschlichen Natur); indem es der
philosophische Censor, Herr G. R. Hillmer, als zu seinem Departement
gehrend annahm. Das zweite Stck aber war nicht so glcklich, weil Herr
Hillmer, dem es schien in die biblische Theologie einzugreifen, (welches
ihm das erste, ich wei nicht aus welchem Grunde, nicht zu thun
geschienen hatte,) es fr gut fand, darber mit dem biblischen Censor,
Herrn O. C. R. Hermes, zu conferiren, der es alsdann natrlicherweise
(denn welche Gewalt sucht nicht ein bloer Geistlicher an sich zu
reien?) als unter seine Gerichtsbarkeit gehrig in Beschlag nahm und
sein _legi_ verweigerte.{[7]} -- Die Vorrede sucht nun zu zeigen, da,
wenn eine Censurcommission ber die Rechtsame dessen, dem die Censur
einer Schrift anheim fallen sollte, in Ungewiheit ist, der Autor es
nicht auf sie drfe ankommen lassen, wie sie sich untereinander einigen   [VIII]
mchten, sondern das Urtheil einer einheimischen Universitt aufrufen
knne; weil da allein eine jede Facultt verbunden ist, auf ihre
Rechtsame zu halten und eine der anderen Ansprche zurckhalten, ein
akademischer Senat aber in diesem Rechtsstreit gltig entscheiden kann.
-- Um nun alle Gerechtigkeit zu erfllen, habe ich diese Schrift vorher
der theologischen Facultt zu ihrer Beurtheilung vorgelegt, ob sie auf
dieselbe, als in biblische Theologie eingreifend, Anspruch mache oder
vielmehr ihre Censur, als der philosophischen zustndig, von sich
abweise, und diese Abweisung, dagegen Hinweisung zu der letzteren auch
erhalten.

Diesen Vorgang Ihnen, wrdigster Mann, mitzutheilen, werde ich durch
Rcksicht auf den mglichen Fall, da darber sich etwa ein ffentlicher
Zwist ereignen drfte, bewogen, um auch in Ihrem Urtheil wegen der
Gesetzmigkeit meines Verhaltens, wie ich hoffe, gerechtfertigt zu
sein.

Kant hatte aber auch dadurch, da er seine Abhandlungen, nach
vorhergehender Censur durch die Knigsberger theologische Facultt, in
Buchform erscheinen lie, weiteren Conflicten, die er so gern vermied,
nicht ausweichen knnen. Denn in dem Jahre 1794, in welchem die _2.
Auflage_ der Religion innerhalb der Grenzen &c. erschienen war,
erhielt er eine von dem Minister _Wllmer_ unterzeichnete Knigl.
Cabinetsordre, in der ihm in Hinblick auf seine Religionslehre
vorgeworfen wurde, da er seine Philosophie zu Entstellung und
Herabwrdigung mancher Haupt- und Grundlehren der heiligen Schrift und
des Christenthums mibraucht und in der er zur gewissenhaftesten
Verantwortung aufgefordert wurde. Zugleich erhielt er den Befehl, sich
knftighin nichts dergleichen zu Schulden kommen zu lassen.

Diese Knigl. Cabinetsordre verffentlichte Kant in Gemeinschaft mit
seinem Verantwortungsschreiben in seiner Schrift: _Streit der
Facultten_. (1798.)

Da diese Schrift Kants demnchst in der Universal-Bibliothek zur
Verffentlichung gelangt, so wird hier von dem Abdruck der Cabinetsordre
und der Antwort auf dieselbe Abstand genommen.


                       Bibliographie der Drucke.                          [IX]

1. Die Religion innerhalb der Grenzen der bloen Vernunft. Vorgestellt
von Immanuel Kant. Knigsberg, bey Friedrich _Nicolovius_, 1793. XX
[II]. 296 S. 8, (_A_).

2. Die Religion innerhalb der Grenzen der bloen Vernunft ... Zweyte
vermehrte Auflage. Knigsberg, bey Friedrich _Nicolovius_, 1794. XXVI
[IV]. 314 S. 8, (_B_).

3. _Die Religion innerhalb der Grenzen der blossen Vernunft ... als No.
1 in Bd. X von: Immanuel Kants Smmtliche Werke. Herausgegeben von Karl
_Rosenkranz_ und Friedr. Wilh. _Schubert_, Leipzig, Leopold Voss, 1838.
XI, 1-247 S. 8, (R)._

4. Die Religion innerhalb der Grenzen der bloen Vernunft ... als No. V
in Bd. VI von: Immanuel Kants Werke, sorgfltig revidirte Gesammtausgabe
in zehn Bnden [_ed._ _G. Hartenstein_], Leipzig, 1839, Modes und
Baumann. XVI, 159-389 S. 8, (_Ha_).

5. _Die Religion innerhalb der Grenzen der blossen Vernunft ... als No.
IV in Bd. VI von: Immanuel Kants Smmtliche Werke. In chronologischer
Reihenfolge herausgegeben von _G. Hartenstein_, Leipzig, Leopold Voss,
1866. 8, S. XII u. 95-301 (Hb)._

6. _Die Religion innerhalb der Grenzen der blossen Vernunft ...
Herausgegeben und erlutert von _J. H. von Kirchmann_. Bd. XVII von:
Philosophische Bibliothek oder Sammlung der Hauptwerke der Philosophie
alter und neuer Zeit etc. Leipzig 1869 (1. Auflage) und 1875 (2.
Auflage), Erich Koschny. VI, 242 S. 8, (K)._

Es sind auerdem nach Hartensteins Aussage noch zwei Nachdrucke der 1.
Ausgabe erschienen (Leipzig und Frankfurt 1793, XXIV, 248 und XXIV, 296
S. 8).

_J. H. von Kirchmann_ erwhnt eine 3. _rechtmige_ Auflage. Diese
Angabe beruht wahrscheinlich auf einem Irrthume, denn in den auf
Bibliotheken gebruchlichen bibliographischen Hilfsmitteln ist sie        [X]
_nicht_ verzeichnet. Vielleicht ist eine Verwechselung eingetreten mit
der Theorie der reinen moralischen Religion &c. (G. L. Reiner), Riga
1796.

_Ad._ 1 und 2. Das Verhltni der 2. Auflage (_B_) zur 1. (_A_) ist von
Kant in den ersten Zeilen seiner Vorrede zu _B_ (S. 13 vorliegender
Ausgabe) kurz gekennzeichnet.

_Deutlicher_ tritt dasselbe in der folgenden Zusammenstellung der
_Varianten_ beider Texte hervor. S. S. XI-XVII.

_Ad_ 3. Die Ausgabe von _Rosenkranz_ und _Schubert_ (_R_) legt den Text
von _A_ zu Grunde und giebt die Zustze von _B_, fortlaufend numerirt,
unter dem Texte. Die brigen Varianten, welche nicht _Zusatzanmerkungen_
betreffen, sind _nicht_ erwhnt, eben so sind Emendationen des Druckes
_nicht_ angegeben.

_Ad_ 4 u. 5. Die Ausgaben von _G. Hartenstein_ (_Ha_ u. _Hb_) legen den
Text von _B_ zu Grunde und geben die Varianten von _A_ unter dem Texte.
Es sind dabei auch die unbedeutenderen Varianten bercksichtigt. Ein
vollstndiges Verzeichni derselben, welches allein eine genaue
Uebersicht ber das Verhltni der Drucke geben knnte, fehlt. Die
Vorrede enthlt ein Emendationsverzeichni.

_Ad_ 6. Die Ausgabe von _J. H. von Kirchmann_ legt den Text von _B_ zu
Grunde und giebt die Varianten von _A_ _unter_ dem Texte. Dieselben
stimmen genau mit den bezglichen Anmerkungen der 2. Hartenstein'schen
Ausgabe (_Hb_). Ein Varianten- und Emendationsverzeichni _fehlt_.


                   Varianten der Ausgaben _A_ u. _B_.

Das folgende Verzeichni, welches auch die sachlich unbedeutenden
Varianten erwhnt, gewhrt einen _allseitigen_ Einblick in die
Verschiedenheiten von _A_ und _B_. Bei der Methode, welche die frheren
Kanteditoren befolgten, war dies _nicht_ der Fall; eben so war auch in
meinen brigen Ausgaben Kant'scher Werke durch nicht hinlngliche
Trennung der _Varianten_ und _Emendationen_ das Verhltni der
Originaltexte zu einander dem Leser nicht klar dargelegt worden.

   S. 3, Z. 1 v. o.{[8]} A: Vorrede.                                      [XI]
                         B: Vorrede zur ersten Auflage.

   S. 4, Z. 15-16 v. o. A: da sie zu einem dergleichen in
                             nothwendiger Beziehung stehe
                        B: da sie auf einen solchen Zweck
                             eine nothwendige Beziehung habe

   S. 4, Z. 4 v. o. d. Anm. A: den moralischen Gesetze
                            B: dem moralischen Gesetze

   S. 7, Z. 6 u. 7 v. o. d. Anm. A: unumgngliche Bedingung,
                                      und zugleich zureichende
                                 B: unumgngliche und zugleich
                                      zureichende Bedingung

   S. 12, Note 1) A: Die auf den ersten Bogen ... entschuldigen.
                  B: -- -- --

   S. 21, Z. 19 v. o. d. Anm. A: Mittleres.
                              B: Mittleres. Eine moralisch-gleichgltige
                                   Handlung .... nthig ist.

   S. 21 u. 22. A: -- -- --
                B: Zusatzanmerkung: [+]) Herr Professor Schiller
                     .... aufgenommen zu haben.

   S. 23, Z. 8 v. o. A: Willkhr Einflu
                     B: Willkhr desselben Einflu

   S. 24, Z. 22 v. o. A: jeden einzelnen
                      B: den einzelnen

   S. 25, Z. 12 u. 13 v. o. A: und Erhaltung
                            B: und zur Erhaltung

   S. 26, Z. 12 v. o. A: Hierauf nmlich, nmlich
                      B: Hierauf, nmlich

   S. 28, Z. 1 v. o. A: Begierde
                     B: Begierde, _concupiscentia_

   S. 28, Z. 4 v. o. A: als ein solcher
                     B: als solcher

   S. 28. A: -- -- --
          B: Zusatzanm.: [+]) Hang ist eigentlich .... ausschliet.

   S. 30, Z. 6. v. u. A: gehrig
                      B: gehrt

   S. 32, Z. 6 v. u. A: verdorbener Hang                                  [XII]
                     B: verderbter Hang

   S. 33. A: --
          B: Zusatzanmerkung: [+]) Wie der immerwhrende ...
                                     zu Gute thun.

   S. 34. A: --
          B: Zusatzanmerkung: [+]) Wenn man dieser ihre Geschichte
                                       ... deren wegnimmt.

   S. 34, Z. 11 v. o. A: einem Stande
                      B: eines Standes

   S. 36, Z. 11 v. o. A: wovon der Begriff
                      B: worin der Begriff

   S. 36, S. 10 v. u. A: zu Bestimmung
                      B: zur Bestimmung

   S. 40, Z. 1 v. u. d. Anm. A: und der ersteren
                             B: und ist der ersteren

   S. 45, Z. 13 v. o. A: erhabnerer
                      B: erhabener

   S. 46. Differiren A und B in Bezug auf die Ueberschrift
          vgl. S. 46, Note 1)

   S. 47, Z. 5 v. o. d. Anm. A: und beide
                             B: auch beide

   S. 47, Z. 12 v. u. d. Anm. A: Wohlwollens
                              B: Wohlgefallens

   S. 52, Z. 24 v. o. d. Anm. A: einsehen wird.
                              B: einsehen wird. Den Begriff
                           der Freiheit ... Schwierigkeit wegfllt.

   S. 55-56. A: --
              B: Zusatzanmerkung: [+]) Diese allgemeine Anmerkung
                                           ... Maxime aufnehmen.

   S. 58, Z. 10 v. o. d. Anm. A: der letztern Voraussetzung
                              B: der letzten Voraussetzung

   S. 58, Z. 8 v. o. A: untereinander selbst aufreiben und zur
                     B: untereinander nicht selbst aufreiben,
                          sondern zur

   S. 59, Z. 1 v. u. A: bleibt, obgleich
                     B: bleibt, und obgleich

   S. 61, Z. 1 v. u. A: annehme
                     B: annehme und sich zu ihr herablasse

   S. 62, Z. 6 v. o. A: sie gleichwohl                                    [XIII]
                     B: diese gleichwohl

   S. 64, Z. 1 v. o. A: geschehen
                     B: geschehen sein mten

   S. 66, Z. 14 v. u. d. Anm. A: liebend Wesen
                              B: liebendes Wesen

   S. 69, Z. 4 v. u. A: ein ganz vollstndig
                     B: nie ganz vollstndig

   S. 69, Z. 13 v. o. A: Gtigkeit
                      B: Glckseligkeit

   S. 71, Z. 11 v. o. d. Anm. A: der sptern Reue
                              B: der spten Reue

   S. 71, Z. 8 u. 7 v. u. d. Anm. A: statuirt, so
                                  B: statuirt, (sondern entweder
                                ewig, oder gar nicht, gestraft) so

   S. 75, Z. 14 v. o. A: moralischen Verhltnisse
                      B: berschwenglichen Verhltnisse

   S. 76, Z. 7 v. u. d. Anm. A: Bei dem Hindus
                             B: Bei den Hindus

   S. 77, Z. 4 v. o. A: aller Neigungen
                     B: allen Neigungen

   S. 77, Z. 4 u. 5 v. o. A: mithin (auch allen ... verleiten)
                          B: (mithin ... verleiten)

   S. 79. A: -- -- --
          B: Zusatzanmerkung: [+]) Sondern nur ... heit Gnade.

   S. 79, Z. 8. v. o. A: der vermeinten gebesserten Gesinnung
                      B: der gebesserten Gesinnung

   S. 80, Z. 18 v. u. A: abgelegt hat
                      B: abgelegt habe

   S. 80, Z. 16 v. u. A: Gesinnung hat
                      B: Gesinnung habe

   S. 81-82. A: -- -- --
             B: Zusatzanmerkung: [+]) Die Absicht derer ...
                                          gehalten werden kann.

   S. 84-85. A: -- -- --
             B: Zusatzanmerkung: [+]) Eine vom angebornen ...
                                        zum Muster vorzustellen?

   S. 85-86. A: -- -- --
             B: Zus.: [+]) Nicht da er ... bergegangen ist.

   S. 86, Z. 10 v. o. A: ihrer ganzen moralischen Vollkommenheit          [XIV]
                      B: ihrer moralischen Vollkommenheit

   S. 87, Z. 3. v. o. A: seinen ersten Wohnsitz
                      B: ihren ersten Wohnsitz

   S. 88. A: -- -- --
          B: Zusatzanmerkung: [+]) Wobei man ... sei.

   S. 88, Z. 13 v. u. A: Erleuchtungen zu ergnzen
                      B: Erleuchtungen ergnzen

   S. 90, Z. 3 v. u. A: vor Alters
                     B: vor Alters zwar

   S. 90, Z. 1 v. u. d. Textes. A: Die Alten waren
                                B: Die alten Wunder waren

   S. 90, Z. 6 v. u. d. Anm. A: aus, die vor
                             B: aus, da sie doch, die

   S. 92, Z. 9 v. o. A: da Alles, was
                     B: da, was

   S. 93. A: -- -- --
          B: Zusatzanmerkung: [+]) Heit soviel als ... anzufechten.

   S. 93, Z. 2 v. u. d. Textes u. S. 94, Z. 1 v. o.
     A: Da aber die Gabe recht _fest_ an Wunder theoretisch
          zu glauben, sie auch wohl gar selbst bewirken, und
          man so den Himmel bestrmen knne
     B: Aber da man durch die Gabe recht _fest_ an Wunder
          theoretisch zu glauben, sie auch wohl gar selbst
          bewirken, und so den Himmel bestrmen knne

   S. 94, Z. 19-21 v. o. d. 2. Anm.
     A: durch die Ankndigung eines wahren Wunders
          aber dasselbe niedergeschlagen wird.
     B: da es hingegen durch die Ankndigung eines wahren
          Wunders niedergeschlagen wird.

   S. 97, Z. 5-6 v. o. A: und damit verbundene feindselige
                            Neigungen
                       B: und die damit verbundenen feindseligen
                            Neigungen

   S. 97, Z. 14 v. o. A: werden knnen
                      B: werden knnten

   S. 97, Z. 16 v. o. A: Vereinigung eine bestehende
                      B: Vereinigung als eine bestehende

   S. 98, Z. 23 v. o. A: seine ganz wohlbegrndete                        [XV]
                      B: ihre ganz wohlbegrndete

   S. 98, Z. 26 v. o. A: da sie jemals zu
                      B: da sie zu

   S. 100, Z. 8 v. o. A: weil Tugendpflichten
                      B: weil die Tugendpflichten

   S. 100, Z. 21 v. o. A: wie es auch mit
                       B: wie es mit

   S. 100, Z. 6 u. 5 v. u. d. Textes
     A: Befehdung des guten Princips, das in jedem Menschen
          liegt, durch das bse
     B: Befehdung durch das Bse

   S. 101, Z. 5 v. o. A: der Zustand
                      B: ferner der Zustand

   S. 101, Z. 13 v. o. A: sich befleiiget
                       B: sich befleiigen soll

   S. 101, Z. 7 v. o. d. Anm. A: (ihres Erwerbs oder Erhaltung
                                   nach)
                              B: (des Erwerbs oder der Erhaltung
                                   derselben)

   S. 101, Z. 9 v. o. d. Anm. A: gegen andere Ruhe sei
                              B: gegen andere Recht sei

   S. 101, Z. 11 v. o. d. Anm. A: mit dem Jedermann
                               B: in dem Jedermann

   S. 103, Z. 1 v. o. A: Denn einem solchen
                      B: Denn in einem solchen

   S. 103, Z. 6 v. o. A: welche ein
                      B: welches ein

   S. 103, Z. 1 v. u. d. Textes A: zukommen zu lassen
                                B: zukommen lassen

   S. 104, Z. 18 v. o. A: politisch brgerlicher Gesetze
                       B: politisch brgerlichen Gesetzen

   S. 105, Z. 2 v. o. A: sinnlichen Menschennatur
                      B: sittlichen Menschennatur

   S. 108, Z. 8-9 v. o. A: mchten, dadurch
                        B: mchten, doch wenigstens durch
                             passiven Gehorsam, dadurch

   S. 108, Z. 16 v. u. A: unter seinen Befehlen
                       B: gegen seine Befehle

   S. 110, Z. 15 v. o. A: historischen                                    [XVI]
                       B: historischen Glaubens

   S. 111, Z. 3-4 v. o. A: wohl gar ein usurpirtes Ansehen
                        B: oder wohl gar Usurpation hhern
                             Ansehens

   S. 111, Z. 12 v. o. A: gewhnlichen vorbereitenden Fortschritte
                       B: gehrig vorbereiteten Fortschritte

   S. 112. A: -- -- --
           B: Zusatzanmerkung: [+]) Moralischer ... zu gehen.

   S. 112, Z. 5 v. u. A: den alle Zweifel
                      B: den alle Einwrfe

   S. 113, Z. 11 v. o. A: werden knnen
                       B: werden kann

   S. 113, Z. 3 v. u. d. Anm. A: von dem man also
                              B: von dem wir also

   S. 115, Z. 1 v. o. A: aussprechen
                      B: aussprachen

   S. 116-17. A: -- -- --
              B: Zus.: [+]) Um dieses an einem ... anzutragen.

   S. 117, Z. 7-8 v. o. A: machten es mit ihrer fabelhaften
                             Gtterlehre so
                        B: machten es nachgerade mit ihrer
                             fabelhaften Gtterlehre eben so

   S. 119, Z. 3 v. o. A: weil ihm
                      B: weil dem Volke

   S. 119, Z. 5 v. o. A: und er
                      B: und es

   S. 119, Z. 14 v. o. A: Zeiten, und alten, jetzt
                       B: Zeiten, und jetzt

   S. 119, Z. 20 v. o. A: wenn die
                       B: wenn diese

   S. 119, Z. 23-24 v. o. A: hinreichend ist,
                          B: hinreichend sein wrde,

   S. 119, Z. 8 v. u. A: daran zu hindern
                      B: daran nicht zu hindern

   S. 120, Z. 21 v. o. A: an ihn
                       B: an den Gesetzgeber

   S. 122, Z. 16-17 v. o. A: und nur der
                          B: aber nur der

   S. 122, Z. 23 v. o. A: ein solcher sei                                 [XVII]
                       B: ein solches sei

   S. 123, Z. 21 v. o. A: fhrenden Lebenswandel
                       B: fhrenden guten Lebenswandel

   S. 123, Z. 1 v. u. A: des seligmachenden
                      B: der seligmachenden

   S. 124, Z. 22 v. o. A: eines Guten
                       B: eines Gutes

   S. 125, Z. 19-20 v. o. A: sein wrde. Also
                          B: sein wrde, worauf will er seine
                               Hoffnung, ein Gott wohlgeflliger
                               Mensch zu werden, grnden? Also

   S. 125, Z. 6 v. u. A: um dessen
                      B: und dessen

   S. 127. A: -- -- --
           B: Zusatzanmerkung: [+]) Der die ... grnden mu.

   S. 128, Z. 11 v. o. A: Verdienst jetzt sowohl
                       B: Verdienst sowohl

   S. 128, Z. 14 u. 13 v. u. A: in jedes Menschen
                             B: in jedes auch des ungelehrten Menschen

   S. 128, Z. 5 v. u. A: der Obrigkeiten
                      B: an Obrigkeiten

   S. 128, Z. 2 v. u. A: diese ber
                      B: diese dagegen ber

   S. 129, Z. 7 v. u. d. Anm. A: anthropomorphistisch
                              B: anthropopathisch

   S. 130, Z. 10 v. o. A: losgemacht
                       B: losgemacht werde

   S. 130, Z. 5 v. u. A: einer Revolution
                      B: einer uern Revolution

   S. 131, Z. 7 v. u. d. Textes A: darin
                                B: in der

   S. 132, Z. 8 v. o. d. Anm. A: der Freiheit
                              B: der moralischen Freiheit

   S. 132, Z. 10 v. o. d. Anm. A: Zwangsglaubens
                               B: Zwangsmittels

   S.132, Z. 21 v. o. d. Anm. A: Vernunftreligion gem hinzuwirken
                              B: Vernunftreligion hinzuwirken

   S. 132, Z. 32 v. o. d. Anm. A: Sekten                                  [XVIII]
                               B: Sekten. Das zu frhe ...
                                    Religionen verhindert.

   S. 133, Z. 17 v. o. A: der letztern
                       B: des letztern

   S. 133, Z. 18 v. o. A: mit ihr
                       B: mit ihm

   S. 135, Z. 2 v. o. A: Instructionen
                       B: Instruction

   S. 135, Z. 4 v. o. A: Ausspruch
                       B: Anspruch

   S. 137, Z. 13 v. u. A: einem Religionsglauben
                       B: seinem Religionsglauben

   S. 138, Z. 11 v. u. d. Anm. A: dem Tode dadurch ausgesetzt
                               B: dem Tode ausgesetzt

   S. 142, Z. 3 v. u. A: das Buch
                      B: dies Buch

   S. 144, Z. 17 u. 16 v. u. d. Anm. A: so, da sie sich
                                     B: da sie sich

   S. 144, Z. 11 v. u. d. Anm. A: ist eben, da
                               B: ist eben dasjenige

   S. 144, Z. 6 v. u. d. Anm. A: und das Bewutsein
                              B: und Bewutsein

   S. 144, Z. 4 v. u. d. Anm. A: jener uere
                              B: dieser uere

   S. 146, Z. 11-14 v. o. d. Anm. A: sollen.
                                  B: sollen. Nicht da er
                                       aufhre ... gemeint ist.

   S. 147, Z. 11 v. o. A: der Chiliasmus
                       B: des Chiliasmus

   S. 147-48. A: -- -- --
              B: Zusatzanmerkung: [+]) Hier wird nun ein Reich
                   ... ihn zu statuiren.

   S. 149, Z. 5 v. o. A: und fr
                      B: und innerlich fr

   S. 149, Z. 12 v. u. A: finden
                       B: finde

   S. 150, Z. 10 v. u. d. Anm. A: Geheimhaltung
                               B: Geheimnihaltung

   S. 150, Z. 1 v. u. d. Anm. A: ntzlich ist                             [XIX]
                              B: ntzlich sein mchte

   S. 151, Z. 10 v. o. A: an sich selbst sei
                       B: an sich selbst seine Natur sei

   S. 152, Z. 6 v. o. A: in einem einigen Wesen
                      B: in einem und demselben Wesen

   S. 152, Z. 8 v. o. A: sein mute
                      B: sein mte

   S. 152, Z. 3 v. o. d. Anm. A: vorgestellt wird
                              B: vorgestellt

   S. 152. A: -- -- --
           B: Zus.: [+]) Man kann nicht ... habe sein wollen.

   S. 153, Z. 6 v. u. A: fr die die
                      B: fr welche die

   S. 156, Z. 2 v. o. A: die nicht
                      B: die diesen Beistand nicht

   S. 156. A: -- -- --
           B: Zusatzanmerkung: [+]) Man trgt gemeiniglich ...
                unfhig ist.

   S.157, Z. 3-4 v. o. A: offenbart hat, aus welchen Ursachen
                            dieses aber auf Erden geschehe
                       B: offenbart hat, die Ursachen aber, aus
                  welchen eine freie Handlung auf Erden geschehe

   S. 157, Z. 13 v. o. A: Da er
                       B: Da der Mensch

   S. 157. A: -- -- --
           B: Zusatzanmerkung: [+]) Daher wir, was Freiheit ...
                verstehen zu wollen

   S. 158, Z. 12 v. o. A: ist die Liebe
                       B: ist aber die Liebe

   S. 158, Z. 13-14 v. o. A: Glaubensgesetz
                          B: Glaubensprincip

   S. 159, Z. 2-17 v. o. d. Anm. A: Lossprechung
                                 B: Lossprechung. -- Das
                    Richten bedeutet ... den Rechtsausspruch thut.

   S. 162, Z. 6 u. 5 v. u. A: Organisation sind, diejenigen unter
                                ihnen aber, welche
                           B: Organisation sind, da denn diejenigen
                                unter ihnen, welche

   S. 162, Z. 3 v. u. A: Diener (_officiales_) der Kirche                 [XX]
                      B: Diener der Kirche

   S. 164, Z. 1 v. o. A: die dieses
                      B: die in der That dieses

   S. 167, Z. 7 v. u. A: Wir knnen also
                      B: Wir knnen aber

   S. 170, Z. 4 v. o. A: dienen sollten
                      B: dienen sollen

   S. 170, Z. 9 v. o. A: nicht streiten
                      B: nicht streitig machen

   S. 171, Z. 13 v. o. A: erlaubte sie
                       B: erlaubte es

   S. 171, Z. 8 v. o. d. Anm. A: (des Heiligsten)
                              B: (des Heiligen)

   S. 171, Z. 18 v. o. d. Anm. A: sagt: was
                               B: sagt: da, was

   S. 171, Z. 4 v. u. d. Anm. A: sagt: was ber
                              B: sagt: da, was ber

   S. 177, Z. 13 v. o. A: mte in ihr
                       B: mute in ihr

   S. 178-79. A: -- -- --
              B: Zusatzanmerkung: [+]) Mendelssohn ... ausgefllt
                   wird.

   S. 181-82. A: -- -- --
              B: Zusatzanmerkung: [+]) Es klingt zwar ...
                   Idololatrie.

   S. 184, Z. 1 v. o. A: Werth
                      B: Werth an sich

   S. 184, Z. 19 v. u. A: so wrde doch
                       B: so wird doch

   S. 186, Z. 19 v. o. A: die letztere in Zahlung
                       B: die letztere Zahlung

   S. 186, Z. 7 v. u. A: kommen lt
                      B: kommen lassen

   S. 189, Z. 12 v. o. A: diesem zugleich
                       B: diesen zugleich

   S. 189-90. A: -- -- --
              B: Zusatzanmerkung: [+]) Diese blo das Ansehn
                   ... Sache selbst halten.

   S. 190, Z. 16 v. o. A: Mogulitzen                                      [XXI]
                       B: Wogulitzen

   S. 191, Z. 16 v. u. A: ihn berhaupt zu bezeugen
                       B: ihn zu bezeugen

   S. 191, Z. 1 v. u. A: wissen knnen, welcher
                      B: wissen, welcher

   S. 192, Z. 13 v. o. A: Wahn einer
                       B: Wahn des Besitzes einer

   S. 198, Z. 13 v. o. A: Liebe aber
                       B: Liebe Gottes aber

   S. 200, Z. 12 v. o. d. Anm. A: Der heidnische Glaube
                               B: Der hinduische Glaube

   S. 200, Z. 24 v. o. d. Anm. A: Kleinmthigkeit
                               B: Selbstverachtung

   S. 200, Z. 26 v. o. d. Anm. A: (ein Pietismus)
                               B: (im Pietismus)

   S. 200-201. A: -- -- --
               B: Zusatzanmerkung: [+]) Diese merkwrdige Erscheinung
                    ... Gefhle hinzuthut.

   S. 205, Z. 15-16 v. o. A: was nicht nthig, mir nur etwa
                               eine Beschwerde
                          B: was zwar nicht nthig war, mir
                               aber nur etwa eine Beschwerde

   S. 205, Z. 4 v. u. A: mich durch
                      B: mich nicht etwa durch

   S. 206. A: -- -- --
           B: Zus.: [+]) Der nmliche Mann ... wo er sich aufhlt.

   S. 206-7. A: -- -- --
             B: Zusatzanmerkung: [+]) O Aufrichtigkeit! ...
                  nicht mehr wundern.

   S. 208, Z. 11 v. u. A: (noch ber die stetige)
                       B: (noch auer der stetigen)

   S. 208, Z. 3 v. u. A: aber auch
                      B: oder auch

   S. 209, Z. 14 v. o. A: machen und
                       B: machen knnen

   S. 209, Z. 11 v. u. A: Dienst der Herzen, und kann
                       B: Dienst der Herzen, (im Geist und
                            in der Wahrheit) und kann

   S. 210, Z. 2 v. o. A: aber                                             [XXII]
                      B: doch

   S. 211, Z. 1 v. u. A: nach Erfahrungsgesetzen
                      B: nach objectiven Erfahrungsgesetzen

   S. 212. A: -- -- --
           B: Zusatzanmerkung: [+]) S. Allgemeine ... Stck.

   S. 215, Z. 5 v. u. d. Anm. A: zum gemeinschaftlichen
                              B: im gemeinschaftlichen

   S. 216, Z. 1 v. o. A: unaussprechlich ist.
                      B: der Hand Gottes unaussprechlich ist.

   S. 218, Z. 19 v. o. A: und da sie
                       B: und den Satz, da sie

   S. 219, Z. 16 v. o. A: der Gebrechlichkeit der Weisheit
                       B: der gebrechlichen Weisheit

   S. 220, Z. 3-4 v. o. A: Krfte zur Beobachtung der
                        B: Krfte der

Eine Vergleichung vom Texte des ersten Stckes in der Berlinischen
Monatsschrift und in _A_, welche vorgenommen wurde, nachdem der Druck
vorliegender Ausgabe hinsichtlich des Kant'schen Textes bereits
vollendet war, hat _folgende Varianten_ ergeben:

   S. 19, Z. 5 v. u. d. Text. A: Natursachen
                       Berl. M.: Naturursachen

   S. 26, Z. 12 v. o. A: Hierauf nmlich, nmlich
               Berl. M.: Hierauf nmlich

   S. 27, Z. 22 v. o. A: Sie sind ursprnglich
               Berl. M.: Sie sind auch ursprnglich

   S. 32, Z. 6 v. u. A: _verdorbener_ Hang
              Berl. M.: _verderblicher_ Hang

   S. 34, Z. 10 v. o. A: Naturstandes
               Berl. M.: Naturzustandes

   S. 47, Z. 16 v. o. d. Anm. A: Eine vernnftige
                       Berl. M.: Die vernnftige

   S. 48, Z. 16 v. o. A: seiner Pflicht; wodurch
               Berl. M.: seiner Pflicht, mithin blo aus Pflicht;
                           wodurch

   S. 50, Z. 19-22 v. o. A: Dies ist fr denjenigen ... soviel
                  Berl. M.: Welches fr denjenigen ... soviel ist

   S. 50, Z. 23-30 v. o. A: und in sofern ... verkehrter                  [XXIII]
                              Denkungsart, anzusehn
                  Berl. M.: welche Vernderung sofern als
     Revolution betrachtet werden, fr die Beurtheilung der
     Menschen aber, die sich und die Strke ihrer Maximen
     nur nach der Oberhand, die sie ber Sinnlichkeit in
     der Zeit gewinnen, schtzen knnen, nur als ein immer
     fortdauerndes Streben zum Bessern, mithin als allmhlige
     Reform des Hanges zum Bsen, als verkehrter
     Denkungsart, angesehen werden kann.


                         Anordnung des Textes.

Der Text der 1. Auflage, 1793 (_A_), ist zu Grunde gelegt worden.

Die Abweichungen der 2. Auflage, 1794 (_B_), gegenber _A_ bestehen in:

                         Zustzen,
                         Umarbeitungen,
                         Weglassungen.

Diese Verschiedenheiten sind auf folgende Weise typographisch behandelt
worden:

1) Die Zustze von _B_ sind in den Grundtext eingeschoben worden und
zwar in [[ ]]. Eine besondere Note bezeichnet berdies den
eingeschobenen und eingeklammerten Text als _Zusatz_ von _B_.

2) Die _Umarbeitungen_ von _B_ folgen, da sie von geringer Ausdehnung
sind, als Noten _unter_ dem Texte.{[9]}

3) Die Stellen von _A_, welche der Text von _B_ _wegfallen_ lt, (im
vorliegenden Falle nur einzelne Worte) sind durch Noten bezeichnet.{[9]}


                             Orthographie.

Die Orthographie der Originaldrucke der Religion innerhalb der Grenzen
der bloen Vernunft zeigt viele Inconsequenzen. In der Schluanmerkung    [XXIV]
zur 1. Auflage gesteht Kant (S. 12), da die _ersten_ Bogen wegen der
Verschiedenheit der Hnde, die an dem Manuscript gearbeitet htten und
wegen des Mangels der zur Correctur nthigen Zeit, eine von der seinigen
_abweichende_ Orthographie aufweisen.

Aber auch die Behandlung der Orthographie in dem brigen Theile des
Textes von _A_ zeugt von einer sehr mangelhaften Correctur. Die
Orthographie von _einem_ und _demselben_ Worte variirt oft innerhalb
einer Seite.

Um diese auch in _B_ hufig vorkommenden Inconsequenzen, deren
_diplomatischer_ Nachdruck sicher fr die vorliegende Ausgabe _nicht_
verlangt wird, zu _vermeiden_, sind folgende orthographischen
Bestimmungen _festgesetzt_ worden.

Es ist gesetzt worden:

a -- statt -- aa in: Wage, Mae.

ff -- statt -- f in: trifft, hoffen.

i -- statt --  in: wirken, bespritzt.

i -- statt -- y in: bei, beide, Dreieinigkeit (_A_ und _B_:
Dreyeinigkeit), feierlich, frei, meinen (_opinari_), sein, Feldgeschrei,
in den Ableitungssilben: ei u. lei.

ck -- statt -- k in: drcken, Fleck, glcklich, Stck, Rcksicht,
unschicklich.

ck -- statt -- kk in: aufdekken, entwikkeln (_A_). _B_ hat in diesen
Fllen ck.

k -- statt -- c in den Worten _griechischer_ Abkunft: kritisch statt
critisch, praktisch statt practisch, Kategorie statt Categorie &c.

c -- statt -- k in den Worten _lateinischer_ Abkunft: Object statt
Objekt, Subject statt Subjekt &c.

n -- statt -- nn in: darin, hierin, worin, Inbegriff, Inhalt.

r -- statt -- rr in: irdisch.

 -- statt -- ss in: auer, bloen, ben, fleiig, groer, heien,
lieen, mig.

 -- statt -- s in: blo, Gewiheit und in der Ableitungssilbe: mi.

ss -- statt --  in: angemessen.

tz -- statt -- z in: Gesetz, letztern (_B_ hat in diesen Fllen immer     [XXV]
tz).

t -- statt -- z in: Speculation (_A_ und _B_: Handlungsspeculazion),
Disjunction (_A_: Disjunkzion).

Die Schreibweise: Illuminatism, Atheism, Materialism &c. ist in
Illuminatis_mus_, Atheis_mus_, Materialis_mus_ verwandelt worden.

Die mit _griechischen_ Buchstaben gedruckten Worte wurden _accentuirt_.

Die Schreibweise: Thavmaturgie, Brabevta ... ist in Thaumaturgie,
Brabeuta verwandelt worden.

Das h ist ausgelassen worden in: aufgespahrt, both, gebohren,
Gebehrdung, Gemhlde, Merkmahl.

Es ist ferner gesetzt worden: fordern statt fodern, Genge statt Gnge,
Hundsrippen statt Hundsribben, Laie statt Laye, nmlich statt nehmlich,
aber vornehmlich statt vornmlich, Vedas statt Bedas.

Anmerk. Diese orthographischen Feststellungen beziehen sich nicht nur
auf die vorstehenden Worte, sondern auch auf deren etwaige Composita und
Derivata.


                             Interpunction.

In vorliegender Ausgabe ist die _Interpunction von _A__ bis auf einige
_unwesentliche_ Aenderungen, welche nur Berichtigungen ganz offenbarer
Druckfehler sind, _beibehalten worden_.

Das von mir in meiner Ausgabe der Kant'schen Kritik der Urtheilskraft
eingeschlagene Verfahren: die Interpunctionsvarianten der
Originalausgaben anzumerken, habe ich fr die vorliegende Ausgabe
_nicht_ adoptirt, da ich mich nachtrglich berzeugt habe, da die
_Mhe_ eines solchen Verfahrens nicht dem _Nutzen_ entspricht, den man
davon erwarten knnte und berdies die Uebersichtlichkeit des Textes
durch die verschiedenartigen dazwischen stehenden Variantenbezeichnungen
beeintrchtigt wird.


                           Textvernderungen.

1) _Textvernderungen_ mit der Bezeichnung _B_ sind als Correcturen der
Ausgabe _B_ in den Grundtext aufgenommen worden.

2) _Textvernderungen ohne_ Bezeichnung sind Correcturen des              [XXVI]
Herausgebers.

3) Oefters ist der Text von _A_ gegenber dem von _B_ magebend
geblieben. Die betreffenden Stellen sind mit Zuhilfenahme des
Variantenverzeichnisses (S. XI-XXII) leicht zu finden.

S. 3, Z. 1 v. o. d. Anm. _formale_ Bestimmungsgrund statt fremde
Bestimmungsgrund

S. 19, Z. 5 v. u. d. Text. Naturursachen statt Natursachen

S. 21, Z. 5 v. u. d. Anm. ber Anmuth und Wrde in statt ber Anmuth in
und Wrde

S. 23, Z. 8 v. o. Willkhr _desselben_ Einflu (_B_) statt Willkhr
Einflu

S. 25, Z. 13 v. o. zur Erhaltung (_B_) statt Erhaltung

S. 25, Z. 7 u. 6 v. u. d. Anm. welches sich selbst, und zwar als hchste
statt welches sich als selbst und zwar hchste

S. 26, Z. 12 v. o. Hierauf nmlich (_B_) statt Hierauf nmlich, nmlich

S. 28, Z. 4 v. o. als solcher (_B_) statt als ein solcher

S. 34, Z. 11 v. o. eines Standes (_B_) statt einem Stande

S. 36, Z. 10 v. u. zur Bestimmung (B) statt zu Bestimmung

S. 40, Z. 1 v. u. d. Anm. und ist der ersteren (_B_) statt und der
ersteren

S. 58, Z. 8 v. o. untereinander nicht selbst aufreiben, sondern zur
(_B_) statt untereinander selbst aufreiben und zur

S. 59, Z. 1 v. u. und obgleich (_B_) statt obgleich

S. 66, Z. 14 v. u. d. Anm. ein liebendes Wesen (_B_) statt ein liebend
Wesen

S. 69, Z. 4 v. u. d. Anm. nie ganz (_B_) statt ein ganz

S. 75, Z. 14 v. o. berschwenglichen Verhltnisse (_B_) statt
moralischen Verhltnisse

S. 77, Z. 4 v. o. allen Neigungen (_B_) statt aller Neigungen

S. 77, Z. 4 u. 5 v. o. (mithin ... verleiten) (_B_) statt mithin (auch
allen verleiten)

S. 80, Z. 14 v. o. an der Stelle statt an die Stelle

S. 80, Z. 22 v. o. abgelegt habe (_B_) statt abgelegt hat

S. 80, Z.24 v. o. Gesinnung habe (_B_) statt Gesinnung hat

S. 81, Z. 1 v. o. kann er nun statt kann nun

S. 87, Z. 3 v. o. seinen ersten Wohnsitz (_B_) statt ihren ersten         [XXVII]
Wohnsitz

S. 88, Z. 13 v. u. ergnzen (_B_) statt zu ergnzen

S. 90, Z. 1 v. u. alten Wunder (_B_) statt Alten

S. 92, Z. 9 v. o. da Alles, was (_B_) statt da, was

S. 97, Z. 8 v. u. d. Text. hinwirken statt hinwirken knnen

S. 98, Z. 23 v. o. ihre ganz (_B_) statt seine ganz

S. 100, Z. 8 v. o. weil die Tugendpflichten (_B_) statt weil
Tugendpflichten

S. 100, Z. 21 v. o. (wie es mit ...) (_B_) statt (wie es auch mit ...)

S. 101, Z. 5 v. o. ferner der Zustand (_B_) statt der Zustand

S. 101, Z. 13 v. o. befleiigen soll (_B_) statt befleiigt

S. 101, Z. 9 v. o. d. Anm. andere Recht sei (_B_) statt andere Ruhe sei

S. 101, Z. 11 v. o. d. Anm. in dem Jedermann (_B_) statt mit dem
Jedermann

S. 103, Z. 1 v. o. Denn in einem (_B_) statt Denn einem

S. 103, Z. 6 v. o. welches ein (_B_) statt welche ein

S. 104, Z. 18 v. o. politisch-brgerlichen Gesetzen (_B_) statt
politisch brgerlicher Gesetze

S. 108, Z. 16 v. u. gegen seine Befehle (_B_) statt unter seinen
Befehlen

S. 110, Z. 15 v. o. historischen Glaubens (_B_) statt historischen

S. 113, Z. 11 v. o. werden kann (_B_) statt werden knnen

S. 113, Z. 3 v. u. d. Anm. von dem wir (_B_) statt von dem man

S. 115, Z. 1 v. o. aussprachen (_B_) statt aussprechen

S. 119, Z. 11 v. u. hinreichend sein wrde (_B_) statt hinreichend ist

S. 119, Z. 8 v. u. daran nicht zu hindern (_B_) statt daran zu hindern

S. 122, Z. 16 v. o. aber nur (_B_) statt und nur

S. 122, Z. 23 v. o. ein solches sei (_B_) statt ein solcher sei

S. 128, Z. 11 v. o. Verdienst sowohl (_B_) statt Verdienst jetzt sowohl

S. 128, Z. 5 v. u. an Obrigkeiten (_B_) statt der Obrigkeiten

S. 128, Z. 2 v. u. diese dagegen ber (_B_) statt diese ber

S. 130, Z. 10 v. o. losgemacht werde (_B_) statt losgemacht               [XXVIII]

S. 133, Z. 17 v. o. des letztern (_B_) statt der letztern

S. 133, Z. 18 v. o. mit ihm (_B_) statt mit ihr

S. 135, Z. 4 v. o. keinen Anspruch (_B_) statt keinen Ausspruch

S. 144, Z. 11 v. u. d. Anm. ist eben dasjenige (_B_) statt ist eben, da

S. 144, Z. 4 v. u. d. Anm. dieser uere (_B_) statt jener uere

S. 164, Z. 6 v. o. d. Anm. Bekenntni statt Bekenntnisses

S. 171, Z. 13 v. o. erlaubte es (_B_) statt erlaubte sie

S. 171, Z. 4 v. u. d. Anm. sagt: da, was ber (_B_) statt sagt: was
ber

S. 186, Z. 7 v. u. kommen lassen (_B_) statt kommen lt

S. 188, Z. 7 v. o. die ersteren statt die letzteren

S. 190, Z. 2 v. o. d. Anm. ihre Formen statt ihre fernern

S. 192, Z. 4 v. o. sie als Mittel statt sie Mittel

S. 192, Z. 2 v. u. Absicht durch Observanzen statt Absicht Observanzen

S. 198, Z. 13 v. o. Liebe Gottes aber (_B_) statt Liebe aber

S. 200, Z. 12 v. o. d. Anm. Der hinduische Glaube (_B_) statt Der
heidnische Glaube

S. 200, Z. 26 v. o. d. Anm. im Pietismus (_A_) statt ein Pietismus

S. 205, Z. 15-16 v. o. was zwar nicht nthig war, mir aber nur etwa
(_B_) statt was nicht nthig, mir nur etwa

S. 208, Z. 3 v. u. oder auch (_B_) statt aber auch

S. 216, Z. 20 v. o. uerer Gottesdienst statt uere Gottesdienst

Es ist ferner verbessert worden:

                          _seien_ fr _seyn_.

S. 90, Z. 1 v. u. d. Anm. (nthig _seien_)

S. 91, Z. 9 v. o. (Vernunftgebrauch _seien_)

                           _sind_ fr _seyn_

S. 164, Z. 8 v. u. d. Anm. (geneigt _sind_)

Der Dativ von Jemand ist nach der starken Declination gebildet worden.

Statt der Pluralbildung auf e ist die auf _en_ angewandt worden in        [XXIX]
Verbindungen wie: jene empirisch_en_ Beweise statt jene empirische
Beweise; die gewhnlich_en_ vorbereitenden Fortschritte statt die
gewhnliche vorbereitende Fortschritte u. s. w.


                              Paginirung.

Auf jeder Seite dieser Ausgabe ist unten am Fue die entsprechende
Paginirung der brigen Ausgaben der Religion innerhalb der Grenzen der
bloen Vernunft angebracht worden.

   A   bedeutet  die 1. Auflage, 1793.
   B      "      die 2. Auflage, 1794.
   R      "      die Ausgabe von Rosenkranz und Schubert, 1838.
   Ha     "      die Ausgabe von G. Hartenstein, 1839.
   Hb     "      die Ausgabe von G. Hartenstein, 1867.
   K      "      die Ausgabe von J. H. von Kirchmann, 1869 u. 1875.

Genauere bibliographische Angaben ber die verschiedenen Ausgaben s. S.
IX u. X.

_Halle a. S._, im September 1879.

                                                        Karl Kehrbach.




                             Inhalt.{[10]}                                [XXXI]


                                                                   Seite
   Vorrede des Herausgebers                                          III
   Vorrede zur ersten Ausgabe                                          3
   Vorrede zur zweiten Ausgabe                                        13

   Erstes Stck. Von der Einwohnung des bsen Princips neben
     dem guten; oder ber das radicale Bse in der menschlichen
     Natur                                                            17
       I. Von der ursprnglichen Anlage zum Guten in der
            menschlichen Natur                                        24
      II. Von dem Hange zum Bsen in der menschlichen Natur           27
     III. Der Mensch ist von Natur bse                               32
      IV. Vom Ursprunge des Bsen in der menschlichen Natur           40
     Allgemeine Anmerkung. Von der Wiederherstellung der
       ursprnglichen Anlage zum Guten in ihrer Kraft                 46

   Zweites Stck. Von dem Kampf des guten Princips mit dem
     bsen um die Herrschaft ber den Menschen                        57
     Erster Abschnitt. Von dem Rechtsanspruche des guten Princips
       auf die Herrschaft ber den Menschen                           61
       a) Personificirte Idee des guten Princips                      61
       b) Objective Realitt dieser Idee                              63
       c) Schwierigkeiten gegen die Realitt dieser Idee und
          Auflsung derselben                                         68
     Zweiter Abschnitt. Von dem Rechtsanspruche des bsen
       Princips auf die Herrschaft ber den Menschen und dem
       Kampf beider Principien mit einander                           82
     Allgemeine Anmerkung                                             89

   Drittes Stck. Von dem Sieg des guten Princips ber das bse,
     und die Grndung eines Reichs Gottes auf Erden                   96
     Erste Abtheilung. Philosophische Vorstellung des Sieges
       des guten Princips unter Grndung eines Reichs Gottes
       auf Erden                                                      98
         I. Von dem ethischen Naturzustande                           98
        II. Der Mensch soll aus dem ethischen Naturzustande
            herausgehen, um ein Glied eines ethischen gemeinen
            Wesens zu werden                                         100
       III. Der Begriff eines ethischen gemeinen Wesens ist               [XXXII]
            der Begriff von einem Volke Gottes unter ethischen
            Gesetzen                                                 102
        IV. Die Idee eines Volkes Gottes ist (unter menschlicher
            Veranstaltung) nicht anders, als in der Form
            einer Kirche auszufhren                                 104
         V. Die Constitution einer jeden Kirche geht allemal
            von irgend einem historischen (Offenbarungs-)
            Glauben aus, den man den Kirchenglauben nennen
            kann, und dieser wird am besten auf eine heilige
            Schrift gegrndet                                        107
        VI. Der Kirchenglaube hat zu seinem hchsten Ausleger
            den reinen Religionsglauben                              115
       VII. Der allmhlige Uebergang des Kirchenglaubens zur
            Alleinherrschaft des reinen Religionsglaubens ist
            die Annherung des Reichs Gottes                         122
     Zweite Abtheilung. Historische Vorstellung der allmhligen
       Grndung der Herrschaft des guten Princips auf Erden          133

   Viertes Stck. Vom Dienst und Afterdienst unter der Herrschaft
     des guten Princips oder von Religion und Pfaffenthum.           161
     Erster Theil. Vom Dienst Gottes in einer Religion berhaupt     164
       Erster Abschnitt. Die christliche Religion als natrliche
         Religion                                                    168
       Zweiter Abschnitt. Die christliche Religion als gelehrte
         Religion                                                    175
     Zweiter Theil. Vom Afterdienst Gottes in einer statutarischen
        Religion                                                     180
         1. Vom allgemeinen subjectiven Grunde des Religionswahnes  181
         2. Das dem Religionswahne entgegengesetzte moralische
             Princip der Religion                                    184
         3. Vom Pfaffenthum als einem Regiment im Afterdienst
             des guten Princips                                      189
         4. Vom Leitfaden des Gewissens in Glaubenssachen           201
        Allgemeine Anmerkung                                         207






                              Die Religion
                         innerhalb der Grenzen
                          der bloen Vernunft.


                              Vorgestellt
                                  von
                             Immanuel Kant.


                              Knigsberg,
                       bei Friedrich Nicolovius.
                                 1793.




                             Vorrede.{[11]}                               [3]
                                                                            (A, B III-V).
                                                                            (R 3-4).
Die Moral, so fern sie auf dem Begriffe des Menschen, als eines freien,     (Ha 161-62;
eben darum aber auch sich selbst durch seine Vernunft an unbedingte          b 97-98).
Gesetze bindenden Wesens, gegrndet ist, bedarf weder der Idee eines        (K 1-2).
andern Wesens ber ihm, um seine Pflicht zu erkennen, noch einer andern
Triebfeder als des Gesetzes selbst, um sie zu beobachten. Wenigstens ist
es seine eigene Schuld, wenn sich ein solches Bedrfni an ihm
vorfindet, dem aber alsdann auch durch nichts Anders abgeholfen werden
kann; weil, was nicht aus ihm selbst und seiner Freiheit entspringt,
keinen Ersatz fr den Mangel seiner Moralitt abgiebt. -- Sie bedarf
also zum Behuf ihrer selbst (sowol objectiv, was das Wollen, als
subjectiv, was das Knnen betrifft) keinesweges der Religion, sondern,
vermge der reinen praktischen Vernunft, ist sie sich selbst genug. --
Denn da ihre Gesetze durch die bloe Form der allgemeinen
Gesetzmigkeit der darnach zu nehmenden Maximen, als oberster (selbst
unbedingter) Bedingung aller Zwecke, verbinden; so bedarf sie berhaupt
gar keines materialen Bestimmungsgrundes der freien Willkhr,[12] das
ist keines Zwecks, weder um was Pflicht sei, zu erkennen, noch dazu, da  [4]
sie ausgebt werde, anzutreiben: sondern sie kann gar wohl und soll,        (A, B V-VI).
wenn es auf Pflicht ankmmt, von allen Zwecken abstrahiren. So bedarf es    (R 4-5).
zum Beispiel, um zu wissen: ob ich vor Gericht in meinem Zeugnisse          (Ha 162-63;
wahrhaft, oder bei Abforderung eines mir anvertrauten fremden Guts treu      b 98).
sein soll (oder auch kann), gar nicht der Nachfrage nach einem Zweck,       (K 2-3).
den ich mir, bei meiner Erklrung, zu bewirken etwa vorsetzen mchte,
denn das ist gleichviel, was fr einer es sei; vielmehr ist der,
welcher, indem ihm sein Gestndni rechtmig abgefordert wird, noch
nthig findet, sich nach irgend einem Zwecke umzusehen, hierin schon ein
Nichtswrdiger.

Obzwar aber die Moral zu ihrem eigenen Behuf keiner Zweckvorstellung
bedarf, die vor der Willensbestimmung vorhergehen mte, so kann es doch
wol sein, da sie zu einem dergleichen in nothwendiger Beziehung
stehe,{[13]} nmlich, nicht als auf den Grund, sondern als auf die
nothwendigen Folgen der Maximen, die jenen gem genommen werden. --
Denn ohne alle Zweckbeziehung kann gar keine Willensbestimmung im
Menschen stattfinden, weil sie nicht ohne alle Wirkung sein kann, deren
Vorstellung, wenn gleich nicht als Bestimmungsgrund der Willkhr und als
ein in der Absicht vorhergehender Zweck, doch, als Folge von ihrer
Bestimmung durchs Gesetz zu einem Zwecke mu aufgenommen werden knnen,
(_finis in consequentiam veniens_), ohne welchen eine Willkhr, die sich
keinen, weder objectiv noch subjectiv bestimmten Gegenstand, (den sie     [5]
hat, oder haben sollte), zur vorhabenden Handlung hinzudenkt, zwar wie      (A, B VI-VIII).
sie, aber nicht wohin sie zu wirken habe, angewiesen, sich selbst nicht     (R 5-6).
Genge thun kann. So bedarf es zwar fr die Moral zum Rechthandeln          (Ha 163;
keines Zwecks, sondern das Gesetz, welches die formale Bedingung des         b 98-99).
Gebrauchs der Freiheit berhaupt enthlt, ist ihr genug. Aber aus der       (K 3-4).
Moral geht doch ein Zweck hervor; denn es kann der Vernunft doch
unmglich gleichgltig sein, wie die Beantwortung der Frage ausfallen
mge: was dann aus diesem unserm Rechthandeln herauskomme, und worauf
wir, gesetzt auch, wir htten dieses nicht vllig in unserer Gewalt,
doch als auf einen Zweck unser Thun und Lassen richten knnten, um damit
wenigstens zusammen zu stimmen. So ist es zwar nur eine Idee von einem
Objecte, welches die formale Bedingung aller Zwecke, wie wir sie haben
sollen, (die Pflicht) und zugleich alles damit zusammenstimmende
Bedingte aller derjenigen Zwecke, die wir haben, (die jener ihrer
Beobachtung angemessenen Glckseligkeit) zusammen vereinigt in sich
enthlt, das ist, die Idee eines hchsten Guts in der Welt, zu dessen
Mglichkeit wir ein hheres, moralisches, heiligstes und allvermgendes
Wesen annehmen mten, das allein beide Elemente desselben vereinigen
kann; aber diese Idee ist (praktisch betrachtet) doch nicht leer; weil
sie unserm natrlichen Bedrfnisse zu allem unsern Thun und Lassen im
Ganzen genommen irgend einen Endzweck, der von der Vernunft
gerechtfertigt werden kann, zu denken, abhilft, welches sonst ein
Hinderni der moralischen Entschlieung sein wrde. Aber, was hier das
Vornehmste ist, diese Idee geht aus der Moral hervor, und ist nicht die
Grundlage derselben; ein Zweck, welchen sich zu machen, schon sittliche
Grundstze voraussetzt. Es kann also der Moral nicht gleichgltig sein,
ob sie sich den Begriff von einem Endzweck aller Dinge (wozu zusammen zu
stimmen, zwar die Zahl ihrer Pflichten nicht vermehrt, aber doch ihnen
einen besondern Beziehungspunkt der Vereinigung aller Zwecke
verschafft), mache, oder nicht; weil dadurch allein der Verbindung der
Zweckmigkeit aus Freiheit mit der Zweckmigkeit der Natur, deren wir
gar nicht entbehren knnen, objectiv praktische Realitt verschafft       [6]
werden kann. Setzt einen Menschen, der das moralische Gesetz verehrt und    (A, B VIII-X).
sich den Gedanken beifallen lt, (welches er schwerlich vermeiden          (R 6-7).
kann), welche Welt er wol durch die praktische Vernunft geleitet            (Ha 164;
erschaffen wrde, wenn es in seinem Vermgen wre, und zwar so, da er       b 99-100).
sich selbst als Glied in dieselbe hineinsetzte, so wrde er sie nicht       (K 4-5).
allein gerade so whlen, als es jene moralische Idee vom hchsten Gut
mit sich bringt, wenn ihm blo die Wahl berlassen wre, sondern er
wrde auch wollen, da eine Welt berhaupt existire, weil das moralische
Gesetz will, da das hchste durch uns mgliche Gut bewirkt werde, ob er
sich gleich nach dieser Idee selbst in Gefahr sieht, fr seine Person an
Glckseligkeit sehr einzuben, weil es mglich ist, da er vielleicht
der Forderung der letztern, welche die Vernunft zur Bedingung macht,
nicht adquat sein drfte; mithin wrde er dieses ganz parteilos, gleich
als von einem Fremden gefllet, doch zugleich fr das Seine
anzuerkennen, sich durch die Vernunft genthigt fhlen, wodurch der
Mensch das in ihm moralisch gewirkte Bedrfni beweist, zu seinen
Pflichten sich noch einen Endzweck, als den Erfolg derselben, zu denken.

Moral also fhrt unumgnglich zur Religion, wodurch sie sich zur Idee
eines machthabenden moralischen Gesetzgebers auer dem Menschen
erweitert,[14] in dessen Willen dasjenige Endzweck (der Weltschpfung)    [7]
ist, was zugleich der Endzweck des Menschen sein kann und soll.             (A, B X-XII).
                                                                            (R 7-8).
Wenn die Moral an der Heiligkeit ihres Gesetzes einen Gegenstand der      [8]
grten Achtung erkennt, so stellt sie auf der Stufe der Religion an der    (A, B XII-XIV).
hchsten, jene Gesetze vollziehenden Ursache einen Gegenstand der           (R 8-9).
Anbetung vor, und erscheint in ihrer Majestt. Aber Alles, auch das         (Ha 165-66;
Erhabenste, verkleinert sich unter den Hnden der Menschen, wenn sie die     b 101-2).
Idee desselben zu ihrem Gebrauch verwenden. Was nur sofern wahrhaftig       (K 6-7).
verehrt werden kann, als die Achtung dafr frei ist, wird genthigt,
sich nach solchen Formen zu bequemen, denen man nur durch Zwangsgesetze
Ansehen verschaffen kann, und was sich von selbst der ffentlichen
Kritik jedes Menschen blostellt, das mu sich einer Kritik, die Gewalt
hat, d. i. einer Censur unterwerfen.

Indessen, da das Gebot: gehorche der _Obrigkeit_! doch auch moralisch
ist, und die Beobachtung desselben, wie die von allen Pflichten, zur
Religion gezogen werden kann, so geziemt einer Abhandlung, welche dem
bestimmten Begriffe der letztern gewidmet ist, selbst ein Beispiel
dieses Gehorsams abzugeben, der aber nicht durch die Achtsamkeit blo
auf das Gesetz einer einzigen Anordnung im Staat, und blind in Ansehung
jeder andern, sondern nur durch vereinigte Achtung fr alle vereinigt     [9]
bewiesen werden kann. Nun kann der Bcher richtende Theolog entweder als    (A, B XIV-XVI).
ein solcher angestellt sein, der blo fr das Heil der Seelen, oder auch    (R 9-10).
als ein solcher, der zugleich fr das Heil der Wissenschaften Sorge zu      (Ha 166-67;
tragen hat; der erste Richter blo als Geistlicher, der zweite zugleich      b 102-4).
als Gelehrter. Dem letztern als Gliede einer ffentlichen Anstalt, der      (K 7-9).
(unter dem Namen einer Universitt) alle Wissenschaften zur Cultur und
zur Verwahrung gegen Beeintrchtigungen anvertraut sind, liegt es ob,
die Anmaungen des erstern auf die Bedingung einzuschrnken, da seine
Censur keine Zerstrung im Felde der Wissenschaften anrichte, und wenn
beide biblische Theologen sind, so wird dem letztern als
Universittsgliede von derjenigen Facultt, welcher diese Theologie
abzuhandeln aufgetragen worden, die Obercensur zukommen; weil, was die
erste Angelegenheit (das Heil der Seelen) betrifft, beide einerlei
Auftrag haben; was aber die zweite (das Heil der Wissenschaften)
anlangt, der Theolog als Universittsgelehrter noch eine besondere
Function zu verwalten hat. Geht man von dieser Regel ab, so mu es
endlich dahin kommen, wo es schon sonst (zum Beispiel zur Zeit des
Galileo) gewesen ist, nmlich da der biblische Theolog, um den Stolz
der Wissenschaften zu demthigen und sich selbst die Bemhung mit
denselben zu ersparen, wohl gar in die Astronomie, oder andere
Wissenschaften, z. B. die alte Erdgeschichte, Einbrche wagen, und wie
diejenigen Vlker, die in sich, selbst entweder nicht Vermgen, oder
auch nicht Ernst genug finden, sich gegen besorgliche Angriffe zu
vertheidigen, Alles um sich her in Wstenei verwandeln, alle Versuche
des menschlichen Verstandes in Beschlag nehmen drfte.{[15]}

Es steht aber der biblischen Theologie im Felde der Wissenschaften eine
philosophische Theologie gegenber, die das anvertraute Gut einer andern
Facultt ist. Diese, wenn sie nur innerhalb der Grenzen der bloen
Vernunft bleibt, und zur Besttigung und Erluterung ihrer Stze die
Geschichte, Sprachen, Bcher aller Vlker, selbst die Bibel benutzt,      [10]
aber nur fr sich, ohne diese Stze in die biblische Theologie              (A, B XVI-XVIII).
hineinzutragen, und dieser ihre ffentlichen Lehren, dafr der              (R 10-11).
Geistliche privilegirt ist, abndern zu wollen, mu volle Freiheit          (Ha 167-68;
haben, sich, so weit, als ihre Wissenschaft reicht, auszubreiten; und        b 104-5).
obgleich, wenn ausgemacht ist, da der erste wirklich seine Grenze          (K 9-11).
berschritten, und in die biblische Theologie Eingriffe gethan habe, dem
Theologen (blo als Geistlichen betrachtet) das Recht der Censur nicht
bestritten werden kann, so kann doch, sobald jenes noch bezweifelt wird,
und also die Frage eintritt: ob jenes durch eine Schrift, oder einen
andern ffentlichen Vortrag des Philosophen geschehen sei, nur dem
biblischen Theologen, als Gliede seiner Facultt, die Obercensur
zustehen, weil dieser auch das zweite Interesse des gemeinen Wesens,
nmlich den Flor der Wissenschaften zu besorgen angewiesen, und eben so
gltig als der erstere angestellt worden ist.

Und zwar steht in solchem Falle dieser Facultt, nicht der
philosophischen, die erste Censur zu; weil jene allein fr gewisse
Lehren privilegirt ist, diese aber mit den ihrigen ein offnes freies
Verkehr treibt, daher nur jene darber Beschwerde fhren kann, da ihrem
ausschlielichen Rechte Abbruch geschehe. Ein Zweifel wegen des
Eingriffs aber ist, ungeachtet der Annherung beider smmtlicher Lehren
zu einander, und der Besorgni des Ueberschreitens der Grenzen von
Seiten der philosophischen Theologie, leicht zu verhten, wenn man nur
erwgt, da dieser Unfug nicht dadurch geschieht, da der Philosoph von
der biblischen Theologie etwas entlehnt, um es zu seiner Absicht zu
brauchen; (denn die letztere wird selbst nicht in Abrede sein wollen,
da sie nicht Vieles, was ihr mit den Lehren der bloen Vernunft gemein
ist, berdem auch Manches zur Geschichtskunde oder Sprachgelehrsamkeit
und fr deren Censur Gehriges enthalte); gesetzt auch, er brauche das,
was er aus ihr borgt, in einer der bloen Vernunft angemessenen, der
letztern aber vielleicht nicht geflligen Bedeutung; sondern nur sofern
er in diese etwas hineintrgt, und sie dadurch auf andere Zwecke richten
will, als es dieser ihre Einrichtung verstattet. -- So kann man z. B.
nicht sagen, da der Lehrer des Naturrechts, der manche classische        [11]
Ausdrcke und Formeln fr seine philosophische Rechtslehre aus dem Codex    (A, B XVIII-XX).
der rmischen entlehnt, in diese einen Eingriff thue, wenn er sich          (R 11-12).
derselben, wie oft geschieht, auch nicht genau in demselben Sinn            (Ha 168-69;
bedient, in welchem sie nach den Auslegern des letztern, zu nehmen sein      b 105-6).
mchten, wofern er nur nicht will, die eigentlichen Juristen oder gar       (K 11-12).
Gerichtshfe sollten sie auch so brauchen. Denn, wre das nicht zu
seiner Befugni gehrig, so knnte man auch umgekehrt den biblischen
Theologen, oder den statutarischen Juristen beschuldigen, sie thten
unzhlige Eingriffe in das Eigenthum der Philosophie, weil beide, da sie
der Vernunft, und wo es Wissenschaft gilt, der Philosophie nicht
entbehren knnen, aus ihr sehr oft, ob zwar nur zu ihrem beiderseitigen
Behuf, borgen mssen. Sollte es aber bei dem erstern darauf angesehen
sein, mit der Vernunft in Religionsdingen, wo mglich, gar nichts zu
schaffen zu haben, so kann man leicht voraussehen, auf wessen Seite der
Verlust sein wrde; denn eine Religion, die der Vernunft unbedenklich
den Krieg ankndigt, wird es auf die Dauer gegen sie nicht aushalten. --
Ich getraue mir sogar in Vorschlag zu bringen: ob es nicht wohlgethan
sein wrde, nach Vollendung der academischen Unterweisung in der
biblischen Theologie, jederzeit noch eine besondere Vorlesung ber die
reine philosophische Religionslehre, (die sich Alles, auch die Bibel, zu
Nutze macht), nach einem Leitfaden, wie etwa dieses Buch, (oder auch ein
anderes, wenn man ein besseres von derselben Art haben kann), als zur
vollstndigen Ausrstung des Candidaten erforderlich, zum Beschlusse
hinzuzufgen. -- Denn die Wissenschaften gewinnen lediglich durch die
Absonderung, sofern jede vorerst fr sich ein Ganzes ausmacht, und nur
dann allererst mit ihnen der Versuch angestellt wird, sie in Vereinigung
zu betrachten. Da mag nun der biblische Theolog mit dem Philosophen
einig sein, oder ihn widerlegen zu mssen glauben; wenn er ihn nur hrt.
Denn so kann er allein wider alle Schwierigkeiten, die ihm dieser machen
drfte, zum Voraus bewaffnet sein. Aber diese zu verheimlichen, auch wol
als ungttlich zu verrufen, ist ein armseliger Behelf, der nicht Stich    [12]
hlt; beide aber zu vermischen, und von Seiten des biblischen Theologen     (A, B XX).
nur gelegentlich flchtige Blicke darauf zu werfen, ist ein Mangel der      (R 12-13).
Grndlichkeit, bei dem am Ende Niemand recht wei, wie er mit der           (Ha 169-70;
Religionslehre im Ganzen dran sei.                                           b 106).
                                                                            (K 12).
Von den folgenden vier Abhandlungen, in denen ich nun die Beziehung der
Religion auf die menschliche, theils mit guten theils bsen Anlagen
behaftete, Natur bemerklich zu machen, das Verhltni des guten und
bsen Princips, gleich als zweier fr sich bestehender, auf den Menschen
einflieender, wirkenden Ursachen vorstelle, ist die erste schon in der
Berlinischen Monatsschrift April 1792 eingerckt gewesen, konnte aber,
wegen des genauen Zusammenhangs der Materien, von dieser Schrift, welche
in den drei jetzt hinzukommenden die vllige Ausfhrung derselben
enthlt, nicht wegbleiben. --{[16]}




                      Vorrede zur zweiten Ausgabe.                        [13]
                                                                            (A -).
                                                                            (B XXI-XXII).
In dieser ist, auer den Druckfehlern, und einigen wenigen verbesserten     (R 13-14).
Ausdrcken, nichts gendert. Die neu hinzugekommenen Zustze sind mit       (Ha 171-72;
einem Kreuz ([+]) bezeichnet unter den Text gesetzt.{[17]}                   b 107).
                                                                            (K 13-14).
Von dem Titel dieses Werks (denn in Ansehung der unter demselben
verborgenen Absicht, sind auch Bedenken geuert worden) merke ich noch
an: Da _Offenbarung_ doch auch reine _Vernunftreligion_ in sich
wenigstens begreifen kann, aber nicht umgekehrt diese das Historische
der ersteren, so werde ich jene als eine _weitere_ Sphre des Glaubens,
welche die letztere, als eine _engere_, in sich beschliet, (nicht als
zwei auer einander befindliche, sondern als concentrische Kreise)
betrachten knnen, innerhalb deren letzterem der Philosoph sich als
reiner Vernunftlehrer (aus bloen Principien _a priori_) halten, hiebei
also von aller Erfahrung abstrahiren mu. Aus diesem Standpunkte kann
ich nun auch den zweiten Versuch machen, nmlich von irgend einer dafr
gehaltenen Offenbarung auszugehen, und, indem ich von der reinen
Vernunftreligion (sofern sie ein fr sich bestehendes System ausmacht)
abstrahire, die Offenbarung, als _historisches System_, an moralische
Begriffe blo fragmentarisch halten und sehen, ob dieses nicht zu         [14]
demselben reinen _Vernunftsystem_ der Religion zurckfhre, welches zwar    (A -).
nicht in theoretischer Absicht (wozu auch die technisch-praktische, der     (B XXII-XXIV).
Unterweisungsmethode, als einer _Kunstlehre_, gezhlt werden mu), aber     (R 14-15).
doch in moralisch-praktischer Absicht selbststndig und fr eigentliche     (Ha 172-73;
Religion, die, als Vernunftbegriff, _a priori_, (der nach Weglassung         b 107-8).
alles Empirischen brig bleibt) nur in dieser Beziehung stattfindet,        (K 14-15).
hinreichend sei. Wenn dies zutrifft, so wird man sagen knnen, da
zwischen Vernunft und Schrift nicht blo Vertrglichkeit, sondern auch
Einigkeit anzutreffen sei, so da, wer der einen (unter Leitung der
moralischen Begriffe) folgt, nicht ermangeln wird, auch mit der anderen
zusammenzutreffen. Trfe es sich nicht so, so wrde man entweder zwei
Religionen in einer Person haben, welches ungereimt ist, oder eine
_Religion_ und einen _Cultus_, in welchem Fall, da letzterer nicht (so
wie Religion) Zweck an sich selbst ist, sondern nur als Mittel einen
Werth hat, beide oft mten zusammengeschttelt werden, um sich auf
kurze Zeit zu verbinden, alsbald aber wie Oel und Wasser sich wieder von
einander scheiden, und das Reinmoralische (die Vernunftreligion) obenauf
mten schwimmen lassen.

Da diese Vereinigung oder der Versuch derselben ein dem philosophischen
Religionsforscher mit vollem Recht gebhrendes Geschft und nicht
Eingriff in die ausschlielichen Rechte des biblischen Theologen sei,
habe ich in der ersten Vorrede angemerkt. Seitdem habe ich diese
Behauptung in der Moral des seligen _Michaelis_ (Erster Theil, S. 5-11),
eines in beiden Fchern wohl bewanderten Mannes, angefhrt, und durch
sein ganzes Werk ausgebt gefunden, ohne da die hhere Facultt darin
etwas ihren Rechten Prjudicirliches angetroffen htte.

Auf die Urtheile wrdiger, genannter und ungenannter Mnner, ber diese
Schrift, habe ich in dieser zweiten Auflage, da sie (wie alles
auswrtige Literarische) in unseren Gegenden sehr spt einlaufen, nicht
Bedacht nehmen knnen, wie ich wohl gewnscht htte, vornehmlich in
Ansehung der _Annotationes quaedam theologicae etc._, des berhmten
Herrn D. _Storr_ in Tbingen, der sie mit seinem gewohnten Scharfsinn,
zugleich auch mit einem den grten Dank verdienenden Fleie und          [15]
Billigkeit in Prfung genommen hat, welche zu erwiedern ich zwar            (A -).
Vorhabens bin, es aber zu versprechen, der Beschwerden wegen, die das       (B XXIV-XXVI).
Alter, vornehmlich der Bearbeitung abstracter Ideen, entgegensetzt, mir     (R 15-16).
nicht getraue. -- Eine Beurtheilung, nmlich die in den Greifswalder N.     (Ha 173;
Krit. Nachrichten 29. Stck, kann ich eben so kurz abfertigen, als es        b 108-9).
der Recensent mit der Schrift selbst gethan hat. Denn, sie ist seinem       (K 15).
Urtheile nach nichts Anders, als Beantwortung der mir von mir selbst
vorgelegten Frage: Wie ist das kirchliche System der Dogmatik in seinen
Begriffen und Lehrstzen nach reiner (theoretischer und praktischer)
Vernunft mglich? -- Dieser Versuch gehe also berall diejenigen nicht
an, die sein (K--s) System so wenig kennen und verstehen, als sie dieses
zu kennen verlangen und fr sie also als nicht existirend anzusehen
sei. -- Hierauf antworte ich: Es bedarf, um diese Schrift ihrem
wesentlichen Inhalte nach zu verstehen, nur der gemeinen Moral, ohne
sich auf die Kritik der p. Vernunft, noch weniger aber der theoretischen
einzulassen, und, wenn z. B. die Tugend, als Fertigkeit in
pflichtmigen _Handlungen_ (ihrer Legalitt nach) _virtus phaenomenon_,
dieselbe aber, als standhafte _Gesinnung_ solcher Handlungen _aus
Pflicht_ (ihrer Moralitt wegen) _virtus noumenon_ genannt wird, so sind
diese Ausdrcke nur der Schule wegen gebraucht, die Sache selbst aber in
der populrsten Kinderunterweisung, oder Predigt, wenngleich mit anderen
Worten, enthalten und leicht verstndlich. Wenn man das Letztere nur von
den zur Religionslehre gezhlten Geheimnissen von der gttlichen Natur
rhmen knnte, die, als ob sie ganz populr wren, in die Katechismen
gebracht werden, spterhin aber allererst in moralische Begriffe
verwandelt werden mssen, wenn sie fr Jedermann verstndlich werden
sollen!

_Knigsberg_, den 26. Januar 1794.




                                Inhalt.                                   [16]


                                                                   Seite
                               Erstes Stck.
   Von der Einwohnung des bsen Princips neben dem guten; d. i.       17
      vom radikalen Bsen in der menschlichen Natur

                              Zweites Stck.
   Von dem Kampf des guten Princips mit dem bsen, um die             57
      Herrschaft ber den Menschen

                              Drittes Stck.
   Von dem Sieg des guten Princips ber das bse und der Stiftung     96
      eines Reichs Gottes auf Erden

                              Viertes Stck.
   Vom Dienst und Afterdienst unter der Herrschaft des guten         161
      Princips, oder von Religion und Pfaffenthum




                   Der philosophischen Religionslehre                     [17]
                             erstes Stck.                                  (A 3-4).
                                Von der                                     (B 3-4).
             Einwohnung des bsen Princips neben dem guten:                 (R 19-20).
                                  oder                                      (Ha 177-78;
           ber das radicale Bse in der menschlichen Natur.                 b 113).
                                                                            (K 19-20).

Da die Welt im Argen liege: ist eine Klage, die so alt ist, als die
Geschichte, selbst als die noch ltere Dichtkunst, ja gleich alt mit der
ltesten unter allen Dichtungen, der Priesterreligion. Alle lassen
gleichwohl die Welt vom Guten anfangen: vom goldenen Zeitalter, vom
Leben im Paradiese, oder von einem noch glcklichern, in Gemeinschaft
mit himmlischen Wesen. Aber dieses Glck lassen sie bald wie einen Traum
verschwinden; und nun den Verfall ins Bse (das Moralische, mit welchem
das Physische immer zu gleichen Paaren gieng) zum Aergern mit
accelerirtem Falle eilen:[18] so da wir jetzt (dieses _Jetzt_ aber ist
so alt, als die Geschichte) in der letzten Zeit leben, der jngste Tag
und der Welt Untergang vor der Thr ist, und in einigen Gegenden von
Hindostan der Weltrichter und Zerstrer _Ruttren_ (sonst auch _Siba_
oder _Siwen_ genannt) schon als der jetzt machthabende Gott verehrt
wird, nachdem der Welterhalter _Wischnu_, seines Amts, das er vom
Weltschpfer _Brama_ bernahm, mde, es schon seit Jahrhunderten
niedergelegt hat.

Neuer, aber weit weniger ausgebreitet, ist die entgegengesetzte
heroische Meinung, die wol allein unter Philosophen, und in unsern
Zeiten vornehmlich unter Pdagogen, Platz gefunden hat: da die Welt
gerade in umgekehrter Richtung, nmlich vom Schlechten zum Bessern,       [18]
unaufhrlich (obgleich kaum merklich) fortrcke, wenigstens die Anlage      (A 4-6).
dazu in der menschlichen Natur anzutreffen sei. Diese Meinung aber haben    (B 4-6).
sie sicherlich nicht aus der Erfahrung geschpft, wenn vom                  (R 20-21).
_Moralisch_-Guten oder Bsen (nicht von der Civilisirung) die Rede ist:     (Ha 178-79;
denn da spricht die Geschichte aller Zeiten gar zu mchtig gegen sie;        b 114).
sondern es ist vermuthlich blo eine gutmthige Voraussetzung der           (K 20-21).
Moralisten von Seneca bis zu Rousseau, um zum unverdrossenen Anbau des
vielleicht in uns liegenden Keimes zum Guten anzutreiben, wenn man nur
auf eine natrliche Grundlage dazu im Menschen rechnen knne. Hiezu
kmmt noch: da, da man doch den Menschen von Natur (d. i. wie er
gewhnlich geboren wird) als, dem Krper nach, gesund annehmen mu,
keine Ursache sei, ihn nicht auch der Seele nach eben so wohl von Natur
fr gesund und gut anzunehmen. Diese sittliche Anlage zum Guten in uns
auszubilden, sei uns also die Natur selbst befrderlich. _Sanabilibus
aegrotamus malis, nosque _in rectum genitos_ natura, si sanari velimus,
adjuvat:_ sagt Seneca.

Weil es aber doch wohl geschehen sein knnte, da man sich in beider
angeblichen Erfahrung geirret htte; so ist die Frage: ob nicht ein
Mittleres wenigstens mglich sei, nmlich: da der Mensch in seiner
Gattung weder gut noch bse; oder allenfalls auch eines sowohl als das
andere, zum Theil gut, zum Theil bse sein knne? -- Man nennt aber
einen Menschen bse, nicht darum, weil er Handlungen ausbt, welche bse
(gesetzwidrig) sind; sondern weil diese so beschaffen sind, da sie auf
bse Maximen in ihm schlieen lassen. Nun kann man zwar gesetzwidrige
Handlungen durch Erfahrung bemerken, auch (wenigstens an sich selbst,)
da sie mit Bewutsein gesetzwidrig sind; aber die Maximen kann man
nicht beobachten, sogar nicht allemal in sich selbst, mithin das
Urtheil, da der Thter ein bser Mensch sei, nicht mit Sicherheit auf
Erfahrung grnden. Also mte sich aus einigen, ja aus einer einzigen
mit Bewutsein bsen Handlung, _a priori_ auf eine bse zum Grunde
liegende Maxime, und aus dieser auf einen in dem Subject allgemein
liegenden Grund aller besondern moralisch-bsen Maximen, der selbst       [19]
wiederum Maxime ist, schlieen lassen, um einen Menschen bse zu nennen.    (A 6-7).
                                                                            (B 6-7).
Damit man sich aber nicht sofort am Ausdrucke _Natur_ stoe, welcher,       (R 21-22).
wenn er (wie gewhnlich) das Gegentheil des Grundes der _Handlungen_ aus    (Ha 179-80;
_Freiheit_ bedeuten sollte, mit den Prdicaten _moralisch_-gut oder          b 114-15).
bse, in geradem Widerspruch stehen wrde; so ist zu merken: da hier       (K 21-22).
unter der Natur des Menschen nur der subjective Grund des Gebrauchs
seiner Freiheit berhaupt (unter objectiven moralischen Gesetzen), der
vor aller in die Sinne fallenden That vorhergeht, verstanden werde;
dieser Grund mag nun liegen, worin er wolle. Dieser subjective Grund mu
aber immer wiederum selbst ein Actus der Freiheit sein (denn sonst
knnte der Gebrauch, oder Mibrauch der Willkhr des Menschen in
Ansehung des sittlichen Gesetzes, ihm nicht zugerechnet werden, und das
Gute oder Bse in ihm nicht moralisch heien). Mithin kann in keinem die
Willkhr durch Neigung _bestimmenden_ Objecte, in keinem Naturtriebe,
sondern nur in einer Regel, die die Willkhr sich selbst fr den
Gebrauch ihrer Freiheit macht, d. i. in einer Maxime, der Grund des
Bsen liegen. Von dieser mu nun nicht weiter gefragt werden knnen, was
der subjective Grund ihrer Annehmung, und nicht vielmehr der
entgegengesetzten Maxime, im Menschen sei. Denn wenn dieser Grund
zuletzt selbst keine Maxime mehr, sondern ein bloer Naturtrieb wre; so
wrde der Gebrauch der Freiheit ganz auf Bestimmung durch Naturursachen
zurckgefhrt werden knnen: welches ihr aber widerspricht. Wenn wir
also sagen: der Mensch ist von Natur gut, oder, er ist von Natur bse:
so bedeutet dieses nur so viel, als: er enthlt einen (uns
unerforschlichen) ersten Grund[19] der Annehmung guter, oder der          [20]
Annehmung bser (gesetzwidriger) Maximen; und zwar allgemein als Mensch,    (A 7-9).
mithin so, da er durch dieselbe zugleich den Charakter seiner Gattung      (B 7-9).
ausdrckt.                                                                  (R 22-23).
                                                                            (Ha 180-81;
Wir werden also von einem dieser Charaktere (der Unterscheidung des          b 115-16).
Menschen von andern mglichen vernnftigen Wesen) sagen: er ist ihm         (K 22-23).
_angeboren_; und doch dabei uns immer bescheiden, da nicht die Natur
die Schuld derselben (wenn er bse ist), oder das Verdienst (wenn er gut
ist) trage, sondern da der Mensch selbst Urheber desselben sei. Weil
aber der erste Grund der Annehmung unsrer Maximen, der selbst immer
wiederum in der freien Willkhr liegen mu, kein Factum sein kann, das
in der Erfahrung gegeben werden knnte; so heit das Gute oder Bse im
Menschen (als der subjective erste Grund der Annehmung dieser oder jener
Maxime, in Ansehung des moralischen Gesetzes) blo in _dem_ Sinne
angeboren, als es vor allem in der Erfahrung gegebenen Gebrauche der
Freiheit (in der frhesten Jugend bis zur Geburt zurck) zum Grunde
gelegt wird, und so als mit der Geburt zugleich im Menschen vorhanden,
vorgestellt wird: nicht da die Geburt eben die Ursache davon sei.


                               Anmerkung.

Dem Streite beider oben aufgestellten Hypothesen liegt ein disjunctiver
Satz zum Grunde: _der Mensch ist_ (von Natur) _entweder sittlich gut,
oder sittlich bse_. Es fllt aber Jedermann leicht bei, zu fragen: ob
es auch mit dieser Disjunction seine Richtigkeit habe; und ob nicht
Jemand behaupten knne, der Mensch sei von Natur keines von beiden; ein
Andrer aber: er sei beides zugleich, nmlich in einigen Stcken gut, in
andern bse. Die Erfahrung scheint sogar dieses Mittlere zwischen beiden
Extremen zu besttigen.

Es liegt aber der Sittenlehre berhaupt viel daran, keine moralischen
Mitteldinge, weder in Handlungen (_adiaphora_) noch in menschlichen       [21]
Charakteren, so lange es mglich ist, einzurumen: weil bei einer           (A 9-10).
solchen Doppelsinnigkeit alle Maximen Gefahr laufen, ihre Bestimmtheit      (B 9-10).
und Festigkeit einzuben. Man nennt gemeiniglich die, welche dieser        (R 23-24).
strengen Denkungsart zugethan sind (mit einem Namen, der einen Tadel in     (Ha 181-82;
sich fassen soll, in der That aber Lob ist): _Rigoristen_; und so kann       b 116-17).
man ihre Antipoden, _Latitudinarier_ nennen. Diese sind also entweder       (K 23-24).
Latitudinarier der Neutralitt, und mgen _Indifferentisten_; oder der
Coalition, und knnen _Synkretisten_ genannt werden.[20]

Die Beantwortung der gedachten Frage nach der rigoristischen
Entscheidungsart[21] grndet sich auf der fr die Moral wichtigen         [22]
Bemerkung: die Freiheit der Willkhr ist von der ganz eigenthmlichen       (A 10).
Beschaffenheit, da sie durch keine Triebfeder zu einer Handlung            (B 10-12).
bestimmt werden kann, _als nur sofern der Mensch sie in seine Maxime        (R 24-25).
aufgenommen hat_ (es sich zur allgemeinen Regel gemacht hat, nach der er    (Ha 182-83;
sich verhalten will); so allein kann eine Triebfeder, welche sie auch     [23]
sei, mit der absoluten Spontaneitt der Willkhr (der Freiheit) zusammen    (A 10-12).
bestehen. Allein das moralische Gesetz ist fr sich selbst im Urtheile      (B 12-14).
der Vernunft, Triebfeder; und wer es zu seiner Maxime macht, ist            (R 25-26).
_moralisch_ gut. Wenn nun das Gesetz Jemandes Willkhr, in Ansehung         (Ha 183-84;
einer auf dasselbe sich beziehenden Handlung, doch nicht bestimmt; so        b 118-19).
mu eine ihm entgegengesetzte Triebfeder auf die Willkhr desselben         (K 25-26).
Einflu haben; und, da dieses vermge der Voraussetzung nur dadurch
geschehen kann, da der Mensch diese (mithin auch die Abweichung vom
moralischen Gesetze) in seine Maxime aufnimmt (in welchem Falle er ein
bser Mensch ist); so ist seine Gesinnung in Ansehung des moralischen
Gesetzes niemals indifferent (niemals keines von beiden, weder gut, noch
bse).

Er kann aber auch nicht in einigen Stcken sittlich gut, in andern
zugleich bse sein. Denn ist er in einem gut, so hat er das moralische
Gesetz in seine Maxime aufgenommen; sollte er also in einem andern
Stcke zugleich bse sein, so wrde, weil das moralische Gesetz der
Befolgung der Pflicht berhaupt nur ein einziges und allgemein ist, die
auf dasselbe bezogene Maxime allgemein, zugleich aber nur eine besondere
Maxime sein: welches sich widerspricht.[22]

Die eine oder die andere Gesinnung als angeborne Beschaffenheit von       [24]
Natur haben, bedeutet hier auch nicht, da sie von dem Menschen, der sie    (A 12-13).
hegt, gar nicht erworben, d. i. er nicht Urheber sei; sondern, da sie      (B 14-15).
nur nicht in der Zeit erworben sei (da er eines oder das andere _von       (R 26-27).
Jugend auf sei immerdar_). Die Gesinnung, d. i. der erste subjective        (Ha 184;
Grund der Annehmung der Maximen, kann nur eine einzige sein, und geht        b 119-20).
allgemein auf den ganzen Gebrauch der Freiheit. Sie selbst aber mu auch    (K 26-27).
durch freie Willkhr angenommen worden sein, denn sonst knnte sie nicht
zugerechnet werden. Von dieser Annehmung kann nun nicht wieder der
subjective Grund, oder die Ursache, erkannt werden (obwol darnach zu
fragen unvermeidlich ist; weil sonst wiederum eine Maxime angefhrt
werden mte, in welche diese Gesinnung aufgenommen worden, die eben so
wiederum ihren Grund haben mu). Weil wir also diese Gesinnung, oder
vielmehr ihren obersten Grund nicht von irgend einem ersten Zeit-Actus
der Willkhr ableiten knnen, so nennen wir sie eine Beschaffenheit der
Willkhr, die ihr (ob sie gleich in der That in der Freiheit gegrndet
ist) von Natur zukmmt. Da wir aber unter dem Menschen, von dem wir
sagen, er sei von Natur gut oder bse, nicht jeden einzelnen{[23]}
verstehen (da alsdann einer als von Natur gut, der andere als bse
angenommen werden knnte), sondern die ganze Gattung zu verstehen befugt
sind: kann nur weiterhin bewiesen werden, wenn es sich in der
anthropologischen Nachforschung zeigt, da die Grnde, die uns
berechtigen, einem Menschen einen von beiden Charaktern als angeboren
beizulegen, so beschaffen sind, da kein Grund ist, einen Menschen davon
auszunehmen, und er also von der Gattung gelte.


     I. Von der ursprnglichen Anlage zum Guten in der menschlichen
                                 Natur.

Wir knnen sie, in Beziehung auf ihren Zweck, fglich auf drei Classen,
als Elemente der Bestimmung des Menschen, bringen:

1. Die Anlage fr die _Thierheit_ des Menschen, als eines _lebenden_;     [25]
                                                                            (A 13-15).
2. Fr die _Menschheit_ desselben, als eines lebenden und zugleich          (B 15-17).
_vernnftigen_;                                                             (R 27-28).
                                                                            (Ha 185-86;
3. Fr seine _Persnlichkeit_, als eines vernnftigen, und zugleich _der     b, 120-21).
Zurechnung fhigen_ Wesens.[24]                                             (K 27-28).

1. Die Anlage fr die _Thierheit_ im Menschen, kann man unter den
allgemeinen Titel der physischen und _blo mechanischen_ Selbstliebe, d.
i. einer solchen, bringen, wozu nicht Vernunft erfordert wird. Sie ist
dreifach: _erstlich_, zur Erhaltung seiner selbst; _zweitens_, zur
Fortpflanzung seiner Art, durch den Trieb zum Geschlecht, und zur
Erhaltung dessen, was durch Vermischung mit demselben erzeugt wird;
_drittens_, zur Gemeinschaft mit andern Menschen, d. i. der Trieb zur
Gesellschaft. -- Auf sie knnen allerlei Laster gepfropft werden, (die
aber nicht aus jener Anlage, als Wurzel, von selbst entsprieen). Sie
knnen Laster der _Rohigkeit_ der Natur heien; und werden in ihrer
hchsten Abweichung vom Naturzwecke, _viehische Laster_: der _Vllerei_,
der _Wollust_, und der _wilden Gesetzlosigkeit_ (im Verhltnisse zu
andern Menschen) genannt.

2. Die Anlagen fr die _Menschheit_ knnen auf den allgemeinen Titel der  [26]
zwar physischen, aber doch _vergleichenden_ Selbstliebe (wozu Vernunft      (A 15-17).
erfordert wird) gebracht werden; sich nmlich nur in Vergleichung mit       (B 17-18).
Andern als glcklich oder unglcklich zu beurtheilen. Von ihr rhrt die     (R 28-29).
Neigung her, _sich in der Meinung Anderer einen Werth zu verschaffen_;      (Ha 186-87;
und zwar ursprnglich blo den der _Gleichheit_: keinem ber sich            b 121).
Ueberlegenheit zu verstatten, mit einer bestndigen Besorgni verbunden,    (K 28-29).
da Andere darnach streben mchten; woraus nachgerade eine ungerechte
Begierde entspringt, sie sich ber Andere zu erwerben. -- Hierauf,
nmlich auf _Eifersucht_ und _Nebenbuhlerei_, knnen die grten Laster,
geheimer und offenbarer Feindseligkeiten gegen Alle, die wir als fr uns
fremde ansehen, gepfropft werden: die eigentlich doch nicht aus der
Natur als ihrer Wurzel, von selbst entsprieen; sondern, bei der
besorgten Bewerbung Anderer zu einer uns verhaten Ueberlegenheit ber
uns, Neigungen sind, sich der Sicherheit halber diese ber Andere als
Vorbauungsmittel selbst zu verschaffen: da die Natur doch die Idee eines
solchen Wetteifers (der an sich die Wechselliebe nicht ausschliet) nur
als Triebfeder zur Cultur brauchen wollte. Die Laster, die auf diese
Neigung gepfropft werden, knnen daher auch Laster der _Cultur_ heien;
und werden im hchsten Grade ihrer Bsartigkeit (da sie alsdann blo die
Idee eines Maximum des Bsen sind, welches die Menschheit bersteigt) z.
B. im _Neide_, in der _Undankbarkeit_, der _Schadenfreude_, u. s. w.
_teuflische Laster_ genannt.

3. Die Anlage fr die _Persnlichkeit_ ist die Empfnglichkeit der
Achtung fr das moralische Gesetz, _als einer fr sich hinreichenden
Triebfeder der Willkhr_. Die Empfnglichkeit der bloen Achtung fr das
moralische Gesetz in uns wre das moralische Gefhl, welches fr sich
noch nicht einen Zweck der Naturanlage ausmacht, sondern nur sofern es
Triebfeder der Willkhr ist. Da dieses nun lediglich dadurch mglich
wird, da die freie Willkhr es in seine Maxime aufnimmt; so ist
Beschaffenheit einer solchen Willkhr der gute Charakter; welcher, wie    [27]
berhaupt jeder Charakter der freien Willkhr, etwas ist, das nur           (A 17-18).
erworben werden kann, zu dessen Mglichkeit aber dennoch eine Anlage in     (B 18-20).
unserer Natur vorhanden sein mu, worauf schlechterdings nichts Bses       (R 29-30).
gepfropft werden kann. Die Idee des moralischen Gesetzes allein, mit der    (Ha 187-88;
davon unzertrennlichen Achtung, kann man nicht fglich eine _Anlage_ fr     b 122).
die _Persnlichkeit_ nennen; sie ist die Persnlichkeit selbst (die Idee    (K 29-30).
der Menschheit ganz intellectuell betrachtet). Aber, da wir diese
Achtung zur Triebfeder in unsere Maximen aufnehmen, der subjective Grund
hierzu scheint ein Zusatz zur Persnlichkeit zu sein, und daher den
Namen einer Anlage zum Behuf derselben zu verdienen.

Wenn wir die genannten drei Anlagen nach den Bedingungen ihrer
Mglichkeit betrachten, so finden wir, da die _erste_ keine Vernunft,
die _zweite_ zwar praktische, aber nur andern Triebfedern dienstbare,
die _dritte_ aber allein fr sich selbst praktische, d. i. unbedingt
gesetzgebende Vernunft zur Wurzel habe: Alle diese Anlagen im Menschen
sind nicht allein (negativ) _gut_, (sie widerstreiten nicht dem
moralischen Gesetze), sondern sind auch Anlagen _zum Guten_ (sie
befrdern die Befolgung desselben). Sie sind _ursprnglich_; denn sie
gehren zur Mglichkeit der menschlichen Natur. Der Mensch kann die zwei
ersteren zwar zweckwidrig brauchen, aber keine derselben vertilgen.
Unter Anlagen eines Wesens verstehen wir sowol die Bestandstcke, die
dazu erforderlich sind, als auch die Formen ihrer Verbindung, um ein
solches Wesen zu sein. Sie sind _ursprnglich_, wenn sie zu der
Mglichkeit eines solchen Wesens nothwendig gehren; _zufllig_ aber,
wenn das Wesen auch ohne dieselben an sich mglich wre. Noch ist zu
merken, da hier von keinen andern Anlagen die Rede ist, als denen, die
sich unmittelbar auf das Begehrungsvermgen und den Gebrauch der
Willkhr beziehen.


         II. Von dem Hange zum Bsen in der menschlichen Natur.

Unter einem Hange (_propensio_) verstehe ich den subjectiven Grund der
Mglichkeit einer Neigung (habituellen Begierde, _concupiscentia_){[25]}  [28]
sofern sie fr die Menschheit berhaupt zufllig ist.[26] Er                (A 18-19).
unterscheidet sich darin von einer Anlage, da er zwar angeboren sein       (B 20-21).
kann, aber doch nicht als solcher vorgestellt werden _darf_: sondern        (R 30-31).
auch (wenn er gut ist) als _erworben_, oder (wenn er bse ist) als von      (Ha 188-89;
dem Menschen selbst sich _zugezogen_ gedacht werden kann. -- Es ist aber     b 122-3).
hier nur vom Hange zum eigentlich, d. i. zum Moralisch Bsen die Rede;      (K 30-31).
welches, da es nur als Bestimmung der freien Willkhr mglich ist, diese
aber als gut oder bse nur durch ihre Maximen beurtheilt werden kann, in
dem subjectiven Grunde der Mglichkeit der Abweichung der Maximen vom
moralischen Gesetze bestehen mu, und, wenn dieser Hang als allgemein
zum Menschen (also, als zum Charakter seiner Gattung) gehrig angenommen
werden darf, ein _natrlicher_ Hang des Menschen zum Bsen genannt
werden wird. -- Man kann noch hinzusetzen, da die aus dem natrlichen
Hange entspringende Fhigkeit oder Unfhigkeit der Willkhr, das
moralische Gesetz in seine Maxime aufzunehmen, oder nicht, _das gute
oder bse Herz_ genannt werde.

Man kann sich drei verschiedne Stufen desselben denken. _Erstlich_, ist
es die Schwche des menschlichen Herzens in Befolgung genommener Maximen  [29]
berhaupt, oder die _Gebrechlichkeit_ der menschlichen Natur;               (A 19-21).
_zweitens_, der Hang zur Vermischung unmoralischer Triebfedern mit den      (B 21-23).
moralischen (selbst wenn es in guter Absicht, und unter Maximen des         (R 31-33).
Guten geschhe), d. i. die _Unlauterkeit_; _drittens_, der Hang zur         (Ha 189-90;
Annehmung bser Maximen, d. i. die _Bsartigkeit_ der menschlichen           b 123-24).
Natur, oder des menschlichen Herzens.                                       (K 31-32).

_Erstlich_, die _Gebrechlichkeit_ (_fragilitas_) der menschlichen Natur
ist selbst in der Klage eines Apostels ausgedrckt: Wollen habe ich
wohl, aber das Vollbringen fehlt, d. i. ich nehme das Gute (das Gesetz)
in die Maxime meiner Willkhr auf; aber dieses, welches objectiv in der
Idee (_in thesi_) eine unberwindliche Triebfeder ist, ist subjectiv
(_in hypothesi_), wenn die Maxime befolgt werden soll, die schwchere
(in Vergleichung mit der Neigung).

_Zweitens_, die _Unlauterkeit_ (_impuritas_, _improbitas_) des
menschlichen Herzens besteht darin: da die Maxime dem Objecte nach (der
beabsichtigten Befolgung des Gesetzes) zwar gut und vielleicht auch zur
Ausbung krftig genug, aber nicht rein moralisch ist, d. i. nicht, wie
es sein sollte, das Gesetz _allein_ zur _hinreichenden_ Triebfeder, in
sich aufgenommen hat: sondern mehrentheils (vielleicht jederzeit) noch
andere Triebfedern auer derselben bedarf, um dadurch die Willkhr zu
dem, was Pflicht fordert, zu bestimmen. Mit andern Worten, da
pflichtmige Handlungen nicht rein aus Pflicht gethan werden.

_Drittens_, die Bsartigkeit (_vitiositas_, _pravitas_), oder, wenn man
lieber will, die _Verderbtheit_ (_corruptio_) des menschlichen Herzens,
ist der Hang der Willkhr zu Maximen, die Triebfeder aus dem moralischen
Gesetz anderen (nicht moralischen) nachzusetzen. Sie kann auch die
_Verkehrtheit_ (_perversitas_) des menschlichen Herzens heien, weil sie
die sittliche Ordnung in Ansehung der Triebfedern einer _freien_
Willkhr umkehrt, und, ob zwar damit noch immer gesetzlich gute (legale)
Handlungen bestehen knnen, so wird doch die Denkungsart dadurch in
ihrer Wurzel (was die moralische Gesinnung betrifft) verderbt, und der
Mensch darum als bse bezeichnet.

Man wird bemerken: da der Hang zum Bsen hier am Menschen, auch dem      [30]
besten, (den Handlungen nach) aufgestellt wird, welches auch geschehen      (A 21-22).
mu, wenn die Allgemeinheit des Hanges zum Bsen unter Menschen, oder,      (B 23-25).
welches hier dasselbe bedeutet, da er mit der menschlichen Natur           (R 33-34).
verwebt sei, bewiesen werden soll.                                          (Ha 190-91;
                                                                             b 124-25).
Es ist aber zwischen einem Menschen von guten Sitten (_bene moratus_)       (K 32-33).
und einem sittlich guten Menschen (_moraliter bonus_), was die
Uebereinstimmung der Handlungen mit dem Gesetz betrifft, kein
Unterschied (wenigstens darf keiner sein); nur da sie bei dem einen
eben nicht immer, vielleicht nie, das Gesetz, bei dem andern aber es
_jederzeit_ zur alleinigen und obersten Triebfeder haben. Man kann von
dem Ersteren sagen: er befolge das Gesetz dem _Buchstaben_ nach (d. i.
was die Handlung angeht, die das Gesetz gebietet); vom Zweiten aber: er
beobachte es dem _Geiste_ nach (der Geist des moralischen Gesetzes
besteht darin, da dieses allein zur Triebfeder hinreichend sei). _Was
nicht aus diesem Glauben geschieht, das ist Snde_ (der Denkungsart
nach). Denn, wenn andre Triebfedern nthig sind, die Willkhr zu
_gesetzmigen_ Handlungen zu bestimmen, als das Gesetz selbst (z. B.
Ehrbegierde, Selbstliebe berhaupt, ja gar gutherziger Instinkt,
dergleichen das Mitleiden ist); so ist es blo zufllig, da diese mit
dem Gesetz bereinstimmen: denn sie knnten eben sowol zur Uebertretung
antreiben. Die Maxime, nach deren Gte aller moralische Werth der Person
geschtzt werden mu, ist also doch gesetzwidrig, und der Mensch ist bei
lauter guten Handlungen dennoch bse.

Folgende Erluterung ist noch nthig, um den Begriff von diesem Hange zu
bestimmen. Aller Hang ist entweder physisch, d. i. er gehrt zur
Willkhr des Menschen als Naturwesens; oder er ist moralisch, d. i. zur
Willkhr desselben als moralischen Wesens gehrig. -- Im ersteren Sinne
giebt es keinen Hang zum moralisch Bsen; denn dieses mu aus der
Freiheit entspringen; und ein physischer Hang (der auf sinnliche
Antriebe gegrndet ist) zu irgend einem Gebrauche der Freiheit, es sei
zum Guten oder Bsen, ist ein Widerspruch. Also kann ein Hang zum Bsen   [31]
nur dem moralischen Vermgen der Willkhr ankleben. Nun ist aber nichts     (A 22-24).
sittlich- (d. i. zurechnungsfhig-) bse, als was unsere eigene _That_      (B 25-26).
ist. Dagegen versteht man unter dem Begriffe eines Hanges einen             (R 34-35).
subjectiven Bestimmungsgrund der Willkhr, der _vor jeder That              (Ha 191-92;
vorhergeht_, mithin selbst noch nicht That ist; da denn in dem Begriffe      b 125-26).
eines bloen Hanges zum Bsen ein Widerspruch sein wrde, wenn dieser       (K 33-34).
Ausdruck nicht etwa in zweierlei verschiedener Bedeutung, die sich beide
doch mit dem Begriffe der Freiheit vereinigen lassen, genommen werden
knnte. Es kann aber der Ausdruck von einer That berhaupt sowol von
demjenigen Gebrauch der Freiheit gelten, wodurch die oberste Maxime (dem
Gesetze gem oder zuwider) in die Willkhr aufgenommen, als auch von
demjenigen, da die Handlungen selbst (ihrer Materie nach, d. i. die
Objecte der Willkhr betreffend) jener Maxime gem ausgebt werden. Der
Hang zum Bsen ist nun That in der ersten Bedeutung (_peccatum
originarium_), und zugleich der formale Grund aller gesetzwidrigen That
im zweiten Sinne genommen, welche der Materie nach demselben
widerstreitet, und Laster (_peccatum derivativum_) genannt wird; und die
erste Verschuldung bleibt, wenn gleich die zweite (aus Triebfedern, die
nicht im Gesetz selber bestehen) vielfltig vermieden wrde. Jene ist
intelligibele That, blo durch Vernunft ohne alle Zeitbedingung
erkennbar; diese sensibel, empirisch, in der Zeit gegeben (_Factum
phaenomenon_). Die erste heit nun vornehmlich in Vergleichung mit der
zweiten ein bloer Hang, und angeboren, weil er nicht ausgerottet werden
kann (als wozu die oberste Maxime die des Guten sein mte, welche aber
in jenem Hange selbst als bse angenommen wird); vornehmlich aber, weil
wir davon: warum in uns das Bse gerade die oberste Maxime verderbt
habe, obgleich dieses unsere eigene That ist, eben so wenig weiter eine
Ursache angeben knnen, als von einer Grundeigenschaft, die zu unserer
Natur gehrt. -- Man wird in dem jetzt Gesagten den Grund antreffen,
warum wir in diesem Abschnitte gleich zu Anfange die drei Quellen des
moralisch Bsen lediglich in demjenigen suchten, was nach
Freiheitsgesetzen den obersten Grund der Nehmung oder Befolgung unserer   [32]
Maximen; nicht was die Sinnlichkeit (als Receptivitt) afficirt.            (A 24-25).
                                                                            (B 26-28).
                                                                            (R 35-36).
                  III. Der Mensch ist von Natur bse.                       (Ha 192-93;
                                                                             b 126-27).
   Vitiis nemo sine nascitur. Horat.                                        (K 34-35).

Der Satz: der Mensch ist _bse_, kann nach dem Obigen nichts Anders
sagen wollen, als: er ist sich des moralischen Gesetzes bewut, und hat
doch die (gelegenheitliche) Abweichung von demselben in seine Maxime
aufgenommen. Er ist _von Natur_ bse, heit so viel, als: dieses gilt
von ihm in seiner Gattung betrachtet; nicht als ob solche Qualitt aus
seinem Gattungsbegriffe (dem eines Menschen berhaupt) knne gefolgert
werden (denn alsdann wre sie nothwendig), sondern er kann nach dem, wie
man ihn durch Erfahrung kennt, nicht anders beurtheilt werden, oder man
kann es, als subjectiv nothwendig, in jedem, auch dem besten Menschen,
voraussetzen. Da dieser Hang nun selbst als moralisch bse, mithin nicht
als Naturanlage, sondern als etwas, was dem Menschen zugerechnet werden
kann, betrachtet werden, folglich in gesetzwidrigen Maximen der Willkhr
bestehen mu; diese aber, der Freiheit wegen, fr sich als zufllig
angesehen werden mssen, welches mit der Allgemeinheit dieses Bsen sich
wiederum nicht zusammen reimen will, wenn nicht der subjective oberste
Grund aller Maximen mit der Menschheit selbst, es sei, wodurch es wolle,
verwebt und darin gleichsam gewurzelt ist: so werden wir diesen einen
natrlichen Hang zum Bsen, und da er doch immer selbst verschuldet sein
mu, ihn selbst ein _radikales_, angebornes, (nichts desto weniger aber
uns von uns selbst zugezogenes) _Bse_ in der menschlichen Natur nennen
knnen.

Da nun ein solcher verdorbener{[27]} Hang im Menschen gewurzelt sein
msse, darber knnen wir uns, bei der Menge schreiender Beispiele,
welche uns die Erfahrung an den _Thaten_ der Menschen vor Augen stellt,
den frmlichen Beweis ersparen. Will man sie aus demjenigen Zustande
haben, in welchem manche Philosophen die natrliche Gutartigkeit der      [33]
menschlichen Natur vorzglich anzutreffen hofften, nmlich aus dem          (A 25-26).
sogenannten _Naturstande_; so darf man nur die Auftritte von ungereizter    (B 28-29).
Grausamkeit in den Mordscenen auf _Tofoa_, _Neuseeland_, den                (R 36-37).
_Navigatorsinseln_, und die nie aufhrende in den weiten Wsten des         (Ha 193-94;
nordwestlichen Amerika, (die Kapt. _Hearne_ anfhrt), wo sogar kein          b 127-28).
Mensch den mindesten Vortheil davon hat,[28] mit jener Hypothese            (K 36-37).
vergleichen, und man hat Laster der Rohigkeit, mehr als nthig ist, um
von dieser Meinung abzugehen. Ist man aber fr die Meinung gestimmt, da
sich die menschliche Natur im gesitteten Zustande (worin sich ihre
Anlagen vollstndiger entwickeln knnen) besser erkennen lasse; so wird
man eine lange melancholische Litanei von Anklagen der Menschheit
anhren mssen: von geheimer Falschheit, selbst bei der innigsten
Freundschaft, so da die Migung des Vertrauens in wechselseitiger
Erffnung auch der besten Freunde zur allgemeinen Maxime der Klugheit im
Umgange gezhlt wird; von einem Hange, denjenigen zu hassen, dem man
verbindlich ist, worauf ein Wohlthter jederzeit gefat sein msse; von
einem herzlichen Wohlwollen, welches doch die Bemerkung zult, es sei
in dem Unglck unsrer besten Freunde etwas, das uns nicht ganz
mifllt; und von vielen andern unter dem Tugendscheine noch
verborgenen, geschweige derjenigen Laster, die ihrer gar nicht hehl
haben, weil uns der schon gut heit, der _ein bser Mensch von der        [34]
allgemeinen Classe_ ist: und er wird an den Lastern der _Cultur_ und        (A 26-27).
Civilisirung (den krnkendsten unter allen) genug haben, um sein Auge       (B 29-31).
lieber vom Betragen der Menschen abzuwenden, damit er sich nicht selbst     (R 37-38).
ein anderes Laster, nmlich den Menschenha, zuziehe. Ist er aber damit     (Ha 194-95;
noch nicht zufrieden, so darf er nur den aus beiden auf wunderliche          b 128).
Weise zusammengesetzten, nmlich den uern Vlkerzustand in Betrachtung    (K 37-38).
ziehen, da civilisirte Vlkerschaften gegen einander im Verhltnisse des
rohen Naturstandes (eines Standes der bestndigen Kriegsverfassung)
stehen, und sich auch fest in den Kopf gesetzt haben, nie daraus zu
gehen; und er wird dem ffentlichen Vorgeben gerade widersprechende und
doch nie abzulegende Grundstze der groen Gesellschaften, Staaten
genannt,[29] gewahr werden, die noch kein Philosoph mit der Moral hat in
Einstimmung bringen, und doch auch (welches arg ist) keine bessern, die
sich mit der menschlichen Natur vereinigen lieen, vorschlagen knnen:
so da der _philosophische Chiliasmus_, der auf den Zustand eines
ewigen, auf einen Vlkerbund als Weltrepublik gegrndeten, Friedens       [35]
hofft, eben so, wie der _theologische_, der auf des ganzen                  (A 27-29).
Menschengeschlechts vollendete moralische Besserung harret, als             (B 31-32).
Schwrmerei allgemein verlacht wird.                                        (R 38-39).
                                                                            (Ha 195-96;
Der Grund dieses Bsen kann nun 1) nicht, wie man ihn gemeiniglich           b 128-29).
anzugeben pflegt, _in der Sinnlichkeit_ des Menschen, und den daraus        (K 38-39).
entspringenden natrlichen Neigungen gesetzt werden. Denn nicht allein,
da diese keine gerade Beziehung aufs Bse haben (vielmehr zu dem, was
die moralische Gesinnung in ihrer Kraft beweisen kann, zur Tugend die
Gelegenheit geben); so drfen wir ihr Dasein nicht verantworten, (wir
knnen es auch nicht; weil sie als anerschaffen uns nicht zu Urhebern
haben), wohl aber den Hang zum Bsen, der, indem er die Moralitt des
Subjects betrifft, mithin in ihm, als einem frei handelnden Wesen
angetroffen wird, als selbst verschuldet ihm mu zugerechnet werden
knnen: ungeachtet der tiefen Einwurzelung desselben in die Willkhr,
wegen welcher man sagen mu, er sei in dem Menschen von Natur
anzutreffen. -- Der Grund dieses Bsen kann auch 2) nicht in _einer
Verderbni_ der moralisch-gesetzgebenden Vernunft gesetzt werden: gleich
als ob diese das Ansehen des Gesetzes selbst in sich vertilgen, und die
Verbindlichkeit aus demselben ablugnen knne; denn das ist
schlechterdings unmglich. Sich als ein frei handelndes Wesen, und doch
von dem, einem solchen angemessenen, Gesetze (dem moralischen) entbunden
denken, wre so viel, als eine ohne alle Gesetze wirkende Ursache
denken, (denn die Bestimmung nach Naturgesetzen fllt der Freiheit
halber weg): welches sich widerspricht. -- Um also einen Grund des
moralisch Bsen im Menschen anzugeben, enthlt die _Sinnlichkeit_ zu
wenig; denn sie macht den Menschen, indem sie die Triebfedern, die aus
der Freiheit entspringen knnen, wegnimmt, zu einem blo _thierischen_;
eine vom moralischen Gesetze aber freisprechende, gleichsam _boshafte
Vernunft_, (ein schlechthin bser Wille), enthlt dagegen zu viel, weil
dadurch der Widerstreit gegen das Gesetz selbst zur Triebfeder (denn
ohne alle Triebfeder kann die Willkhr nicht bestimmt werden) erhoben,
und so das Subject zu einem _teuflischen_ Wesen gemacht werden wrde. --  [36]
Keines von Beiden aber ist auf den Menschen anwendbar.                      (A 29-30).
                                                                            (B 32-34).
Wenn nun aber gleich das Dasein dieses Hanges zum Bsen in der              (R 39-40).
menschlichen Natur, durch Erfahrungsbeweise des in der Zeit wirklichen      (Ha 195-97;
Widerstreits der menschlichen Willkhr gegen das Gesetz, dargethan           b 129-30).
werden kann, so lehren uns diese doch nicht die eigentliche                 (K 39-40).
Beschaffenheit desselben, und den Grund dieses Widerstreits; sondern
diese, weil sie eine Beziehung der freien Willkhr (also einer solchen,
deren Begriff nicht empirisch ist) auf das moralische Gesetz als
Triebfeder (wovon{[30]} der Begriff gleichfalls rein intellectuell ist,)
betrifft, mu aus dem Begriffe des Bsen, sofern es nach Gesetzen der
Freiheit (der Verbindlichkeit und Zurechnungsfhigkeit) mglich ist, _a
priori_ erkannt werden. Folgendes ist die Entwickelung des Begriffs.

Der Mensch (selbst der rgste) thut, in welchen Maximen es auch sei, auf
das moralische Gesetz nicht gleichsam rebellischerweise (mit
Aufkndigung des Gehorsams) Verzicht. Dieses dringt sich ihm vielmehr,
kraft seiner moralischen Anlage, unwiderstehlich auf; und, wenn keine
andere Triebfeder dagegen wirkte, so wrde er es auch als hinreichenden
Bestimmungsgrund der Willkhr in seine oberste Maxime aufnehmen, d. i.
er wrde moralisch gut sein. Er hngt aber doch auch, vermge seiner
gleichfalls schuldlosen Naturanlage, an den Triebfedern der
Sinnlichkeit, und nimmt sie (nach dem subjectiven Princip der
Selbstliebe) auch in seine Maxime auf. Wenn er diese aber, _als fr sich
allein hinreichend_ zur Bestimmung der Willkhr, in seine Maxime
aufnhme, ohne sich ans moralische Gesetz (welches er doch in sich hat,)
zu kehren; so wrde er moralisch bse sein. Da er nun natrlicherweise
beide in dieselbe aufnimmt; da er auch jede fr sich, wenn sie allein
wre, zur Willensbestimmung hinreichend finden wrde: so wrde er, wenn
der Unterschied der Maximen blo auf den Unterschied der Triebfedern
(der Materie der Maximen) nmlich, ob das Gesetz, oder der Sinnenantrieb
eine solche abgeben, ankme, moralisch gut und bse zugleich sein;        [37]
welches sich (nach der Einleitung) widerspricht. Also mu der               (A 30-32).
Unterschied, ob der Mensch gut oder bse sei, nicht in dem Unterschiede     (B 34-35).
der Triebfedern, die er in seine Maximen aufnimmt, (nicht in dieser         (R 40-41).
ihrer Materie), sondern in der _Unterordnung_ (der Form derselben)          (Ha 197-98;
liegen: _welche von beiden er zur Bedingung der andern macht_. Folglich      b 130-31).
ist der Mensch, (auch der beste) nur dadurch bse, da er die sittliche     (K 40-41).
Ordnung der Triebfedern, in der Aufnehmung derselben in seine Maximen,
umkehrt: das moralische Gesetz zwar neben dem der Selbstliebe in
dieselbe aufnimmt; da er aber inne wird, da eines neben dem andern
nicht bestehen kann, sondern eines dem andern, als seiner obersten
Bedingung untergeordnet werden msse, er die Triebfeder der Selbstliebe
und ihrer Neigungen zur Bedingung der Befolgung des moralischen Gesetzes
macht, da das letztere vielmehr als die _oberste Bedingung_ der
Befriedigung der ersteren in die allgemeine Maxime der Willkhr als
alleinige Triebfeder aufgenommen werden sollte.

Bei dieser Umkehrung der Triebfedern durch seine Maxime, wider die
sittliche Ordnung, knnen die Handlungen dennoch wohl so gesetzmig
ausfallen, als ob sie aus chten Grundstzen entsprungen wren: wenn die
Vernunft die Einheit der Maximen berhaupt, welche dem moralischen
Gesetze eigen ist, blo dazu braucht, um in die Triebfedern der Neigung,
unter dem Namen _Glckseligkeit_, Einheit der Maximen, die ihnen sonst
nicht zukommen kann, hinein zu bringen (z. B. da die Wahrhaftigkeit,
wenn man sie zum Grundsatze annhme, uns der Aengstlichkeit berhebt,
unseren Lgen die Uebereinstimmung zu erhalten, und uns nicht in den
Schlangenwindungen derselben selbst zu verwickeln); da dann der
empirische Charakter gut, der intelligibile aber immer noch bse ist.

Wenn nun ein Hang dazu in der menschlichen Natur liegt, so ist im
Menschen ein natrlicher Hang zum Bsen; und dieser Hang selber, weil er
am Ende doch in einer freien Willkhr gesucht werden mu, mithin
zugerechnet werden kann, ist moralisch bse. Dieses Bse ist _radical_,
weil es den Grund aller Maximen verdirbt; zugleich auch, als natrlicher
Hang, durch menschliche Krfte nicht zu _vertilgen_, weil dieses nur      [38]
durch gute Maximen geschehen knnte, welches, wenn der oberste              (A 32-33).
subjective Grund aller Maximen als verderbt vorausgesetzt wird, nicht       (B 35-37).
stattfinden kann; gleichwohl aber mu er zu _berwiegen_ mglich sein,      (R 41-42).
weil er in dem Menschen als frei handelndem Wesen angetroffen wird.         (Ha 198-199;
                                                                             b 131-32).
Die Bsartigkeit der menschlichen Natur ist also nicht sowol _Bosheit_,     (K 41-42).
wenn man dieses Wort in strenger Bedeutung nimmt, nmlich als eine
Gesinnung (subjectives _Princip_ der Maximen), das Bse _als Bses_ zur
Triebfeder in seine Maxime aufzunehmen (denn die ist teuflisch); sondern
vielmehr _Verkehrtheit_ des Herzens, welches nun, der Folge wegen, auch
ein _bses Herz_ heit, zu nennen. Dieses kann mit einem, im
Allgemeinen, guten Willen zusammen bestehen; und entspringt aus der
Gebrechlichkeit der menschlichen Natur, zu Befolgung seiner genommenen
Grundstze nicht stark genug zu sein, mit der Unlauterkeit verbunden,
die Triebfedern (selbst gut beabsichtigter Handlungen) nicht nach
moralischer Richtschnur von einander abzusondern, und daher zuletzt,
wenn es hoch kmmt, nur auf die Gemheit derselben mit dem Gesetz, und
nicht auf die Ableitung von demselben, d. i. auf dieses, als die
alleinige Triebfeder, zu sehen. Wenn hieraus nun gleich nicht eben immer
eine gesetzwidrige Handlung und ein Hang dazu, d. i. das _Laster_,
entspringt; so ist die Denkungsart, sich die Abwesenheit desselben schon
fr Angemessenheit der _Gesinnung_ zum Gesetze der Pflicht (fr
_Tugend_) auszulegen (da hiebei auf die Triebfeder in der Maxime gar
nicht, sondern nur auf die Befolgung des Gesetzes dem Buchstaben nach,
gesehen wird), selbst schon eine radicale Verkehrtheit im menschlichen
Herzen zu nennen.

Diese _angeborne_ Schuld (_reatus_), welche so genannt wird, weil sie
sich so frh, als sich nur immer der Gebrauch der Freiheit im Menschen
uert, wahrnehmen lt, und nichts desto weniger doch aus der Freiheit
entsprungen sein mu, und daher zugerechnet werden kann; kann in ihren
zwei ersteren Stufen (der Gebrechlichkeit, und der Unlauterkeit) als
unvorstzlich (_culpa_), in der dritten aber als vorstzliche Schuld
(_dolus_), beurtheilt werden; und hat zu ihrem Charakter eine gewisse     [39]
_Tcke_ des menschlichen Herzens (_dolus malus_), sich wegen seiner         (A 33-35).
eigenen guten oder bsen Gesinnungen selbst zu betrgen, und, wenn nur      (B 37-38).
die Handlungen das Bse nicht zur Folge haben, was sie nach ihren           (R 42-43).
Maximen wohl haben knnten, sich seiner Gesinnung wegen nicht zu            (Ha 199-200;
beunruhigen, sondern vielmehr vor dem Gesetze gerechtfertigt zu halten.      b 132-33).
Daher rhrt die Gewissensruhe so vieler (ihrer Meinung nach                 (K 42-43).
gewissenhaften) Menschen, wenn sie mitten unter Handlungen, bei denen
das Gesetz nicht zu Rathe gezogen ward, wenigstens nicht das Meiste
galt, nur den bsen Folgen glcklich entwischten, und wol gar die
Einbildung von Verdienst, keiner solcher Vergehungen sich schuldig zu
fhlen, mit denen sie Andere behaftet sehen: ohne doch nachzuforschen,
ob es nicht blo etwa Verdienst des Glcks sei, und ob nach der
Denkungsart, die sie in ihrem Innern wohl aufdecken knnten, wenn sie
nur wollten, nicht gleiche Laster von ihnen verbt worden wren, wenn
nicht Unvermgen, Temperament, Erziehung, Umstnde der Zeit und des
Orts, die in Versuchung fhren, (lauter Dinge, die uns nicht zugerechnet
werden knnen,) davon entfernt gehalten htten. Diese Unredlichkeit,
sich selbst blauen Dunst vorzumachen, welche die Grndung chter
moralischer Gesinnung in uns abhlt, erweitert sich denn auch uerlich
zur Falschheit und Tuschung Anderer; welche, wenn sie nicht Bosheit
genannt werden soll, doch wenigstens Nichtswrdigkeit zu heien
verdient; und liegt in dem radicalen Bsen der menschlichen Natur,
welches (indem es die moralische Urtheilskraft in Ansehung dessen, wofr
man einen Menschen halten solle, verstimmt, und die Zurechnung innerlich
und uerlich ganz ungewi macht) den faulen Fleck unserer Gattung
ausmacht, der, so lange wir ihn nicht herausbringen, den Keim des Guten
hindert, sich, wie er sonst wohl thun wrde, zu entwickeln.

Ein Mitglied des englischen Parlaments stie in der Hitze die Behauptung
aus: Ein jeder Mensch hat seinen Preis, fr den er sich weggiebt. Wenn
dieses wahr ist, (welches dann ein Jeder bei sich ausmachen mag); wenn
es berall keine Tugend giebt, fr die nicht ein Grad der Versuchung
gefunden werden kann, der vermgend ist, sie zu strzen; wenn, ob der     [40]
bse oder der gute Geist uns fr seine Partei gewinne, es nur darauf        (A 35-37).
ankmmt, wer das Meiste bietet, und die prompteste Zahlung leistet: so      (B 38-40).
mchte wohl vom Menschen allgemein wahr sein, was der Apostel sagt: Es     (R 43-44).
ist hier kein Unterschied, sie sind allzumal Snder -- es ist Keiner,       (Ha 200-201;
der Gutes thue (nach dem Geiste des Gesetzes), auch nicht Einer.[31]        b 133-34).
                                                                            (K 43-44).

         IV. Vom Ursprunge des Bsen in der menschlichen Natur.

Ursprung (der erste) ist die Abstammung einer Wirkung von ihrer ersten,
d. i. derjenigen Ursache, welche nicht wiederum Wirkung einer andern
Ursache von derselben Art ist. Er kann entweder als _Vernunft-_ oder als
_Zeitursprung_ in Betrachtung gezogen werden. In der ersten Bedeutung
wird blo das _Dasein_ der Wirkung betrachtet; in der zweiten, das
_Geschehen_ derselben, mithin sie als Begebenheit auf ihre _Ursache in
der Zeit_ bezogen. Wenn die Wirkung auf eine Ursache, die mit ihr doch
nach Freiheitsgesetzen verbunden ist, bezogen wird, wie das mit dem
moralisch Bsen der Fall ist; so wird die Bestimmung der Willkhr zu
ihrer Hervorbringung nicht als mit ihrem Bestimmungsgrunde in der Zeit,
sondern blo in der Vernunftvorstellung, verbunden gedacht, und kann
nicht als von irgend einem _vorhergehenden_ Zustande abgeleitet werden;   [41]
welches dagegen allemal geschehen mu, wenn die bse Handlung als           (A 37-38).
_Begebenheit_ in der Welt auf ihre Naturursache bezogen wird. Von den       (B 40-42).
freien Handlungen, als solchen, den Zeitursprung (gleich als von            (R 45-46).
Naturwirkungen) zu suchen, ist also ein Widerspruch; mithin auch von der    (Ha 201-2;
moralischen Beschaffenheit des Menschen, sofern sie als zufllig             b 134-35).
betrachtet wird, weil diese den Grund des _Gebrauchs_ der Freiheit          (K 44-45).
bedeutet, welcher (so wie der Bestimmungsgrund der freien Willkhr
berhaupt) lediglich in Vernunftvorstellungen gesucht werden mu.

Wie nun aber auch der Ursprung des moralischen Bsen im Menschen immer
beschaffen sein mag, so ist doch unter allen Vorstellungsarten, von der
Verbreitung und Fortsetzung desselben durch alle Glieder unserer Gattung
und in allen Zeugungen, die unschicklichste: es sich, als durch
_Anerbung_ von den ersten Eltern auf uns gekommen, vorzustellen; denn
man kann vom moralisch Bsen eben das sagen, was der Dichter vom Guten
sagt: -- _Genus, et proavos, et _quae non fecimus ipsi_, Vix ea nostra
puto._[32] -- Noch ist zu merken: da, wenn wir dem Ursprunge des Bsen   [42]
nachforschen, wir anfnglich noch nicht den Hang dazu (als _peccatum in     (A 38-40).
potentia_) in Anschlag bringen, sondern nur das wirkliche Bse gegebener    (B 41-43).
Handlungen, nach seiner innern Mglichkeit, und dem, was zur Ausbung       (R 46-47).
derselben in der Willkhr zusammenkommen mu, in Betrachtung ziehen.        (Ha 202-3;
                                                                             b 135).
Eine jede bse Handlung mu, wenn man den Vernunftursprung derselben        (K 45-46).
sucht, so betrachtet werden, als ob der Mensch unmittelbar aus dem
Stande der Unschuld in sie gerathen wre. Denn: wie auch sein voriges
Verhalten gewesen sein mag, und welcherlei auch die auf ihn
einflieenden Naturursachen sein mgen, ingleichen ob sie in oder auer
ihm anzutreffen seien; so ist seine Handlung doch frei, und durch keine
dieser Ursachen bestimmt, kann also und mu immer als ein
_ursprnglicher_ Gebrauch seiner Willkhr beurtheilt werden. Er sollte
sie unterlassen haben, in welchen Zeitumstnden und Verbindungen er auch
immer gewesen sein mag; denn durch keine Ursache in der Welt kann er
aufhren, ein frei handelndes Wesen zu sein. Man sagt zwar mit Recht:
dem Menschen werden auch die aus seinen ehemaligen freien, aber
gesetzwidrigen Handlungen entspringenden _Folgen_ zugerechnet; dadurch
aber will man nur sagen: man habe nicht nthig, sich auf diese Ausflucht
einzulassen, und auszumachen, ob die letztern frei sein mgen, oder
nicht, weil schon in der gestndlich freien Handlung, die ihre Ursache
war, hinreichender Grund der Zurechnung vorhanden ist. Wenn aber Jemand
bis zu einer unmittelbar bevorstehenden freien Handlung auch noch so
bse gewesen wre (bis zur Gewohnheit als anderer Natur): so ist es
nicht allein seine Pflicht gewesen, besser zu sein; sondern es ist jetzt
noch seine Pflicht, sich zu bessern: er mu es also auch knnen, und
ist, wenn er es nicht thut, der Zurechnung in dem Augenblicke der
Handlung eben so fhig und unterworfen, als ob er, mit der natrlichen
Anlage zum Guten (die von der Freiheit unzertrennlich ist) begabt, aus
dem Stande der Unschuld zum Bsen bergeschritten wre. -- Wir knnen
also nicht nach dem Zeitursprunge, sondern mssen blo nach dem
Vernunftursprunge dieser That fragen, um darnach den Hang, d. i. den      [43]
subjectiven allgemeinen Grund der Aufnehmung einer Uebertretung in          (A 40-41).
unsere Maxime, wenn ein solcher ist, zu bestimmen, und wo mglich zu        (B 43-45).
erklren.                                                                   (R 47-48).
                                                                            (Ha 203-4;
Hiermit stimmt nun die Vorstellungsart, deren sich die Schrift bedient,      b 135-36).
den Ursprung des Bsen als einen _Anfang_ desselben in der                  (K 46-47).
Menschengattung zu schildern, ganz wohl zusammen: indem sie ihn in einer
Geschichte vorstellig macht, wo, was der Natur der Sache nach (ohne auf
Zeitbedingung Rcksicht zu nehmen) als das Erste gedacht werden mu, als
ein solches der Zeit nach erscheint. Nach ihr fngt das Bse nicht von
einem zum Grunde liegenden Hange zu demselben an, (weil sonst der Anfang
desselben nicht aus der Freiheit entspringen wrde;) sondern von der
_Snde_, (worunter die Uebertretung des moralischen Gesetzes als
_gttlichen Gebots_ verstanden wird); der Zustand des Menschen aber, vor
allem Hange zum _Bsen_, heit der Stand der _Unschuld_. Das moralische
Gesetz gieng, wie es auch beim Menschen, als einem nicht reinen, sondern
von Neigungen versuchten, Wesen sein mu, als _Verbot_ voraus (I. Mose
II, 16. 17.). Anstatt nun diesem Gesetze, als hinreichender Triebfeder
(die allein unbedingt gut ist, wobei auch weiter kein Bedenken
stattfindet), gerade zu folgen; sah sich der Mensch doch noch nach
andern Triebfedern um (III, 6.), die nur bedingterweise (nmlich, sofern
dem Gesetze dadurch nicht Eintrag geschieht,) gut sein knnen, und
machte es sich, wenn man die Handlung als mit Bewutsein aus Freiheit
entspringend denkt, zur Maxime, dem Gesetze der Pflicht nicht aus
Pflicht, sondern auch allenfalls aus Rcksicht auf andere Absichten zu
folgen. Mithin fieng er damit an, die Strenge des Gebots, welches den
Einflu jeder andern Triebfeder ausschliet, zu bezweifeln, hernach den
Gehorsam gegen dasselbe zu einem blo (unter dem Princip der
Selbstliebe) bedingten eines Mittels herab zu vernnfteln;[33] woraus
dann endlich das Uebergewicht der sinnlichen Antriebe ber die            [44]
Triebfeder aus dem Gesetz, in die Maxime zu handeln, aufgenommen, und so    (A 41-43).
gesndigt ward (III, 6.). _Mutato nomine de te fabula narratur._ Da wir    (B 45-46).
es tglich eben so machen, mithin in Adam Alle gesndiget haben und       (R 48-49).
noch sndigen, ist aus dem Obigen klar; nur da bei uns schon ein           (Ha 204-5;
angeborner Hang zur Uebertretung, in dem ersten Menschen aber kein           b 136-37).
solcher, sondern Unschuld, der Zeit nach vorausgesetzt wird, mithin die     (K 47-49).
Uebertretung bei diesem ein _Sndenfall_ heit: statt da sie bei uns,
als aus der schon angebornen Bsartigkeit unserer Natur erfolgend,
vorgestellt wird. Dieser Hang aber bedeutet nichts weiter, als da, wenn
wir uns auf die Erklrung des Bsen, seinem _Zeitanfange_ nach,
einlassen wollen, wir bei jeder vorstzlichen Uebertretung die Ursachen
in einer vorigen Zeit unsers Lebens bis zurck in diejenige, wo der
Vernunftgebrauch noch nicht entwickelt war, mithin bis zu einem Hange
(als natrliche Grundlage) zum Bsen, welcher darum angeboren heit, die
Quelle des Bsen verfolgen mten: welches bei dem ersten Menschen, der
schon mit vlligem Vermgen seines Vernunftgebrauchs vorgestellt wird,
nicht nthig, auch nicht thunlich ist; weil sonst jene Grundlage (der
bse Hang) gar anerschaffen gewesen sein mte; daher seine Snde,
unmittelbar als aus der Unschuld erzeugt, aufgefhrt wird. -- Wir mssen
aber von einer moralischen Beschaffenheit, die uns soll zugerechnet
werden, keinen Zeitursprung suchen; so unvermeidlich dieses auch ist,
wenn wir ihr zuflliges Dasein _erklren_ wollen, (daher ihn auch die
Schrift, dieser unserer Schwche gem, so vorstellig gemacht haben
mag).

Der Vernunftursprung aber dieser Verstimmung unserer Willkhr in
Ansehung der Art, subordinirte Triebfedern zu oberst in ihre Maximen
aufzunehmen, d. i. dieses Hanges zum Bsen, bleibt uns unerforschlich,
weil er selbst uns zugerechnet werden mu, folglich jener oberste Grund
aller Maximen wiederum die Annehmung einer bsen Maxime erfordern wrde.  [45]
Das Bse hat nur aus dem moralisch Bsen (nicht den bloen Schranken        (A 43-44).
unserer Natur) entspringen knnen; und doch ist die ursprngliche Anlage    (B 46-48).
(die auch kein Anderer als der Mensch selbst verderben konnte, wenn         (R 49-50).
diese Corruption ihm soll zugerechnet werden) eine Anlage zum Guten; fr    (Ha 205-6;
uns ist also kein begreiflicher Grund da, woher das moralische Bse in       b 137-38).
uns zuerst gekommen sein knne. -- Diese Unbegreiflichkeit, zusammt der     (K 48-49).
nheren Bestimmung der Bsartigkeit unserer Gattung drckt die Schrift
in jener Geschichtserzhlung[34] dadurch aus, da sie das Bse, zwar im
Weltanfange, doch noch nicht im Menschen, sondern in einem _Geiste_ von
ursprnglich erhabnerer{[35]} Bestimmung voranschickt: wodurch also der
_erste_ Anfang alles Bsen berhaupt als fr uns unbegreiflich (denn
woher bei jenem Geiste das Bse?), der Mensch aber nur als _durch
Verfhrung_ ins Bse gefallen, also _nicht von Grund aus_ (selbst der
ersten Anlage zum Guten nach) verderbt, sondern als noch einer Besserung
fhig, im Gegensatze mit einem verfhrenden _Geiste_, d. i. einem
solchen Wesen, dem die Versuchung des Fleisches nicht zur Milderung
seiner Schuld angerechnet werden kann, vorgestellt, und so dem ersteren,
der bei einem verderbten Herzen doch immer noch einen guten Willen hat,
Hoffnung einer Wiederkehr zu dem Guten, von dem er abgewichen ist, brig  [46]
gelassen wird.                                                              (A 44-46).
                                                                            (B 48-49).
                                                                            (R 50-51).
    V. Von der Wiederherstellung der ursprnglichen Anlage zum Guten        (Ha 206-7;
                          in ihre Kraft.{[36]}                               b 138-39).
                                                                            (K 49-50).
Was der Mensch im moralischen Sinne ist, oder werden soll, gut oder
bse, dazu mu er _sich selbst_ machen, oder gemacht haben. Beides mu
eine Wirkung seiner freien Willkhr sein; denn sonst knnte es ihm nicht
zugerechnet werden, folglich er weder _moralisch_ gut noch bse sein.
Wenn es heit, er ist _gut_ geschaffen, so kann das nichts mehr
bedeuten, als er ist zum _Guten_ erschaffen, und die ursprngliche
_Anlage_ im Menschen ist gut; der Mensch ist es selber dadurch noch
nicht, sondern, nachdem er die Triebfedern, die diese Anlage enthlt, in
seine Maxime aufnimmt, oder nicht, (welches seiner freien Wahl gnzlich
berlassen sein mu), macht er, da er gut oder bse wird. Gesetzt, zum
Gut- oder Besserwerden sei noch eine bernatrliche Mitwirkung nthig,
so mag diese nur in der Verminderung der Hindernisse bestehen, oder auch
positiver Beistand sein, der Mensch mu sich doch vorher wrdig machen,
sie zu empfangen, und diese Beihilfe _annehmen_, (welches nichts
Geringes ist) d. i. die positive Kraftvermehrung in seine Maxime
aufnehmen, wodurch es allein mglich wird, da ihm das Gute zugerechnet,
und er fr einen guten Menschen erkannt werde.

Wie es nun mglich sei, da ein natrlicherweise bser Mensch sich
selbst zum guten Menschen mache, das bersteigt alle unsere Begriffe;
denn wie kann ein bser Baum gute Frchte bringen? Da aber doch nach dem
vorher abgelegten Gestndnisse ein ursprnglich (der Anlage nach) guter
Baum arge Frchte hervorgebracht hat[37] und der Verfall vom Guten ins
Bse (wenn man wohl bedenkt, da dieses aus der Freiheit entspringt),     [47]
nicht begreiflicher ist, als das Wiederaufstehen aus dem Bsen zum          (A 46-48).
Guten; so kann die Mglichkeit des letztern nicht bestritten werden.        (B 49-51).
Denn, ungeachtet jenes Abfalls, erschallt doch das Gebot: wir _sollen_      (R 51-52).
bessere Menschen werden, unvermindert in unserer Seele; folglich mssen     (Ha 207-8;
wir es auch knnen, sollte auch das, was wir thun knnen, fr sich           b 139-40).
allein unzureichend sein, und wir uns dadurch nur eines fr uns             (K 50-51).
unerforschlichen hheren Beistandes empfnglich machen. -- Freilich mu
hiebei vorausgesetzt werden, da ein Keim des Guten in seiner ganzen
Reinigkeit brig geblieben, nicht vertilgt oder verderbt werden konnte,
welcher gewi nicht die Selbstliebe[38] sein kann; die, als Princip       [48]
aller unserer Maximen angenommen, gerade die Quelle alles Bsen ist.        (A 48-49).
                                                                            (B 51-53).
Die Wiederherstellung der ursprnglichen Anlage zum Guten in uns, ist       (R 52-53).
also nicht Erwerbung einer _verlornen_ Triebfeder zum Guten; denn diese,    (Ha 208-9;
die in der Achtung frs moralische Gesetz besteht, haben wir nie             b 140-41).
verlieren knnen, und wre das Letztere mglich, so wrden wir sie auch     (K 51-52).
nie wieder erwerben. Sie ist also nur die Herstellung der _Reinigkeit_
desselben, als obersten Grundes aller unserer Maximen, nach welcher
dasselbe nicht blo mit andern Triebfedern verbunden, oder wol gar
diesen (den Neigungen) als Bedingungen untergeordnet, sondern in seiner
ganzen Reinigkeit als fr sich _zureichende_ Triebfeder der Bestimmung
der Willkhr in dieselbe aufgenommen werden soll. Das ursprnglich Gute
ist die _Heiligkeit der Maximen_ in Befolgung seiner Pflicht; wodurch
der Mensch, der diese Reinigkeit in seine Maxime aufnimmt, ob zwar darum
noch nicht selbst heilig (denn zwischen der Maxime und der That ist noch
ein groer Zwischenraum), dennoch auf dem Wege dazu ist, sich ihr im
unendlichen Fortschritt zu nhern. Der zur Fertigkeit gewordene feste     [49]
Vorsatz in Befolgung seiner Pflicht heit auch _Tugend_, der Legalitt      (A 49-50).
nach als ihrem _empirischen Charakter_ (_virtus phaenomenon_). Sie hat      (B 53-54).
also die beharrliche Maxime _gesetzmiger_ Handlungen; die Triebfeder,     (R 53-54).
deren die Willkhr hiezu bedarf, mag man nehmen, woher man wolle. Daher     (Ha 209-10;
wird Tugend in diesem Sinne _nach und nach_ erworben, und heit Einigen      b 141-42).
eine lange Gewohnheit (in Beobachtung des Gesetzes), durch die der          (K 52-53).
Mensch vom Hange zum Laster durch allmhliche Reformen seines
Verhaltens, und Befestigung seiner Maximen in einen entgegengesetzten
Hang bergekommen ist. Dazu ist nun nicht eben eine _Herzensnderung_
nthig; sondern nur eine Aenderung der _Sitten_. Der Mensch findet sich
tugendhaft, wenn er sich in Maximen, seine Pflicht zu beobachten,
befestigt fhlt: obgleich nicht aus dem obersten Grunde aller Maximen,
nmlich aus Pflicht; sondern der Unmige z. B. kehrt zur Migkeit um
der Gesundheit, der Lgenhafte zur Wahrhaftigkeit um der Ehre, der
Ungerechte zur brgerlichen Ehrlichkeit um der Ruhe oder des Erwerbs
willen, u. s. w. zurck. Alle nach dem gepriesenen Princip der
Glckseligkeit. Um aber nicht blo ein _gesetzlich_, sondern ein
_moralisch_ guter (Gott wohlgeflliger) Mensch, d. i. tugendhaft nach
dem intelligibelen Charakter (_virtus noumenon_), zu werden,
welcher,{[39]} wenn er etwas als Pflicht erkennt, keiner andern
Triebfeder weiter bedarf, als dieser Vorstellung der Pflicht selbst: das
kann nicht durch allmhliche _Reform_, so lange die Grundlage der
Maximen unlauter bleibt, sondern mu durch eine _Revolution_ in der
Gesinnung im Menschen (einen Uebergang zur Maxime der Heiligkeit
derselben) bewirkt werden; und er kann ein neuer Mensch, nur durch eine
Art von Wiedergeburt gleich als durch eine neue Schpfung (Ev. Johann.
III, 5; verglichen mit I. Mose, 1, 2) und Aenderung des Herzens werden.

Wenn der Mensch aber im Grunde seiner Maximen verderbt ist, wie ist es
mglich, da er durch eigene Krfte diese Revolution zu Stande bringe,    [50]
und von selbst ein guter Mensch werde? Und doch gebietet die Pflicht es     (A 51-52).
zu sein, sie gebietet uns aber nichts, als was uns thunlich ist. Dieses     (B 54-56).
ist nicht anders zu vereinigen, als da die Revolution fr die              (R 54-55).
Denkungsart, die allmhliche Reform aber fr die Sinnesart (welche jener    (Ha 210-11;
Hindernisse entgegenstellt), nothwendig, und daher auch dem Menschen         b 142).
mglich sein mu. Das ist: wenn er den obersten Grund seiner Maximen,       (K 53-54).
wodurch er ein bser Mensch war, durch eine einzige unwandelbare
Entschlieung umkehrt, (und hiemit einen neuen Menschen anzieht); so ist
er sofern dem Princip und der Denkungsart nach ein frs Gute
empfngliches Subject; aber nur in continuirlichem Wirken und Werden ein
guter Mensch: d. i. er kann hoffen, da er bei einer solchen Reinigkeit
des Princips, welches er sich zur obersten Maxime seiner Willkhr
genommen hat, und der Festigkeit desselben, sich auf dem guten (obwol
schmalen) Wege eines bestndigen _Fortschreitens_ vom Schlechten zum
Bessern befinde. Dies ist fr denjenigen, der den intelligibelen Grund
des Herzens (aller Maximen der Willkhr) durchschauet, fr den also
diese Unendlichkeit des Fortschritts Einheit ist, d. i. fr Gott so
viel, als wirklich ein guter (ihm geflliger) Mensch sein; und in sofern
kann diese Vernderung als Revolution betrachtet werden; fr die
Beurtheilung der Menschen aber, die sich und die Strke ihrer Maximen
nur nach der Oberhand, die sie ber Sinnlichkeit in der Zeit gewinnen,
schtzen knnen, ist sie nur als ein immer fortdauerndes Streben zum
Bessern, mithin als allmhliche Reform des Hanges zum Bsen, als
verkehrter Denkungsart, anzusehen.

Hieraus folgt, da die moralische Bildung des Menschen nicht von der
Besserung der Sitten, sondern von der Umwandlung der Denkungsart, und
von Grndung eines Charakters anfangen msse; ob man zwar
gewhnlicherweise anders verfhrt, und wider Laster einzeln kmpft, die
allgemeine Wurzel derselben aber unberhrt lt. Nun ist selbst der
eingeschrnkteste Mensch des Eindrucks einer desto greren Achtung fr
eine pflichtmige Handlung fhig, je mehr er ihr in Gedanken andere
Triebfedern, die durch die Selbstliebe auf die Maxime der Handlung        [51]
Einflu haben knnten, entzieht; und selbst Kinder sind fhig, auch die     (A 52-54).
kleinste Spur von Beimischung unchter Triebfedern aufzufinden: da denn     (B 56-57).
die Handlung bei ihnen augenblicklich allen moralischen Werth verliert.     (R 55-56).
Diese Anlage zum Guten wird dadurch, da man das _Beispiel_ selbst von      (Ha 211-12;
guten Menschen (was die Gesetzmigkeit derselben betrifft), anfhrt,        b 142-43).
und seine moralischen Lehrlinge die Unlauterkeit mancher Maximen aus den    (K 54-55).
wirklichen Triebfedern ihrer Handlungen beurtheilen lt,
unvergleichlich cultivirt, und geht allmhlig in die Denkungsart ber:
so da _Pflicht_ blo fr sich selbst in ihren Herzen ein merkliches
Gewicht zu bekommen anhebt. Allein tugendhafte Handlungen, so viel
Aufopferung sie auch gekostet haben mgen, _bewundern_ zu lehren, ist
noch nicht die rechte Stimmung, die das Gemth des Lehrlings frs
moralisch Gute erhalten soll. Denn so tugendhaft Jemand auch sei, so ist
doch Alles, was er immer Gutes thun kann, blo Pflicht; seine Pflicht
aber thun, ist nichts mehr, als das thun, was in der gewhnlichen
sittlichen Ordnung ist, mithin nicht bewundert zu werden verdient.
Vielmehr ist diese Bewunderung eine Abstimmung unsers Gefhls fr
Pflicht, gleich als ob es etwas Auerordentliches und Verdienstliches
wre, ihr Gehorsam zu leisten.

Aber Eines ist in unsrer Seele, welches, wenn wir es gehrig ins Auge
fassen, wir nicht aufhren knnen, mit der hchsten Verwunderung zu
betrachten, und wo die Bewunderung rechtmig, zugleich auch
seelenerhebend ist; und das ist: die ursprngliche moralische Anlage in
uns berhaupt. -- Was ist das, (kann man sich selbst fragen,) in uns,
wodurch wir von der Natur durch so viel Bedrfnisse bestndig abhngige
Wesen, doch zugleich ber diese in der Idee einer ursprnglichen Anlage
(in uns) so weit erhoben werden, da wir sie insgesammt fr nichts, und
uns selbst des Daseins fr unwrdig halten, wenn wir ihrem Genusse, der
uns doch das Leben allein wnschenswerth machen kann, einem Gesetze
zuwider nachhngen sollten, durch welches unsere Vernunft mchtig
gebietet, ohne doch dabei weder etwas zu verheien noch zu drohen? Das    [52]
Gewicht dieser Frage mu ein jeder Mensch von der gemeinsten Fhigkeit,     (A 54-55).
der vorher von der Heiligkeit, die in der Idee der Pflicht liegt,           (B 57-59).
belehrt worden, der sich aber nicht bis zur Nachforschung des Begriffs      (R 56-57).
der Freiheit, welcher allererst aus diesem Gesetze hervorgeht,[40]          (Ha 212-13;
versteigt, innigst fhlen; und selbst die Unbegreiflichkeit dieser eine      b 143-44).
gttliche Abkunft verkndigenden Anlage mu auf das Gemth bis zur        [53]
Begeisterung wirken, und es zu den Aufopferungen strken, welche ihm die    (A 55-56).
Achtung fr seine Pflicht nur auferlegen mag. Dieses Gefhl der             (B 59-60).
Erhabenheit seiner moralischen Bestimmung fter rege zu machen, ist als     (R 57-58).
Mittel der Erweckung sittlicher Gesinnungen vorzglich anzupreisen, weil    (Ha 213-14;
es dem angebornen Hange zur Verkehrung der Triebfedern in den Maximen        b 144-45).
unserer Willkhr gerade entgegenwirkt, um in der unbedingten Achtung        (K 57).
frs Gesetz, als der hchsten Bedingung aller zu nehmenden Maximen, die
ursprngliche sittliche Ordnung unter den Triebfedern, und hiemit die
Anlage zum Guten im menschlichen Herzen, in ihrer Reinigkeit wieder
herzustellen.

Aber dieser Wiederherstellung durch eigene Kraftanwendung steht ja der
Satz von der angebornen Verderbtheit der Menschen fr alles Gute gerade
entgegen? Allerdings, was die Begreiflichkeit d. i. unsere _Einsicht_
von der Mglichkeit derselben betrifft, wie alles dessen, was als
Begebenheit in der Zeit (Vernderung) und sofern nach Naturgesetzen als
nothwendig, und dessen Gegentheil doch zugleich unter moralischen
Gesetzen, als durch Freiheit mglich vorgestellt werden soll; aber der
Mglichkeit dieser Wiederherstellung selbst ist er nicht entgegen. Denn,
wenn das moralische Gesetz gebietet, wir _sollen_ jetzt bessere Menschen
sein; so folgt unumgnglich, wir mssen es auch _knnen_. Der Satz vom
angebornen Bsen ist in der moralischen _Dogmatik_ von gar keinem
Gebrauch: denn die Vorschriften derselben enthalten eben dieselben
Pflichten, und bleiben auch in derselben Kraft, ob ein angeborner Hang
zur Uebertretung in uns sei, oder nicht. In der moralischen _Ascetik_
aber will dieser Satz mehr, aber doch nichts mehr sagen, als: wir knnen
in der sittlichen Ausbildung der anerschaffenen moralischen Anlage zum
Guten, nicht von einer uns natrlichen Unschuld den Anfang machen,
sondern mssen von der Voraussetzung einer Bsartigkeit der Willkhr in
Annehmung ihrer Maximen der ursprnglichen sittlichen Anlage zuwider
anheben, und, weil der Hang dazu unvertilgbar ist, mit der unablssigen
Gegenwirkung gegen denselben. Da dieses nun blo auf eine ins Unendliche
hinausgehende Fortschreitung vom Schlechten zum Besseren fhrt, so        [54]
folgt: da die Umwandlung der Gesinnung des bsen in die eines guten        (A 56-58).
Menschen in der Vernderung des obersten innersten Grundes der Annehmung    (B 60-62).
aller seiner Maximen dem sittlichen Gesetze gem zu setzen sei, sofern     (R 58-59).
dieser neue Grund (das neue Herz) nun selbst unvernderlich ist. Zur        (Ha 214-15;
Ueberzeugung aber hievon kann nun zwar der Mensch natrlicherweise nicht     b 145-46).
gelangen, weder durch unmittelbares Bewutsein, noch durch den Beweis       (K 57-58).
seines bis dahin gefhrten Lebenswandels; weil die Tiefe des Herzens
(der subjective erste Grund seiner Maximen) ihm selbst unerforschlich
ist; aber auf den Weg, der dahin fhrt, und der ihm von einer im Grunde
gebesserten Gesinnung angewiesen wird, mu er _hoffen_ knnen, durch
eigene Kraftanwendung zu gelangen: weil er ein guter Mensch werden soll,
aber nur nach demjenigen, was ihm als von ihm selbst gethan zugerechnet
werden kann, als _moralisch_-gut zu beurtheilen ist.

Wider diese Zumuthung der Selbstbesserung bietet nun die zur moralischen
Bearbeitung von Natur verdrossene Vernunft unter dem Vorwande des
natrlichen Unvermgens allerlei unlautere Religionsideen auf (wozu
gehrt: Gott selbst das Glckseligkeitsprincip zur obersten Bedingung
seiner Gebote anzudichten). Man kann aber alle Religionen in die der
_Gunstbewerbung_ (des bloen Cultus) und die _moralische_, d. i. die
Religion des _guten Lebenswandels_, eintheilen. Nach der erstern
schmeichelt sich entweder der Mensch: Gott knne ihn wohl ewig glcklich
machen, ohne da er eben nthig habe, _ein besserer Mensch zu werden_,
(durch Erlassung seiner Verschuldungen); oder auch, wenn ihm dieses
nicht mglich zu sein scheint: _Gott_ knne ihn wohl zum _besseren
Menschen machen_, ohne da er selbst etwas mehr dabei zu thun habe, als
darum zu _bitten_; welches, da es vor einem allsehenden Wesen nichts
weiter ist, als _wnschen_, eigentlich nichts gethan sein wrde: denn
wenn es mit dem bloen Wunsch ausgerichtet wre, so wrde jeder Mensch
gut sein. Nach der moralischen Religion aber (dergleichen unter allen
ffentlichen, die es je gegeben hat, allein die christliche ist,) ist es
ein Grundsatz: da ein Jeder, so viel, als in seinen Krften ist, thun    [55]
msse, um ein besserer Mensch zu werden; und nur alsdann, wenn er sein      (A 58).
angebornes Pfund nicht vergraben, (Luc XIX, 12-16), wenn er die            (B 62-64).
ursprngliche Anlage zum Guten benutzt hat, um ein besserer Mensch zu       (R 59-60).
werden, er hoffen knne, was nicht in seinem Vermgen ist, werde durch      (Ha 215-16;
hhere Mitwirkung ergnzt werden. Auch ist es nicht schlechterdings          b 146-47).
nothwendig, da der Mensch wisse, worin diese bestehe; vielleicht gar       (K 58-60).
unvermeidlich, da, wenn die Art, wie sie geschieht, zu einer gewissen
Zeit offenbart worden, verschiedene Menschen zu einer andern Zeit sich
verschiedene Begriffe, und zwar mit aller Aufrichtigkeit, davon machen
wrden. Aber _alsdann_ gilt auch der Grundsatz: Es ist nicht
wesentlich, und also nicht Jedermann nothwendig zu wissen, was Gott zu
seiner Seligkeit thue, oder gethan habe; aber wohl, _was er selbst zu
thun habe_, um dieses Beistandes wrdig zu werden.[41]




                   Der philosophischen Religionslehre                     [57]
                             zweites Stck.                                 (A 61-62).
                                Von dem                                     (B 67-68).
                Kampf des guten Princips mit dem bsen,                     (R 65-66).
                                 um die                                     (Ha 219;
                     Herrschaft ber den Menschen.                           b 151).
                                                                            (K 63).

Da, um ein moralisch guter Mensch zu werden, es nicht genug sei, den
Keim des Guten, der in unserer Gattung liegt, sich blo ungehindert
entwickeln zu lassen, sondern auch eine in uns befindliche
entgegenwirkende Ursache des Bsen zu bekmpfen sei, das haben unter
allen alten Moralisten, vornehmlich die Stoiker durch ihr Losungswort
_Tugend_, welches (sowohl im Griechischen als Lateinischen) Muth und
Tapferkeit bezeichnet, und also einen Feind voraussetzt, zu erkennen
gegeben. In diesem Betracht ist der Name _Tugend_ ein herrlicher Name,
und es kann ihm nicht schaden, da er oft prahlerisch gemibraucht, und,
(so wie neuerlich das Wort Aufklrung) bespttelt worden. -- Denn den
Muth auffordern, ist schon zur Hlfte so viel, als ihn einflen;
dagegen die faule sich selbst gnzlich mitrauende und auf uere Hilfe
harrende kleinmthige Denkungsart (in Moral und Religion) alle Krfte
des Menschen abspannt, und ihn dieser Hilfe selbst unwrdig macht.

Aber jene wackern Mnner verkannten doch ihren Feind, der nicht in den
natrlichen blo undisciplinirten, sich aber unverhohlen Jedermanns
Bewutsein offen darstellenden Neigungen zu suchen, sondern ein
gleichsam unsichtbarer, sich hinter Vernunft verbergender Feind, und
darum desto gefhrlicher ist. Sie boten die _Weisheit_ gegen die
_Thorheit_ auf, die sich von Neigungen blo unvorsichtig tuschen lt,   [58]
anstatt sie wider die _Bosheit_ (des menschlichen Herzens) aufzurufen,      (A 62-64).
die mit seelverderbenden Grundstzen die Gesinnung insgeheim                (B 68-70).
untergrbt.[42]                                                             (R 66-67).
                                                                            (Ha 220;
Natrliche Neigungen sind _an sich selbst betrachtet, gut_, d. i.            b 151-52).
unverwerflich, und es ist nicht allein vergeblich, sondern es wre auch     (K 64-65).
schdlich und tadelhaft, sie ausrotten zu wollen; man mu sie vielmehr
nur bezhmen, damit sie sich untereinander nicht selbst aufreiben,
sondern zur Zusammenstimmung in einem Ganzen, Glckseligkeit genannt,
gebracht werden knnen. Die Vernunft aber, die dieses ausrichtet, heit   [59]
_Klugheit_. Nur das Moralisch-Gesetzwidrige ist an sich selbst bse,        (A 64-65).
schlechterdings verwerflich, und mu ausgerottet werden; die Vernunft       (B 70-71).
aber, die das lehret, noch mehr aber, wenn sie es auch ins Werk richtet,    (R 67-68).
verdient allein den Namen der _Weisheit_, in Vergleichung, mit welcher      (Ha 220-21;
das Laster zwar auch _Thorheit_ genannt werden kann, aber nur alsdann,       b 152-53).
wenn die Vernunft genugsam Strke in sich fhlt, um es (und alle Anreize    (K 64-66).
dazu) zu _verachten_, und nicht blo als ein zu frchtendes Wesen zu
_hassen_, und sich dagegen zu bewaffnen.

Wenn der _Stoiker_ also den moralischen Kampf des Menschen blo als
Streit mit seinen (an sich unschuldigen) Neigungen, sofern sie als
Hindernisse der Befolgung seiner Pflicht berwunden werden mssen,
dachte: so konnte er, weil er kein besonderes positives (an sich bses)
Princip annimmt, die Ursache der Uebertretung nur in der _Unterlassung_
setzen, jene zu bekmpfen; da aber diese Unterlassung selbst
pflichtwidrig (Uebertretung), nicht bloer Naturfehler ist, und, nun die
Ursache derselben nicht wiederum (ohne im Zirkel zu erklren) in den
Neigungen, sondern nur in dem, was die Willkhr, als freie Willkhr
bestimmt, (im inneren ersten Grunde der Maximen, die mit den Neigungen
im Einverstndnisse sind) gesucht werden kann, so lt sich's wohl
begreifen, wie Philosophen, denen ein Erklrungsgrund, welcher ewig in
Dunkel eingehllt bleibt,[43] und obgleich unumgnglich, dennoch
unwillkommen ist, den eigentlichen Gegner des Guten verkennen konnten,    [60]
mit dem sie den Kampf zu bestehen glaubten.                                 (A 65-67).
                                                                            (B 71-73).
Es darf also nicht befremden, wenn ein Apostel diesen _unsichtbaren_,       (R 68-69).
nur durch seine Wirkungen auf uns kennbaren, die Grundstze verderbenden    (Ha 221-22;
Feind, als auer uns, und zwar als bsen Geist vorstellig macht: wir        b 153-54).
haben nicht mit Fleisch und Blut (den natrlichen Neigungen), sondern       (K 66-67).
mit Frsten und Gewaltigen -- mit bsen Geistern zu kmpfen. Ein
Ausdruck, der nicht, um unsere Erkenntni ber die Sinnenwelt hinaus zu
erweitern, sondern nur um den Begriff des fr uns unergrndlichen, _fr
den praktischen Gebrauch_ anschaulich zu machen, angelegt zu sein
scheint; denn brigens ist es zum Behuf des letztern fr uns einerlei,
ob wir den Verfhrer blo in uns selbst, oder auch auer uns setzen,
weil die Schuld uns im letzten Falle um nichts minder trifft, als im
ersteren, als die wir von ihm nicht verfhrt werden wrden, wenn wir mit
ihm nicht im geheimen Einverstndnisse wren.[44] -- Wir wollen diese
ganze Betrachtung in zwei Abschnitte eintheilen.


                           Erster Abschnitt.                              [61]
                                                                            (A 67-68).
     Von dem Rechtsanspruche des guten Princips auf die Herrschaft          (B 73-74).
                           ber den Menschen.                               (R 69-70).
                                                                            (Ha 223-24;
                                                                             b 155-56).
               a) Personificirte Idee des guten Princips.                   (K 68-69).

Das, was allein eine Welt zum Gegenstande des gttlichen Rathschlusses,
und zum Zwecke der Schpfung machen kann, ist die _Menschheit_, (das
vernnftige Weltwesen berhaupt) _in ihrer moralischen ganzen
Vollkommenheit_, wovon als oberster Bedingung, die Glckseligkeit die
unmittelbare Folge in dem Willen des hchsten Wesens ist. -- Dieser
allein Gott wohlgefllige Mensch ist in ihm von Ewigkeit her; die Idee
desselben geht von seinem Wesen aus; er ist sofern kein erschaffenes
Ding, sondern sein eingeborner Sohn; das _Wort_, (das Werde!) durch
welches alle andren Dinge sind, und ohne das nichts existirt, was
gemacht ist, (denn um seinet d. i. des vernnftigen Wesens in der Welt
willen, so wie es seiner moralischen Bestimmung nach gedacht werden
kann, ist Alles gemacht). -- Er ist der Abglanz seiner Herrlichkeit.
-- In ihm hat Gott die Welt geliebt und nur in ihm und durch Annehmung
seiner Gesinnungen knnen wir hoffen Kinder Gottes zu werden; u. s. w.

Zu diesem Ideal der moralischen Vollkommenheit, d. i. dem Urbilde der
sittlichen Gesinnung in ihrer ganzen Lauterkeit uns zu _erheben_, ist
nun allgemeine Menschenpflicht, wozu uns auch diese Idee selbst, welche
von der Vernunft uns zur Nachstrebung vorgelegt wird, Kraft geben kann.
Eben darum aber, weil wir von ihr nicht die Urheber sind, sondern sie in
dem Menschen Platz genommen hat, ohne da wir begreifen, wie die
menschliche Natur fr sie auch nur habe empfnglich sein knnen, kann
man besser sagen: da jenes Urbild vom Himmel zu uns _herabgekommen_
sei, da es die Menschheit angenommen habe, (denn es ist nicht eben
sowohl mglich, sich vorzustellen, wie der von Natur _bse Mensch_ das
Bse von selbst ablege, und sich zum Ideal der Heiligkeit _erhebe_, als
da das Letztere die _Menschheit_ (die fr sich nicht bse ist) annehme
[[und sich zu ihr herablasse).]]{[45]} Diese Vereinigung mit uns kann     [62]
als ein Stand der _Erniedrigung_ des Sohnes Gottes angesehen werden,        (A 68-70).
wenn wir uns jenen gttlich gesinnten Menschen, als Urbild fr uns, so      (B 74-76).
vorstellen, wie er, ob zwar selbst heilig, und als solcher zu keiner        (R 70-71).
Erduldung von Leiden verhaftet, sie{[46]} gleichwohl im grten Mae        (Ha 224-25;
bernimmt, um das Weltbeste zu befrdern; dagegen der Mensch, der nie        b 156).
von Schuld frei ist, wenn er auch dieselbe Gesinnung angenommen hat, die    (K 69-70).
Leiden, die ihn, auf welchem Wege es auch sei, treffen mgen, doch als
von ihm verschuldet ansehen kann, mithin sich der Vereinigung seiner
Gesinnung mit einer solchen Idee, ob zwar sie ihm zum Urbilde dient,
unwrdig halten mu.

Das Ideal der Gott wohlgeflligen Menschheit (mithin einer moralischen
Vollkommenheit, so wie sie an einem von Bedrfnissen und Neigungen
abhngigen Weltwesen mglich ist) knnen wir uns nun nicht anders
denken, als unter der Idee eines Menschen, der nicht allein alle
Menschenpflicht selbst auszuben, zugleich auch durch Lehre und Beispiel
das Gute in grtmglichem Umfange um sich auszubreiten, sondern auch,
obgleich durch die grten Anlockungen versucht, dennoch alle Leiden bis
zum schmhlichsten Tode um des Weltbesten willen, und selbst fr seine
Feinde, zu bernehmen, bereitwillig wre. -- Denn der Mensch kann sich
keinen Begriff von dem Grade und der Strke einer Kraft, dergleichen die
einer moralischen Gesinnung ist, machen, als wenn er sie, mit
Hindernissen ringend, und unter den grtmglichen Anfechtungen, dennoch
berwindend sich vorstellt.

Im _praktischen Glauben an diesen Sohn Gottes_ (sofern er vorgestellt
wird, als habe er die menschliche Natur angenommen,) kann nun der Mensch
hoffen, Gott wohlgefllig (dadurch auch selig) zu werden; d. i. der,
welcher sich einer solchen moralischen Gesinnung bewut ist, da er
_glauben_ und auf sich gegrndetes Vertrauen setzen kann, er wrde unter
hnlichen Versuchungen und Leiden (so wie sie zum Probierstein jener      [63]
Idee gemacht werden,) dem Urbilde der Menschheit unwandelbar anhngig,      (A 70-71).
und seinem Beispiele in treuer Nachfolge hnlich bleiben, ein solcher       (B 76-77).
Mensch, und auch nur der allein, ist befugt, sich fr denjenigen zu         (R 71-72).
halten, der ein des gttlichen Wohlgefallens nicht unwrdiger Gegenstand    (Ha 225-26;
ist.                                                                         b 156-57).
                                                                            (K 70-71).

                   b) Objective Realitt dieser Idee.

Diese Idee hat ihre Realitt in praktischer Beziehung vollstndig in
sich selbst. Denn sie liegt in unsrer moralisch gesetzgebenden Vernunft.
Wir _sollen_ ihr gem sein, und wir mssen es daher auch _knnen_.
Mte man die Mglichkeit, ein diesem Urbilde gemer Mensch zu sein,
vorher beweisen, wie es bei Naturbegriffen unumgnglich nothwendig ist,
(damit wir nicht Gefahr laufen, durch leere Begriffe hingehalten zu
werden), so wrden wir eben sowohl auch Bedenken tragen mssen, selbst
dem moralischen Gesetze das Ansehen einzurumen, unbedingter und doch
hinreichender Bestimmungsgrund unsrer Willkhr zu sein; denn wie es
mglich sei, da die bloe Idee einer Gesetzmigkeit berhaupt eine
mchtigere Triebfeder fr dieselbe sein knne, als alle nur erdenkliche,
die von Vortheilen hergenommen werden, das kann weder durch Vernunft
eingesehen, noch durch Beispiele der Erfahrung belegt werden, weil, was
das erste betrifft, das Gesetz unbedingt gebietet, und das zweite
anlangend, wenn es auch nie einen Menschen gegeben htte, der diesem
Gesetze unbedingten Gehorsam geleistet htte, die objective
Nothwendigkeit, ein solcher zu sein, doch unvermindert und fr sich
selbst einleuchtet. Es bedarf also keines Beispiels der Erfahrung, um
die Idee eines Gott moralisch wohlgeflligen Menschen fr uns zum
Vorbilde zu machen; sie liegt als ein solches schon in unserer Vernunft.
-- Wer aber, um einen Menschen fr ein solches mit jener Idee
bereinstimmendes Beispiel zur Nachfolge anzuerkennen, noch etwas mehr,
als was er sieht, d. i. mehr als einen gnzlich untadelhaften, ja so
viel, als man nur verlangen kann, verdienstvollen Lebenswandel, wer etwa
auerdem noch Wunder, die durch ihn oder fr ihn geschehen,{[47]} zur     [64]
Beglaubigung fordert: der bekennt zugleich hierdurch seinen moralischen     (A 71-73).
_Unglauben_, nmlich den Mangel des Glaubens an die Tugend; den kein auf    (B 77-79).
Beweise durch Wunder, gegrndeter Glaube (der nur historisch ist),          (R 72-73).
ersetzen kann; weil nur der Glaube an die praktische Gltigkeit jener       (Ha 226-27;
Idee, die in unserer Vernunft liegt, (welche auch allein allenfalls die      b 157-58).
Wunder als solche, die vom guten Princip herkommen mchten, bewhren,       (K 71-72).
aber nicht von diesen ihre Bewhrung entlehnen kann) moralischen Werth
hat.

Eben darum mu auch eine Erfahrung mglich sein, in der das Beispiel von
einem solchen Menschen gegeben werde, (so weit als man von einer ueren
Erfahrung berhaupt Beweisthmer der inneren sittlichen Gesinnung
erwarten und verlangen kann); denn, dem Gesetz nach, sollte billig ein
jeder Mensch ein Beispiel zu dieser Idee an sich abgeben; wozu das
Urbild immer nur in der Vernunft bleibt; weil ihr kein Beispiel in der
uern Erfahrung adquat ist, als welche das Innere der Gesinnung nicht
aufdeckt, sondern darauf, ob zwar nicht mit strenger Gewiheit, nur
schlieen lt; (ja selbst die innere Erfahrung des Menschen an ihm
selbst lt ihn die Tiefen seines Herzens nicht so durchschauen, da er
von dem Grunde seiner Maximen, zu denen er sich bekennt, und von ihrer
Lauterkeit und Festigkeit durch Selbstbeobachtung ganz sichere Kenntni
erlangen knnte).

Wre nun ein solcher wahrhaftig gttlich gesinnter Mensch zu einer
gewissen Zeit gleichsam vom Himmel auf die Erde herabgekommen, der durch
Lehre, Lebenswandel und Leiden das _Beispiel_ eines Gott wohlgeflligen
Menschen an sich gegeben htte, so weit als man von uerer Erfahrung
nur verlangen kann, (indessen, da das _Urbild_ eines solchen immer doch
nirgend anders, als in unserer Vernunft zu suchen ist), htte er durch
alles dieses ein unabsehlich groes moralisches Gute in der Welt durch
eine Revolution im Menschengeschlechte hervorgebracht; so wrden wir
doch nicht Ursache haben, an ihm etwas Anders, als einen natrlich        [65]
gezeugten Menschen anzunehmen, (weil dieser sich doch auch verbunden        (A 73-74).
fhlt, selbst ein solches Beispiel an sich abzugeben,) ob zwar dadurch      (B 79-80).
eben nicht schlechthin verneinet wrde, da er nicht auch wohl ein          (R 73-74).
bernatrlich erzeugter Mensch sein knne. Denn in praktischer Absicht      (Ha 227-28;
kann die Voraussetzung des Letztern uns doch nichts vortheilen; weil das     b 158-59).
Urbild, welches wir dieser Erscheinung unterlegen, doch immer in uns        (K 72).
(obwohl natrlichen Menschen) selbst gesucht werden mu, dessen Dasein
in der menschlichen Seele schon fr sich selbst unbegreiflich genug ist,
da man nicht eben nthig hat, auer seinem bernatrlichen Ursprunge
ihn noch in einem besondern Menschen hypostasiert anzunehmen. Vielmehr
wrde die Erhebung eines solchen Heiligen ber alle Gebrechlichkeit der
menschlichen Natur der praktischen Anwendung der Idee desselben auf
unsere Nachfolge, nach Allem, was wir einzusehen vermgen, eher im Wege
sein. Denn, wenn gleich jenes Gott wohlgeflligen Menschen Natur in so
weit, als menschlich, gedacht wrde; da er mit eben denselben
Bedrfnissen, folglich auch denselben Leiden, mit eben denselben
Naturneigungen, folglich auch eben solchen Versuchungen zur
Uebertretung, wie wir behaftet, aber doch sofern als bermenschlich
gedacht wrde, da nicht etwa errungene, sondern angeborne
unvernderliche Reinigkeit des Willens ihm schlechterdings keine
Uebertretung mglich sein liee; so wrde diese Distanz vom natrlichen
Menschen dadurch wiederum so unendlich gro werden, da jener gttliche
Mensch fr diesen nicht mehr zum _Beispiel_ aufgestellt werden knnte.
Der Letztere wrde sagen: man gebe mir einen ganz heiligen Willen, so
wird alle Versuchung zum Bsen von selbst an mir scheitern; man gebe mir
die innere vollkommenste Gewiheit, da, nach einem kurzen Erdenleben,
ich (zufolge jener Heiligkeit) der ganzen ewigen Herrlichkeit des
Himmelreichs sofort theilhaftig werden soll, so werde ich alle Leiden,
so schwer sie auch immer sein mgen, bis zum schmhlichsten Tode nicht
allein willig, sondern auch mit Frhlichkeit bernehmen, da ich den
herrlichen und nahen Ausgang mit Augen vor mir sehe. Zwar wrde der
Gedanke: da jener gttliche Mensch im wirklichen Besitze dieser Hoheit   [66]
und Seligkeit von Ewigkeit war, (und sie nicht allererst durch solche       (A 74-76).
Leiden verdienen durfte): da er sich derselben fr lauter Unwrdige,       (B 80-82).
sogar fr seine Feinde willig entuerte, um sie vom ewigen Verderben zu    (R 74-75).
erretten, unser Gemth zur Bewunderung, Liebe und Dankbarkeit gegen ihn     (Ha 228-29;
stimmen mssen; imgleichen wrde die Idee eines Verhaltens nach einer so     b 159-60).
vollkommenen Regel der Sittlichkeit fr uns allerdings auch als             (K 73-74).
Vorschrift zur Befolgung geltend, er selbst aber _nicht als Beispiel_
der Nachahmung, mithin auch nicht als Beweis der Thunlichkeit und
Erreichbarkeit eines so reinen und hohen moralischen Guts fr uns, uns
vorgestellt werden knnen.[48]

Eben derselbe gttlich gesinnte, aber ganz eigentlich menschliche Lehrer  [67]
wrde doch nichts desto weniger von sich, als ob das Ideal des Guten in     (A 76-77).
ihm leibhaftig (in Lehre und Wandel) dargestellt wrde, mit Wahrheit        (B 82-83).
reden knnen. Denn er wrde alsdann nur von der Gesinnung sprechen, die     (R 75-76).
er sich selbst zur Regel seiner Handlungen macht, die er aber, da er sie    (Ha 229-30;
als Beispiel fr Andre, nicht fr sich selbst sichtbar machen kann, nur      b 160-61).
durch seine Lehren und Handlungen uerlich vor Augen stellt: Wer unter    (K 74-75).
euch kann mich einer Snde zeihen? Es ist aber der Billigkeit gem,
das untadelhafte Beispiel eines Lehrers zu dem, was er lehrt, wenn
dieses ohnedem fr Jedermann Pflicht ist, keiner andern als der
lautersten Gesinnung desselben anzurechnen, wenn man keine Beweise des
Gegentheils hat. Eine solche Gesinnung mit allen, um des Weltbesten
willen bernommenen, Leiden, in dem Ideale der Menschheit gedacht, ist
nun fr alle Menschen zu allen Zeiten und in allen Welten, vor der
obersten Gerechtigkeit vollgltig: wenn der Mensch die seinige
derselben, wie er es thun soll, hnlich macht. Sie wird freilich immer
eine Gerechtigkeit bleiben, die nicht die unsrige ist, sofern diese in
einem jener Gesinnung vllig und ohne Fehl gemen Lebenswandel bestehen  [68]
mte. Es mu aber doch eine Zueignung der ersteren um der letzten          (A 77-79).
willen, wenn diese mit der Gesinnung des Urbildes vereinigt wird,           (B 83-85).
mglich sein, obwohl sie sich begreiflich zu machen, noch groen            (R 76-77).
Schwierigkeiten unterworfen ist, die wir jetzt vortragen wollen.            (Ha 230-31;
                                                                             b 161-62).
                                                                            (K 75-76).
    c) Schwierigkeiten gegen die Realitt dieser Idee und Auflsung
                               derselben.

Die _erste_ Schwierigkeit, welche die Erreichbarkeit jener Idee, der
Gott wohlgeflligen Menschheit in uns, in Beziehung auf die _Heiligkeit_
des Gesetzgebers, bei dem Mangel unserer eigenen Gerechtigkeit,
zweifelhaft macht, ist folgende. Das Gesetz sagt: Seid heilig (in eurem
Lebenswandel) wie euer Vater im Himmel heilig ist; denn das ist das
Ideal des Sohnes Gottes, welches uns zum Vorbilde aufgestellt ist. Die
Entfernung aber des Guten, was wir in uns bewirken sollen, von dem
Bsen, wovon wir ausgehen, ist unendlich, und sofern, was die That, d.
i. die Angemessenheit des Lebenswandels zur Heiligkeit des Gesetzes
betrifft, in keiner Zeit erreichbar. Gleichwohl soll die sittliche
Beschaffenheit des Menschen mit ihr bereinstimmen. Sie mu also in der
Gesinnung, in der allgemeinen und lautern Maxime der Uebereinstimmung
des Verhaltens mit demselben, als dem Keime, woraus alles Gute
entwickelt werden soll, gesetzt werden, die von einem heiligen Princip
ausgeht, welches der Mensch in seine oberste Maxime aufgenommen hat.
Eine Sinnesnderung, die auch mglich sein mu, weil sie Pflicht ist. --
Nun besteht die Schwierigkeit darin, wie die Gesinnung fr die That,
welche _jederzeit_ (nicht berhaupt, sondern in jedem Zeitpunkte)
mangelhaft ist, gelten knne. Die Auflsung derselben aber beruht
darauf: da die letztere, als ein continuirlicher Fortschritt von
mangelhaftem Guten zum Besseren ins Unendliche, nach unserer Schtzung,
die wir in den Begriffen des Verhltnisses der Ursache und Wirkungen
unvermeidlich auf Zeitbedingungen eingeschrnkt sind, immer mangelhaft
bleibt; so, da wir das Gute in der Erscheinung, d. i. der _That_ nach,
in uns _jederzeit_ als unzulnglich fr ein heiliges Gesetz ansehen
mssen; seinen Fortschritt aber ins Unendliche zur Angemessenheit mit     [69]
dem letzteren, wegen der _Gesinnung_, daraus er abgeleitet wird, die        (A 79-80).
bersinnlich ist, von einem Herzenskndiger in seiner reinen                (B 85-87).
intellectuellen Anschauung als ein vollendetes Ganze, auch der That (dem    (R 77-78).
Lebenswandel) nach, beurtheilt denken knnen,[49] und so der Mensch,        (Ha 231-32;
unerachtet seiner bestndigen Mangelhaftigkeit doch _berhaupt_ Gott         b 162).
wohlgefllig zu sein erwarten knne, in welchem Zeitpunkte auch sein        (K 76-77).
Dasein abgebrochen werden mge.

Die _zweite_ Schwierigkeit, welche sich hervorthut, wenn man den zum
Guten strebenden Menschen in Ansehung dieses moralischen Guten selbst in
Beziehung auf die gttliche _Gtigkeit_ betrachtet, betrifft die
_moralische Glckseligkeit_, worunter nicht die Versicherung eines
immerwhrenden Besitzes der Zufriedenheit mit seinem _physischen
Zustande_ (Befreiung von Uebeln und Genu immer wachsender Vergngen),
als der _physischen Glckseligkeit_, sondern von der Wirklichkeit und
_Beharrlichkeit_ einer im Guten immer fortrckenden (nie daraus
fallenden) Gesinnung verstanden wird, denn das bestndige Trachten nach
dem Reiche Gottes _wenn man nur von der Unvernderlichkeit einer
solchen Gesinnung fest versichert wre_, wrde eben so viel sein, als
sich schon im Besitz dieses Reichs zu wissen, da denn der so gesinnte
Mensch schon von selbst vertrauen wrde, da ihm das Uebrige alles (was
physische Glckseligkeit betrifft,) zufallen werde.

Nun knnte man zwar den hierber besorgten Menschen mit seinem Wunsche    [70]
dahin verweisen: sein (Gottes) Geist giebt Zeugni unserm Geist, u. s.     (A 80-82).
w. d. i. wer eine so lautere Gesinnung, als gefordert wird, besitzt,       (B 87-88).
wird von selbst schon fhlen, da er nie so tief fallen knne, das Bse     (R 78-79).
wiederum lieb zu gewinnen, allein es ist mit solchen vermeinten Gefhlen    (Ha 232-33;
bersinnlichen Ursprungs nur milich bestellt; man tuscht sich nirgends     b 162-63).
leichter, als in dem, was die gute Meinung von sich selbst begnstigt.      (K 77-78).
Auch scheint es nicht einmal rathsam zu sein, zu einem solchen Vertrauen
aufgemuntert zu werden, sondern vielmehr zutrglicher (fr die
Moralitt) seine Seligkeit _mit Furcht und Zittern_ zu schaffen (ein
hartes Wort, welches miverstanden, zur finstersten Schwrmerei
antreiben kann); allein, ohne _alles_ Vertrauen zu seiner einmal
angenommenen Gesinnung, wrde kaum eine Beharrlichkeit, in derselben
fortzufahren, mglich sein. Dieses findet sich aber, ohne sich der sen
oder angstvollen Schwrmerei zu berliefern, aus der Vergleichung seines
bisher gefhrten Lebenswandels mit seinem gefaten Vorsatze. -- Denn der
Mensch, welcher von der Epoche der angenommenen Grundstze des Guten an,
ein genugsam langes Leben hindurch die Wirkung derselben auf die That,
d. i. auf seinen zum immer besseren fortschreitenden Lebenswandel
wahrgenommen hat, und daraus auf eine grndliche Besserung in seiner
Gesinnung nur vermuthungsweise zu schlieen, Anla findet, kann doch
auch vernnftiger Weise hoffen, da, da dergleichen Fortschritte, wenn
ihr Princip nur gut ist, die _Kraft_ zu den folgenden immer noch
vergrern, er in diesem Erdenleben diese Bahn nicht mehr verlassen,
sondern immer noch muthiger darauf fortrcken werde, ja, wenn nach
diesem ihm noch ein anderes Leben bevorsteht, er unter andern Umstnden
allem Ansehen nach doch, nach eben demselben Princip, fernerhin darauf
fortfahren, und sich dem, obgleich unerreichbaren Ziele der
Vollkommenheit immer noch nhern werde, weil er nach dem, was er bisher
an sich wahrgenommen hat, seine Gesinnung fr von Grunde aus gebessert
halten darf. Dagegen der, welcher selbst bei oft versuchtem Vorsatze zum
Guten dennoch niemals fand, da er dabei Stand hielt, der immer ins Bse
zurckfiel, oder wohl gar im Fortgange seines Lebens an sich wahrnehmen   [71]
mute, aus dem Bsen ins Aergere, gleichsam als auf einem Abhange, immer    (A 82-83).
tiefer gefallen zu sein, vernnftigerweise sich keine Hoffnung machen       (B 88-90).
kann, da, wenn er noch lnger hier zu leben htte, oder ihm auch ein       (R 79-80).
knftiges Leben bevorstnde, er es besser machen werde, weil er bei         (Ha 233-34;
solchen Anzeigen das Verderben, als in seiner Gesinnung gewurzelt,           b 163-64).
ansehen msse. Nun ist das Erstere ein Blick in eine _unabsehliche_,        (K 78-79).
aber gewnschte und glckliche Zukunft, das Zweite dagegen in ein eben
so _unabsehliches Elend_, -- d. i. Beides fr Menschen, nach dem, was
sie urtheilen knnen, in eine selige oder unselige _Ewigkeit_;
Vorstellungen, die mchtig genug sind, um dem einen Theil zur Beruhigung
und Befestigung im Guten, dem andern zur Aufweckung des richtenden
Gewissens, um dem Bsen, so viel mglich, noch Abbruch zu thun, mithin
zu Triebfedern zu dienen, ohne da es nthig ist, auch objectiv eine
Ewigkeit des Guten oder Bsen fr das Schicksal des Menschen
_dogmatisch_ als Lehrsatz vorauszusetzen,[50] mit welchen vermeinten      [72]
Kenntnissen und Behauptungen die Vernunft nur die Schranken ihrer           (A 83-85).
Einsicht berschreitet. Die gute und lautere Gesinnung (die man einen     [73]
guten uns regierenden Geist nennen kann), deren man sich bewut ist,        (A 85-87).
fhrt also auch das Zutrauen zu ihrer Beharrlichkeit und Festigkeit, ob     (B 91-93).
zwar nur mittelbar bei sich, und ist der Trster, (Paraklet), wenn uns      (R 81-82).
unsere Fehltritte wegen ihrer Beharrlichkeit besorgt machen. Gewiheit      (Ha 234-35;
in Ansehung derselben ist dem Menschen weder mglich, noch so viel wir       b 165-66).
einsehen, moralisch zutrglich. Denn (was wohl zu merken ist) wir knnen  [74]
dieses Zutrauen nicht auf ein unmittelbares Bewutsein der                  (A 87-88).
Unvernderlichkeit unserer Gesinnungen grnden, weil wir diese nicht        (B 93-94).
durchschauen knnen, sondern wir mssen allenfalls nur aus den Folgen       (R 82-84).
derselben im Lebenswandel auf sie schlieen, welcher Schlu aber, weil      (Ha 235-36;
er nur aus Wahrnehmungen als Erscheinungen der guten und bsen Gesinnung     b 166-67).
gezogen worden, vornehmlich die _Strke_ derselben niemals mit              (K 82).
_Sicherheit_ zu erkennen giebt, am wenigsten, wenn man seine Gesinnung
gegen das vorausgesehene nahe Ende des Lebens gebessert zu haben meint,
da jene empirischen Beweise der Aechtheit derselben gar mangeln, indem
kein Lebenswandel zur Begrndung des Urtheilsspruchs unsers moralischen
Werths mehr gegeben ist, und Trostlosigkeit (dafr aber die Natur des
Menschen bei der Dunkelheit aller Aussichten ber die Grenzen dieses
Lebens hinaus schon von selbst sorgt, da sie nicht in wilde
Verzweiflung ausschlage), die unvermeidliche Folge von der vernnftigen
Beurtheilung seines sittlichen Zustandes ist.

Die _dritte_ und dem Anscheine nach grte Schwierigkeit, welche jeden
Menschen, selbst nachdem er den Weg des Guten eingeschlagen hat, doch in
der Aburtheilung seines ganzen Lebenswandels vor einer gttlichen
_Gerechtigkeit_ als verwerflich vorstellt, ist folgende. -- Wie es auch
mit der Annehmung einer guten Gesinnung an ihm zugegangen sein mag und
sogar, wie beharrlich er auch darin in einem ihr gemen Lebenswandel
fortfahre, _so fing er doch vom Bsen an_, und diese Verschuldung ist
ihm nie auszulschen mglich. Da er nach seiner Herzensnderung keine
neuen Schulden mehr macht, kann er nicht dafr ansehen, als ob er
dadurch die alten bezahlt habe. Auch kann er in einem fernerhin
gefhrten guten Lebenswandel keinen Ueberschu ber das, was er jedesmal
an sich zu thun schuldig ist, herausbringen; denn es ist jederzeit seine
Pflicht, alles Gute zu thun, was in seinem Vermgen steht. -- Diese
ursprngliche, oder berhaupt vor jedem Guten, was er immer thun mag,
vorhergehende Schuld, die auch dasjenige ist, was, und nichts mehr, wir
unter dem _radicalen_ Bsen verstanden (S. das erste Stck) kann aber     [75]
auch, so viel wir nach unserem Vernunftrecht einsehen, nicht von einem      (A 88-90).
Andern getilgt werden; denn sie ist keine _transmissible_                   (B 94-96).
Verbindlichkeit, die etwa, wie eine Geldschuld, (bei der es dem             (R 84-85).
Glubiger einerlei ist, ob der Schuldner selbst, oder ein Anderer fr       (Ha 236-37;
ihn bezahlt) auf einen Andern bertragen werden kann, sondern die            b 167-68).
_allerpersnlichste_, nmlich eine Sndenschuld, die nur der Strafbare,     (K 83).
nicht der Unschuldige, er mag auch noch so gromthig sein, sie fr
jenen bernehmen zu wollen, tragen kann. -- Da nun das Sittlich-Bse
(Uebertretung des moralischen Gesetzes, _als gttlichen Gebotes_,
_Snde_ genannt) nicht sowohl wegen der Unendlichkeit des hchsten
Gesetzgebers, dessen Autoritt dadurch verletzt worden, (von welchem
berschwenglichen Verhltnisse des Menschen zum hchsten Wesen wir
nichts verstehen), sondern als ein Bses in der _Gesinnung_ und den
Maximen berhaupt (wie _allgemeine Grundstze_ vergleichungsweise gegen
einzelne Uebertretungen), eine _Unendlichkeit_ von Verletzungen des
Gesetzes, mithin der Schuld, bei sich fhrt, (welches vor einem
menschlichen Gerichtshofe, der nur das einzelne Verbrechen, mithin nur
die That und darauf bezogene, nicht aber die allgemeine Gesinnung in
Betrachtung zieht, anders ist), so wrde jeder Mensch sich einer
_unendlichen Strafe_ und Verstoung aus dem Reiche Gottes zu gewrtigen
haben.

Die Auflsung dieser Schwierigkeit beruht auf Folgendem: Der
Richterausspruch eines Herzenskndigers mu als ein solcher gedacht
werden, der aus der allgemeinen Gesinnung des Angeklagten nicht aus den
Erscheinungen derselben, den vom Gesetz abweichenden, oder damit
zusammenstimmenden Handlungen gezogen worden. Nun wird hier aber in dem
Menschen eine ber das in ihm vorher mchtige bse Princip die Oberhand
habende gute Gesinnung vorausgesetzt, und es ist nun die Frage: ob die
moralische Folge der ersteren die Strafe, (mit andern Worten, die
Wirkung des Mifallens Gottes an dem Subject) auch auf seinen Zustand in
der gebesserten Gesinnung knne gezogen werden, in der er schon ein
Gegenstand des gttlichen Wohlgefallens ist. Da hier die Frage nicht
ist: ob auch _vor_ der Sinnesnderung die ber ihn verhngte Strafe mit   [76]
der gttlichen Gerechtigkeit, zusammenstimmen wrde, (als woran Niemand     (A 90-91).
zweifelt), so _soll_ sie (in dieser Untersuchung) nicht als vor der         (B 96-98).
Besserung an ihm vollzogen gedacht werden. Sie kann aber auch nicht _als    (R 85-86).
nach derselben_, da der Mensch schon im neuen Leben wandelt, und            (Ha 237-38;
moralisch ein anderer Mensch ist, dieser seiner neuen Qualitt (eines        b 168).
Gott wohlgeflligen Menschen) angemessen angenommen werden; gleichwohl      (K 84-85).
aber mu der hchsten Gerechtigkeit, vor der ein Strafbarer nie straflos
sein kann, ein Genge geschehen. Da sie also weder _vor_ noch nach der
Sinnesnderung der gttlichen Weisheit gem, und doch nothwendig ist:
so wrde sie als in dem Zustande der Sinnesnderung selbst ihr
angemessen und ausgebt gedacht werden mssen. Wir mssen also sehen, ob
in diesem letztern schon durch den Begriff einer moralischen
Sinnesnderung diejenigen Uebel als enthalten gedacht werden knnen, die
der neue gutgesinnte Mensch als vor ihm (in andrer Beziehung)
verschuldete, und als solche Strafen ansehen kann[51] wodurch der
gttlichen Gerechtigkeit ein Genge geschieht. -- Die Sinnesnderung ist  [77]
nmlich ein Ausgang vom Bsen, und ein Eintritt ins Gute, das Ablegen       (A 91-93).
des alten, und das Anziehen des neuen Menschen, da das Subject der Snde    (B 98-99).
(mithin auch allen Neigungen, sofern sie dazu verleiten), abstirbt, um      (R 86-87).
der Gerechtigkeit zu leben. In ihr aber als intellectueller Bestimmung      (Ha 238-39;
sind nicht zwei durch eine Zwischenzeit getrennte moralische Actus           b 169).
enthalten, sondern sie ist nur ein einiger, weil die Verlassung des         (K 85-86).
Bsen nur durch die gute Gesinnung, welche den Eingang ins Gute bewirkt,
mglich ist, und so umgekehrt. Das gute Princip ist also in der
Verlassung der bsen eben sowohl, als in der Annehmung der guten
Gesinnung enthalten, und der Schmerz, der die erste rechtmig
begleitet, entspringt gnzlich aus der zweiten. Der Ausgang aus der
verderbten Gesinnung in die gute ist als (das Absterben am alten
Menschen, Kreuzigung des Fleisches) an sich schon Aufopferung und
Antretung einer langen Reihe von Uebeln des Lebens, die der neue Mensch
in der Gesinnung des Sohnes Gottes, nmlich blo um des Guten willen
bernimmt; die aber doch eigentlich einem andern, nmlich dem alten,
(denn dieser ist moralisch ein anderer,) als _Strafe_ gebhrten. -- Ob
er also gleich _physisch_ (seinem empirischen Charakter als Sinnenwesen
nach, betrachtet) eben derselbe strafbare Mensch ist, und als ein
solcher vor einem moralischen Gerichtshofe, mithin auch von ihm selbst
gerichtet werden mu, so ist er doch in seiner neuen Gesinnung (als
intelligibles Wesen) vor einem gttlichen Richter, vor welchem diese die
That vertritt, _moralisch_ ein anderer, und diese in ihrer Reinigkeit,
wie die des Sohnes Gottes, welche er in sich aufgenommen hat, oder,
(wenn wir diese Idee personificiren), _dieser_ selbst trgt fr ihn, und
so auch fr Alle, die an ihn (praktisch) glauben, als _Stellvertreter_
die Sndenschuld, thut durch Leiden und Tod der hchsten Gerechtigkeit
als _Erlser_ genug, und macht als _Sachverwalter_, da sie hoffen
knnen, vor ihrem Richter als gerechtfertigt zu erscheinen, nur da (in
dieser Vorstellungsart) jenes Leiden, was der neue Mensch, indem er dem
alten abstirbt, im Leben fortwhrend bernehmen mu,[52] an dem           [78]
Reprsentanten der Menschheit als ein fr allemal erlittener Tod            (A 93-94).
vorgestellt wird. -- Hier ist nun derjenige Ueberschu ber das             (B 99-101).
Verdienst der Werke, der oben vermit wurde, und ein Verdienst, das uns     (R 87-88).
_aus Gnaden_ zugerechnet wird. Denn damit das, was bei uns im Erdenleben    (Ha 239-40;
(vielleicht auch in allen knftigen Zeiten und allen Welten), immer nur      b 169-70).
im bloen _Werden_ ist (nmlich ein Gott wohlgeflliger Mensch zu sein)     (K 86-87).
uns gleich, als ob wir schon hier im vollen Besitz derselben wren,
zugerechnet werde, dazu haben wir doch wohl keinen Rechtsanspruch (nach   [79]
der empirischen Selbsterkenntni);[53] so weit wir uns selbst kennen,       (A 94-96).
(unsre Gesinnung nicht unmittelbar, sondern nur nach unsern Thaten          (B 101-2).
ermessen), so da der Anklger in uns eher noch auf ein                     (R 88-89).
Verdammungsurtheil antragen wrde. Es ist also immer nur ein                (Ha 240-41;
Urtheilsspruch aus Gnade, obgleich, (als auf Genugthuung gegrndet, die      b 170-71).
fr uns nur in der Idee (der vermeinten{[54]}) gebesserten Gesinnung)       (K 87-88).
liegt, (die aber Gott allein kennt), der ewigen Gerechtigkeit vllig
gem, wenn wir um jenes Guten im Glauben willen aller Verantwortung
entschlagen werden.

Es kann nun noch gefragt werden, ob diese Deduction der Idee einer
Rechtfertigung des zwar verschuldeten, aber doch zu einer Gott
wohlgeflligen Gesinnung bergegangenen Menschen irgend einen
praktischen Gebrauch habe, und welcher es sein knne. Es ist nicht
abzusehen, welcher _positive_ Gebrauch davon fr die Religion und den
Lebenswandel zu machen sei; da in jener Untersuchung die Bedingung zum
Grunde liegt, da der, den sie angeht, in der erforderlichen guten
Gesinnung schon wirklich sei, auf deren Behuf (Entwickelung und
Befrderung) aller praktische Gebrauch moralischer Begriffe eigentlich
abzweckt; denn was den Trost betrifft, so fhrt ihn eine solche
Gesinnung fr den, der sich ihrer bewut ist, (als Trost und Hoffnung,
nicht als Gewiheit) schon bei sich. Sie ist also in sofern nur die
Beantwortung einer speculativen Frage, die aber darum nicht mit
Stillschweigen bergangen werden kann, weil sonst der Vernunft
vorgeworfen werden knnte, sie sei schlechterdings unvermgend, die
Hoffnung auf die Lossprechung des Menschen von seiner Schuld mit der
gttlichen Gerechtigkeit zu vereinigen; ein Vorwurf, der ihr in
mancherlei, vornehmlich in moralischer Rcksicht, nachtheilig sein        [80]
knnte. Allein der _negative_ Nutzen, der daraus fr Religion und Sitten    (A 96-97).
zum Behuf eines jeden Menschen gezogen werden kann, erstreckt sich sehr     (B 102-4).
weit. Denn man sieht aus der gedachten Deduction: da nur unter der         (R 89-90).
Voraussetzung der gnzlichen Herzensnderung sich fr den mit Schuld        (Ha 241-42;
belasteten Menschen vor der himmlischen Gerechtigkeit Lossprechung           b 171-72).
denken lasse, mithin alle Expiationen, sie mgen von der benden oder      (K 88-89).
feierlichen Art sein, alle Anrufungen und Hochpreisungen, (selbst die
des stellvertretenden Ideals des Sohnes Gottes) den Mangel der erstern
nicht ersetzen, oder, wenn diese da ist, ihre Gltigkeit vor jenem
Gerichte nicht im mindesten vermehren knnen; denn dieses Ideal mu in
unserer Gesinnung aufgenommen sein, um an der Stelle der That zu gelten.
Ein Anderes enthlt die Frage: was sich der Mensch von seinem gefhrten
Lebenswandel _am Ende desselben_ zu versprechen, oder was er zu frchten
habe. Hier mu er allererst seinen Charakter wenigstens einigermaen
kennen; also, wenn er gleich glaubt, es sei mit seiner Gesinnung eine
Besserung vorgegangen, die alte (verderbte), von der er ausgegangen ist,
zugleich mit in Betrachtung ziehen, und was und wie viel von der
ersteren er abgelegt habe, und welche _Qualitt_ (ob lautere oder noch
unlautere) sowohl, als welchen _Grad_ die vermeinte neue Gesinnung habe,
abnehmen knnen, um die erste zu berwinden, und den Rckfall in
dieselbe zu verhten; er wird sie also durchs ganze Leben nachzusuchen
haben. Da er also von seiner wirklichen Gesinnung durch unmittelbares
Bewutsein gar keinen sichern und bestimmten Begriff bekommen, sondern
ihn nur aus seinem wirklich gefhrten Lebenswandel abnehmen kann; so
wird er fr das Urtheil des knftigen Richters, (des aufwachenden
Gewissens in ihm selbst, zugleich mit der herbeigerufenen empirischen
Selbsterkenntni) sich keinen andern Zustand zu seiner Ueberfhrung
denken knnen, als da ihm _sein ganzes Leben_ dereinst werde vor Augen
gestellt werden, nicht blo ein Abschnitt desselben, vielleicht der
letzte, und fr ihn noch gnstigste; hiermit aber wrde er von selbst
die Aussicht in ein noch weiter fortgesetztes Leben (ohne sich hier
Grenzen zu setzen), wenn es noch lnger gedauert htte, verknpfen. Hier  [81]
kann er nun nicht die zuvor erkannte Gesinnung die That vertreten           (A 97-98).
lassen, sondern umgekehrt, er soll aus der ihm vorgestellten That seine     (B 104-5).
Gesinnung abnehmen. Was meint der Leser wohl? wird blo dieser Gedanke,     (R 90-91).
welcher dem Menschen, (der eben nicht der rgste sein darf) Vieles in       (Ha 242-43;
die Erinnerung zurckruft, was er sonst leichtsinnigerweise lngst aus       b 172-73).
der Acht gelassen hat, wenn man ihm auch nichts weiter sagte, als, er       (K 89-90).
habe Ursache zu glauben, er werde dereinst vor einem Richter stehen, von
seinem knftigen Schicksal nach seinem bisher gefhrten Lebenswandel
urtheilen? Wenn man im Menschen den Richter, der in ihm selbst ist,
anfragt; so beurtheilt er sich strenge, denn er kann seine Vernunft
nicht bestechen; stellt man ihm aber einen andern Richter vor, so wie
man von ihm aus anderweitigen Belehrungen Nachricht haben will, so hat
er wider seine Strenge vieles vom Vorwande der menschlichen
Gebrechlichkeit Hergenommenes einzuwenden, und berhaupt denkt er, ihm
beizukommen: es sei, da er durch reuige, nicht aus wahrer Gesinnung der
Besserung entspringende Selbstpeinigungen, der Bestrafung von ihm
zuvorzukommen, oder ihn durch Bitten und Flehen, auch durch Formeln, und
fr glubig ausgegebene Bekenntnisse zu erweichen denkt; und wenn ihm
hiezu Hoffnung gemacht wird (nach dem Sprchwort: Ende gut, Alles gut);
so macht er darnach schon frhzeitig seinen Anschlag, um nicht ohne Noth
zu viel am vergngten Leben einzuben, und beim nahen Ende desselben
doch in der Geschwindigkeit die Rechnung zu seinem Vortheile
abzuschlieen.[55]


                           Zweiter Abschnitt.                             [82]
                                                                            (A 99-100).
     Von dem Rechtsanspruche des bsen Princips auf die Herrschaft          (B 105-7).
    ber den Menschen, und dem Kampf beider Principien mit einander.        (R 91-92).
                                                                            (Ha 243-44;
Die heilige Schrift (christlichen Antheils) trgt dieses intelligible        b 174).
moralische Verhltni in der Form einer Geschichte vor, da zwei, wie        (K 91).
Himmel und Hlle einander entgegengesetzte Principien im Menschen, als
Personen auer ihm, vorgestellt, nicht blo ihre Macht gegen einander
versuchen, sondern auch (der eine Theil als Anklger, der andere als
Sachwalter des Menschen) ihre Ansprche gleichsam vor einem hchsten
Richter _durchs Recht_ geltend machen wollen.

Der Mensch war ursprnglich zum Eigenthmer aller Gter der Erde
eingesetzt (I. Mos. I, 28), doch, da er diese nur als sein
Untereigenthum (_dominium utile_) unter seinem Schpfer und Herrn, als
Obereigenthmer (_dominus directus_) besitzen sollte. Zugleich wird ein
bses Wesen, (wie es so bse geworden, um seinem Herrn untreu zu werden,
da es doch uranfnglich gut war, ist nicht bekannt), aufgestellt,
welches durch seinen Abfall alles Eigenthums, das es im Himmel besessen
haben mochte, verlustig geworden, und sich nun ein anderes auf Erden
erwerben will. Da ihm nun als einem Wesen hherer Art -- als einem
Geiste -- irdische und krperliche Gegenstnde keinen Genu gewhren
knnen, so sucht er eine Herrschaft _ber die Gemther_ dadurch zu
erwerben, da er die Stammeltern aller Menschen von ihrem Oberherrn
abtrnnig und ihm anhngig macht, da es ihm dann gelingt, sich so zum
Obereigenthmer aller Gter der Erde, d. i. zum Frsten dieser Welt,
aufzuwerfen. Nun knnte man hierbei zwar es bedenklich finden: warum      [83]
sich Gott gegen diesen Verrther nicht seiner Gewalt bediente,[56] und      (A 100-101).
das Reich, was er zu stiften zur Absicht hatte, lieber in seinem Anfange    (B 107-8).
vernichtete; aber die Beherrschung und Regierung der hchsten Weisheit      (R 92-93).
ber vernnftige Wesen verfhrt mit ihnen nach dem Princip ihrer            (Ha 245;
Freiheit, und was sie Gutes oder Bses treffen soll, das sollen sie sich     b 174-75).
selbst zuzuschreiben haben. Hier war also, dem guten Princip zum Trotz,     (K 91-92).
ein Reich des Bsen errichtet, welchem alle von Adam (natrlicherweise)
abstammenden Menschen unterwrfig wurden, und zwar mit ihrer eignen
Einwilligung, weil das Blendwerk der Gter dieser Welt ihre Blicke von
dem Abgrunde des Verderbens abzog, fr das sie aufgespart wurden. Zwar
verwahrte sich das gute Princip wegen seines Rechtsanspruchs an der
Herrschaft ber den Menschen durch die Errichtung der Form einer
Regierung, die blo auf ffentliche alleinige Verehrung seines Namens
angeordnet war (in der _jdischen_ Theokratie), da aber die Gemther der
Unterthanen in derselben fr keine anderen Triebfedern, als die Gter
dieser Welt, gestimmt blieben, und sie also auch nicht anders, als durch
Belohnungen und Strafen in diesem Leben regiert sein wollten, dafr aber
auch keiner andern Gesetze fhig waren, als solcher, welche theils
lstige Ceremonien und Gebruche auferlegten, theils zwar sittliche,
aber nur solche, wobei ein uerer Zwang stattfand, also nur brgerliche
waren, wobei das Innere der moralischen Gesinnung gar nicht in
Betrachtung kam; so that diese Anordnung dem Reiche der Finsterni
keinen wesentlichen Abbruch, sondern diente nur dazu, um das
unauslschliche Recht des ersten Eigenthmers immer im Andenken zu
erhalten. -- Nun erschien in eben demselben Volke zu einer Zeit, da es
alle Uebel einer hierarchischen Verfassung im vollen Mae fhlte, und     [84]
das sowohl dadurch, als vielleicht durch die den Sklavensinn                (A 101-2).
erschtternden moralischen Freiheitslehren der griechischen Weltweisen,     (B 108-10).
die auf dasselbe allmhlich Einflu bekommen hatten, groentheils zum       (R 93-94).
Besinnen gebracht, mithin zu einer Revolution reif war, auf einmal eine     (Ha 246;
Person, deren Weisheit noch reiner, als die der bisherigen Philosophen,      b 175-76).
wie vom Himmel herabgekommen war, und die sich auch selbst, was ihre        (K 93-94).
Lehren und Beispiel betraf, zwar als wahren Menschen, aber doch als
einen Gesandten solchen Ursprungs ankndigte, der in ursprnglicher
Unschuld in dem Vertrage, den das brige Menschengeschlecht durch seinen
Reprsentanten, den ersten Stammvater, mit dem bsen Princip
eingegangen, nicht mitbegriffen war,[57] und an dem der Frst dieser
Welt also keinen Theil hatte. Hierdurch war des letztern Herrschaft in   [85]
Gefahr gesetzt. Denn widerstand dieser Gott wohlgefllige Mensch seinen     (A 102-3).
Versuchungen, jenem Contract auch beizutreten, nahmen andre Menschen        (B 110-12).
auch dieselbe Gesinnung glubig an, so bte er eben so viel Unterthanen    (R 94-95).
ein, und sein Reich lief Gefahr, gnzlich zerstrt zu werden. Dieser bot    (Ha 246-47;
ihm also an, ihn zum Lehnstrger seines ganzen Reichs zu machen, wenn er     b 176-77).
ihm nur als Eigenthmer desselben huldigen wollte. Da dieser Versuch        (K 94-95).
nicht gelang, so entzog er nicht allein diesem Fremdlinge auf seinem
Boden Alles, was ihm sein Erdenleben angenehm machen konnte, (bis zur
grten Armuth), sondern erregte gegen ihn alle Verfolgungen, wodurch
bse Menschen es verbittern knnen, Leiden, die nur der Wohlgesinnte
recht tief fhlt, Verleumdung der lautern Absicht seiner Lehren, (um ihm
allen Anhang zu entziehen), und verfolgte ihn bis zum schmhlichsten
Tode, ohne gleichwohl durch diese Bestrmung seiner Standhaftigkeit und
Freimthigkeit in Lehre und Beispiel fr das Beste von lauter Unwrdigen
im mindesten etwas gegen ihn auszurichten. Und nun der Ausgang dieses
Kampfs! Der Ausschlag desselben kann als ein _rechtlicher_, oder auch
als ein _physischer_ betrachtet werden. Wenn man den letztern ansieht,
(der in die Sinne fllt), so ist das gute Princip der unterliegende
Theil; er mute in diesem Streite, nach vielen erlittenen Leiden, sein
Leben hingeben,[58] weil er in einer fremden Herrschaft (die Gewalt       [86]
hat,) einen Aufstand erregte. Da aber das Reich, in welchem _Principien_    (A 103-4).
machthabend sind, (sie mgen nun gut oder bse sein), nicht ein Reich       (B 112-13).
der Natur, sondern der Freiheit ist, d. i. ein solches, in welchem man      (R 95-96).
ber die Sachen nur in sofern disponiren kann, als man ber die Gemther    (Ha 247-48;
herrscht, in welchem also Niemand Sklave (Leibeigener) ist, als der, und     b 177-78).
so lange er es sein will: so war eben dieser Tod (die hchste Stufe der     (K 95-96).
Leiden eines Menschen) die Darstellung des guten Princips, nmlich der
Menschheit, in ihrer ganzen{[59]} moralischen Vollkommenheit, als
Beispiel der Nachfolge fr Jedermann. Die Vorstellung desselben sollte
und kann auch fr seine, ja fr jede Zeit vom grten Einflusse auf
menschliche Gemther sein; indem es die Freiheit der Kinder des Himmels
und die Knechtschaft eines bloen Erdensohns in dem allerauffallendsten
Contraste sehen lt. Das gute Princip aber ist nicht blo zu einer
gewissen Zeit, sondern von dem Ursprunge des menschlichen Geschlechts an
unsichtbarerweise vom Himmel in die Menschheit herabgekommen gewesen,
(wie ein Jeder, der auf seine Heiligkeit und zugleich die
Unbegreiflichkeit der Verbindung derselben mit der sinnlichen Natur des   [87]
Menschen in der moralischen Anlage Acht hat, gestehen mu,) und hat in      (A 104-5).
ihr rechtlicherweise seinen ersten Wohnsitz. Da es also in einem            (B 113-14).
wirklichen Menschen als einem Beispiele fr alle anderen erschien, so      (R 96-97).
kam er in sein Eigenthum, und die Seinen nahmen ihn nicht auf, denen        (Ha 248-49;
aber, die ihn aufnahmen, hat er Macht gegeben, Gottes Kinder zu heien,      b 178-79).
die an seinen Namen glauben; d. i. durch das Beispiel desselben (in der    (K 96-97).
moralischen Idee) erffnet er die Pforte der Freiheit fr Jedermann, die
eben so, wie er, allem dem absterben wollen, was sie zum Nachtheil der
Sittlichkeit an das Erdenleben gefesselt hlt, und sammelt sich unter
diesen ein Volk, das fleiig wre in guten Werken, zum Eigenthum und
unter seine Herrschaft, indessen da er die, so die moralische
Knechtschaft vorziehen, der ihrigen berlt.

Also ist der moralische Ausgang dieses Streits auf Seiten des Helden
dieser Geschichte (bis zum Tode desselben) eigentlich nicht die
_Besiegung_ des bsen Princips; denn sein Reich whret noch, und es mu
allenfalls noch eine neue Epoche eintreten, in der es zerstrt werden
soll, -- sondern nur Brechung seiner Gewalt, die, welche ihm so lange
unterthan gewesen sind, nicht wider ihren Willen zu halten, indem ihnen
eine andere moralische Herrschaft (denn unter irgend einer mu der
Mensch stehen,) als Freistatt erffnet wird, in der sie Schutz fr ihre
Moralitt finden knnen, wenn sie die alte verlassen wollen. Uebrigens
wird, das bse Princip noch immer der Frst dieser Welt genannt, in
welcher die, so dem guten Princip anhngen, sich immer auf physische
Leiden, Aufopferungen, Krnkungen der Selbstliebe, welche hier als
Verfolgungen des bsen Princips vorgestellt werden, gefat sein mgen,
weil er nur fr die, so das Erdenwohl zu ihrer Endabsicht gemacht haben,
Belohnungen in seinem Reiche hat.

Man sieht leicht: da wenn man diese lebhafte, und wahrscheinlich fr
ihre Zeit auch einzige _populre_ Vorstellungsart von ihrer mystischen
Hlle entkleidet, sie (ihr Geist und Vernunftsinn) fr alle Welt, zu
aller Zeit praktisch gltig und verbindlich gewesen, weil sie jedem       [88]
Menschen nahe genug liegt, um hierber seine Pflicht zu erkennen. Dieser    (A 105-7).
Sinn besteht darin, da es schlechterdings kein Heil fr die Menschen       (B 114-16).
gebe, als in innigster Aufnehmung chter sittlicher Grundstze in ihre      (R 97-98).
Gesinnung: da dieser Aufnahme nicht etwa die so oft beschuldigte           (Ha 249-50;
Sinnlichkeit, sondern eine gewisse selbst verschuldete Verkehrtheit,         b 179-80).
oder wie man diese Bsartigkeit noch sonst nennen will, Betrug              (K 97-98).
(_Fausset_) (Satanslist, wodurch das Bse in die Welt gekommen)
entgegen wirket, eine Verderbtheit, welche in allen Menschen liegt, und
durch nichts berwltigt werden kann, als durch die Idee des
Sittlichguten in seiner ganzen Reinigkeit, mit dem Bewutsein, da sie
wirklich zu unserer ursprnglichen Anlage gehre, und man nur beflissen
sein msse, sie von aller unlauteren Beimischung frei zu erhalten, und
sie tief in unsere Gesinnung aufzunehmen, um durch die Wirkung, die sie
allmhlich aufs Gemth thut, berzeugt zu werden, da die gefrchteten
Mchte des Bsen dagegen nichts ausrichten (die Pforten der Hlle sie
nicht berwltigen) knnen, und da, damit wir nicht etwa den Mangel
dieses Zutrauens, _aberglubisch_, durch Expiationen, die keine
Sinnesnderung voraussetzen, oder _schwrmerisch_ durch vermeinte (blo
passive) innere Erleuchtungen ergnzen, und so von dem auf
Selbstthtigkeit gegrndeten Guten immer entfernt gehalten werden, wir
ihm kein anderes Merkmal, als das eines wohlgefhrten Lebenswandels
unterlegen sollen. -- Uebrigens kann eine Bemhung, wie die
gegenwrtige, in der Schrift denjenigen Sinn zu suchen, der mit dem
_Heiligsten_, was die Vernunft lehrt, in Harmonie steht, nicht allein
fr erlaubt, sie mu vielmehr fr Pflicht gehalten werden,[60] und man
kann sich dabei desjenigen erinnern, was der _weise_ Lehrer seinen
Jngern von Jemandem sagte, der seinen besondern Weg gieng, wobei er am
Ende doch auf eben dasselbe Ziel hinaus kommen mute: wehret ihm nicht;
denn wer nicht wider uns ist, der ist fr uns.


                         Allgemeine Anmerkung.                            [89]
                                                                            (A 107-8).
Wenn eine moralische Religion (die nicht in Satzungen und Observanzen,      (B 116-17).
sondern in der Herzensgesinnung zu Beobachtung aller Menschenpflichten,     (R 99).
als gttlicher Gebote zu setzen ist,) gegrndet werden soll, so mssen      (Ha 250-51;
alle _Wunder_, die die Geschichte mit ihrer Einfhrung verknpft, den        b 180).
Glauben an Wunder berhaupt endlich selbst entbehrlich machen; denn es      (K 98-99).
verrth einen strflichen Grad moralischen Unglaubens, wenn man den
Vorschriften der Pflicht, wie sie ursprnglich ins Herz des Menschen
durch die Vernunft geschrieben sind, anders nicht hinreichende Autoritt
zugestehen will, als wenn sie noch dazu durch Wunder beglaubigt werden:
wenn ihr nicht Zeichen und Wunder sehet, so glaubt ihr nicht. Nun ist
es doch der gemeinen Denkungsart der Menschen ganz angemessen, da, wenn
eine Religion des bloen Cultus und der Observanzen ihr Ende erreicht,
und dafr eine im Geist und in der Wahrheit (der moralischen Gesinnung
gegrndete) eingefhrt werden soll, die Introduction der letztern, ob
sie es zwar nicht bedarf, in der Geschichte noch mit Wundern begleitet
und gleichsam ausgeschmckt werde, um die Endschaft der ersteren, die
ohne Wunder gar keine Autoritt gehabt haben wrde, anzukndigen: ja
auch wohl so, da um die Anhnger der ersteren fr die neue Revolution
zu gewinnen, sie als jetzt in Erfllung gegangenes lteres Vorbild
dessen, was in der letztern der Endzweck der Vorsehung war, ausgelegt
wird, und unter solchen Umstnden kann es nichts fruchten, jene
Erzhlungen oder Andeutungen jetzt zu bestreiten, wenn die wahre
Religion einmal da ist, und sich nun und fernerhin durch Vernunftgrnde
selbst erhalten kann, die zu ihrer Zeit durch solche Hilfsmittel
introducirt zu werden bedurfte; man mte denn annehmen wollen, da das
bloe Glauben und Nachsagen unbegreiflicher Dinge (was ein Jeder kann,
ohne darum ein besserer Mensch zu sein, oder jemals dadurch zu werden)
eine Art und gar die einzige sei, Gott wohl zu gefallen; als wider
welches Vorgeben mit aller Macht gestritten werden mu. Es mag also
sein, da die Person des Lehrers der alleinigen fr alle Welten gltigen  [90]
Religion ein Geheimni, da seine Erscheinung auf Erden, so wie seine       (A 108-9).
Entrckung von derselben, da sein thatenvolles Leben und Leiden lauter     (B 117-18).
Wunder, ja gar, da die Geschichte, welche die Erzhlung aller jener        (R 100).
Wunder beglaubigen soll, selbst auch ein Wunder (bernatrliche             (Ha 251-52;
Offenbarung) sei: so knnen wir sie insgesammt auf ihrem Werthe beruhen      b 180-81).
lassen, ja auch die Hlle noch ehren, welche gedient hat, eine Lehre,       (K 99-100).
deren Beglaubigung auf einer Urkunde beruht, die unauslschlich in jeder
Menschenseele aufbehalten ist, und keiner Wunder bedarf, ffentlich in
Gang zu bringen; wenn wir nur, den Gebrauch dieser historischen
Nachrichten betreffend, es nicht zum Religionsstcke machen, da das
Wissen, Glauben, und Bekennen derselben fr sich etwas sei, wodurch wir
uns Gott wohlgefllig machen knnen.

Was aber Wunder berhaupt betrifft, so findet sich, da vernnftige
Menschen den Glauben an dieselben, dem sie gleichwohl, nicht zu entsagen
gemeint sind, doch niemals wollen praktisch aufkommen lassen; welches so
viel sagen will, als: sie glauben zwar, was die _Theorie_ betrifft, da
es dergleichen gebe, in _Geschften_ aber statuiren sie keine. Daher
haben weise Regierungen jederzeit zwar eingerumt, ja wohl gar unter die
ffentlichen Religionslehren die Meinung gesetzlich aufgenommen, da
_vor Alters_ zwar{[61]} Wunder geschehen wren, _neue_ Wunder aber nicht
erlaubt.[62] Denn die alten Wunder waren nach und nach schon so           [91]
bestimmt, und durch die Obrigkeit beschrnkt, da keine Verwirrung im       (A 109-11).
gemeinen Wesen dadurch angerichtet werden konnte, wegen neuer               (B 118-20).
Wunderthter aber muten sie allerdings der Wirkungen halber besorgt        (R 100-101).
sein, die sie auf den ffentlichen Ruhestand, und die eingefhrte           (Ha 252-53;
Ordnung haben knnten. Wenn man aber frgt: was unter dem Worte _Wunder_     b 181-82).
zu verstehen sei, so kann man, (da uns eigentlich nur daran gelegen ist,    (K 100-101).
zu wissen, was sie _fr uns_, d. i. zu unserm praktischen
Vernunftgebrauch seien,) sie dadurch erklren, da sie Begebenheiten in
der Welt sind, von deren Ursache uns die _Wirkungsgesetze_
schlechterdings unbekannt sind, und bleiben mssen. Da kann man sich nun
entweder _theistische_ oder _dmonische_ Wunder denken, die letzteren
aber in _englische_, (agathodmonische) oder _teuflische_
(kakodmonische) Wunder eintheilen, von welchen aber die letzteren
eigentlich nur in Nachfrage kommen, weil die _guten Engel_ (ich wei
nicht, warum,) wenig oder gar nichts von sich zu reden geben.

Was die _theistischen_ Wunder betrifft: so knnen wir uns von den
Wirkungsgesetzen ihrer Ursache, (als eines allmchtigen &c. und dabei
moralischen Wesens) allerdings einen Begriff machen, aber nur einen
_allgemeinen_, sofern wir ihn als Weltschpfer und Regierer nach der
Ordnung der Natur sowohl, als der moralischen denken, weil wir von        [92]
dieser ihren Gesetzen unmittelbar und fr sich Kenntni bekommen knnen,    (A 111-12).
deren sich dann die Vernunft zu ihrem Gebrauche bedienen kann. Nehmen       (B 120-21).
wir aber an, da Gott die Natur auch bisweilen und in besonderen Fllen     (R 102).
von dieser ihren Gesetzen abweichen lasse: so haben wir nicht den           (Ha 253-54;
mindesten Begriff, und knnen auch nie hoffen, einen von dem Gesetze zu      b 182-83).
bekommen, nach welchem Gott alsdann bei Veranstaltung einer solchen         (K 101-2).
Begebenheit verfhrt, (auer dem _allgemeinen moralischen_, da, was er
thut, Alles gut sein werde; wodurch aber in Ansehung dieses besondern
Vorfalls nichts bestimmt wird). Hier wird nun die Vernunft wie gelhmt,
indem sie dadurch in ihrem Geschfte nach bekannten Gesetzen
aufgehalten, durch kein neues aber belehrt wird, auch nie in der Welt
davon belehrt zu werden hoffen kann. Unter diesen sind aber die
dmonischen Wunder die allerunvertrglichsten mit dem Gebrauche unserer
Vernunft. Denn in Ansehung der _theistischen_ wrde sie doch wenigstens
noch ein negatives Merkmal fr ihren Gebrauch haben knnen, nmlich da,
wenn etwas als von Gott in einer unmittelbaren Erscheinung desselben
geboten vorgestellt wird, das doch geradezu der Moralitt widerstreitet,
bei allem Anschein eines gttlichen Wunders, es doch nicht ein solches
sein knne, (z. B. wenn einem Vater befohlen wrde, er solle seinen, so
viel er wei, ganz unschuldigen Sohn tdten); bei einem angenommenen
dmonischen Wunder aber fllt auch dieses Merkmal weg, und wollte man
dagegen fr solche das entgegengesetzte positive zum Gebrauch der
Vernunft ergreifen: nmlich da, wenn dadurch eine Einladung zu einer
guten Handlung geschieht, die wir an sich schon als Pflicht erkennen,
sie nicht von einem bsen Geiste geschehen sei, so wrde man doch auch
alsdann falsch greifen knnen; denn dieser verstellt sich, wie man sagt,
oft in einen Engel des Lichts.

In Geschften kann man also unmglich auf Wunder rechnen, oder sie bei
seinem Vernunftgebrauch (und der ist in allen Fllen des Lebens nthig)
irgend in Anschlag bringen. Der Richter (so wunderglubig er auch in der
Kirche sein mag), hrt das Vorgeben des Delinquenten von teuflischen
Versuchungen, die er erlitten haben will, so an, als ob gar nichts        [93]
gesagt wre: ungeachtet, wenn er diesen Fall als mglich betrachtete, es    (A 112-13).
doch immer einiger Rcksicht darauf wohl werth wre, da ein einfltiger    (B 121-22).
gemeiner Mensch in die Schlingen eines abgefeimten Bsewichts gerathen      (R 103).
ist; allein er kann diesen nicht vorfordern, beide confrontiren, mit        (Ha 254-55;
einem Worte, schlechterdings nichts Vernnftiges daraus machen. Der          b 183-84).
vernnftige Geistliche wird sich also wohl hten, den Kopf der seiner       (K 102-3).
Seelsorge Anbefohlnen mit Geschichtchen aus dem _hllischen Proteus_
anzufllen, und ihre Einbildungskraft zu verwildern. Was aber die Wunder
von der guten Art betrifft: so werden sie von Leuten in Geschften blo
als Phrasen gebraucht. So sagt der Arzt: dem Kranken ist, wenn nicht
etwa ein Wunder geschieht, nicht zu helfen, d. i. er stirbt gewi. -- Zu
Geschften gehrt nun auch das des Naturforschers, die Ursachen der
Begebenheiten in dieser ihren Naturgesetzen aufzusuchen; ich sage, in
den Naturgesetzen dieser Begebenheiten, die er also durch Erfahrung
belegen kann, wenn er gleich auf die Kenntni dessen, was nach diesen
Gesetzen wirkt, an sich selbst, oder was sie in Beziehung auf einen
andern mglichen Sinn fr uns sein mchten, Verzicht thun mu. Eben so
ist die moralische Besserung des Menschen ein ihm obliegendes Geschfte,
und nun mgen noch immer himmlische Einflsse dazu mitwirken, oder zur
Erklrung der Mglichkeit derselben fr nthig gehalten werden; er
versteht sich nicht darauf, weder sie sicher von den natrlichen zu
unterscheiden, noch sie und so gleichsam den Himmel zu sich
herabzuziehen; da er also mit ihnen unmittelbar nichts anzufangen wei,
so statuirt[63] er in diesem Falle keine Wunder, sondern, wenn er der
Vorschrift der Vernunft Gehr giebt, so verfhrt er so, als ob alle
Sinnesnderung und Besserung lediglich von seiner eignen angewandten
Bearbeitung abhienge. Da aber die Gabe recht fest an Wunder theoretisch
zu glauben, sie auch wohl gar selbst bewirken, und man so den Himmel      [94]
bestrmen knne,{[64]} geht zu weit aus den Schranken der Vernunft          (A 113-15).
heraus, um sich bei einem solchen sinnlosen Einfalle lange zu               (B 122-23).
verweilen.[65]                                                              (R 104).
                                                                            (Ha 255-56;
                                                                             b 184-85).
                                                                            (K 103-4).

                   Der philosophischen Religionslehre                     [96]
                             drittes Stck.                                 (A 119-20).
                                Von dem                                     (B 127-28).
                 Sieg des guten Princips ber das bse,                     (R 109-10).
                                und die                                     (Ha 261;
                Grndung eines Reichs Gottes auf Erden.                      b 189).
                                                                            (K 109).

Der Kampf, den ein jeder moralisch wohlgesinnter Mensch unter der
Anfhrung des guten Princips gegen die Anfechtungen des bsen, in diesem
Leben bestehen mu, kann ihm, wie sehr er sich auch bemht, doch keinen
grern Vortheil verschaffen, als die Befreiung von der _Herrschaft_ des
letztern. Da er _frei_, da er der Knechtschaft unter dem Sndengesetz
entschlagen wird, um der Gerechtigkeit zu leben, das ist der hchste
Gewinn, den er erringen kann. Den Angriffen des letztern bleibt er
nichts desto weniger noch immer ausgesetzt; und seine Freiheit, die
bestndig angefochten wird, zu behaupten, mu er forthin immer zum
Kampfe gerstet bleiben.

In diesem gefahrvollen Zustande ist der Mensch gleichwohl durch seine
eigene Schuld; folglich ist er _verbunden_, so viel er vermag,
wenigstens Kraft anzuwenden, um sich aus demselben herauszuarbeiten. Wie
aber? das ist die Frage. -- Wenn er sich nach den Ursachen und Umstnden
umsieht, die ihm diese Gefahr zuziehen und darin erhalten, so kann er
sich leicht berzeugen, da sie ihm nicht sowohl von seiner eigenen
rohen Natur, sofern er abgesondert da ist, sondern von Menschen kommen,
mit denen er in Verhltni oder Verbindung steht. Nicht durch die
Anreize der erstern werden die eigentlich so zu benennenden
_Leidenschaften_ in ihm rege, welche so groe Verheerungen in seiner
ursprnglich guten Anlage anrichten. Seine Bedrfnisse sind nur klein,    [97]
und sein Gemthszustand in Besorgung derselben gemigt und ruhig. Er       (A 120-21).
ist nur arm, (oder hlt sich dafr), sofern er besorgt, da ihn andere      (B 128-29).
Menschen dafr halten, und darber verachten mchten. Der Neid, die         (R 110).
Herrschsucht, die Habsucht und damit verbundene feindselige                 (Ha 262;
Neigungen{[66]} bestrmen alsbald seine an sich gengsame Natur, _wenn       b 189-90).
er unter Menschen ist_, und es ist nicht einmal nthig, da diese schon     (K 110).
als im Bsen versunken, und als verleitende Beispiele vorausgesetzt
werden; es ist genug, da sie da sind, da sie ihn umgeben, und da sie
Menschen sind, um einander wechselseitig in ihrer moralischen Anlage zu
verderben, und sich einander bse zu machen. Wenn nun keine Mittel
ausgefunden werden knnen,{[67]} eine ganz eigentlich auf die Verhtung
dieses Bsen und zu Befrderung des Guten im Menschen abzweckende
Vereinigung [[als]]{[68]} eine bestehende, und sich immer ausbreitende,
blo auf die Erhaltung der Moralitt angelegte Gesellschaft zu
errichten, welche mit vereinigten Krften dem Bsen entgegenwirkte, so
wrde dieses, so viel der einzelne Mensch auch gethan haben mchte, um
sich der Herrschaft desselben zu entziehen, ihn doch unabllich in der
Gefahr des Rckfalls unter dieselbe erhalten. -- Die Herrschaft des
guten Princips, sofern Menschen dazu hinwirken, ist also, so viel wir
einsehen knnen, nicht anders erreichbar, als durch Errichtung und
Ausbreitung einer Gesellschaft nach Tugendgesetzen und zum Behuf
derselben; eine Gesellschaft, die dem ganzen Menschengeschlecht in ihrem
Umfange sie zu beschlieen, durch die Vernunft zur Aufgabe und zur
Pflicht gemacht wird. -- Denn so allein kann fr das gute
Princip ber das bse ein Sieg gehofft werden. Es ist von der
moralisch-gesetzgebenden Vernunft auer den Gesetzen, die sie jedem       [98]
Einzelnen vorschreibt, noch berdem eine Fahne der Tugend als               (A 121-23).
Vereinigungspunkt fr Alle, die das Gute lieben, ausgesteckt, um sich       (B 129-31).
darunter zu versammeln, und so allererst ber das sie rastlos               (R 111-112).
anfechtende Bse die Oberhand zu bekommen.                                  (Ha 262-64;
                                                                             b 190-92).
Man kann eine Verbindung der Menschen unter bloen Tugendgesetzen nach      (K 110-12).
Vorschrift dieser Idee, eine _ethische_, und sofern diese Gesetze
ffentlich sind, eine _ethisch-brgerliche_ (im Gegensatz der
_rechtlich-brgerlichen_) Gesellschaft, oder ein _ethisches gemeines
Wesen_ nennen. Dieses kann mitten in einem politischen gemeinen Wesen,
und sogar aus allen Gliedern desselben bestehen; (wie es denn auch, ohne
da das letztere zum Grunde liegt, von Menschen gar nicht zu Stande
gebracht werden knnte). Aber jenes hat ein besonderes und ihm
eigenthmliches Vereinigungsprincip (die Tugend), und daher auch eine
Form und Verfassung, die sich von der des letztern wesentlich
unterscheidet. Gleichwohl ist eine gewisse Analogie zwischen beiden, als
zweier gemeinen Wesen berhaupt betrachtet, in Ansehung deren das
erstere auch ein _ethischer Staat_, d. i. ein _Reich_ der Tugend (des
guten Princips) genannt werden kann, wovon die Idee in der menschlichen
Vernunft ihre ganz wohlgegrndete objective Realitt hat, (als Pflicht
sich zu einem solchen Staate zu einigen), wenn es gleich subjectiv von
dem guten Willen der Menschen nie gehofft werden knnte, da sie
jemals{[69]} zu diesem Zwecke mit Eintracht hinzuwirken sich
entschlieen wrden.


                           Erste Abtheilung.

     Philosophische Vorstellung des Sieges des guten Princips unter
                Grndung eines Reichs Gottes auf Erden.


                  I. Von dem ethischen Naturzustande.

Ein _rechtlich-brgerlicher_ (politischer) _Zustand_ ist das Verhltni
der Menschen untereinander, sofern sie gemeinschaftlich unter             [99]
_ffentlichen Rechtsgesetzen_ (die insgesammt Zwangsgesetze sind),          (A 123-25).
stehen. Ein _ethisch-brgerlicher_ Zustand ist der, da sie unter            (B 131-33).
dergleichen zwangsfreien, d. i. bloen _Tugendgesetzen_ vereinigt sind.     (R 112-13).
                                                                            (Ha 264-65;
So wie nun dem ersteren der rechtliche (darum aber nicht immer               b 192-93).
rechtmige), d. i. der _juridische Naturzustand_ entgegengesetzt wird,     (K 112-13).
so wird von dem letzteren der _ethische Naturzustand_ unterschieden. In
beiden giebt ein jeder sich selbst das Gesetz, und es ist kein ueres,
dem er sich, sammt allen andern, unterworfen erkennte. In beiden ist ein
jeder sein eigner Richter, und es ist keine _ffentliche_ machthabende
Autoritt da, die, nach Gesetzen, was in vorkommenden Fllen eines Jeden
Pflicht sei, rechtskrftig bestimme, und jene in allgemeine Ausbung
bringe.

In einem schon bestehenden politischen gemeinen Wesen befinden sich alle
politischen Brger, als solche doch im _ethischen Naturzustande_, und
sind berechtigt, auch darin zu bleiben; denn da jenes seine Brger
zwingen sollte, in ein ethisches gemeines Wesen zu treten, wre ein
Widerspruch (_in adiecto_); weil das letztere schon in seinem Begriffe
die Zwangsfreiheit bei sich fhrt. Wnschen kann es wohl jedes
politische gemeine Wesen, da in ihm auch eine Herrschaft ber die
Gemther nach Tugendgesetzen angetroffen werde; denn, wo jener ihre
Zwangsmittel nicht hinlangen, weil der menschliche Richter das Innere
anderer Menschen nicht durchschauen kann, da wrden die
Tugendgesinnungen das Verlangte bewirken. Weh aber dem Gesetzgeber, der
eine auf ethische Zwecke gerichtete Verfassung durch Zwang bewirken
wollte! Denn er wrde dadurch nicht allein gerade das Gegentheil der
ethischen bewirken, sondern auch seine politischen untergraben und
unsicher machen. -- Der Brger des politischen gemeinen Wesens bleibt
also, was die gesetzgebende Befugni des letztern betrifft, vllig frei:
ob er mit andern Mitbrgern, berdem auch in eine ethische Vereinigung
treten, oder lieber im Naturzustande dieser Art bleiben wolle. Nur
sofern ein ethisches gemeines Wesen doch auf _ffentlichen_ Gesetzen
beruhen, und eine darauf sich grndende Verfassung enthalten mu, werden
diejenigen, die sich freiwillig verbinden, in diesen Zustand zu treten,   [100]
sich von der politischen Macht nicht, wie sie solche innerlich              (A 125-26).
einrichten, oder nicht einrichten sollen, befehlen, aber wohl               (B 133-34).
Einschrnkungen gefallen lassen mssen, nmlich auf die Bedingung, da      (R 113-14).
darin nichts sei, was der Pflicht ihrer Glieder als _Staatsbrger_          (Ha 265-66;
widerstreite; wiewohl, wenn die erstere Verbindung chter Art ist, das       b 193-94).
letztere ohnedem nicht zu besorgen ist.                                     (K 113-14).

Uebrigens, weil die Tugendpflichten das ganze menschliche Geschlecht
angehen, so ist der Begriff eines ethischen gemeinen Wesens immer auf
das Ideal eines Ganzen aller Menschen bezogen, und darin unterscheidet
es sich von dem eines politischen. Daher kann eine Menge in jener
Absicht vereinigter Menschen noch nicht das ethische gemeine Wesen
selbst, sondern nur eine besondere Gesellschaft heien, die zur
Einhelligkeit mit allen Menschen (ja aller endlichen vernnftigen Wesen)
hinstrebt, um ein absolutes ethisches Ganze zu errichten, wovon jede
partiale Gesellschaft nur eine Vorstellung oder ein Schema ist, weil
eine jede selbst wiederum im Verhltni auf andre dieser Art als im
ethischen Naturzustande, sammt allen Unvollkommenheiten desselben,
befindlich vorgestellt werden kann: (wie es mit verschiedenen
politischen Staaten, die in keiner Verbindung durch ein ffentliches
Vlkerrecht stehen, eben so bewandt ist).


    II. Der Mensch soll aus dem ethischen Naturzustande herausgehen,
        um ein Glied eines ethischen gemeinen Wesens zu werden.

So wie der juridische Naturzustand ein Zustand des Krieges von Jedermann
gegen Jedermann ist, so ist auch der ethische Naturzustand ein Zustand
der unaufhrlichen Befehdung des guten Princips, das in jedem Menschen
liegt,{[70]} durch das bse, welches in ihm und zugleich in jedem Andern
angetroffen wird, die sich (wie oben bemerkt worden), einander
wechselseitig ihre moralische Anlage verderben, und selbst bei dem guten
Willen jenes Einzelnen, durch den Mangel eines sie vereinigenden
Princips sie, gleich als ob sie _Werkzeuge des Bsen_ wren, durch ihre   [101]
Mihelligkeit von dem gemeinschaftlichen Zweck des Guten entfernen, und     (A 126-28).
einander in Gefahr bringen, seiner Herrschaft wiederum in die Hnde zu      (B 134-36).
fallen. So wie nun ferner der Zustand einer gesetzlosen ueren             (R 114-15).
(brutalen) Freiheit und Unabhngigkeit von Zwangsgesetzen ein Zustand       (Ha 266-67;
der Ungerechtigkeit und des Krieges von Jedermann gegen Jedermann            b 194-95).
ist, aus welchem der Mensch herausgehen soll, um in einen                   (K 114-15).
politisch-brgerlichen zu treten:[71] so ist der ethische Naturzustand
eine ffentliche wechselseitige Befehdung der Tugendprincipien und ein
Zustand der innern Sittenlosigkeit, aus welchem der natrliche Mensch,
so bald wie mglich, herauszukommen sich befleiigen soll.

Hier haben wir nun eine Pflicht von ihrer eignen Art nicht der Menschen
gegen Menschen, sondern des menschlichen Geschlechts gegen sich selbst.
Jede Gattung vernnftiger Wesen ist nmlich objectiv in der Idee der
Vernunft zu einem gemeinschaftlichen Zwecke, nmlich der Befrderung des
hchsten, als eines gemeinschaftlichen Guts, bestimmt. Weil aber das
hchste sittliche Gut durch die Bestrebung der einzelnen Person zu ihrer
eigenen moralischen Vollkommenheit allein nicht bewirkt wird, sondern
eine Vereinigung derselben in ein Ganzes zu eben demselben Zwecke, zu     [102]
einem System wohlgesinnter Menschen erfordert, in welchem und durch         (A 128-29).
dessen Einheit es allein zu Stande kommen kann, die Idee aber von einem     (B 136-37).
solchen Ganzen, als einer allgemeinen Republik nach Tugendgesetzen, eine    (R 115-16).
von allen moralischen Gesetzen (die das betreffen, wovon wir wissen, da    (Ha 267-68;
es in unserer Gewalt stehe), ganz unterschiedene Idee ist, nmlich auf       b 195-96).
ein Ganzes hinzuwirken, wovon wir nicht wissen knnen, ob es als ein        (K 115-16).
solches auch in unserer Gewalt stehe: so ist die Pflicht der Art und dem
Princip nach von allen andern unterschieden. -- Man wird schon zum
Voraus vermuthen, da diese Pflicht der Voraussetzung einer andern Idee,
nmlich der eines hhern moralischen Wesens bedrfen werde, durch dessen
allgemeine Veranstaltung die fr sich unzulnglichen Krfte der
Einzelnen zu einer gemeinsamen Wirkung vereinigt werden. Allein wir
mssen allererst dem Leitfaden jenes sittlichen Bedrfnisses berhaupt
nachgehen, und sehen, worauf uns dieses fhren werde.


    III. Der Begriff eines ethischen gemeinen Wesens ist der Begriff
            von einem Volke Gottes unter ethischen Gesetzen.

Wenn ein ethisches gemeines Wesen zu Stande kommen soll, so mssen alle
Einzelnen einer ffentlichen Gesetzgebung unterworfen werden, und alle
Gesetze, welche jene verbinden, mssen als Gebote eines
gemeinschaftlichen Gesetzgebers angesehen werden knnen. Sollte nun das
zu grndende gemeine Wesen ein _juridisches_ sein: so wrde die sich zu
einem Ganzen vereinigende Menge selbst der Gesetzgeber (der
Constitutionsgesetze) sein mssen, weil die Gesetzgebung von dem Princip
ausgeht: _die Freiheit eines Jeden auf die Bedingungen einzuschrnken,
unter denen sie mit jedes Andern Freiheit nach einem allgemeinen Gesetze
zusammenbestehen kann_,[72] und wo also der allgemeine Wille einen
gesetzlichen ueren Zwang errichtet. Soll das gemeine Wesen aber ein
_ethisches_ sein, so kann das Volk als ein solches nicht selbst fr
gesetzgebend angesehen werden. Denn in einem solchen gemeinen Wesen sind  [103]
alle Gesetze ganz eigentlich darauf gestellt, die _Moralitt_ der           (A 129-31).
Handlungen (welche etwas _Innerliches_ ist), mithin nicht unter             (B 137-39).
ffentlichen menschlichen Gesetzen stehen kann, zu befrdern, da im         (R 116-17).
Gegentheil die letzteren, welches ein juridisches gemeines Wesen            (Ha 268-69;
ausmachen wrde, nur auf die _Legalitt_ der Handlungen, die in die          b 196-97).
Augen fllt, gestellt sind, und nicht auf die (innere) Moralitt, von       (K 116-17).
der hier allein die Rede ist. Es mu also ein Anderer, als das Volk
sein, der fr ein ethisches gemeines Wesen als ffentlich gesetzgebend
angegeben werden knnte. Gleichwohl knnen ethische Gesetze auch nicht
als blo von dem Willen dieses Obern _ursprnglich_ ausgehend (als
Statute, die etwa, ohne da sein Befehl vorher ergangen, nicht
verbindend sein wrden), gedacht werden, weil sie alsdann keine
ethischen Gesetze, und die ihnen geme Pflicht nicht freie Tugend,
sondern zwangsfhige Rechtspflicht sein wrde. Also kann nur ein solcher
als oberster Gesetzgeber eines ethischen gemeinen Wesens gedacht werden,
in Ansehung dessen alle _wahren Pflichten_, mithin auch die
ethischen[73] _zugleich_ als seine Gebote vorgestellt werden mssen;
welcher daher auch ein Herzenskndiger sein mu, um auch das Innerste
der Gesinnungen eines Jeden zu durchschauen, und, wie es in jedem
gemeinen Wesen sein mu, Jedem, was seine Thaten werth sind, zukommen zu
lassen. Dieses ist aber der Begriff von Gott als einem moralischen        [104]
Weltherrscher. Also ist ein ethisches gemeines Wesen nur als ein Volk       (A 131-33).
unter gttlichen Geboten d. i. als ein _Volk Gottes_, und zwar _nach        (B 139-41).
Tugendgesetzen_, zu denken mglich.                                         (R 117-19).
                                                                            (Ha 269-70;
Man knnte sich wohl auch ein Volk Gottes _nach statutarischen Gesetzen_     b 197-98).
denken, nach solchen nmlich, bei deren Befolgung es nicht auf die          (K 117-18).
Moralitt, sondern blo auf die Legalitt der Handlungen ankmmt,
welches ein juridisches gemeines Wesen sein wrde, von welchem zwar Gott
der Gesetzgeber, (mithin die _Verfassung_ desselben Theokratie) sein
wrde, Menschen aber, als Priester, welche seine Befehle unmittelbar von
ihm empfangen, eine aristokratische _Regierung_ fhrten. Aber eine
solche Verfassung, deren Existenz und Form gnzlich auf historischen
Grnden beruht, ist nicht diejenige, welche die Aufgabe der reinen
moralisch-gesetzgebenden Vernunft ausmacht, deren Auflsung wir hier
allein zu bewirken haben; sie wird in der historischen Abtheilung als
Anstalt nach politisch-brgerlichen Gesetzen, deren Gesetzgeber,
obgleich Gott doch uerlich ist, in Erwgung kommen, anstatt da wir
hier es nur mit einer solchen, deren Gesetzgebung blo innerlich ist,
einer Republik unter Tugendgesetzen, d. i. mit einem Volke Gottes, das
fleiig wre zu guten Werken, zu thun haben.

Einem solchen _Volke_ Gottes kann man die Idee einer _Rotte_ des bsen
Princips entgegensetzen, als Vereinigung derer, die seines Theils sind,
zur Ausbreitung des Bsen, welchem daran gelegen ist, jene Vereinigung
nicht zu Stande kommen zu lassen; wiewohl auch hier das die
Tugendgesinnungen anfechtende Princip gleichfalls in uns selbst liegt,
und nur bildlich als uere Macht vorgestellt wird.


        IV. Die Idee eines Volks Gottes ist (unter menschlicher
        Veranstaltung) nicht anders als in der Form einer Kirche
                              auszufhren.

Die erhabene nie vllig erreichbare Idee eines ethischen gemeinen Wesens
verkleinert sich sehr unter menschlichen Hnden, nmlich zu einer
Anstalt, die allenfalls nur die Form desselben rein vorzustellen
vermgend, was aber die Mittel betrifft, ein solches Ganze zu errichten,  [105]
unter Bedingungen der sinnlichen Menschennatur sehr eingeschrnkt ist.      (A 133-34).
Wie kann man aber erwarten, da aus so krummem Holze etwas vllig           (B 141-42).
Gerades gezimmert werde?                                                    (R 119-20).
                                                                            (Ha 270-71;
Ein moralisches Volk Gottes zu stiften, ist also ein Werk, dessen            b 198-99).
Ausfhrung nicht von Menschen, sondern nur von Gott selbst erwartet         (K 118-19).
werden kann. Deswegen ist aber doch dem Menschen nicht erlaubt, in
Ansehung dieses Geschftes unthtig zu sein, und die Vorsehung walten zu
lassen, als ob ein Jeder nur seiner moralischen Privatangelegenheit
nachgehen, das Ganze der Angelegenheit des menschlichen Geschlechts aber
(seiner moralischen Bestimmung nach) einer hhern Weisheit berlassen
drfe. Er mu vielmehr so verfahren, als ob Alles auf ihn ankomme, und
nur unter dieser Bedingung darf er hoffen, da hhere Weisheit seiner
wohlgemeinten Bemhung die Vollendung werde angedeihen lassen.

Der Wunsch aller Wohlgesinnten ist also: da das Reich Gottes komme,
da sein Wille auf Erden geschehe; aber was haben sie nun zu
veranstalten, damit dieses mit ihnen geschehe?

Ein ethisches gemeines Wesen unter der gttlichen moralischen
Gesetzgebung ist eine _Kirche_, welche, sofern sie kein Gegenstand
mglicher Erfahrung ist, die _unsichtbare Kirche_ heit (eine bloe Idee
von der Vereinigung aller Rechtschaffenen unter der gttlichen
unmittelbaren aber moralischen Weltregierung, wie sie jeder von Menschen
zu stiftenden zum Urbilde dient). Die _sichtbare_ ist die wirkliche
Vereinigung der Menschen zu einem Ganzen, das mit jenem Ideal
zusammenstimmt. Sofern eine jede Gesellschaft unter ffentlichen
Gesetzen eine Unterordnung ihrer Glieder (in Verhltni derer, die den
Gesetzen derselben gehorchen, zu denen, welche auf die Beobachtung
derselben halten), bei sich fhrt, ist die zu jenem Ganzen (der Kirche)
vereinigte Menge die _Gemeinde_, welche unter ihren Obern, (Lehrer oder
auch Seelenhirten genannt) nur die Geschfte des unsichtbaren Oberhaupts
derselben verwalten, und in dieser Beziehung insgesammt _Diener_ der
Kirche heien, so wie im politischen Gemeinwesen das sichtbare Oberhaupt  [106]
sich selbst bisweilen den obersten Diener des Staats nennt, ob er zwar      (A 134-36).
keinen einzigen Menschen (gemeiniglich auch nicht einmal das Volksganze     (B 142-44).
selbst) ber sich erkennt. Die wahre (sichtbare) Kirche ist diejenige,      (R 120-21).
welche das (moralische) Reich Gottes auf Erden, so viel es durch            (Ha 271-72;
Menschen geschehen kann, darstellt. Die Erfordernisse, mithin auch die       b 199).
Kennzeichen der wahren Kirche, sind folgende:                               (K 119-20).

1. Die _Allgemeinheit_ folglich numerische _Einheit_ derselben; wozu sie
die Anlage in sich enthalten mu; da nmlich, ob sie zwar in zufllige
Meinungen getheilt und uneins, doch in Ansehung der wesentlichen Absicht
auf solche Grundstze errichtet ist, welche sie nothwendig zur
allgemeinen Vereinigung in eine einzige Kirche fhren mssen, (also
keine Sektenspaltung).

2. Die _Beschaffenheit_ (Qualitt) derselben; d. i. die _Lauterkeit_,
die Vereinigung unter keinen andern, als _moralischen_ Triebfedern.
(Gereinigt vom Bldsinn des Aberglaubens und dem Wahnsinn der
Schwrmerei.)

3. Das _Verhltni_ unter dem Princip der _Freiheit_, sowohl das innere
Verhltni ihrer Glieder untereinander, als auch das Aeuere der Kirche,
zur politischen Macht, beides als in einem _Freistaat_ (also weder
_Hierarchie_, noch _Illuminatismus_, eine Art von _Demokratie_, durch
besondere Eingebungen, die nach jedes seinem Kopfe von andrer ihrer
verschieden sein knnen).

4. Die _Modalitt_ derselben, die _Unvernderlichkeit_ ihrer
_Constitution_ nach, doch mit dem Vorbehalt der nach Zeit und Umstnden
abzundernden, blo die _Administration_ derselben betreffenden
zuflligen Anordnungen, wozu sie doch auch die sichern Grundstze schon
in sich selbst (in der Idee ihres Zwecks) _a priori_ enthalten mu.
(Also unter ursprnglichen einmal, gleich als durch ein Gesetzbuch,
ffentlich zur Vorschrift gemachten Gesetzen, nicht willkhrlichen
Symbolen, die, weil ihnen die Authenticitt mangelt, zufllig, dem
Widerspruche ausgesetzt und vernderlich sind).

Ein ethisches gemeines Wesen also, als Kirche, d. i. als bloe            [107]
_Reprsentantin_ eines Staats Gottes betrachtet, hat eigentlich keine       (A 136-38).
ihren Grundstzen nach der politischen hnliche Verfassung. Diese ist in    (B 144-45).
ihm weder _monarchisch_ (unter einem Papst oder Patriarchen) noch           (R 121-22).
_aristokratisch_ (unter Bischfen und Prlaten) noch _demokratisch_ (als    (Ha 272-73;
sektirischer Illuminaten). Sie wrde noch am besten mit der einer            b 199-200).
Hausgenossenschaft (Familie), unter einem gemeinschaftlichen, ob zwar       (K 120-21).
unsichtbaren, moralischen Vater verglichen werden knnen, sofern sein
heiliger Sohn, der seinen Willen wei, und zugleich mit allen ihren
Gliedern in Blutsverwandtschaft steht, die Stelle desselben darin
vertritt, da er seinen Willen diesen nher bekannt macht, welche daher
in ihm den Vater ehren, und so untereinander in eine freiwillige,
allgemeine und fortdauernde Herzensvereinigung treten.


     V. Die Constitution einer jeden Kirche geht allemal von irgend
      einem historischen (Offenbarungs-) Glauben aus, den man den
     Kirchenglauben nennen kann, und dieser wird am besten auf eine
                       heilige Schrift gegrndet.

Der _reine Religionsglaube_ ist zwar der, welcher allein eine allgemeine
Kirche grnden kann; weil er ein bloer Vernunftglaube ist, der sich
Jedermann zur Ueberzeugung mittheilen lt; indessen da ein blo auf
Facta gegrndeter historischer Glaube seinen Einflu nicht weiter
ausbreiten kann, als so weit die Nachrichten, in Beziehung auf das
Vermgen ihre Glaubwrdigkeit zu beurtheilen, nach Zeit- und
Ortsumstnden hingelangen knnen. Allein es ist eine besondere Schwche
der menschlichen Natur daran schuld, da auf jenen reinen Glauben
niemals so viel gerechnet werden kann, als er wohl verdient, nmlich
eine Kirche auf ihn allein zu grnden.

Die Menschen, ihres Unvermgens in Erkenntni sinnlicher Dinge sich
bewut, ob sie zwar jenem Glauben, (als welcher im Allgemeinen fr sie
berzeugend sein mu), alle Ehre widerfahren lassen, sind doch nicht
leicht zu berzeugen: da die standhafte Beflissenheit zu einem
moralisch-guten Lebenswandel Alles sei, was Gott von Menschen fordert,    [108]
um ihm wohlgefllige Unterthanen in seinem Reiche zu sein. Sie knnen       (A 138-39).
sich ihre Verpflichtung nicht wohl anders, als zu irgend einem _Dienst_     (B 145-47).
denken, den sie Gott zu leisten haben; wo es nicht sowohl auf den innern    (R 122-23).
moralischen Werth der Handlungen, als vielmehr darauf ankmmt, da sie      (Ha 273-74;
Gott geleistet werden, um, so moralisch indifferent sie auch an sich         b 200-201).
selbst sein mchten, [[doch wenigstens durch passiven Gehorsam]]{[74]}      (K 121-22).
dadurch Gott zu gefallen. Da sie, wenn sie ihre Pflichten gegen
Menschen (sich selbst und andere) erfllen, eben dadurch auch gttliche
Gebote ausrichten, mithin in allem ihrem Thun und Lassen, sofern es
Beziehung auf Sittlichkeit hat, _bestndig im Dienste Gottes_ sind, und
da es auch schlechterdings unmglich sei, Gott auf andere Weise nher
zu dienen, (weil sie doch auf keine anderen, als blo auf Weltwesen,
nicht aber auf Gott wirken und Einflu haben knnen), will ihnen nicht
in den Kopf. Weil ein jeder groer Herr der Welt ein besonderes
Bedrfni hat, von seinen Unterthanen _geehrt_ und durch
Unterwrfigkeitsbezeigungen _gepriesen_ zu werden, ohne welches er nicht
so viel Folgsamkeit gegen seine Befehle, als er wohl nthig hat, um sie
beherrschen zu knnen, von ihnen erwarten kann; berdem auch der Mensch,
so vernunftvoll er auch sein mag, an Ehrenbezeigungen doch immer ein
unmittelbares Wohlgefallen findet, so behandelt man die Pflicht, sofern
sie zugleich gttliches Gebot ist, als Betreibung einer _Angelegenheit_
Gottes, nicht des Menschen, und so entspringt der Begriff einer
_gottesdienstlichen_, statt des Begriffs einer reinen moralischen
Religion.

Da alle Religion darin besteht: da wir Gott fr alle unsere Pflichten
als den allgemein zu verehrenden Gesetzgeber ansehen, so kommt es bei
der Bestimmung der Religion in Absicht auf unser ihr gemes Verhalten
darauf an, zu wissen: wie Gott verehrt (und gehorcht) sein _wolle_. --
Ein gttlicher gesetzgebender Wille aber gebietet entweder durch an sich
_blo statutarische_, oder durch _rein moralische_ Gesetze. In Ansehung   [109]
der letztern kann ein jeder aus sich selbst durch seine eigene Vernunft     (A 139-40).
den Willen Gottes, der seiner Religion zum Grunde liegt, erkennen; denn     (B 147-48).
eigentlich entspringt der Begriff von der Gottheit nur aus dem              (R 123-24).
Bewutsein dieser Gesetze und dem Vernunftbedrfnisse, eine Macht           (Ha 274-75;
anzunehmen, welche diesen den ganzen, in einer Welt mglichen, zum           b 201-2).
sittlichen Endzweck zusammenstimmenden Effect verschaffen kann. Der         (K 122-23).
Begriff eines nach bloen reinmoralischen Gesetzen bestimmten gttlichen
Willens lt uns, so wie nur _einen_ Gott, also auch nur _eine_ Religion
denken, die rein moralisch ist. Wenn wir aber statutarische Gesetze
desselben annehmen, und in unserer Befolgung derselben die Religion
setzen, so ist die Kenntni derselben nicht durch unsere eigene bloe
Vernunft, sondern nur durch Offenbarung mglich, welche, sie mag nun
jedem Einzelnen insgeheim oder ffentlich gegeben werden, um durch
Tradition oder Schrift unter Menschen fortgepflanzt zu werden, ein
_historischer_, nicht ein _reiner Vernunftglaube_ sein wrde. -- Es
mgen nun aber auch statutarische gttliche Gesetze, (die sich nicht von
selbst als verpflichtend; sondern nur als geoffenbarter gttlicher Wille
fr solche erkennen lassen), angenommen werden: so ist doch die reine
_moralische_ Gesetzgebung, dadurch der Wille Gottes ursprnglich in
unser Herz geschrieben ist, nicht allein die unumgngliche Bedingung
aller wahren Religion berhaupt, sondern sie ist auch das, was diese
eigentlich ausmacht, und wozu die statutarische, nur das Mittel ihrer
Befrderung und Ausbreitung enthalten kann.

Wenn also die Frage: wie Gott verehrt sein wolle, fr jeden Menschen,
_blo als Mensch betrachtet_, allgemein gltig beantwortet werden soll,
so ist kein Bedenken hierber, da die Gesetzgebung seines Willens nicht
sollte blo _moralisch_ sein; denn die statutarische (welche eine
Offenbarung voraussetzt), kann nur als zufllig und als eine solche, die
nicht an jeden Menschen gekommen ist, oder kommen kann, mithin nicht als
den Menschen berhaupt verbindend betrachtet werden. Also: nicht, die
da sagen: Herr, Herr! sondern die den Willen Gottes thun; mithin, die
nicht durch Hochpreisung desselben (oder seines Gesandten, als eines      [110]
Wesens von gttlicher Abkunft) nach geoffenbarten Begriffen, die nicht      (A 140-42).
jeder Mensch haben kann, sondern durch den guten Lebenswandel, in           (B 149-50).
Ansehung dessen Jeder seinen Willen wei, ihm wohlgefllig zu werden        (R 124-25).
suchen, werden diejenigen sein, die ihm die wahre Verehrung, die er         (Ha 275-76;
verlangt, leisten.                                                           b 202-3).
                                                                            (K 123-24).
Wenn wir uns aber nicht blo als Menschen, sondern auch als _Brger_ in
einem gttlichen Staate auf Erden zu betragen, und auf die Existenz
einer solchen Verbindung, unter dem Namen einer Kirche zu wirken uns
verpflichtet halten, so scheint die Frage: wie Gott in _einer Kirche_
(als einer Gemeinde Gottes) verehrt sein wolle, nicht durch bloe
Vernunft beantwortlich zu sein, sondern einer statutarischen uns nur
durch Offenbarung kund werdenden Gesetzgebung, mithin eines historischen
Glaubens, welchen man im Gegensatz mit dem reinen Religionsglauben, den
Kirchenglauben nennen kann, zu bedrfen. Denn bei dem erstern kmmt es
blo auf das, was die Materie der Verehrung Gottes ausmacht, nmlich die
in moralischer Gesinnung geschehende Beobachtung aller Pflichten, als
seiner Gebote, an; eine Kirche aber als Vereinigung vieler Menschen
unter solchen Gesinnungen zu einem moralischen gemeinen Wesen,
bedarf einer _ffentlichen_ Verpflichtung, einer gewissen auf
Erfahrungsbedingungen beruhenden kirchlichen Form, die an sich zufllig
und mannichfaltig ist, mithin ohne gttliche statutarische Gesetze nicht
als Pflicht erkannt werden kann. Aber diese Form zu bestimmen darf darum
nicht sofort als ein Geschft des gttlichen Gesetzgebers angesehen
werden, vielmehr kann man mit Grunde annehmen, der gttliche Wille sei:
da wir die Vernunftidee eines solchen gemeinen Wesens selbst ausfhren,
und ob die Menschen zwar manche Form einer Kirche mit unglcklichem
Erfolg versucht haben mchten, sie dennoch nicht aufhren sollen,
nthigenfalls durch neue Versuche, welche die Fehler der vorigen
bestmglichst vermeiden, diesem Zwecke nachzustreben; indem dieses
Geschft, welches zugleich fr sie Pflicht ist, gnzlich ihnen selbst
berlassen ist. Man hat also nicht Ursache, zur Grndung und Form irgend
einer Kirche die Gesetze geradezu fr gttliche, _statutarische_ zu       [111]
halten, vielmehr ist es Vermessenheit, sie dafr auszugeben, um sich der    (A 142-43).
Bemhung zu berheben, noch ferner an der Form der letztern zu bessern,     (B 150-51).
oder wohl gar ein usurpirtes Ansehen,{[75]} um mit Kirchensatzungen         (R 125-26).
durch das Vorgeben gttlicher Autoritt der Menge ein Joch aufzulegen;      (Ha 276-77;
wobei es aber doch eben sowohl Eigendnkel sein wrde, schlechtweg zu        b 203-4).
lugnen, da die Art, wie eine Kirche angeordnet ist, nicht vielleicht      (K 124-25).
auch eine besondere gttliche Anordnung sein knne, wenn sie, so viel
wir einsehen, mit der moralischen Religion in der grten Einstimmung
ist, und noch dazu kommt, da wie sie ohne die gewhnlichen
vorbereitenden Fortschritte{[76]} des Publikums in Religionsbegriffen
auf einmal habe erscheinen knnen, nicht wohl eingesehen werden kann. In
der Zweifelhaftigkeit dieser Aufgabe nun, ob Gott oder die Menschen
selbst eine Kirche grnden sollen, beweist sich nun der Hang der
letztern zu einer _gottesdienstlichen Religion_ (_cultus_), und weil
diese auf willkhrlichen Vorschriften beruht, zum Glauben an
statutarische gttliche Gesetze, unter der Voraussetzung, da ber dem
besten Lebenswandel (den der Mensch nach Vorschrift der rein moralischen
Religion immer einschlagen mag), doch noch eine durch Vernunft nicht
erkennbare, sondern eine der Offenbarung bedrftige gttliche
Gesetzgebung hinzukommen msse; womit es unmittelbar auf Verehrung des
hchsten Wesens (nicht vermittelst der Vernunft und schon
vorgeschriebenen Befolgung seiner Gebote) angesehen ist. Hierdurch
geschieht es nun, da Menschen die Vereinigung zu einer Kirche und die
Einigung in Ansehung der ihr zu gebenden Form, imgleichen ffentliche
Veranstaltungen zur Befrderung des Moralischen in der Religion niemals
fr an sich nothwendig halten werden; sondern nur um durch
Feierlichkeiten, Glaubensbekenntnisse geoffenbarter Gesetze, und
Beobachtung der zur Form der Kirche (die doch selbst blo Mittel ist),
gehrigen Vorschriften, wie sie sagen, ihrem Gott zu dienen; obgleich
alle diese Observanzen im Grunde moralisch indifferente Handlungen sind,  [112]
eben darum aber, weil sie blo um seinetwillen geschehen sollen, fr ihm    (A 143-44).
desto geflliger gehalten werden. Der Kirchenglaube geht also in der        (B 151-53).
Bearbeitung der Menschen zu einem ethischen gemeinen Wesen,                 (R 126-27).
natrlicherweise[77] vor dem reinen Religionsglauben vorher, und Tempel     (Ha 277-78;
(dem ffentlichen Gottesdienste geweihete Gebude), waren eher, als          b 204-5).
_Kirchen_ (Versammlungsrter zur Belehrung und Belebung in moralischen      (K 125-26).
Gesinnungen), _Priester_ (geweihete Verwalter frommer Gebruche) eher,
als _Geistliche_ (Lehrer der rein moralischen Religion), und sind es
mehrentheils auch noch im Range und Werthe, den ihnen die groe Menge
zugesteht.

Wenn es nun also einmal nicht zu ndern steht, da nicht ein
statutarischer _Kirchenglaube_ dem reinen Religionsglauben, als Vehikel
und Mittel der ffentlichen Vereinigung der Menschen zur Befrderung des
Letztern, beigegeben werde, so mu man auch eingestehen, da die
unvernderliche Aufbehaltung desselben, die allgemeine einfrmige
Ausbreitung, und selbst die Achtung fr die in ihm angenommene
Offenbarung, schwerlich durch _Tradition_, sondern nur durch _Schrift_,
die selbst wiederum als Offenbarung fr Zeitgenossen und
Nachkommenschaft ein Gegenstand der Hochachtung sein mu, hinreichend
gesorgt werden kann; denn das frdert das Bedrfni der Menschen, um
ihrer gottesdienstlichen Pflicht gewi zu sein. Ein heiliges Buch
erwirbt sich selbst bei denen (und gerade bei diesen am meisten), die es
nicht lesen, wenigstens sich daraus keinen zusammenhngenden
Religionsbegriff machen knnen, die grte Achtung, und alles
Vernnfteln verschlgt nichts wider den alle Zweifel{[78]}
niederschlagenden Machtspruch: _da steht's geschrieben_. Daher heien
auch die Stellen desselben, die einen Glaubenspunkt darlegen sollen,
schlechthin _Sprche_. Die bestellten Ausleger einer solchen Schrift
sind eben durch dieses ihr Geschft selbst gleichsam geweihete Personen,  [113]
und die Geschichte beweist, da kein auf Schrift gegrndeter Glaube         (A 145-46).
selbst durch die verwstendsten Staatsrevolutionen hat vertilgt werden      (B 153-54).
knnen; indessen da der, so sich auf Tradition und alte ffentliche        (R 127-28).
Observanzen grndete, in der Zerrttung des Staats zugleich seinen          (Ha 278-79;
Untergang fand. Glcklich![79] wenn ein solches den Menschen zu Hnden       b 205).
gekommenes Buch, neben seinen Statuten als Glaubensgesetzen, zugleich       (K 126-27).
die reinste moralische Religionslehre mit Vollstndigkeit enthlt, die
zugleich mit jenen (als Vehikel ihrer Introduction) in die beste
Harmonie gebracht werden kann, in welchem Falle es, sowohl des dadurch
zu erreichenden Zwecks halber, als wegen der Schwierigkeit sich den
Ursprung einer solchen durch sie vorgegangenen Erleuchtung des
Menschengeschlechts nach natrlichen Gesetzen begreiflich zu machen, das
Ansehen, gleich einer Offenbarung, behaupten kann.

                   *       *       *       *       *

Nun noch Einiges, was diesem Begriffe eines Offenbarungsglaubens
anhngt.

Es ist nur _eine_ (wahre) _Religion_; aber es kann vielerlei Arten des
_Glaubens_ geben. -- Man kann hinzusetzen, da in den mancherlei sich,
der Verschiedenheit ihrer Glaubensarten wegen, von einander absondernden
Kirchen dennoch eine und dieselbe wahre Religion anzutreffen sein kann.

Es ist daher schicklicher, (wie es auch wirklich mehr im Gebrauche ist),
zu sagen: dieser Mensch ist von diesem oder jenem (jdischen,
muhamedanischen, christlichen, katholischen, lutherischen) _Glauben_,
als er ist von dieser oder jener Religion. Der letztere Ausdruck sollte
billig nicht einmal in der Anrede an das groe Publikum (in Katechismen
und Predigten) gebraucht werden; denn er ist diesen zu gelehrt und
unverstndlich; wie denn auch die neueren Sprachen fr ihn kein           [114]
gleichbedeutendes Wort liefern. Der gemeine Mann versteht darunter          (A 146-48).
jederzeit seinen Kirchenglauben, der ihm in die Sinne fllt, anstatt da    (B 154-56).
Religion innerlich verborgen ist, und auf moralische Gesinnungen            (R 128-29).
ankmmt. Man thut den Meisten zu viel Ehre an, von ihnen zu sagen: sie      (Ha 279-80;
bekennen sich zu dieser oder jener Religion; denn sie kennen und             b 205-6).
verlangen keine; der statutarische Kirchenglaube ist Alles, was sie         (K 127-28).
unter diesem Worte verstehen. Auch sind die sogenannten
Religionsstreitigkeiten, welche die Welt so oft erschttert und mit Blut
bespritzt haben, nie etwas Anders, als Znkereien um den Kirchenglauben
gewesen, und der Unterdrckte klagte nicht eigentlich darber, da man
ihn hinderte, seiner Religion anzuhngen, (denn das kann keine uere
Gewalt), sondern da man ihm seinen Kirchenglauben ffentlich zu
befolgen nicht erlaubte.

Wenn nun eine Kirche sich selbst, wie gewhnlich geschieht, fr die
einige allgemeine ausgiebt, (ob sie zwar auf einen besondern
Offenbarungsglauben gegrndet ist, der als historisch, nimmermehr von
Jedermann gefordert werden kann), so wird der, welcher ihren (besondern)
Kirchenglauben gar nicht anerkennt, von ihr ein _Unglubiger_ genannt,
und von ganzem Herzen gehat: der nur zum Theil (im Nichtwesentlichen)
davon abweicht, ein _Irrglubiger_, und wenigstens als ansteckend
vermieden. Bekennt er sich endlich zwar zu derselben Kirche, weicht aber
doch im Wesentlichen des Glaubens derselben (was man nmlich dazu
macht), von ihr ab, so heit er ein _Ketzer_,[80] und wird, so wie ein
Aufrhrer, noch fr strafbarer gehalten, als ein uerer Feind, und von
der Kirche durch einen Bannfluch (dergleichen die Rmer ber den          [115]
aussprachen, der wider des Senats Einwilligung ber den Rubikon gieng),     (A 148-49).
ausgestoen, und allen Hllengttern bergeben. Die angemate alleinige     (B 156-57).
Rechtglubigkeit der Lehrer, oder Hupter einer Kirche in dem Punkte des    (R 129-30).
Kirchenglaubens heit _Orthodoxie_, welche man wohl in _despotische_,       (Ha 280-81;
(_brutale_) und _liberale_ Orthodoxie eintheilen knnte. -- Wenn eine        b 206-7).
Kirche, die ihren Kirchenglauben fr allgemein verbindend ausgiebt, eine    (K 128-29).
_katholische_, diejenige aber, welche sich gegen diese Ansprche anderer
verwahrt, (ob sie gleich diese selbst gerne ausben mchte, wenn sie
knnte), eine _protestantische_ Kirche genannt werden soll; so wird ein
aufmerksamer Beobachter manche rhmliche Beispiele von protestantischen
Katholiken, und dagegen noch mehrere anstige von erzkatholischen
Protestanten antreffen; die erste von Mnnern einer sich _erweiternden_
Denkungsart, (ob es gleich die ihrer Kirche wohl nicht ist), gegen
welche die letzteren mit ihrer sehr _eingeschrnkten_ gar sehr, doch
keinesweges zu ihrem Vortheil, abstechen.


    VI. Der Kirchenglaube hat zu seinem hchsten Ausleger den reinen
                           Religionsglauben.

Wir haben angemerkt, da, ob zwar eine Kirche das wichtigste Merkmal
ihrer Wahrheit, nmlich das eines rechtmigen Anspruchs auf
Allgemeinheit entbehrt, wenn sie sich auf einen Offenbarungsglauben, der
als historischer (obwohl durch Schrift weit ausgebreiteter, und durch
spteste Nachkommenschaft zugesicherter) Glaube, doch keiner allgemeinen
berzeugenden Mittheilung fhig ist, grndet: dennoch wegen des
natrlichen Bedrfnisses aller Menschen, zu den hchsten
Vernunftbegriffen und Grnden, immer etwas _Sinnlich-Haltbares_, irgend
eine Erfahrungsbesttigung u. dgl. zu verlangen, (worauf man bei der
Absicht einen Glauben allgemein zu _introduciren_ wirklich auch
Rcksicht nehmen mu), irgend ein historischer Kirchenglaube, den man
auch gemeiniglich schon vor sich findet, msse benutzt werden.

Um aber nun mit einem solchen empirischen Glauben, den uns dem Ansehen
nach ein Ungefhr in die Hnde gespielt hat, die Grundlage eines          [116]
moralischen Glaubens zu vereinigen, (er sei nun Zweck oder nur              (A 150).
Hilfsmittel), dazu wird eine Auslegung der uns zu Hnden gekommenen         (B 158-59).
Offenbarung erfordert, d. i. durchgngige Deutung derselben zu einem        (R 130-31).
Sinn, der mit den allgemeinen praktischen Regeln einer reinen               (Ha 281-82;
Vernunftreligion zusammenstimmt. Denn das Theoretische des                   b 207-8).
Kirchenglaubens kann uns moralisch nicht interessiren, wenn es nicht zur    (K 129-31).
Erfllung aller Menschenpflichten als gttlicher Gebote, (was das
Wesentliche aller Religion ausmacht), hinwirkt. Diese Auslegung mag uns
selbst in Ansehung des Texts (der Offenbarung) oft gezwungen scheinen,
oft es auch wirklich sein, und doch mu sie, wenn es nur mglich ist,
da dieser sie annimmt, einer solchen buchstblichen vorgezogen werden,
die entweder schlechterdings nichts fr die Moralitt in sich enthlt,
oder dieser ihren Triebfedern wohl gar entgegen wirkt.[81] -- Man wird
auch finden, da es mit allen alten und neuern zum Theil in heiligen      [117]
Bchern abgefaten Glaubensarten jederzeit so ist gehalten worden, und      (A 150-51).
da vernnftige wohldenkende Volkslehrer sie so lange gedeutet haben,       (B 158-60).
bis sie dieselbe ihrem wesentlichen Inhalte nach, nachgerade mit den        (R 131-32).
allgemeinen moralischen Glaubensstzen in Uebereinstimmung brachten. Die    (Ha 282-83;
Moralphilosophen unter den _Griechen_ und nachher den _Rmern_ machten       b 208-9).
es mit ihrer fabelhaften Gtterlehre so.{[82]} Sie wuten den grbsten      (K 131-32).
Polytheismus doch zuletzt als bloe symbolische Vorstellung der
Eigenschaften des einigen gttlichen Wesens auszudeuten, und den
mancherlei lasterhaften Handlungen, oder auch wilden aber doch schnen
Trumereien ihrer Dichter einen mystischen Sinn unterzulegen, der einen
Volksglauben (welchen zu vertilgen es nicht einmal rathsam gewesen wre,
weil daraus vielleicht ein dem Staat noch gefhrlicherer Atheismus htte
entstehen knnen), einer allen Menschen verstndlichen und allein
ersprielichen moralischen Lehre nahe brachte. Das sptere _Judenthum_
und selbst das Christenthum besteht aus solchen zum Theil sehr
gezwungenen Deutungen, aber beides zu ungezweifelt guten und fr alle
Menschen nothwendigen Zwecken. Die _Muhamedaner_ wissen (wie _Reland_
zeigt), der Beschreibung ihres aller Sinnlichkeit geweiheten Paradieses
sehr gut einen geistigen Sinn unterzulegen, und eben das thun die
_Indier_ mit der Auslegung ihres _Vedas_, wenigstens fr den
aufgeklrteren Theil ihres Volks. -- Da sich dies aber thun lt, ohne
eben immer wider den buchstblichen Sinn des Volksglaubens sehr zu
verstoen, kommt daher: weil lange vor diesem letztern die Anlage zur
moralischen Religion in der menschlichen Vernunft verborgen lag, wovon
zwar die ersten rohen Aeuerungen blo auf gottesdienstlichen Gebrauch
ausgiengen, und zu diesem Behuf selbst jene angeblichen Offenbarungen
veranlaten, hierdurch aber auch etwas von dem Charakter ihres
bersinnlichen Ursprungs selbst in diese Dichtungen, ob zwar              [118]
unvorsetzlich, gelegt haben. -- Auch kann man dergleichen Auslegungen       (A 151-53).
nicht der Unredlichkeit beschuldigen, vorausgesetzt, da man nicht          (B 160-62).
behaupten will, der Sinn, den wir den Symbolen des Volksglaubens oder       (R 132-33).
auch heiligen Bchern geben, sei von ihnen auch durchaus so beabsichtigt    (Ha 283-84;
worden, sondern dieses dahingestellt sein lt, und nur die                  b 209-10).
_Mglichkeit_ die Verfasser derselben so zu verstehen annimmt. Denn         (K 132-33).
selbst das Lesen dieser heiligen Schriften, oder die Erkundigung nach
ihrem Inhalt hat zur Endabsicht, bessere Menschen zu machen; das
Historische aber, was dazu nichts beitrgt, ist etwas an sich ganz
Gleichgltiges, mit dem man es halten kann, wie man will. -- (Der
Geschichtsglaube ist todt an ihm selber, d. i. fr sich als Bekenntni
betrachtet, enthlt er nichts, fhrt auch auf nichts, was einen
moralischen Werth fr uns htte.)

Wenn also gleich eine Schrift als gttliche Offenbarung angenommen
worden, so wird doch das oberste Kriterium derselben als einer solchen,
sein, alle Schrift von Gott eingegeben, ist ntzlich zur Lehre, zur
Strafe, zur Besserung u. s. w. und da das letztere, nmlich die
moralische Besserung des Menschen, den eigentlichen Zweck aller
Vernunftreligion ausmacht, so wird diese auch das oberste Princip aller
Schriftauslegung enthalten. Diese Religion ist der Geist Gottes, der
uns in alle Wahrheit leitet. Dieser aber ist derjenige, der, indem er
uns _belehrt_, auch zugleich mit Grundstzen zu Handlungen _belebt_, und
er bezieht Alles, was die Schrift fr den historischen Glauben noch
enthalten mag, gnzlich auf die Regeln und Triebfedern des reinen
moralischen Glaubens, der allein in jedem Kirchenglauben dasjenige
ausmacht, was darin eigentliche Religion ist. Alles Forschen und
Auslegen der Schrift mu von dem Princip ausgehen, diesen Geist darin zu
suchen, und man kann das ewige Leben darin nur finden, sofern sie von
diesem Princip zeuget.

Diesem Schriftausleger ist nun noch ein anderer beigesellt, aber
untergeordnet, nmlich der _Schriftgelehrte_. Das Ansehen der Schrift,
als des wrdigsten, und jetzt in dem aufgeklrtesten Welttheile einzigen
Instruments der Vereinigung aller Menschen in eine Kirche, macht den      [119]
Kirchenglauben aus, der als Volksglaube nicht vernachlssigt werden         (A 153-54).
kann, weil ihm{[83]} keine Lehre zu einer unvernderlichen Norm tauglich    (B 162-63).
zu sein scheint, die auf bloe Vernunft gegrndet ist, und er{[84]}         (R 133-34).
gttliche Offenbarung, mithin auch eine historische Beglaubigung ihres      (Ha 284-85;
Ansehens durch die Deduction ihres Ursprungs fordert. Weil nun               b 210-11).
menschliche Kunst und Weisheit nicht bis zum Himmel hinaufsteigen kann,     (K 133).
um das Creditiv der Sendung des ersten Lehrers selbst nachzusehen,
sondern sich mit den Merkmalen, die auer dem Inhalt noch von der Art,
wie ein solcher Glaube introducirt worden, hergenommen werden knnen, d.
i. mit menschlichen Nachrichten begngen mu, die nachgerade in sehr
alten Zeiten, und alten,{[85]} jetzt todten Sprachen aufgesucht werden
mssen, um sie nach ihrer historischen Glaubhaftigkeit zu wrdigen; so
wird _Schriftgelehrsamkeit_ erfordert werden, um eine auf heilige
Schrift gegrndete Kirche, nicht eine Religion; (denn die mu, um
allgemein zu sein, jederzeit auf bloe Vernunft gegrndet sein), im
Ansehen zu erhalten; wenn die{[86]} gleich nichts mehr ausmacht, als da
jener ihr Ursprung nichts in sich enthlt, was die Annahme derselben als
unmittelbarer gttlichen Offenbarung unmglich machte; welches
hinreichend sein wrde, um diejenigen, welche in dieser Idee besondere
Strkung ihres moralischen Glaubens zu finden meinen, und sie daher
gerne annehmen, daran nicht zu hindern. -- Aber nicht blo die
Beurkundung, sondern auch die Auslegung der heiligen Schrift bedarf aus
derselben Ursache Gelehrsamkeit. Denn wie will der Ungelehrte, der sie
nur in Uebersetzungen lesen kann, von dem Sinne derselben gewi sein?
aber der Ausleger, welcher auch die Grundsprache inne hat, bedarf doch
noch ausgebreitete historische Kenntni und Kritik,{[87]} um aus dem
Zustande, den Sitten und den Meinungen (dem Volksglauben) der damaligen   [120]
Zeit die Mittel zu nehmen, wodurch dem kirchlichen gemeinen Wesen das       (A 154-56).
Verstndni geffnet werden kann.                                           (B 163-65).
                                                                            (R 134-35).
Vernunftreligion und Schriftgelehrsamkeit sind also die eigentlichen        (Ha 285-86;
berufenen Ausleger und Depositre einer heiligen Urkunde. Es fllt in        b 211).
die Augen: da diese an ffentlichem Gebrauche ihrer Einsichten und         (K 134).
Entdeckungen in diesem Felde vom weltlichen Arm schlechterdings nicht
knnen gehindert und an gewisse Glaubensstze gebunden werden; weil
sonst _Laien_ die _Kleriker_ nthigen wrden, in ihre Meinung
einzutreten, die jene doch nur von dieser ihrer Belehrung her haben.
Wenn der Staat nur dafr sorgt: da es nicht an Gelehrten und ihrer
Moralitt nach im guten Rufe stehenden Mnnern fehle, welche das Ganze
des Kirchenwesens verwalten, deren Gewissen er diese Besorgung
anvertraut, so hat er Alles gethan, was seine Pflicht und Befugni mit
sich bringen. Diese selbst aber in die Schule zu fhren, und sich mit
ihren Streitigkeiten zu befassen (die, wenn sie nur nicht von Kanzeln
gefhrt werden, das Kirchenpublikum im vlligen Frieden lassen), ist
eine Zumuthung, die das Publikum an ihn{[88]} nicht ohne
Unbescheidenheit thun kann.

Aber es tritt noch ein dritter Prtendent zum Amte eines Auslegers auf,
welcher weder Vernunft, noch Gelehrsamkeit, sondern nur ein inneres
_Gefhl_ bedarf, um den wahren Sinn der Schrift und zugleich ihren
gttlichen Ursprung zu erkennen. Nun kann man freilich nicht in Abrede
ziehen, da, wer ihrer Lehre folgt, und das _thut_, was sie
vorschreibt, allerdings finden wird, da sie von Gott sei, und da
selbst der Antrieb zu guten Handlungen und zur Rechtschaffenheit im
Lebenswandel, den der Mensch, der sie liest, oder ihren Vortrag hrt,
fhlen mu, ihn von der Gttlichkeit derselben berfhren msse; weil er
nichts anders, als die Wirkung von dem den Menschen mit inniglicher
Achtung erfllenden moralischen Gesetze ist, welches darum auch als
gttliches Gebot angesehen zu werden verdient. Aber so wenig, wie aus
irgend einem Gefhl, Erkenntni der Gesetze, und da diese moralisch      [121]
sind, eben so wenig und noch weniger, kann durch ein Gefhl das sichere     (A 156-57).
Merkmal eines unmittelbaren gttlichen Einflusses gefolgert und             (B 165-66).
ausgemittelt werden; weil zu derselben Wirkung mehr, als eine Ursache       (R 135-36).
stattfinden kann, in diesem Falle aber die bloe Moralitt des Gesetzes     (Ha 286-87;
(und der Lehre), durch die Vernunft erkannt, die Ursache derselben ist,      b 211-12).
und selbst in dem Falle der bloen Mglichkeit dieses Ursprungs, es         (K 135).
Pflicht ist, ihm die letztere Deutung zu geben, wenn man nicht aller
Schwrmerei Thr und Thor ffnen, und nicht selbst das unzweideutige
moralische Gefhl durch die Verwandtschaft mit jedem andern
phantastischen um seine Wrde bringen will. -- Gefhl, wenn das Gesetz,
woraus, oder auch, wornach es erfolgt, vorher bekannt ist, hat Jeder nur
fr sich, und kann es Andern nicht zumuthen, also auch nicht als einen
Probirstein der Aechtheit einer Offenbarung anpreisen, denn es lehrt
schlechterdings nichts, sondern enthlt nur die Art, wie das Subject in
Ansehung seiner Lust oder Unlust afficirt wird, worauf gar keine
Erkenntni gegrndet werden kann. --

Es giebt also keine Norm des Kirchenglaubens, als die Schrift, und
keinen andern Ausleger desselben, als reine _Vernunftreligion_ und
_Schriftgelehrsamkeit_, (welche das Historische derselben angeht), von
welchen der erstere allein _authentisch_, und fr alle Welt gltig, der
zweite aber nur _doctrinal_ ist, um den Kirchenglauben fr ein gewisses
Volk zu einer gewissen Zeit in ein bestimmtes sich bestndig erhaltendes
System zu verwandeln. Was aber diesen betrifft, so ist es nicht zu
ndern, da der historische Glaube nicht endlich ein bloer Glaube an
Schriftgelehrte, und ihre Einsicht werde; welches freilich der
menschlichen Natur nicht sonderlich zur Ehre gereicht, aber doch durch
die ffentliche Denkfreiheit wiederum gut gemacht wird, dazu diese
deshalb um desto mehr berechtigt ist, weil nur dadurch, da Gelehrte
ihre Auslegungen Jedermanns Prfung aussetzen, selbst aber auch zugleich
fr bessere Einsicht immer offen und empfnglich bleiben, sie auf das
Zutrauen des gemeinen Wesens zu ihren Entscheidungen rechnen knnen.


         VII. Der allmhlige Uebergang des Kirchenglaubens zur            [122]
    Alleinherrschaft des reinen Religionsglaubens ist die Annherung        (A 157-59).
                           des Reichs Gottes.                               (B 167-68).
                                                                            (R 137-38).
Das Kennzeichen der wahren Kirche ist ihre _Allgemeinheit_; hievon aber     (Ha 287-88;
ist wiederum das Merkmal ihre Nothwendigkeit und ihre nur auf eine           b 212-13).
einzige Art mgliche Bestimmbarkeit. Nun hat der historische Glaube,        (K 136).
(der auf Offenbarung, als Erfahrung gegrndet ist), nur particulre
Gltigkeit, fr die nmlich, an welche die Geschichte gelangt ist,
worauf er beruht, und enthlt, wie alle Erfahrungserkenntni nicht das
Bewutsein, da der geglaubte Gegenstand so und nicht anders sein
_msse_, sondern nur, da er so sei, in sich; mithin enthlt er zugleich
das Bewutsein seiner Zuflligkeit. Also kann er zwar zum Kirchenglauben
(deren es mehrere geben kann), zulangen, aber nur der reine
Religionsglaube, der sich gnzlich auf Vernunft grndet, kann als
nothwendig, mithin fr den einzigen erkannt werden, der die _wahre_
Kirche auszeichnet. -- Wenn also gleich (der unvermeidlichen
Einschrnkung der menschlichen Vernunft gem) ein historischer Glaube
als Leitmittel die reine Religion afficirt, doch mit dem Bewutsein, da
er blo ein solches sei, und dieser, als Kirchenglaube, ein Princip bei
sich fhrt, dem reinen Religionsglauben sich continuirlich zu nhern, um
jenes Leitmittel endlich entbehren zu knnen, so kann eine solche Kirche
immer die _wahre_ heien; da aber ber historische Glaubenslehren der
Streit nie vermieden werden kann, nur die _streitende_ Kirche genannt
werden; doch mit der Aussicht, endlich in die unvernderliche und Alles
vereinigende, _triumphirende_ auszuschlagen! Man nennt den Glauben jedes
Einzelnen, der die moralische Empfnglichkeit (Wrdigkeit) mit sich
fhrt, ewig glckselig zu sein, den _seligmachenden_ Glauben. Dieser
kann also auch nur ein einziger sein, und bei aller Verschiedenheit des
Kirchenglaubens doch in jedem angetroffen werden, in welchem er, sich
auf sein Ziel, den reinen Religionsglauben, beziehend, praktisch ist.
Der Glaube einer gottesdienstlichen Religion ist dagegen ein Frohn- und   [123]
Lohnglaube (_fides mercenaria, servilis_), und kann nicht fr den           (A 159-60).
seligmachenden angesehen werden, weil er nicht moralisch ist. Denn          (B 168-69).
dieser mu ein freier, auf lauter Herzensgesinnungen gegrndeter (_fides    (R 138-39).
ingenua_) Glaube sein. Der erstere whnt durch Handlungen (des              (Ha 288-89;
_cultus_), welche, (ob zwar mhsam), doch fr sich keinen moralischen        b 213-14).
Werth haben, mithin nur durch Furcht oder Hoffnung abgenthigte             (K 137).
Handlungen sind, die auch ein bser Mensch ausben kann, Gott
wohlgefllig zu werden, anstatt, da der letztere dazu eine moralisch
gute Gesinnung als nothwendig voraussetzt.

Der seligmachende Glaube enthlt zwei Bedingungen seiner Hoffnung der
Seligkeit: die eine in Ansehung dessen, was er selbst nicht thun kann,
nmlich seine geschehenen Handlungen rechtlich (vor einem gttlichen
Richter) ungeschehen zu machen, die andere in Ansehung dessen, was er
selbst thun kann und soll, nmlich in einem neuen seiner Pflicht gemen
Leben zu wandeln. Der erstere Glaube ist der an eine Genugthuung
(Bezahlung fr seine Schuld, Erlsung, Vershnung mit Gott), der zweite
ist der Glaube in einem ferner zu fhrenden [[guten]]{[89]} Lebenswandel
Gott wohlgefllig werden zu knnen. -- Beide Bedingungen machen nur
einen Glauben aus, und gehren nothwendig zusammen. Man kann aber die
Nothwendigkeit einer Verbindung nicht anders einsehen, als wenn man
annimmt, es lasse sich eine von der andern ableiten, also, da entweder
der Glaube an die Lossprechung von der auf uns liegenden Schuld den
guten Lebenswandel, oder da die wahrhafte und thtige Gesinnung eines
jederzeit zu fhrenden guten Lebenswandels den Glauben an jene
Lossprechung, nach dem Gesetze moralisch wirkender Ursachen,
hervorbringe.

Hier zeigt sich nun eine merkwrdige Antinomie der menschlichen Vernunft
mit ihr selbst, deren Auflsung, oder, wenn diese nicht mglich sein
sollte, wenigstens Beilegung es allein ausmachen kann, ob ein
historischer (Kirchen-)Glaube jederzeit als wesentliches Stck des
seligmachenden, ber den reinen Religionsglauben hinzukommen msse, oder  [124]
ob er als bloes Leitmittel endlich, wie ferne diese Zukunft auch sei,      (A 160-62).
in den reinen Religionsglauben bergehen knne.                             (B 169-71).
                                                                            (R 139-40).
1. Vorausgesetzt: da fr die Snden des Menschen eine Genugthuung          (Ha 289-90;
geschehen sei, so ist zwar wohl begreiflich, wie ein jeder Snder sie        b 214-15).
gern auf sich beziehen mchte, und wenn es blo aufs _Glauben_ ankmmt,     (K 137-38).
(welches so viel, als Erklrung bedeutet, er wolle, sie sollte auch fr
ihn geschehen sein), deshalb nicht einen Augenblick Bedenken tragen
wrde. Allein es ist gar nicht einzusehen, wie ein vernnftiger Mensch,
der sich strafschuldig wei, im Ernst glauben knne, er habe nur nthig,
die Botschaft von einer fr ihn geleisteten Genugthuung zu glauben, und
sie (wie die Juristen sagen), _utiliter_ anzunehmen, um seine Schuld als
getilgt anzusehen, und zwar dermaen, (mit der Wurzel sogar), da auch
frs Knftige ein guter Lebenswandel, um den er sich bisher nicht die
mindeste Mhe gegeben hat, von diesem Glauben und der Acceptation der
angebotenen Wohlthat, die unausbleibliche Folge sein werde. Diesen
Glauben kann kein berlegender Mensch, so sehr auch die Selbstliebe
fters den bloen Wunsch eines Guten,{[90]} wozu man nichts thut, oder
thun kann, in Hoffnung verwandelt, als werde sein Gegenstand durch die
bloe Sehnsucht gelockt, von selbst kommen, in sich zuwege bringen. Man
kann dieses sich nicht anders mglich denken, als da der Mensch sich
diesen Glauben selbst als ihm himmlisch eingegeben, und so als etwas,
worber er seiner Vernunft weiter keine Rechenschaft zu geben nthig
hat, betrachte. Wenn er dies nicht kann, oder noch zu aufrichtig ist,
ein solches Vertrauen als bloes Einschmeichelungsmittel in sich zu
erknsteln, so wird er, bei aller Achtung, fr eine solche
berschwengliche Genugthuung bei allem Wunsche, da eine solche auch fr
ihn offen stehen mge, doch nicht umhin knnen, sie nur als bedingt
anzusehen, nmlich da sein, so viel in seinem Vermgen ist, gebesserter
Lebenswandel vorhergehen msse, um auch nur den mindesten Grund zur       [125]
Hoffnung zu geben, ein solches hheres Verdienst knne ihm zu Gute          (A 162-63).
kommen. -- Wenn also das historische Erkenntni von dem letztern zum        (B 171-72).
Kirchenglauben, der erstere aber als Bedingung zum reinen moralischen       (R 140-41).
Glauben gehrt, so wird _dieser vor jenem vorhergehen mssen_.              (Ha 290-91;
                                                                             b 215-16).
2. Wenn aber der Mensch von Natur verderbt ist, wie kann er glauben aus     (K 138-39).
sich, er mag sich auch bestreben, wie er wolle, einen neuen, Gott
wohlgeflligen, Menschen zu machen; wenn er sich der Vergehungen, deren
er sich bisher schuldig gemacht hat, bewut, noch unter der Macht des
bsen Princips steht, und in sich kein hinreichendes Vermgen antrifft,
es knftighin besser zu machen? Wenn er nicht die Gerechtigkeit, die er
selbst wider sich erregt hat, durch fremde Genugthuung als vershnt,
sich selbst aber durch diesen Glauben gleichsam als neugeboren ansehen,
und so allererst einen neuen Lebenswandel antreten kann, der alsdann die
Folge von dem mit ihm vereinigten guten Princip sein wrde, [[worauf
will er seine Hoffnung, ein Gott geflliger Mensch zu werden, grnden?]]
Also mu der Glaube an ein Verdienst, das nicht das seinige ist, und
wodurch er mit Gott vershnt wird, vor aller Bestrebung zu guten Werken
vorhergehen; welches dem vorigen Satze widerstreitet. Dieser Streit kann
nicht durch Einsicht in die Causalbestimmung der Freiheit des
menschlichen Wesens, d. i. der Ursachen, welche machen, da ein Mensch
gut oder bse wird, also nicht theoretisch ausgeglichen werden: denn
diese Frage bersteigt das ganze Speculationsvermgen unserer Vernunft.
Aber frs Praktische, wo nmlich nicht gefragt wird, was physisch,
sondern was moralisch fr den Gebrauch unsrer freien Willkhr das erste
sei, wovon wir nmlich den Anfang machen sollen, ob vom Glauben an das,
was Gott unsertwegen gethan hat, oder von dem, was wir thun sollen, um
dessen, (es mag auch bestehen, worin es wolle), wrdig zu werden, ist
kein Bedenken, fr das Letztere zu entscheiden.

Denn die Annehmung des ersten Requisits zur Seligmachung, nmlich des
Glaubens an eine stellvertretende Genugthuung, ist allenfalls blo fr
den theoretischen Begriff nothwendig; wir knnen die Entsndigung uns     [126]
nicht anders _begreiflich machen_. Dagegen ist die Nothwendigkeit des       (A 163-65).
zweiten Princips praktisch und zwar rein moralisch: wir knnen sicher       (B 172-74).
nicht anders hoffen, der Zueignung selbst eines fremden genugthuenden       (R 141-42).
Verdienstes, und so der Seligkeit theilhaftig zu werden, als wenn wir       (Ha 291-92;
uns dazu durch unsre Bestrebung in Befolgung jeder Menschenpflicht           b 216).
qualificiren, welche letztere die Wirkung unserer eignen Bearbeitung,       (K 139-40).
und nicht wiederum ein fremder Einflu sein mu, dabei wir passiv sind.
Denn da das letztere Gebot unbedingt ist, so ist es auch nothwendig, da
der Mensch es seinem Glauben als Maxime unterlege, da er nmlich von
der Besserung des Lebens anfange, als der obersten Bedingung, unter der
allein ein seligmachender Glaube stattfinden kann.

Der Kirchenglaube, als ein historischer, fngt mit Recht von dem erstern
an; da er aber nur das Vehikel fr den reinen Religionsglauben enthlt,
(in welchem der eigentliche Zweck liegt), so mu das, was in diesem als
einem praktischen die Bedingung ist, nmlich die Maxime des _Thuns_, den
Anfang machen, und die des _Wissens_, oder theoretischen Glaubens, nur
die Befestigung und Vollendung der erstern bewirken.

Hiebei kann noch angemerkt werden: da nach dem ersten Princip der
Glaube (nmlich der an eine stellvertretende Genugthuung) dem Menschen
zur Pflicht, dagegen der Glaube des guten Lebenswandels, als durch
hheren Einflu gewirkt, ihm zur Gnade angerechnet werden wrde. -- Nach
dem zweiten Princip aber ist es umgekehrt. Denn nach diesem ist der
_gute Lebenswandel_, als oberste Bedingung der Gnade, unbedingte
_Pflicht_, dagegen die hhere Genugthuung eine bloe _Gnadensache_. --
Dem erstern wirft man (oft nicht mit Unrecht) den gottesdienstlichen
_Aberglauben_ vor, der einen strflichen Lebenswandel doch mit der
Religion zu vereinigen wei; dem zweiten den _naturalistischen
Unglauben_, welcher mit einem sonst vielleicht auch wohl exemplarischen
Lebenswandel Gleichgltigkeit, oder wohl gar Widersetzlichkeit gegen
alle Offenbarung verbindet. -- Das wre aber den Knoten (durch eine       [127]
praktische Maxime) zerhauen, anstatt ihn (theoretisch) aufzulsen,          (A 165-66).
welches auch allerdings in Religionsfragen erlaubt ist. -- Zur              (B 174-75).
Befriedigung des letzteren Ansinnens kann indessen Folgendes dienen. --     (R 142-43).
Der lebendige Glaube an das Urbild der Gott wohlgeflligen Menschheit,      (Ha 292-93;
(den Sohn Gottes), _an sich selbst_ ist auf eine moralische Vernunftidee     b 217).
bezogen, sofern diese uns nicht allein zur Richtschnur, sondern auch zur    (K 140-41).
Triebfeder dient, und also einerlei, ob ich von ihm als _rationalem_
Glauben, oder vom Princip des guten Lebenswandels anfange. Dagegen ist
der Glaube an eben dasselbe Urbild _in der Erscheinung_ (an den
Gottmenschen;), als _empirischer_, (historischer) Glaube, nicht einerlei
mit dem Princip des guten Lebenswandels, (welches ganz rational sein
mu), und es wre ganz etwas anders, von einem solchen[91] anfangen, und
daraus den guten Lebenswandel ableiten zu wollen. Sofern wre also ein
Widerstreit zwischen den obigen zwei Stzen. Allein in der Erscheinung
des Gottmenschen ist nicht das, was von ihm in die Sinne fllt, oder
durch Erfahrung erkannt werden kann, sondern das in unsrer Vernunft
liegende Urbild, welches wir dem letztern unterlegen, (weil, so viel
sich an seinem Beispiel wahrnehmen lt, er jenem gem befunden wird),
eigentlich das Object des seligmachenden Glaubens, und ein solcher
Glaube ist einerlei mit dem Princip eines Gott wohlgeflligen
Lebenswandels. -- Also sind hier nicht zwei an sich verschiedene
Principien, von deren einem oder dem andern anzufangen, entgegengesetzte
Wege einzuschlagen wren, sondern nur eine und dieselbe praktische Idee,
von der wir ausgehen, einmal, sofern sie das Urbild als in Gott
befindlich, und von ihm ausgehend, ein andermal, sofern sie es, als in
uns befindlich, beidemal aber sofern sie es als Richtma unsers
Lebenswandels vorstellt; und die Antinomie ist also nur scheinbar; weil
sie eben dieselbe praktische Idee nur in verschiedener Beziehung
genommen, durch einen Miverstand fr zwei verschiedene Principien        [128]
ansieht. -- Wollte man aber den Geschichtsglauben an die Wirklichkeit       (A 166-67).
einer solchen einmal in der Welt vorgekommenen Erscheinung zur Bedingung    (B 176-77).
des allein seligmachenden Glaubens machen, so wren es allerdings zwei      (R 143-44).
ganz verschiedene Principien, (das eine empirisch, das andre rational)      (Ha 293-94;
ber die, ob man von einem oder dem andern ausgehen und anfangen mte,      b 217-18).
ein wahrer Widerstreit der Maximen eintreten wrde, den aber auch keine     (K 141-42).
Vernunft je wrde schlichten knnen. -- Der Satz: Man mu glauben, da
es einmal einen Menschen, der durch seine Heiligkeit und Verdienst
sowohl fr sich (in Ansehung seiner Pflicht) als auch fr alle andren
(und deren Ermangelung in Ansehung ihrer Pflicht) genug gethan, gegeben
habe, (wovon uns die Vernunft nichts sagt), um zu hoffen, da wir selbst
in einem guten Lebenswandel, doch nur kraft jenes Glaubens, selig werden
knnen, dieser Satz sagt ganz etwas anders, als folgender: man mu mit
allen Krften der heiligen Gesinnung eines Gott wohlgeflligen
Lebenswandels nachstreben, um glauben zu knnen, da die (uns schon
durch die Vernunft versicherte) Liebe desselben zur Menschheit, sofern
sie seinem Willen nach allem ihrem Vermgen nachstrebt, in Rcksicht auf
die redliche Gesinnung, den Mangel der That, auf welche Art es auch sei,
ergnzen werde. -- Das Erste aber steht nicht in jedes [[(auch des
ungelehrten)]]{[92]} Menschen Vermgen. Die Geschichte beweist, da in
allen Religionsformen dieser Streit zweier Glaubensprincipien obgewaltet
hat; denn Expiationen hatten alle Religionen, sie mochten sie nun
setzen, worein sie wollten. Die moralische Anlage in jedem Menschen aber
ermangelte ihrerseits auch nicht, ihre Forderungen hren zu lassen. Zu
aller Zeit klagten aber doch die Priester mehr, als die Moralisten, jene
nmlich laut (und unter der Aufforderung an Obrigkeiten dem Unwesen zu
steuern), ber Vernachlssigung des Gottesdienstes, welcher das Volk mit
dem Himmel zu vershnen, und Unglck vom Staat abzuwenden, eingefhrt
war; diese dagegen ber den Verfall der Sitten, den sie sehr auf die
Rechnung jener Entsndigungsmittel schrieben, wodurch die Priester es     [129]
Jedermann leicht machten, sich wegen der grbsten Laster mit der            (A 168-69).
Gottheit auszushnen. In der That, wenn ein unerschpflicher Fond zu        (B 177-79).
Abzahlung gemachter oder noch zu machender Schulden schon vorhanden ist,    (R 144-45).
da man nur hinlangen darf, (und bei allen Ansprchen, die das Gewissen      (Ha 294-95;
thut, auch ohne Zweifel zu allererst hinlangen wird), um sich                b 218-19).
schuldenfrei zu machen, indessen da der Vorsatz des guten                  (K 142-43).
Lebenswandels, bis man wegen jener allererst im Reinen ist, ausgesetzt
werden kann; so kann man sich nicht leicht andre Folgen eines solchen
Glaubens denken. -- Wrde aber sogar dieser Glaube selbst so vorgestellt
als ob er eine so besondere Kraft und einen solchen mystischen (oder
magischen) Einflu habe, da, ob er zwar, so viel wir wissen, fr blo
historisch gehalten werden sollte, er doch, wenn man ihm, und den damit
verbundenen Gefhlen nachhngt, den ganzen Menschen von Grunde aus zu
bessern (einen neuen Menschen aus ihm zu machen), im Stande sei: so
mte dieser Glaube selbst als unmittelbar vom Himmel (mit und unter dem
historischen Glauben) ertheilt und eingegeben angesehen werden, wo denn
Alles selbst mit der moralischen Beschaffenheit des Menschen zuletzt auf
einen unbedingten Rathschlu Gottes hinausluft er erbarmet sich,
welches er will, und _verstocket_, welchen er will[93] welches nach dem  [130]
Buchstaben genommen, der _salto mortale_ der menschlichen Vernunft ist.     (A 169-70).
                                                                            (B 178-80).
Es ist also eine nothwendige Folge der physischen und zugleich der          (R 145-46).
moralischen Anlage in uns, welche letztere die Grundlage und zugleich       (Ha 295-96;
Auslegerin aller Religion ist, da diese endlich von allen empirischen       b 219-20).
Bestimmungsgrnden, von allen Statuten, welche auf Geschichte beruhen,      (K 143-44).
und die vermittelst eines Kirchenglaubens provisorisch die Menschen zur
Befrderung des Guten vereinigen, allmhlig losgemacht werde, und so
reine Vernunftreligion zuletzt ber alle herrsche, damit Gott sei Alles
in Allem. -- Die Hllen, unter welchen der Embryo sich zuerst zum
Menschen bildete, mssen abgelegt werden, wenn er nun an das Tageslicht
treten soll. Das Leitband der heiligen Ueberlieferung, mit seinen
Anhngseln, den Statuten und Observanzen, welches zu seiner Zeit gute
Dienste that, wird nach und nach entbehrlich, ja endlich zur Fessel,
wenn er in das Jnglingsalter eintritt. So lange er (die
Menschengattung) ein Kind war, war er klug als ein Kind und wute mit
Satzungen, die ihm ohne sein Zuthun auferlegt worden, auch wohl
Gelehrsamkeit, ja sogar eine der Kirche dienstbare Philosophie zu
verbinden; nun er aber ein Mann wird, legt er ab, was kindisch ist.
Der erniedrigende Unterschied zwischen _Laien_ und _Klerikern_ hrt auf,
und Gleichheit entspringt aus der wahren Freiheit, jedoch ohne Anarchie,
weil ein Jeder zwar dem (nicht statutarischen) Gesetz gehorcht, das er
sich selbst vorschreibt, das er aber auch zugleich als den ihm durch die
Vernunft geoffenbarten Willen des Weltherrschers ansehen mu, der Alle
unter einer gemeinschaftlichen Regierung unsichtbarer Weise in einem
Staate verbindet, welcher durch die sichtbare Kirche vorher drftig
vorgestellt und vorbereitet war. -- Das alles ist nicht von einer
[[uern]]{[94]} Revolution zu erwarten, die strmisch und gewaltsam
ihre von Glcksumstnden sehr abhngige Wirkung thut, in welcher, was
bei der Grndung einer neuen Verfassung einmal versehen worden,
Jahrhunderte hindurch mit Bedauern beibehalten wird, weil es nicht mehr,  [131]
wenigstens nicht anders, als durch eine neue (jederzeit gefhrliche)        (A 171-72).
Revolution abzundern ist. -- In dem Princip der reinen                     (B 180-81).
Vernunftreligion, als einer an alle Menschen bestndig geschehenden         (R 146-47).
gttlichen (ob zwar nicht empirischen) Offenbarung, mu der Grund zu        (Ha 296-97;
jenem Ueberschritt zu jener neuen Ordnung der Dinge liegen, welcher          b 220-21).
einmal aus reifer Ueberlegung gefat, durch allmhlig fortgehende Reform    (K 144-45).
zur Ausfhrung gebracht wird, sofern sie ein menschliches Werk sein
soll; denn was Revolutionen betrifft, die diesen Fortschritt abkrzen
knnen, so bleiben sie der Vorsehung berlassen, und lassen sich nicht
planmig, der Freiheit unbeschadet, einleiten. --

Man kann aber mit Grunde sagen: da das Reich Gottes zu uns gekommen
sei, wenn auch nur das Princip des allmhligen Ueberganges des
Kirchenglaubens zur allgemeinen Vernunftreligion, und so zu einem
(gttlichen) ethischen Staat auf Erden, allgemein, und irgendwo auch
_ffentlich_ Wurzel gefat hat: obgleich die wirkliche Errichtung
desselben noch in unendlicher Weite von uns entfernt liegt. Denn, weil
dieses Princip den Grund einer continuirlichen Annherung zu dieser
Vollkommenheit enthlt, so liegt in ihm als in einem sich entwickelnden,
und in der Folge wiederum besamendem Keime das Ganze (unsichtbarer
Weise), welches dereinst die Welt erleuchten und beherrschen soll. Das
Wahre und Gute aber, wozu in der Naturanlage jedes Menschen der Grund,
sowohl der Einsicht als des Herzensantheils liegt, ermangelt nicht, wenn
es einmal ffentlich geworden, vermge der natrlichen Affinitt,
darin{[95]} es mit der moralischen Anlage vernnftiger Wesen berhaupt
steht, sich durchgngig mitzutheilen. Die Hemmung durch politische
brgerliche Ursachen, die seiner Ausbreitung von Zeit zu Zeit zustoen
mgen, dienen eher dazu, die Vereinigung der Gemther zum Guten (was,
nachdem sie es einmal ins Auge gefat haben, ihre Gedanken nie verlt),
noch desto inniglicher zu machen.[96]

                   *       *       *       *       *

Das ist also die, menschlichen Augen unbemerkte, aber bestndig           [132]
fortgehende Bearbeitung des guten Princips, sich im menschlichen            (A 172-73).
Geschlecht, als einem gemeinen Wesen nach Tugendgesetzen, eine Macht und    (B 181-83).
ein Reich zu errichten, welches den Sieg ber das Bse behauptet, und     [133]
unter seiner Herrschaft der Welt einen ewigen Frieden zusichert.            (A 173-75).
                                                                            (B 183-85).
                                                                            (R 148-49).
                           Zweite Abtheilung.                               (Ha 299-300;
                                                                             b 222-24).
    Historische Vorstellung der allmhlichen Grndung der Herrschaft        (K 147-49).
                     des guten Princips auf Erden.

Von der Religion auf Erden (in der engsten Bedeutung des Worts) kann man
keine _Universalhistorie_ des menschlichen Geschlechts verlangen; denn
die ist, als auf dem reinen moralischen Glauben gegrndet, kein
ffentlicher Zustand, sondern Jeder kann sich der Fortschritte, die er
in demselben gemacht hat, nur fr sich selbst bewut sein. Der
Kirchenglaube ist es daher allein, von dem man eine allgemeine
historische Darstellung erwarten kann; indem man ihn nach seiner
verschiedenen und vernderlichen Form mit dem alleinigen,
unvernderlichen, reinen Religionsglauben vergleicht. Von da an, wo der
erstere seine Abhngigkeit von den einschrnkenden Bedingungen des
letztern, und der Nothwendigkeit der Zusammenstimmung mit ihm ffentlich
anerkennt, fngt die _allgemeine Kirche_ an, sich zu einem ethischen
Staat Gottes zu bilden, und nach einem feststehenden Princip, welches
fr alle Menschen und Zeiten ein und dasselbe ist, zur Vollendung
desselben fortzuschreiten. -- Man kann voraussehen, da diese Geschichte
nichts, als die Erzhlung von dem bestndigen Kampf zwischen dem
gottesdienstlichen und dem moralischen Religionsglauben sein werde,
deren ersteren, als Geschichtsglauben, der Mensch bestndig geneigt ist
oben anzusetzen, anstatt da der letztere seinen Anspruch auf den
Vorzug, der ihm als allein seelenbessernden Glauben zukommt, nie
aufgegeben hat, und ihn endlich gewi behaupten wird.

Diese Geschichte kann aber nur Einheit haben, wenn sie blo auf
denjenigen Theil des menschlichen Geschlechts eingeschrnkt wird, bei
welchem jetzt die Anlage zur Einheit der allgemeinen Kirche schon ihrer
Entwickelung nahe gebracht ist, indem durch sie wenigstens die Frage,
wegen des Unterschieds des Vernunft- und Geschichtsglaubens schon
ffentlich aufgestellt, und ihre Entscheidung zur grten moralischen
Angelegenheit gemacht ist; denn die Geschichte verschiedener Vlker,      [134]
deren Glaube in keiner Verbindung untereinander steht, gewhrt sonst        (A 175-77).
keine Einheit der Kirche. Zu dieser Einheit aber kann nicht gerechnet       (B 185-86).
werden: da in einem und demselben Volk ein gewisser neuer Glaube einmal    (R 149-50).
entsprungen ist, der sich von dem vorher herrschenden namhaft               (Ha 300-301;
unterschied; wenn gleich dieser die _veranlassenden_ Ursachen zu des         b 224).
neuen Erzeugung bei sich fhrte. Denn es mu Einheit des Princips sein,     (K 149-50).
wenn man die Folge verschiedener Glaubensarten nach einander zu den
Modificationen einer und derselben Kirche rechnen soll, und die
Geschichte der letztern ist es eigentlich, womit wir uns jetzt
beschftigen.

Wir knnen also in dieser Absicht nur die Geschichte derjenigen Kirche,
die von ihrem ersten Anfange an den Keim und die Principien zur
objectiven Einheit des wahren und _allgemeinen_ Religionsglaubens bei
sich fhrte, dem sie allmhlig nher gebracht wird, abhandeln. -- Da
zeigt sich nun zuerst: da der _jdische_ Glaube mit diesem
Kirchenglauben, dessen Geschichte wir betrachten wollen, in ganz und gar
keiner wesentlichen Verbindung, d. i. in keiner Einheit nach Begriffen
steht, ob zwar jener unmittelbar vorhergegangen, und zur Grndung
dieser, (der christlichen) Kirche die physische Veranlassung gab.

Der _jdische Glaube_ ist, seiner ursprnglichen Einrichtung nach, ein
Inbegriff blo statutarischer Gesetze, auf welchem eine Staatsverfassung
gegrndet war; denn welche moralische Zustze entweder damals schon,
oder auch in der Folge ihm _angehngt_ worden sind, die sind
schlechterdings nicht zum Judenthum, als einem solchen, gehrig. Das
letztere ist eigentlich gar keine Religion, sondern blo Vereinigung
einer Menge Menschen, die, da sie zu einem besondern Stamm gehrten,
sich zu einem gemeinen Wesen unter blo politischen Gesetzen, mithin
nicht zu einer Kirche formten; vielmehr _sollte_ es ein blo weltlicher
Staat sein, so da, wenn dieser etwa durch widrige Zuflle zerrissen
worden, ihm noch immer der (wesentlich zu ihm gehrige) politische
Glaube brig bleibt, ihn (bei Ankunft des Messias) wohl einmal
wiederherzustellen. Da diese Staatsverfassung Theokratie zur Grundlage
hat, (sichtbarlich eine Aristokratie der Priester, oder Anfhrer, die     [135]
sich unmittelbar von Gott ertheilter Instructionen rhmten), mithin der     (A 177-78).
Name von Gott, der doch hier blo als weltlicher Regent, der ber und an    (B 186-88).
das Gewissen gar keinen Anspruch thut, verehrt wird, macht sie nicht zu     (R 150-51).
einer Religionsverfassung. Der Beweis, da sie das letztere nicht hat       (Ha 301-2;
sein sollen, ist klar. _Erstlich_ sind alle Gebote von der Art, da auch     b 224-25).
eine politische Verfassung darauf halten, und sie als Zwangsgesetze         (K 150-51).
auferlegen kann, weil sie blo uere Handlungen betreffen, und ob zwar
die zehn Gebote auch, ohne da sie ffentlich gegeben sein mchten,
schon als ethische vor der Vernunft gelten, so sind sie in jener
Gesetzgebung gar nicht mit der Forderung an die _moralische Gesinnung_
in Befolgung derselben (worin nachher das Christenthum das Hauptwerk
setzte), gegeben, sondern schlechterdings nur auf die uere Beobachtung
gerichtet worden; welches auch daraus erhellt, da: _zweitens_ alle
Folgen aus der Erfllung oder Uebertretung dieser Gebote, alle Belohnung
oder Bestrafung nur auf solche eingeschrnkt werden, welche in dieser
Welt Jedermann zugetheilt werden knnen, und selbst diese auch nicht
einmal nach ethischen Begriffen; indem beide auch die Nachkommenschaft,
die an jenen Thaten oder Unthaten keinen praktischen Antheil genommen,
treffen sollten, welches in einer politischen Verfassung allerdings wohl
ein Klugheitsmittel sein kann, sich Folgsamkeit zu verschaffen, in einer
ethischen aber aller Billigkeit zuwider sein wrde. Da nun ohne Glauben
an ein knftiges Leben gar keine Religion gedacht werden kann, so
enthlt das Judenthum als ein solches in seiner Reinigkeit genommen, gar
keinen Religionsglauben. Dieses wird durch folgende Bemerkung noch mehr
bestrkt. Es ist nmlich kaum zu zweifeln: da nicht die Juden eben
sowohl, wie andre, selbst die rohesten Vlker, nicht auch einen Glauben
an ein knftiges Leben, mithin ihren Himmel und ihre Hlle sollten
gehabt haben; denn dieser Glaube dringt sich, kraft der allgemeinen
moralischen Anlage in der menschlichen Natur, Jedermann von selbst auf.
Es ist also gewi _absichtlich_ geschehen, da der Gesetzgeber dieses
Volks, ob er gleich als Gott selbst vorgestellt wird, doch nicht die
mindeste Rcksicht auf das knftige Leben habe nehmen _wollen_, welches   [136]
anzeigt: da er nur ein politisches, nicht ein ethisches gemeines Wesen     (A 178-80).
habe grnden wollen; in dem erstern aber von Belohnungen und Strafen zu     (B 188-89).
reden, die hier im Leben nicht sichtbar werden knnen, wre unter jener     (R 151-52).
Voraussetzung ein ganz inconsequentes und unschickliches Verfahren          (Ha 302-3;
gewesen. Ob nun gleich auch nicht zu zweifeln ist, da die Juden sich        b 225-26).
nicht in der Folge, ein jeder fr sich selbst, einen gewissen               (K 151-52).
Religionsglauben werden gemacht haben, der den Artikeln ihres
statutarischen beigemengt war, so hat jener doch nie ein zur
Gesetzgebung des Judenthums gehriges Stck ausgemacht. _Drittens_ ist
es so weit gefehlt, da das Judenthum eine zum Zustande der _allgemeinen
Kirche_ gehrige Epoche, oder diese allgemeine Kirche wohl gar selbst zu
seiner Zeit ausgemacht habe, da es vielmehr das ganze menschliche
Geschlecht von seiner Gemeinschaft ausschlo, als ein besonders vom
Jehovah fr sich auserwhltes Volk, welches alle anderen Vlker
anfeindete, und dafr von jedem angefeindet wurde. Hierbei ist es auch
nicht so hoch anzuschlagen, da dieses Volk sich einen einigen durch
kein sichtbares Bild vorzustellenden Gott zum allgemeinen Weltherrscher
setzte. Denn man findet bei den meisten andern Vlkern, da ihre
Glaubenslehre darauf gleichfalls hinausgieng, und sich nur durch die
_Verehrung_ gewisser jenem untergeordneten mchtigen Untergtter des
Polytheismus verdchtig machte. Denn ein Gott, der blo die Befolgung
solcher Gebote will, dazu gar keine gebesserte moralische Gesinnung
erfordert wird, ist doch eigentlich nicht dasjenige moralische Wesen,
dessen Begriff wir zu einer Religion nthig haben. Diese wrde noch eher
bei einem Glauben an viele solche mchtige unsichtbare Wesen
stattfinden, wenn ein Volk sich diese etwa so dchte, da sie, bei der
Verschiedenheit ihrer Departements, doch alle darin bereinkmen, da
sie ihres Wohlgefallens nur den wrdigten, der mit ganzem Herzen der
Tugend anhienge, als wenn der Glaube nur einem einzigen Wesen gewidmet
ist, das aber aus einem mechanischen Cultus das Hauptwerk machte.{[97]}

Wir knnen also die allgemeine Kirchengeschichte, sofern sie ein System   [137]
ausmachen soll, nicht anders, als vom Ursprunge des Christenthums           (A 180-81).
anfangen, das, als eine vllige Verlassung des Judenthums, worin es         (B 189-91).
entsprang, auf einem ganz neuen Princip gegrndet, eine gnzliche           (R 152-53).
Revolution in Glaubenslehren bewirkte. Die Mhe, welche sich die Lehrer     (Ha 303-4;
des erstern geben, oder gleich zu Anfange gegeben haben mgen, aus           b 226-27).
beiden einen zusammenhngenden Leitfaden zu knpfen, indem sie den neuen    (K 152-53).
Glauben nur fr eine Fortsetzung des alten, der alle Ereignisse
desselben in Vorbildern enthalten habe, gehalten wissen wollen, zeigen
gar zu deutlich, da es ihnen hiebei nur um die schicklichsten Mittel zu
thun sei, oder war, eine reine moralische Religion statt eines alten
Cultus, woran das Volk gar zu stark gewhnt war, zu _introduciren_, ohne
doch wider seine Vorurtheile gerade zu verstoen. Schon die nachfolgende
Abschaffung des krperlichen Abzeichens, welches jenes Volk von andern
gnzlich abzusondern diente, lt urtheilen, da der neue, nicht an die
Statuten des alten, ja an keine Statuten berhaupt gebundene Glaube eine
fr die Welt, nicht fr ein einziges Volk, gltige Religion habe
enthalten sollen.

Aus dem Judenthum also, aber aus dem nicht mehr altvterlichen und
unvermengten, blo auf eigene politische Verfassung, (die auch schon
sehr zerrttet war), gestellten, sondern aus dem schon durch allmhlig
darin ffentlich gewordene moralische Lehren mit einem Religionsglauben
vermischten Judenthum, in einem Zustande, wo diesem sonst unwissenden
Volke schon viel fremde (griechische) Weisheit zugekommen war, welche
vermuthlich auch dazu beitrug, es durch Tugendbegriffe aufzuklren, und
bei der drckenden Last ihres Satzungsglaubens zu Revolutionen
zuzubereiten, bei Gelegenheit der Verminderung der Macht der Priester,
durch ihre Unterwerfung unter die Oberherrschaft eines Volks, das allen
fremden Volksglauben mit Gleichgltigkeit ansah, aus einem solchen
Judenthum erhob sich nun pltzlich, ob zwar nicht unvorbereitet, das
Christenthum. Der Lehrer des Evangeliums kndigte sich als einen vom
Himmel gesandten, indem er zugleich als einer solchen Sendung wrdig,     [138]
den Frohnglauben (an gottesdienstliche Tage, Bekenntnisse und Gebruche)    (A 181-83).
fr an sich nichtig, den moralischen dagegen, der allein die Menschen       (B 191-93).
heiligt, wie ihr Vater im Himmel heilig ist, und durch den guten          (R 154-55).
Lebenswandel seine Aechtheit beweist, fr den alleinseligmachenden          (Ha 304-5;
erklrte, nachdem er aber durch Lehre und Leiden bis zum unverschuldeten     b 227-28).
und zugleich verdienstlichen Tode[98] an seiner Person ein dem Urbilde    [139]
der allein Gott wohlgeflligen Menschheit gemes Beispiel gegeben          (A 183-84).
hatte, als zum Himmel, aus dem er gekommen war, wieder zurckkehrend        (B 192-94).
vorgestellt wird, indem er seinen letzten Willen (gleich als in einem       (R 155-56).
Testamente) mndlich zurcklie, und was die Kraft der Erinnerung an        (Ha 305-6;
sein Verdienst, Lehre und Beispiel betrifft, doch sagen konnte, er (das     b 228-29).
Ideal der Gott wohlgeflligen Menschheit) bleibe nichts desto weniger       (K 154-55).
bei seinen Lehrjngern bis an der Welt Ende. -- Dieser Lehre, die, wenn
es etwa um einen _Geschichtsglauben_ wegen der Abkunft und des
vielleicht berirdischen Ranges seiner Person zu thun wre, wohl der
Besttigung durch Wunder bedurfte, die aber als blo zum moralischen
seelenbessernden Glauben gehrig, aller solcher Beweisthmer ihrer
Wahrheit entbehren kann, werden in einem heiligen Buche noch Wunder und
Geheimnisse beigesellt, deren Bekanntmachung selbst wiederum ein Wunder
ist, und das einen Geschichtsglauben erfordert, der nicht anders, als
durch Gelehrsamkeit, sowohl beurkundet, als auch der Bedeutung und dem
Sinne nach gesichert werden kann.

Aller Glaube aber, der sich als Geschichtsglaube auf Bcher grndet, hat
zu seiner Gewhrleistung ein _gelehrtes Publikum_ nthig, in welchem er
durch Schriftsteller als Zeitgenossen, die in keinem Verdacht einer
besondern Verabredung mit den ersten Verbreitern desselben stehen, und
deren Zusammenhang mit unserer jetzigen Schriftstellerei sich
ununterbrochen erhalten hat, gleichsam controllirt werden knne. Der
reine Vernunftglaube dagegen bedarf einer solchen Beurkundung nicht,
sondern beweist sich selbst. Nun war zu den Zeiten jener Revolution in
dem Volke, welches die Juden beherrschte, und in dieser ihrem Sitze
selbst verbreitet war, (im rmischen Volke) schon ein gelehrtes
Publikum, von welchem uns auch die Geschichte der damaligen Zeit, was
die Ereignisse in der politischen Verfassung betrifft, durch die
ununterbrochne Reihe von Schriftstellern berliefert worden; auch war     [140]
dieses Volk, wenn es sich gleich um den Religionsglauben ihrer nicht        (A 184-86).
rmischen Unterthanen wenig bekmmerte, doch in Ansehung der unter ihnen    (B 194-96).
ffentlich geschehen sein sollenden Wunder keinesweges unglubig; allein    (R 156-57).
sie erwhnten als Zeitgenossen nichts weder von diesen noch von der,        (Ha 306-7;
gleichwohl ffentlich vorgegangenen Revolution, die sie in dem ihnen         b 229).
unterworfenen Volke (in Absicht auf die Religion) hervorbrachten. Nur       (K 155-56).
spt, nach mehr als einem Menschenalter, stellten sie Nachforschung
wegen der Beschaffenheit dieser ihnen bis dahin unbekannt gebliebenen
Glaubensvernderung (die nicht ohne ffentliche Bewegung vorgegangen
war), keine aber wegen der Geschichte ihres ersten Anfangs an, um sie in
ihren eigenen Annalen aufzusuchen. Von diesem an, bis auf die Zeit, da
das Christenthum fr sich selbst ein gelehrtes Publikum ausmachte, ist
daher die Geschichte desselben dunkel, und also bleibt uns unbekannt,
welche Wirkung die Lehre desselben auf die Moralitt seiner
Religionsgenossen that, ob die ersten Christen wirklich moralisch
gebesserte Menschen, oder aber Leute von gewhnlichem Schlage gewesen.
Seitdem aber das Christenthum selbst ein gelehrtes Publikum wurde, oder
doch in das allgemeine eintrat, gereicht die Geschichte desselben, was
die wohlthtige Wirkung betrifft, die man von einer moralischen Religion
mit Recht erwarten kann, ihm keinesweges zur Empfehlung. -- Wie
mystische Schwrmereien im Eremiten- und Mnchsleben und Hochpreisung
der Heiligkeit des ehelosen Standes eine groe Menschenzahl fr die Welt
unntz machten; wie damit zusammenhngende vorgebliche Wunder das Volk
unter einem blinden Aberglauben mit schweren Fesseln drckte; wie mit
einer sich freien Menschen aufdringenden Hierarchie sich die
schreckliche Stimme der _Rechtglubigkeit_ aus dem Munde anmaender
alleiniger berufener Schriftausleger erhob, und die christliche Welt
wegen Glaubensmeinungen (in die, wenn man nicht die reine Vernunft zum
Ausleger aufruft, schlechterdings keine allgemeine Einstimmung zu
bringen ist), in erbitterte Parteien trennte; wie im Orient, wo der
Staat sich auf eine lcherliche Art selbst mit Glaubensstatuten der
Priester und dem Pfaffenthum befate, anstatt sie in den engen Schranken  [141]
eines bloen Lehrstandes (aus dem sie jederzeit in einen regierenden        (A 186-87).
berzugehen geneigt sind), zu halten, wie, sage ich, dieser Staat           (B 196-97).
endlich auswrtigen Feinden, die zuletzt seinem herrschenden Glauben ein    (R 157-58).
Ende machten, unvermeidlicher Weise zur Beute werden mute; wie im          (Ha 307-8;
Occident, wo der Glaube seinen eigenen, von der weltlichen Macht             b 229-30).
unabhngigen Thron errichtet hat, von einem angematen Statthalter          (K 156-57).
Gottes die brgerliche Ordnung sammt den Wissenschaften, (welche jene
erhalten), zerrttet und kraftlos gemacht wurden; wie beide christliche
Welttheile, gleich den Gewchsen und Thieren, die durch eine Krankheit
ihrer Auflsung nahe, zerstrende Insekten herbeilocken, diese zu
vollenden, von Barbaren befallen wurden; wie in dem letztern jenes
geistliche Oberhaupt Knige, wie Kinder, durch die Zauberruthe seines
angedrohten Bannes beherrschte, und zchtigte, sie zu einen andern
Welttheil entvlkernden auswrtigen Kriegen (den Kreuzzgen) zur
Befehdung untereinander, zur Emprung der Unterthanen gegen ihre
Obrigkeit, und zum blutdrstigen Ha gegen ihre anders denkenden
Mitgenossen eines und desselben allgemeinen so genannten Christenthums
aufreizte; wie zu diesem Unfrieden, der auch jetzt nur noch durch das
politische Interesse von gewaltthtigen Ausbrchen abgehalten wird, die
Wurzel in dem Grundsatze eines despotisch gebietenden Kirchenglaubens
verborgen liegt, und jenen Auftritten hnliche noch immer besorgen lt:
-- diese Geschichte des Christenthums, (welche, sofern es auf einem
Geschichtsglauben errichtet werden sollte, auch nicht anders ausfallen
konnte) wenn man sie als ein Gemlde unter einem Blick fat, knnte wohl
den Ausruf rechtfertigen: _tantum religio potuit suadere malorum!_ wenn
nicht aus der Stiftung desselben immer noch deutlich genug
hervorleuchtete, da seine wahre erste Absicht keine andre, als die
gewesen sei, einen reinen Religionsglauben, ber welchen es keine
streitenden Meinungen geben kann, einzufhren, alles jenes Gewhl aber,
wodurch das menschliche Geschlecht zerrttet ward, und noch entzweiet
wird, blo davon herrhrt, da durch einen schlimmen Hang der
menschlichen Natur, was beim Anfange zur Introduction des letztern        [142]
dienen sollte, nmlich die an den alten Geschichtsglauben gewhnte          (A 188-89).
Nation durch ihre eigenen Vorurtheile fr die neue zu gewinnen, in der      (B 197-98).
Folge zum Fundament einer allgemeinen Weltreligion gemacht worden.          (R 158-59).
                                                                            (Ha 308;
Fragt man nun: welche Zeit der ganzen bisher bekannten Kirchengeschichte     b 230-31).
die beste sei, so trage ich kein Bedenken, zu sagen: _es ist die            (K 157-58).
jetzige_, und zwar so, da man den Keim des wahren Religionsglaubens, so
wie er jetzt in der Christenheit zwar nur von einigen, aber doch
ffentlich gelegt worden, nur ungehindert sich mehr und mehr darf
entwickeln lassen, um davon eine continuirliche Annherung zu
derjenigen, alle Menschen auf immer vereinigenden Kirche zu erwarten,
die die sichtbare Vorstellung (das Schema) eines unsichtbaren Reichs
Gottes auf Erden ausmacht. -- Die in Dingen, welche ihrer Natur nach
moralisch und seelenbessernd sein sollen, sich von der Last eines der
Willkhr der Ausleger bestndig ausgesetzten Glaubens loswindende
Vernunft hat in allen Lndern unsers Welttheils unter wahren
Religionsverehrern allgemein, (wenn gleich nicht allenthalben
ffentlich), _erstlich_ den Grundsatz der billigen _Bescheidenheit_ in
Aussprchen ber Alles, was Offenbarung heit, angenommen: da, da
Niemand einer Schrift, die ihrem praktischen Inhalte nach lauter
Gttliches enthlt, nicht die _Mglichkeit_ abstreiten kann, sie knne
(nmlich in Ansehung dessen, was darin historisch ist), auch wohl
wirklich als gttliche Offenbarung angesehen werden, imgleichen die
Verbindung der Menschen zu einer Religion nicht fglich ohne ein
heiliges Buch und auf dasselbe gegrndeten Kirchenglauben zu Stande
gebracht, und beharrlich gemacht werden kann; da auch, wie der
gegenwrtige Zustand menschlicher Einsicht beschaffen ist, wohl
schwerlich Jemand eine neue Offenbarung durch neue Wunder eingefhrt,
erwarten wird, es das Vernnftigste und Billigste sei, das{[99]} Buch,
was einmal da ist, fernerhin zur Grundlage des Kirchenunterrichts zu
brauchen, und seinen Werth nicht durch unntze oder muthwillige Angriffe
zu schwchen, dabei aber auch keinem Menschen den Glauben daran als zur   [143]
Seligkeit erforderlich aufzudringen. Der _zweite_ Grundsatz ist: da, da    (A 189-90).
die heilige Geschichte, die blo zum Behuf des Kirchenglaubens angelegt     (B 199-200).
ist, fr sich allein auf die Annehmung moralischer Maximen                  (R 159-60).
schlechterdings keinen Einflu haben kann und soll, sondern diesem nur      (Ha 309;
zur lebendigen Darstellung ihres wahren Objects (der zur Heiligkeit          b 231-32).
hinstrebenden Tugend) gegeben ist, sie jederzeit als auf das moralische     (K 158-59).
abzweckend gelehrt und erklrt werden, hierbei aber auch sorgfltig, und
(weil vornehmlich der gemeine Mensch einen bestndigen Hang in sich hat,
zum passiven[100] Glauben berzuschreiten), wiederholentlich
eingeschrft werden msse, da die wahre Religion nicht im Wissen oder
Bekennen dessen, was Gott zu unserer Seligwerdung thue oder gethan habe,
sondern in dem, was wir thun mssen, um dessen wrdig zu werden, zu
setzen sei, welches niemals etwas Anders sein kann, als was fr sich
selbst einen unbezweifelten _unbedingten_ Werth hat, mithin uns allein
Gott wohlgefllig machen, und von dessen Nothwendigkeit zugleich jeder
Mensch ohne alle Schriftgelehrsamkeit vllig gewi werden kann. -- Diese
Grundstze nun nicht zu hindern, damit sie ffentlich werden, ist
Regentenpflicht; dagegen sehr viel dabei gewagt und auf eigene
Verantwortung unternommen wird, hiebei in den Gang der gttlichen
Vorsehung einzugreifen, und gewissen historischen Kirchenlehren zu
gefallen, die doch hchstens nur eine durch Gelehrte auszumachende
Wahrscheinlichkeit fr sich haben, die Gewissenhaftigkeit der
Unterthanen durch Anbietung oder Versagung gewisser brgerlichen, sonst   [144]
Jedem offen stehenden Vortheile in Versuchung zu bringen,[101] welches      (A 191-92).
den Abbruch, der hierdurch einer in diesem Falle heiligen Freiheit          (B 200-201).
geschieht, ungerechnet, dem Staate schwerlich gute Brger verschaffen       (R 160-61).
kann. Wer von denen, die sich zur Verhinderung einer solchen freien         (Ha 309-10;
Entwickelung gttlicher Anlagen zum Weltbesten anbieten, oder sie gar        b 232-33).
vorschlagen, wrde, wenn er mit Zuratheziehung des Gewissens darber        (K 159-60).
nachdenkt, sich wohl fr alle das Bse verbrgen wollen, was aus solchen  [145]
gewaltthtigen Eingriffen entspringen kann; wodurch der von der             (A 192-94).
Weltregierung beabsichtigte Fortgang im Guten vielleicht auf lange Zeit     (B 202-3).
gehemmt, ja wohl in einen Rckgang gebracht werden drfte; wenn er          (R 161-62).
gleich durch keine menschliche Macht und Anstalt jemals gnzlich            (Ha 310-11;
aufgehoben werden kann.                                                      b 232-34).
                                                                            (K 160-61).
Das Himmelreich wird zuletzt auch, was die Leitung der Vorsehung
betrifft, in dieser Geschichte nicht allein als in einer zwar zu
gewissen Zeiten verweilten, aber nie ganz unterbrochenen Annherung,
sondern auch in seinem Eintritte vorgestellt. Man kann es nun als eine
blo zur grern Belebung der Hoffnung und des Muths und Nachstrebung zu
demselben abgezweckte symbolische Vorstellung auslegen; wenn dieser
Geschichtserzhlung noch eine Weissagung (gleich als in sybillinischen
Bchern) von der Vollendung dieser groen Weltvernderung in dem Gemlde
eines sichtbaren Reichs Gottes auf Erden (unter der Regierung seines
wieder herabgekommenen Stellvertreters und Statthalters) und der
Glckseligkeit, die unter ihm nach Absonderung und Ausstoung der
Rebellen, die ihren Widerstand noch einmal versuchen, hier auf Erden
genossen werden soll, sammt der gnzlichen Vertilgung derselben und
ihres Anfhrers (in der Apocalypse) beigefgt wird, und so _das Ende der
Welt_ den Beschlu der Geschichte macht. Der Lehrer des Evangeliums
hatte seinen Jngern das Reich Gottes auf Erden, nur von der herrlichen,
seelenerhebenden, moralischen Seite, nmlich der Wrdigkeit, Brger
eines gttlichen Staats zu sein, gezeigt, und sie dahin angewiesen, was
sie zu thun htten, nicht allein, um selbst dazu zu gelangen, sondern
sich mit andern Gleichgesinnten, und wo mglich, mit dem ganzen
menschlichen Geschlecht dahin zu vereinigen. Was aber die Glckseligkeit
betrifft, die den andren Theil der unvermeidlichen menschlichen Wnsche
ausmacht, so sagte er ihnen voraus: da sie auf diese sich in ihrem
Erdenleben keine Rechnung machen mchten. Er bereitete sie vielmehr vor,
auf die grten Trbsale und Aufopferungen gefat zu sein; doch setzte
er (weil eine gnzliche Verzichtthuung auf das Physische der
Glckseligkeit dem Menschen, so lange er existirt, nicht zugemuthet       [146]
werden kann,) hinzu: seid frhlich und getrost, es wird euch im Himmel     (A 194-95).
wohl vergolten werden. Der angefhrte Zusatz zur Geschichte der Kirche,    (B 203-5).
der das knftige und letzte Schicksal derselben betrifft, stellt diese      (R 162-63).
nun endlich als _triumphirend_, d. i. nach allen berwundenen               (Ha 311-12;
Hindernissen als mit Glckseligkeit noch hier auf Erden bekrnt vor. --      b 234).
Die Scheidung der Guten von den Bsen, die whrend der Fortschritte der     (K 161-62).
Kirche zu ihrer Vollkommenheit, diesem Zwecke nicht zutrglich gewesen
sein wrde, (indem die Vermischung beider untereinander gerade dazu
nthig war, theils um den erstern zum Wetzstein der Tugend zu dienen,
theils um die andern durch ihr Beispiel vom Bsen abzuziehen) wird nach
vollendeter Errichtung des gttlichen Staats, als die letzte Folge
derselben vorgestellt; wo noch der letzte Beweis seiner Festigkeit, als
Macht betrachtet, sein Sieg ber alle ueren Feinde, die eben sowohl
auch als in einem Staate (dem Hllenstaat) betrachtet werden,
hinzugefgt wird, womit dann alles Erdenleben ein Ende hat, der letzte
Feind (der guten Menschen) der Tod aufgehoben wird, und an beiden
Theilen, dem einen zum Heil, dem andern zum Verderben, Unsterblichkeit
anhebt, die Form einer Kirche selbst aufgelst wird, der Statthalter auf
Erden mit denen zu ihm, als Himmelsbrger erhobenen Menschen in eine
Classe tritt, und so Gott Alles in Allem ist.[102]

Diese Vorstellung einer Geschichtserzhlung der Nachwelt, die selbst      [147]
keine Geschichte ist, ist ein schnes Ideal der durch Einfhrung der        (A 195-96).
wahren allgemeinen Religion bewirkten moralischen, im Glauben               (B 205-6).
_vorausgesehenen_ Weltepoche, bis zu ihrer Vollendung, die wir nicht als    (R 163-64).
empirische Vollendung _absehen_, sondern auf die wir nur im                 (Ha 312-13;
continuirlichen Fortschreiten und Annherung zum hchsten auf Erden          b 234-35).
mglichen Guten (worin nichts Mystisches ist, sondern Alles auf             (K 162-63).
moralische Weise natrlich zugeht), hinaussehen, d. i. dazu Anstalt
machen knnen. Die Erscheinung des Antichrists, der Chiliasmus, die
Ankndigung der Nahheit des Weltendes knnen vor der Vernunft ihre gute
symbolische Bedeutung annehmen, und die letztere als ein, (so wie das
Lebensende, ob nahe oder fern) nicht vorherzusehendes Ereigni
vorgestellt, drckt sehr gut die Nothwendigkeit aus, jederzeit darauf in
Bereitschaft zu stehen, in der That aber (wenn man diesem Symbol den
intellectuellen Sinn unterlegt) uns jederzeit wirklich als berufene
Brger eines gttlichen (ethischen) Staats anzusehen. Wenn kommt nun
also das Reich Gottes? -- Das Reich Gottes kommt nicht in sichtbarer
Gestalt. Man wird auch nicht sagen: siehe hier, oder da ist es. _Denn
sehet, das Reich Gottes ist inwendig in euch!_ (Luc. 17, 21 bis
22).[103]


                         Allgemeine Anmerkung.                            [148]
                                                                            (A 196).
In allen Glaubensarten, die sich auf Religion beziehn, stt das            (B 206-8).
Nachforschen hinter ihrer innern Beschaffenheit unvermeidlich auf ein     [149]
_Geheimni_, d. i. auf etwas _Heiliges_, was zwar von jedem Einzelnen       (A 196-97).
_gekannt_, aber doch nicht ffentlich _bekannt_, d. i. allgemein            (B 208-9).
mitgetheilt werden kann. -- Als etwas Heiliges mu es ein moralischer,      (R 165-66).
mithin ein Gegenstand der Vernunft sein, und [[innerlich]]{[104]} fr       (Ha 314-15;
den praktischen Gebrauch hinreichend erkannt werden knnen, aber als         b 236-37).
etwas _Geheimes_ doch nicht fr den theoretischen; weil es alsdann auch     (K 164-65).
Jedermann mte mittheilbar sein, und also auch ffentlich bekannt
werden knnen.

Der Glaube an Etwas, was wir doch zugleich als heiliges Geheimni
betrachten sollen, kann nun entweder fr einen gttlich eingegebenen,
oder einen reinen Vernunftglauben gehalten werden. Ohne durch die grte
Noth zur Annahme des ersten gedrungen zu sein, werden wir es uns zur
Maxime machen, es mit dem letztern zu halten. -- Gefhle sind nicht
Erkenntnisse, und bezeichnen also auch kein Geheimni, und da das
letztere auf Vernunft Beziehung hat, und doch nicht allgemein
mitgetheilt werden kann: so wird (wenn je ein solches ist), Jeder es nur
in seiner eigenen Vernunft aufzusuchen haben.

Es ist unmglich, _a priori_ und objectiv auszumachen, ob es dergleichen
Geheimnisse gebe, oder nicht. Wir werden also in dem Innern, dem
Subjectiven unserer moralischen Anlage unmittelbar nachsuchen mssen, um
zu sehen, ob sich dergleichen in uns finden.{[105]} Doch werden wir
nicht die uns unerforschlichen _Grnde_ zu dem Moralischen, was sich
zwar ffentlich mittheilen lt, wozu uns aber die Ursache nicht gegeben
ist, sondern das allein, was uns frs Erkenntni gegeben, aber doch
einer ffentlichen Mittheilung unfhig ist, zu den heiligen Geheimnissen
zhlen drfen. So ist die Freiheit, eine Eigenschaft, die dem Menschen
aus der Bestimmbarkeit seiner Willkhr durch das unbedingt moralische
Gesetz kund wird, kein Geheimni, weil ihr Erkenntni Jedermann
_mitgetheilt_ werden kann; der uns unerforschliche Grund dieser
Eigenschaft aber ist ein Geheimni, weil er uns zur Erkenntni _nicht
gegeben_ ist. Aber eben diese Freiheit ist auch allein dasjenige, was,    [150]
wenn sie auf das letzte Object der praktischen Vernunft, die Realisirung    (A 197-99).
der Idee des moralischen Endzwecks angewandt wird, uns unvermeidlich auf    (B 209-10).
heilige Geheimnisse fhrt. --[106]                                          (R 166-67).
                                                                            (Ha 315-16;
Weil der Mensch die mit der reinen moralischen Gesinnung unzertrennlich      b 237-38).
verbundene Idee des hchsten Guts (nicht allein von Seiten der dazu         (K 165-67).
gehrigen Glckseligkeit, sondern auch der nothwendigen Vereinigung der
Menschen zu dem ganzen Zweck), nicht selbst realisiren kann, gleichwohl
aber darauf hinzuwirken in sich Pflicht antrifft, so findet er sich zum
Glauben an die Mitwirkung oder Veranstaltung eines moralischen
Weltherrschers hingezogen, wodurch dieser Zweck allein mglich ist, und
nun erffnet sich vor ihm der Abgrund eines Geheimnisses, von dem, was    [151]
Gott hiebei thue, ob ihm berhaupt _etwas_, und was _ihm_ (Gott)            (A 199-200).
besonders zuzuschreiben sei, indessen, da der Mensch an jeder Pflicht      (B 210-12).
nichts anders erkennt, als was er selbst zu thun habe, um jener ihm         (R 167-68).
unbekannten wenigstens unbegreiflichen Ergnzung wrdig zu sein.            (Ha 316-17;
                                                                             b 238-39).
Diese Idee eines moralischen Weltherrschers ist eine Aufgabe fr unsere     (K 167-68).
praktische Vernunft. Es liegt uns nicht sowohl daran, zu wissen, was
Gott an sich selbst [[(seine Natur)]]{[107]} sei, sondern was er fr uns
als moralisches Wesen sei; wiewohl wir zum Behuf dieser Beziehung die
gttliche Naturbeschaffenheit so denken und annehmen mssen, als es zu
diesem Verhltnisse in der ganzen zur Ausfhrung seines Willens
erforderlichen Vollkommenheit nthig ist, (z. B. als eines
unvernderlichen, allwissenden, allmchtigen &c. Wesens) und ohne diese
Beziehung nichts an ihm erkennen knnen.

Diesem Bedrfnisse der praktischen Vernunft gem ist nun der allgemeine
wahre Religionsglaube der Glaube an Gott 1) als den allmchtigen
Schpfer Himmels und der Erden, d. i. moralisch als _heiligen_
Gesetzgeber, 2) an ihn, den Erhalter des menschlichen Geschlechts, als
_gtigen_ Regierer und moralischen Versorger desselben, 3) an ihn, den
Verwalter seiner eignen heiligen Gesetze, d. i. als _gerechten_ Richter.

Dieser Glaube enthlt eigentlich kein Geheimni; weil er lediglich das
moralische Verhalten Gottes zum menschlichen Geschlechte ausdrckt; auch
bietet er sich aller menschlichen Vernunft von selbst dar, und wird
daher in der Religion der meisten gesitteten Vlker angetroffen.[108] Er  [152]
liegt in dem Begriffe eines Volks, als eines gemeinen Wesens, worin eine    (A 200).
solche dreifache obere Gewalt (_pouvoir_) jederzeit gedacht werden mu,     (B 212-13).
nur da dieses hier als ethisch vorgestellt wird, daher diese dreifache     (R 168-69).
Qualitt des moralischen Oberhauptes des menschlichen Geschlechts in        (Ha 317-18;
einem einigen Wesen{[109]} vereinigt gedacht werden kann, die in einem       b 239).
juridischbrgerlichen Staate nothwendig unter drei verschiedenen            (K 168-69).
Subjecten vertheilt sein mute.{[111]}[110]

Weil aber doch dieser Glaube, der das moralische Verhltni der Menschen  [153]
zum hchsten Wesen, zum Behuf einer Religion berhaupt, von schdlichen     (A 201-2).
Anthropomorphismen gereinigt und der chten Sittlichkeit eines Volks        (B 213-14).
Gottes angemessen hat, in einer (der christlichen) Glaubenslehre zuerst     (R 169-70).
und in derselben allein der Welt ffentlich aufgestellt worden; so kann     (Ha 318-19;
man die Bekanntmachung desselben wohl die Offenbarung desjenigen nennen,     b 240).
was fr Menschen durch ihre eigene Schuld bis dahin Geheimni war.          (K 169-70).

In ihr nmlich heit es _erstlich_: man soll den hchsten Gesetzgeber
als einen solchen sich nicht als _gndig_, mithin _nachsichtlich_,
(indulgent) fr die Schwche der Menschen, noch _despotisch_ und blo
nach seinem unbeschrnkten Recht gebietend, und seine Gesetze nicht als
willkhrliche, mit unsern Begriffen der Sittlichkeit gar nicht
verwandte, sondern als auf Heiligkeit des Menschen bezogene Gesetze
vorstellen. _Zweitens_, man mu seine Gte nicht in einem unbedingten
_Wohlwollen_ gegen seine Geschpfe, sondern darein setzen, da er auf
die moralische Beschaffenheit derselben, dadurch sie ihm _wohlgefallen_
knnen, zuerst sieht, und ihr Unvermgen, dieser Bedingung von selbst
Genge zu thun nur alsdann ergnzt. _Drittens_ seine Gerechtigkeit kann
nicht als _gtig_ und _abbittlich_ (welches einen Widerspruch enthlt),
noch weniger als in der Qualitt der _Heiligkeit_ des Gesetzgebers (vor
der kein Mensch gerecht ist), ausgebt vorgestellt werden, sondern nur
als Einschrnkung der Gtigkeit auf die Bedingung der Uebereinstimmung
der Menschen mit dem heiligen Gesetze, so weit sie als _Menschenkinder_
der Anforderung des letztern gem sein knnten. -- Mit einem Wort: Gott
will in einer dreifachen specifisch verschiedenen moralischen Qualitt
gedient sein, fr die{[112]} die Benennung der verschiedenen (nicht
physischen, sondern moralischen) Persnlichkeit eines und desselben
Wesens kein unschicklicher Ausdruck ist, welches Glaubenssymbol zugleich
die ganze reine moralische Religion ausdrckt, die ohne diese
Unterscheidung sonst Gefahr luft, nach dem Hange der Menschen sich die   [154]
Gottheit wie ein menschliches Oberhaupt zu denken, (weil er in seinem       (A 202-3).
Regiment diese dreifache Qualitt gemeiniglich nicht von einander           (B 214-15).
absondert, sondern sie oft vermischt oder verwechselt) in einen             (R 170-71).
anthropomorphistischen Frohnglauben auszuarten.                             (Ha 319-20;
                                                                             b 240-41).
Wenn aber eben dieser Glaube (an eine gttliche Dreieinigkeit) nicht        (K 170-71).
blo als Vorstellung einer praktischen Idee, sondern als ein solcher,
der das, was Gott an sich selbst sei, vorstellen solle, betrachtet
wrde, so wrde er ein alle menschlichen Begriffe bersteigendes, mithin
einer Offenbarung fr die menschliche Fassungskraft unfhiges Geheimni
sein, und als ein solches in diesem Betracht angekndigt werden knnen.
Der Glaube an dasselbe als Erweiterung der theoretischen Erkenntni von
der gttlichen Natur wrde nur das Bekenntni zu einem den Menschen
ganz unverstndlichen, und wenn sie es zu verstehen meinen,
anthropomorphistischen Symbol eines Kirchenglaubens sein, wodurch fr
die sittliche Besserung nicht das Mindeste ausgerichtet wrde. -- Nur
das, was man zwar in praktischer Beziehung ganz wohl verstehen und
einsehen kann, in theoretischer Absicht aber (zur Bestimmung der Natur,
des Objects an sich) alle unsre Begriffe bersteigt, ist Geheimni (in
einer Beziehung) und kann doch (in einer andern) geoffenbart werden. Von
der letztern Art ist das obenbenannte, welches man in drei uns durch
unsre eigne Vernunft geoffenbarte Geheimnisse eintheilen kann.

1) Das der _Berufung_ (der Menschen als Brger zu einem ethischen
Staat). -- Wir knnen uns die allgemeine _unbedingte_ Unterwerfung des
Menschen unter die gttliche Gesetzgebung nicht anders denken, als
sofern wir uns zugleich als seine _Geschpfe_ ansehen; eben so, wie Gott
nur darum als Urheber aller Naturgesetze angesehen werden kann, weil er
der Schpfer der Naturdinge ist. Es ist aber fr unsre Vernunft
schlechterdings unbegreiflich, wie Wesen zum freien Gebrauch ihrer
Krfte _erschaffen_ sein sollen; weil wir nach dem Princip der
Causalitt, einem Wesen, das als hervorgebracht angenommen wird, keinen
andern innern Grund seiner Handlungen beilegen knnen, als denjenigen,
welchen die hervorbringende Ursache in dasselbe gelegt hat, durch         [155]
welchen (mithin eine uere Ursache) dann auch jede Handlung desselben      (A 203-4).
bestimmt, mithin dieses Wesen selbst nicht frei sein wrde. Also lt       (B 216-17).
sich die gttliche, heilige, mithin blo freie Wesen angehende              (R 171-72).
Gesetzgebung mit dem Begriffe einer Schpfung derselben durch unsre         (Ha 320-21;
Vernunfteinsicht nicht vereinbaren, sondern man mu jene schon als           b 241-42).
existirende freie Wesen betrachten, welche nicht durch ihre                 (K 171-72).
Naturabhngigkeit, vermge ihrer Schpfung, sondern durch eine blo
moralische, nach Gesetzen der Freiheit mgliche Nthigung, d. i. eine
Berufung zur Brgerschaft im gttlichen Staate bestimmt werden. So ist
die Berufung zu diesem Zwecke moralisch ganz klar, fr die Speculation
aber ist die Mglichkeit dieser Berufenen ein undurchdringliches
Geheimni.

2) Das Geheimni der _Genugthuung_. Der Mensch, so wie wir ihn kennen,
ist verderbt, und keinesweges jenem heiligen Gesetze von selbst
angemessen. Gleichwohl, wenn ihn die Gte Gottes gleichsam ins Dasein
gerufen, d. i. zu einer besondern Art zu existiren (zum Gliede des
Himmelreichs) eingeladen hat, so mu er auch ein Mittel haben, den
Mangel seiner hierzu erforderlichen Tauglichkeit aus der Flle seiner
eignen Heiligkeit zu ersetzen. Dieses ist aber der Spontaneitt, (welche
bei allem moralischen Guten oder Bsen, das ein Mensch an sich haben
mag, vorausgesetzt wird) zuwider, nach welcher ein solches Gute nicht
von einem Andern, sondern von ihm selbst herrhren mu, wenn es ihm soll
zugerechnet werden knnen. -- Es kann ihn also, so viel die Vernunft
einsieht, kein Andrer durch das Ueberma seines Wohlverhaltens und durch
sein Verdienst vertreten; oder, wenn dieses angenommen wird, so kann es
nur in moralischer Absicht nothwendig sein, _es anzunehmen_; denn frs
Vernnfteln ist es ein unerreichbares Geheimni.

3) Das Geheimni der _Erwhlung_. Wenn auch jene stellvertretende
Genugthuung als mglich eingerumt wird, so ist doch die
moralischglubige Annehmung derselben eine Willensbestimmung zum Guten,
die schon eine gottgefllige Gesinnung im Menschen voraussetzt, die
dieser aber nach dem natrlichen Verderben in sich von selbst nicht
hervorbringen kann. Da aber eine himmlische _Gnade_ in ihm wirken        [156]
solle, die [[diesen Beistand]]{[113]} nicht nach Verdienst der Werke,       (A 204-5).
sondern durch unbedingten _Rathschlu_ einem Menschen bewilligt, dem        (B 217-18).
andern verweigert, und der eine Theil unsers Geschlechts zur Seligkeit,     (R 172-73).
der andere zur ewigen Verwerfung ausersehen werde, giebt wiederum keinen    (Ha 321-22;
Begriff von einer gttlichen Gerechtigkeit, sondern mte allenfalls auf     b 242-43).
eine Weisheit bezogen werden, deren Regel fr uns schlechterdings ein       (K 172-73).
Geheimni ist.

Ueber diese Geheimnisse nun, sofern sie die moralische Lebensgeschichte
jedes Menschen betreffen: wie es nmlich zugeht, da ein sittlich Gutes
oder Bses berhaupt in der Welt sei, und (ist das letztere in allen und
zu jeder Zeit), wie aus dem letztern doch das erstere entspringe, und in
irgend einem Menschen hergestellt werde; oder warum, wenn _dieses_ an
einigen geschieht, andre davon ausgeschlossen bleiben, hat uns Gott
nichts offenbart, und kann uns auch nichts offenbaren, weil wir es doch
nicht verstehen[114] wrden. Es wre, als wenn wir das, was geschieht,    [157]
am Menschen aus seiner Freiheit _erklren_ und uns _begreiflich machen_     (A 205-6).
wollten, darber Gott zwar durchs moralische Gesetz in uns seinen Willen    (B 218-19).
offenbart hat, aus welchen Ursachen dieses aber auf Erden                   (R 173-74).
geschehe{[115]} oder auch nicht geschehe, in demjenigen Dunkel gelassen     (Ha 322-23;
hat, in welchem fr menschliche Nachforschung Alles bleiben mu, was als     b 243-44).
Geschichte, doch auch aus der Freiheit nach dem Gesetz der Ursachen und     (K 173-74).
Wirkungen begriffen werden soll.[116] Ueber die objective Regel unsers
Verhaltens aber ist uns Alles, was wir bedrfen, (durch Vernunft und
Schrift) hinreichend offenbart, und diese Offenbarung ist zugleich fr
jeden Menschen verstndlich.

Da er{[117]} durchs moralische Gesetz zum guten Lebenswandel berufen
sei, da er durch unauslschliche Achtung fr dasselbe, die in ihm
liegt, auch zum Zutrauen gegen diesen guten Geist und zur Hoffnung ihm,
wie es auch zugehe, genug thun zu knnen, Verheiung in sich finde,
endlich, da er die letztere Erwartung mit dem strengen Gebot des
erstern zusammenhaltend, sich, als zur Rechenschaft vor einen Richter
gefordert, bestndig prfen msse; darber belehren, und dahin treiben
zugleich Vernunft, Herz und Gewissen. Es ist unbescheiden, zu verlangen,
da uns noch mehr erffnet werde, und wenn dieses geschehen sein sollte,
mte er es nicht zum allgemeinen menschlichen Bedrfni zhlen.

Ob zwar aber jenes alle genannte in einer Formel befassende groe
Geheimni jedem Menschen durch seine Vernunft als praktisch nothwendige
Religionsidee begreiflich gemacht werden kann, so kann man doch sagen,
da es, um moralische Grundlage der Religion, vornehmlich einer
ffentlichen zu werden, damals allererst offenbart worden, als es         [158]
_ffentlich_ gelehrt, und zum Symbol einer ganz neuen Religionsepoche       (A 206-7).
gemacht wurde. _Solenne Formeln_ enthalten gewhnlich ihre eigene blo      (B 219-20).
fr die, welche zu einem besondern Verein (einer Zunft oder gemeinen        (R 174-75).
Wesen) gehren, bestimmte, bisweilen mystische, nicht von Jedem             (Ha 323-24;
verstandene Sprache, deren man sich auch billig (aus Achtung) nur zum        b 244).
Behuf einer feierlichen Handlung bedienen sollte, (wie etwa, wenn Jemand    (K 174-75).
in eine sich von andern aussondernde Gesellschaft als Glied aufgenommen
werden soll). Dies hchste fr Menschen nie vllig erreichbare Ziel der
moralischen Vollkommenheit endlicher Geschpfe ist [[aber]]{[118]} die
Liebe des Gesetzes.

Dieser Idee gem wrde es in der Religion ein Glaubensgesetz{[119]}
sein: Gott ist die Liebe; in ihm kann man den Liebenden (mit der Liebe
des moralischen _Wohlgefallens_ an Menschen, sofern sie seinem heiligen
Gesetze adquat sind), den Vater, ferner, der in ihm, sofern er sich in
seiner Alles erhaltenden Idee der von ihm selbst gezeugten und
geliebten, dem Urbilde der Menschheit darstellt, seinen _Sohn_ endlich
auch, sofern er dieses Wohlgefallen auf die Bedingung der
Uebereinstimmung der Menschen mit der Bedingung jener Liebe des
Wohlgefallens einschrnkt, und dadurch als auf Weisheit gegrndete Liebe
beweist, den _heiligen Geist_[120] _verehren_; eigentlich aber nicht in   [159]
so vielfacher Persnlichkeit _anrufen_, (denn das wrde eine                (A 207-8).
Verschiedenheit der Wesen andeuten, er ist aber immer nur ein einiger     [160]
Gegenstand) wohl aber im Namen des von ihm selbst ber Alles verehrten      (A 208).
geliebten Gegenstandes, mit dem es Wunsch und zugleich Pflicht ist, in      (B 222).
moralischer Vereinigung zu stehen. Uebrigens gehrt das theoretische        (R 176-77).
Bekenntni des Glaubens an die gttliche Natur in dieser dreifachen         (Ha 325;
Qualitt zur bloen classischen Formel eines Kirchenglaubens, um ihn von     b 245-46).
andern aus historischen Quellen abgeleiteten Glaubensarten zu               (K 176).
unterscheiden, mit welchem wenige Menschen einen deutlichen und
bestimmten (keiner Mideutung ausgesetzten) Begriff zu verbinden im
Stande sind, und dessen Errterung mehr den Lehrern in ihrem Verhltni
zu einander (als philosophischen und gelehrten Auslegern eines heiligen
Buchs) zukmmt, um sich ber dessen Sinn zu einigen, in welchem nicht
Alles fr die gemeine Fassungskraft, oder auch fr das Bedrfni dieser
Zeit ist, der bloe Buchstabenglaube aber, die wahre Religionsgesinnung
eher verdirbt als bessert.




                   Der philosophischen Religionslehre                     [161]
                             viertes Stck.                                 (A 211-12).
                               Vom Dienst                                   (B 225-26).
        und Afterdienst unter der Herrschaft des guten Princips,            (R 181-82).
                                  oder                                      (Ha 329-30;
                     Von Religion und Pfaffenthum.                           b 249).
                                                                            (K 179-80).

Es ist schon ein Anfang der Herrschaft des guten Princips, und ein
Zeichen, da das Reich Gottes zu uns komme; wenn auch nur die
Grundstze der Constitution desselben _ffentlich_ zu werden anheben;
denn das ist in der Verstandeswelt schon da, wozu die Grnde, die es
allein bewirken knnen, allgemein Wurzel gefat haben, obschon die
vollstndige Entwickelung seiner Erscheinung in der Sinnenwelt noch in
unabsehlicher Ferne hinausgerckt ist. Wir haben gesehen, da zu einem
ethischen gemeinen Wesen sich zu vereinigen, eine Pflicht von besonderer
Art (_officium sui generis_) sei, und da, wenn gleich ein Jeder seiner
Privatpflicht gehorcht, man daraus wohl eine _zufllige
Zusammenstimmung_ aller zu einem gemeinschaftlichen Guten, auch ohne da
dazu noch besondere Veranstaltung nthig wre, folgern knne, da aber
doch jene Zusammenstimmung aller nicht gehofft werden darf, wenn nicht
aus der Vereinigung derselben mit einander zu eben demselben Zwecke und
Errichtung eines _gemeinen Wesens_ unter moralischen Gesetzen, als
vereinigter und darum strkerer Kraft, den Anfechtungen des bsen
Princips, (welchem Menschen zu Werkzeugen zu dienen, sonst von einander
selbst versucht werden), sich zu widersetzen ein besonderes Geschft
gemacht wird. -- Wir haben auch gesehen, da ein solches gemeines Wesen,  [162]
als ein _Reich Gottes_, nur durch _Religion_ von Menschen unternommen,      (A 212-13).
und da endlich, damit diese ffentlich sei, (welches zu einem gemeinen     (B 226-27).
Wesen erfordert wird), jenes in der sinnlichen Form einer _Kirche_          (R 182).
vorgestellt werden knne, deren Anordnung also den Menschen als ein         (Hb 330-31;
Werk, was ihnen berlassen ist, und von ihnen gefordert werden kann, zu      b 249-50).
stiften obliegt.                                                            (K 180).

Eine Kirche aber, als ein gemeines Wesen nach Religionsgesetzen zu
errichten, scheint mehr Weisheit (sowohl der Einsicht als der guten
Gesinnung nach) zu erfordern, als man wohl den Menschen zutrauen darf;
zumal das moralische Gute, welches durch eine solche Veranstaltung
beabsichtigt wird, zu diesem Behuf schon an ihnen _vorausgesetzt_ werden
zu mssen scheint. In der That ist es auch ein widersinnischer Ausdruck,
da _Menschen_ ein Reich Gottes _stiften_ sollten, (so wie man von ihnen
wohl sagen mag, da sie ein Reich eines menschlichen Monarchen errichten
knnen); Gott mu selbst der Urheber seines Reichs sein. Allein da wir
nicht wissen, was Gott unmittelbar thue, um die Idee seines Reichs, in
welchem Brger und Unterthanen zu sein wir die moralische Bestimmung in
uns finden, in der Wirklichkeit darzustellen, aber wohl, was wir zu thun
haben, um uns zu Gliedern desselben tauglich zu machen, so wird diese
Idee, sie mag nun durch Vernunft oder durch Schrift im menschlichen
Geschlecht erweckt und _ffentlich_ geworden sein, uns doch zur
Anordnung einer Kirche verbinden, von welcher im letzteren Fall Gott
selbst als Stifter, der Urheber der _Constitution_, Menschen aber doch,
als Glieder und freie Brger dieses Reichs, in allen Fllen die Urheber
der _Organisation_ sind, diejenigen unter ihnen aber,{[121]} welche der
letztern gem, die ffentlichen Geschfte derselben verwalten, die
_Administration_ derselben als Diener (_officiales_){[122]} der Kirche,
so wie alle brigen eine ihren Gesetzen unterworfene Mitgenossenschaft,
die Gemeinde ausmachen.

Da eine reine Vernunftreligion, als ffentlicher Religionsglaube nur die  [163]
bloe Idee von einer Kirche (nmlich einer unsichtbaren) verstattet, und    (A 213-14).
die sichtbare, die auf Satzungen gegrndet ist, allein einer                (B 227-29).
Organisation durch Menschen bedrftig und fhig ist; so wird der Dienst     (R 183-84).
unter der Herrschaft des guten Princips in der ersten nicht als             (Hb 331-32;
Kirchendienst angesehen werden knnen, und jene Religion hat keine           b 250-51).
gesetzlichen Diener, als _Beamte_ eines ethischen gemeinen Wesens; ein      (K 181).
jedes Glied desselben empfngt unmittelbar von dem hchsten Gesetzgeber
seine Befehle. Da wir aber gleichwohl in Ansehung aller unserer
Pflichten, (die wir insgesammt zugleich als gttliche Gebote anzusehen
haben), jederzeit im Dienste Gottes stehen, so wird die _reine
Vernunftreligion_ alle wohldenkenden Menschen zu ihren _Dienern_ (doch
ohne _Beamte_ zu sein) haben; nur werden sie sofern nicht Diener einer
Kirche (einer sichtbaren nmlich, von der allein hier die Rede ist),
heien knnen. -- Weil indessen jede auf statutarischen Gesetzen
errichtete Kirche nur sofern die wahre sein kann, als sie in sich ein
Princip enthlt, sich dem reinen Vernunftglauben (als demjenigen, der,
wenn er praktisch ist, in jedem Glauben eigentlich die Religion
ausmacht), bestndig zu nheren und den Kirchenglauben (nach dem, was in
ihm historisch ist), mit der Zeit entbehren zu knnen, so werden wir in
diesen Gesetzen und an den Beamten der darauf gegrndeten Kirche doch
einen _Dienst_ (_cultus_) der Kirche sofern setzen knnen, als diese
ihre Lehren und Anordnung jederzeit auf jenen letzten Zweck (einen
ffentlichen Religionsglauben) richten. Im Gegentheil werden die Diener
einer Kirche, welche darauf gar nicht Rcksicht nehmen, vielmehr die
Maxime der continuirlichen Annherung zu demselben fr verdammlich, die
Anhnglichkeit aber an dem historischen und statutarischen Theil des
Kirchenglaubens fr allein seligmachend erklren, des _Afterdienstes_
der Kirche oder (dessen, was durch diese vorgestellt wird), des
ethischen gemeinen Wesens unter der Herrschaft des guten Princips, mit
Recht beschuldigt werden knnen. -- Unter einem Afterdienst (_cultus
spurius_) wird die Ueberredung, Jemanden durch solche Handlungen zu
dienen verstanden, die [[in der _That_]]{[123]} dieses seine Absicht      [164]
rckgngig machen. Das geschieht aber in einem gemeinen Wesen dadurch,      (A 214-16).
da, was nur den Werth eines Mittels hat, um dem Willen eines Oberen        (B 229-30).
Genge zu thun, fr dasjenige ausgegeben, und an die Stelle dessen          (R 184-85).
gesetzt wird, was uns ihm unmittelbar wohlgefllig macht; wodurch dann      (Ha 332-33;
die Absicht des letzteren vereitelt wird.                                    b 251-52).
                                                                            (K 182-84).

                             Erster Theil.

             Vom Dienst Gottes in einer Religion berhaupt.

_Religion_ ist (subjectiv betrachtet) das Erkenntni aller unserer
Pflichten als gttlicher Gebote.[124] Diejenige, in welcher ich vorher    [165]
wissen mu, da etwas ein gttliches Gebot sei, um es als meine Pflicht     (A 216-18).
anzuerkennen, ist die _geoffenbarte_ (oder einer Offenbarung benthigte)    (B 230-32).
Religion: dagegen diejenige, in der ich zuvor wissen mu, da etwas         (R 185-86).
Pflicht sei, ehe ich es fr ein gttliches Gebot anerkennen kann, ist       (Ha 333-34;
die _natrliche Religion_. -- Der, welcher blo die natrliche Religion      b 252-53).
fr moralisch-nothwendig, d. i. fr Pflicht erklrt, kann auch der          (K 184-85).
_Rationalist_ (in Glaubenssachen) genannt werden. Wenn dieser die
Wirklichkeit aller bernatrlichen gttlichen Offenbarung verneint, so
heit er _Naturalist_; lt er nun diese zwar zu, behauptet aber, da
sie zu kennen und fr wirklich anzunehmen, zur Religion nicht nothwendig
erfordert wird, so wrde er ein _reiner Rationalist_ genannt werden
knnen; hlt er aber den Glauben an dieselbe zur allgemeinen Religion
fr nothwendig, so wrde er der reine _Supernaturalist_ in
Glaubenssachen heien knnen.

Der Rationalist mu sich, vermge dieses seines Titels, von selbst schon
innerhalb der Schranken der menschlichen Einsicht halten. Daher wird er
nie als Naturalist absprechen, und weder die innere Mglichkeit der
Offenbarung berhaupt, noch die Nothwendigkeit einer Offenbarung als
eines gttlichen Mittels zur Introduction der wahren Religion
bestreiten; denn hierber kann kein Mensch durch Vernunft etwas
ausmachen. Also kann die Streitfrage nur die wechselseitigen Ansprche    [166]
des reinen Rationalisten und des Supernaturalisten in Glaubenssachen,       (A 218-20).
oder dasjenige betreffen, was der eine oder der andere, als zur             (B 232-33).
alleinigen wahren Religion nothwendig und hinlnglich, oder nur als         (R 186-87).
zufllig an ihr annimmt.                                                    (Ha 334-35;
                                                                             b 253-54).
Wenn man die Religion nicht nach ihrem ersten Ursprunge und ihrer           (K 185-86).
inneren Mglichkeit (da sie in natrliche und geoffenbarte eingetheilt
wird), sondern blo nach der Beschaffenheit derselben, die sie _der
uern Mittheilung fhig_ macht, eintheilt, so kann sie von zweierlei
Art sein: entweder die _natrliche_, von der (wenn sie einmal da ist),
Jedermann durch seine Vernunft berzeugt werden kann, oder eine
_gelehrte Religion_, von der man Andere nur vermittelst der
Gelehrsamkeit (in und durch welche sie geleitet werden mssen),
berzeugen kann. -- Diese Unterscheidung ist sehr wichtig, denn man kann
aus dem Ursprunge einer Religion allein auf ihre Tauglichkeit oder
Untauglichkeit, eine allgemeine Menschenreligion zu sein, nichts
folgern, wohl aber aus ihrer Beschaffenheit allgemein mittheilbar zu
sein, oder nicht; die erstere Eigenschaft aber macht den wesentlichen
Charakter derjenigen Religion aus, die jeden Menschen verbinden soll.

Es kann demnach eine Religion die _natrliche_, gleichwohl aber auch
_geoffenbart_ sein, wenn sie so beschaffen ist, da die Menschen durch
den bloen Gebrauch ihrer Vernunft auf sie von selbst _htten kommen
knnen_, und _sollen_, ob sie zwar nicht so frh, oder in so weiter
Ausbreitung, als verlangt wird, auf dieselbe gekommen sein _wrden_,
mithin eine Offenbarung derselben, zu einer gewissen Zeit, und an einem
gewissen Ort, weise und fr das menschliche Geschlecht sehr ersprielich
sein konnte, so doch, da, wenn die dadurch eingefhrte Religion einmal
da ist, und ffentlich bekannt gemacht worden, forthin Jedermann sich
von dieser ihrer Wahrheit durch sich selbst und seine eigene Vernunft
berzeugen kann. In diesem Falle ist die Religion _objectiv_ eine
natrliche, obwohl _subjectiv_ eine geoffenbarte; weshalb ihr auch der
erstere Namen eigentlich gebhrt. Denn es knnte in der Folge allenfalls
gnzlich in Vergessenheit kommen, da eine solche bernatrliche          [167]
Offenbarung je vorgegangen sei, ohne da dabei jene Religion doch das       (A 220-21).
Mindeste weder an ihrer Falichkeit, noch an Gewiheit, noch an ihrer       (B 233-35).
Kraft ber die Gemther verlre. Mit der Religion aber, die ihrer innern    (R 187-88).
Beschaffenheit wegen nur als geoffenbart angesehen werden kann, ist es      (Ha 335-36;
anders bewandt. Wenn sie nicht in einer ganz sichern Tradition oder in       b 254-55).
heiligen Bchern als Urkunden aufbehalten wrde, so wrde sie aus der       (K 186-87).
Welt verschwinden, und es mte entweder eine von Zeit zu Zeit
ffentlich wiederholte, oder in jedem Menschen innerlich eine
continuirlich fortdauernde bernatrliche Offenbarung vorgehen, ohne
welche die Ausbreitung und Fortpflanzung eines solchen Glaubens nicht
mglich sein wrde.

Aber einem Theile nach wenigstens mu jede, selbst die geoffenbarte
Religion, doch auch gewisse Principien der natrlichen enthalten. Denn
Offenbarung kann zum Begriff einer _Religion_ nur durch die Vernunft
hinzugedacht werden; weil dieser Begriff selbst als von einer
Verbindlichkeit unter dem Willen eines _moralischen_ Gesetzgebers
abgeleitet, ein reiner Vernunftbegriff ist. Also werden wir selbst eine
geoffenbarte Religion einerseits noch als _natrliche_, andrerseits aber
als _gelehrte_ Religion betrachten, prfen, und was, oder wie viel ihr
von der einen oder der andern Quelle zustehe, unterscheiden knnen.

Es lt sich aber, wenn wir von einer geoffenbarten (wenigstens einer
dafr angenommenen) Religion zu reden die Absicht haben, dieses nicht
wohl thun, ohne irgend ein Beispiel davon aus der Geschichte
herzunehmen, weil wir uns doch Flle als Beispiele erdenken mten, um
verstndlich zu werden, welcher Flle Mglichkeit uns aber selbst
bestritten werden knnte. Wir knnen also{[125]} nicht besser thun, als
irgend ein Buch, welches dergleichen enthlt, vornehmlich, ein solches,
welches mit sittlichen, folglich mit vernunftverwandten Lehren innigst
verwebt ist, zum Zwischenmittel der Erluterungen unserer Idee einer
geoffenbarten Religion berhaupt zur Hand zu nehmen, welches wir dann,
als eines von den mancherlei Bchern, die von Religion und Tugend unter   [168]
dem Credit einer Offenbarung handeln, z. B. des an sich ntzlichen          (A 221-23).
Verfahrens, das, was uns darin reine mithin allgemeine Vernunftreligion     (B 235-37).
sein mag, herauszusuchen, vor uns nehmen, ohne dabei in das Geschft        (R 188-89).
derer, denen die Auslegung desselben Buchs als Inbegriffs positiver         (Ha 336-37;
Offenbarungslehren anvertraut ist, einzugreifen, und ihre Auslegung, die     b 255-56).
sich auf Gelehrsamkeit grndet, dadurch anfechten zu wollen. Es ist der     (K 187-88).
letzteren vielmehr vorteilhaft, da sie mit den Philosophen auf einen und
denselben Zweck, nmlich das Moralischgute ausgeht, diese durch ihre
eigenen Vernunftgrnde eben dahin zu bringen, wohin sie auf einem andern
Wege selbst zu gelangen denkt. -- Dieses Buch mag nun hier das N. T.,
als Quelle der christlichen Glaubenslehre sein. Unserer Absicht zufolge
wollen wir nun in zwei Abschnitten erstlich die christliche Religion als
natrliche, und dann zweitens als gelehrte Religion nach ihrem Inhalte
und nach den darin vorkommenden Principien vorstellig machen.


                  Des ersten Theils erster Abschnitt.

           Die christliche Religion als natrliche Religion.

Die natrliche Religion als Moral (in Beziehung auf die Freiheit des
Subjects) verbunden mit dem Begriffe desjenigen, was ihrem letzten
Zwecke Effect verschaffen kann, (dem Begriffe von _Gott_ als moralischen
Welturheber) und bezogen auf eine Dauer des Menschen, die diesem ganzen
Zwecke angemessen ist, (auf Unsterblichkeit), ist ein reiner praktischer
Vernunftbegriff, der, ungeachtet seiner unendlichen Fruchtbarkeit doch
nur so wenig theoretisches Vernunftvermgen voraussetzt: da man jeden
Menschen von ihr praktisch hinreichend berzeugen, und wenigstens die
Wirkung derselben Jedermann als Pflicht zumuthen kann. Sie hat die groe
Erforderni der wahren Kirche, nmlich die Qualification zur
Allgemeinheit in sich, sofern man darunter die Gltigkeit fr Jedermann
(_universalitas vel omnitudo distributiva_) d. i. allgemeine
Einhelligkeit versteht. Um sie in diesem Sinne als Weltreligion
auszubreiten und zu erhalten, bedarf sie freilich zwar einer              [169]
Dienerschaft (_ministerium_) der blo unsichtbaren Kirche, aber keiner      (A 223-24).
Beamten (_officiales_), d. i. Lehrer, aber nicht Vorsteher, weil durch      (B 237-38).
Vernunftreligion jedes Einzelnen noch keine Kirche als allgemeine           (R 189-90).
_Vereinigung_ (_omnitudo collectiva_) existirt, oder auch durch jene        (Ha 337-38;
Idee eigentlich beabsichtigt wird. -- Da sich aber eine solche               b 256-57).
Einhelligkeit nicht von selbst erhalten, mithin, ohne eine sichtbare        (K 188-89).
Kirche zu werden, in ihrer Allgemeinheit nicht fortpflanzen drfte,
sondern nur, wenn eine collective Allgemeinheit, d. i. Vereinigung der
Glubigen in eine (sichtbare) Kirche nach Principien einer reinen
Vernunftreligion dazu kmmt, diese aber aus jener Einhelligkeit nicht
von selbst entspringt, oder auch, wenn sie errichtet worden wre, von
ihren freien Anhngern (wie oben gezeigt worden) nicht in einen
beharrlichen Zustand, als eine _Gemeinschaft_ der Glubigen gebracht
werden wrde, (indem keiner von diesen Erleuchteten zu seinen
Religionsgesinnungen der Mitgenossenschaft anderer an einer solchen
Religion zu bedrfen glaubt): so wird, wenn ber die natrlichen durch
bloe Vernunft erkennbaren Gesetze nicht noch gewisse statutarische,
aber zugleich mit gesetzgebendem Ansehen (Autoritt) begleitete,
Verordnungen hinzukommen, dasjenige doch immer noch mangeln, was eine
besondere Pflicht der Menschen, ein Mittel zum hchsten Zwecke
derselben, ausmacht, nmlich die beharrliche Vereinigung derselben zu
einer allgemeinen sichtbaren Kirche; welches Ansehen, ein Stifter
derselben zu sein, ein Factum und nicht blo den reinen Vernunftbegriff
voraussetzt.

Wenn wir nun einen Lehrer annehmen, von dem eine Geschichte (oder
wenigstens die allgemeine nicht grndlich zu bestreitende Meinung) sagt,
da er eine reine aller Welt faliche (natrliche) und eindringende
Religion, deren Lehren als uns aufbehalten wir desfalls selbst prfen
knnen, zuerst ffentlich und sogar zum Trotz eines lstigen zur
moralischen Absicht nicht abzweckenden herrschenden Kirchenglaubens
(dessen Frohndienst zum Beispiel jedes andern in der Hauptsache blo
statutarischen Glaubens, dergleichen in der Welt zu derselben Zeit
allgemein war, dienen kann), vorgetragen habe; wenn wir finden, da er
jene allgemeine Vernunftreligion zur obersten unnachllichen Bedingung   [170]
eines jeden Religionsglaubens gemacht habe, und nun gewisse Statuta         (A 224-26).
hinzugefgt habe, welche Formen und Observanzen enthalten, die zu           (B 238-40).
Mitteln dienen sollten,{[126]} eine auf jene Principien zu grndende        (R 190-91).
Kirche zu Stande zu bringen, so kann man, unerachtet der Zuflligkeit       (Ha 338-39;
und des Willkhrlichen seiner hierauf abzweckenden Anordnungen, der          b 257-58).
letzteren doch den Namen der wahren allgemeinen Kirche, ihm selbst aber     (K 189-90).
das Ansehen nicht streiten,{[127]} die Menschen zur Vereinigung in
dieselbe berufen zu haben, ohne den Glauben mit neuen belstigenden
Anordnungen eben vermehren, oder auch aus den von ihm zuerst getroffenen
besondere heilige, und fr sich selbst als Religionsstcke
verpflichtende Handlungen machen zu wollen.

Man kann nach dieser Beschreibung die Person nicht verfehlen, die zwar
nicht als _Stifter_ der von allen Satzungen reinen in aller Menschen
Herz geschriebenen _Religion_ (denn die ist nicht von willkhrlichem
Ursprunge), aber doch der ersten wahren Kirche verehrt werden kann. --
Zur Beglaubigung dieser seiner Wrde, als gttlicher Sendung, wollen wir
einige seiner Lehren, als zweifelsfreie Urkunden einer Religion
berhaupt, anfhren; es mag mit der Geschichte stehen wie es wolle,
(denn in der Idee selbst liegt schon der hinreichende Grund zur Annahme)
und die freilich keine anderen als reine Vernunftlehren werden sein
knnen; denn diese sind es allein, die sich selbst beweisen, und auf
denen also die Beglaubigung der anderen vorzglich beruhen mu.

Zuerst will er, da nicht die Beobachtung uerer brgerlicher oder
statutarischer Kirchenpflichten, sondern nur die reine moralische
Herzensgesinnung den Menschen Gott wohlgefllig machen kann, (Matth. V.
20-48): da Snde in Gedanken vor Gott der That gleich geachtet werde
(V. 28) und berhaupt Heiligkeit das Ziel sei, wohin er streben soll (V.
48): da z. B. im Herzen hassen, so viel sei als tdten, (V. 22): da
ein dem Nchsten zugefgtes Unrecht nur durch Genugthuung an ihm selbst,  [171]
nicht durch gottesdienstliche Handlungen knne vergtet werden              (A 226-27).
(V. 24), und im Punkte der Wahrhaftigkeit, das brgerliche                  (B 240-41).
Erpressungsmittel,[128] der Eid, der Achtung fr die Wahrheit selbst        (R 191-92).
Abbruch thue (V. 34-37); -- da der natrliche aber bse Hang des           (Ha 339-40;
menschlichen Herzens ganz umgekehrt werden solle; das se Gefhl der        b 258).
Rache in Duldsamkeit, (V. 39, 40) und der Ha seiner Feinde in              (K 190-91).
Wohlthtigkeit (V. 44) bergehen msse. So, sagt er, sei er gemeint, dem
jdischen Gesetze vllig Genge zu thun (V. 17), wobei aber sichtbarlich
nicht Schriftgelehrsamkeit, sondern reine Vernunftreligion die
Auslegerin desselben sein mu; denn nach dem Buchstaben genommen,
erlaubte es gerade das Gegentheil von diesem Allen. -- Er lt berdem
doch auch unter den Benennungen der engen Pforte und des schmalen Weges,
die Mideutung des Gesetzes nicht unbemerkt, welche sich die Menschen
erlauben, um ihre wahre moralische Pflicht vorbeizugehen, und sich dafr
durch Erfllung der Kirchenpflicht schadlos zu halten, (VII, 13).[129]
Von diesen reinen Gesinnungen fordert er gleichwohl, da sie sich auch    [172]
in _Thaten_ beweisen sollen, (V. 16) und spricht dagegen denen ihre         (A 227-29).
hinterlistige Hoffnung ab, die den Mangel derselben durch Anrufung und      (B 241-43).
Hochpreisung des hchsten Gesetzgebers in der Person seines Gesandten zu    (R 192-93).
ersetzen, und sich Gunst zu erschmeicheln meinen (V. 21). Von diesen        (Ha 340-41;
Werken will er, da sie um des Beispiels willen zur Nachfolge auch           b 258-59).
ffentlich geschehen sollen (V, 16) und zwar in frhlicher                  (K 191-92).
Gemthsstimmung, nicht als knechtisch abgedrungene Handlungen (VI, 16),
und da so, von einem kleinen Anfange der Mittheilung und Ausbreitung
solcher Gesinnungen, als einem Samenkorne in guten Acker, oder einem
Ferment des Guten, sich die Religion durch innere Kraft allmhlig zu
einem Reiche Gottes vermehren wrde (XIII, 31, 32, 33). -- Endlich fat
er alle Pflichten 1) in einer _allgemeinen_ Regel zusammen, (welche
sowohl das innere, als das uere moralische Verhltni der Menschen in
sich begreift), nmlich: thue deine Pflicht aus keiner andern
Triebfeder, als der unmittelbaren Werthschtzung derselben, d. i. liebe
Gott (den Gesetzgeber aller Pflichten) ber Alles, 2) einer _besonderen_
Regel, nmlich die das uere Verhltni zu andern Menschen als
allgemeine Pflicht betrifft, liebe einen Jeden als dich selbst, d. i.
befrdere ihr Wohl aus unmittelbarem, nicht von eigenntzigen
Triebfedern abgeleitetem Wohlwollen, welche Gebote nicht blo
Tugendgesetze, sondern Vorschriften der _Heiligkeit_ sind, der wir
nachstreben sollen, in Ansehung deren aber die bloe Nachstrebung
_Tugend_ heit. -- Denen also, die dieses moralische Gute mit der Hand
im Schooe, als eine himmlische Gabe von oben herab, ganz passiv zu
erwarten meinen, spricht er alle Hoffnung dazu ab. Wer die natrliche
Anlage zum Guten, die in der menschlichen Natur (als ein ihm
anvertrautes Pfund) liegt, unbenutzt lt, im faulen Vertrauen, ein
hherer moralischer Einflu werde wohl die ihm mangelnde sittliche        [173]
Beschaffenheit und Vollkommenheit sonst ergnzen, dem drohet er an, da     (A 229-30).
selbst das Gute, was er aus natrlicher Anlage mchte gethan haben, um      (B 243-44).
dieser Verabsumung willen ihm nicht zu statten kommen solle (XXV, 29).     (R 193-94).
                                                                            (Ha 341-42;
Was nun die dem Menschen sehr natrliche Erwartung eines dem sittlichen      b 259-60).
Verhalten des Menschen angemessenen Looses in Ansehung der                  (K 192-93).
Glckseligkeit betrifft, vornehmlich bei so manchen Aufopferungen der
letzteren, die des ersteren wegen haben bernommen werden mssen, so
verheit er (V, 11, 12) dafr Belohnung einer knftigen Welt; aber nach
Verschiedenheit der Gesinnungen bei diesem Verhalten, denen, die ihre
Pflicht _um der Belohnung_ (oder auch Lossprechung von einer
verschuldeten Strafe) _willen_ thaten, auf andere Art, als den besseren
Menschen, die sie blo um ihrer selbst willen ausbten. Der, welchen der
Eigennutz, der Gott dieser Welt, beherrscht, wird, wenn er, ohne sich
von ihm loszusagen, ihn nur durch Vernunft verfeinert, und ber die enge
Grenze des Gegenwrtigen ausdehnt, als ein solcher (Luc. XVI, 3-9)
vorgestellt, der jenen seinen Herrn durch sich selbst betrgt, und ihm
Aufopferungen zum Behuf der Pflicht abgewinnt. Denn, wenn er es in
Gedanken fat, da er doch einmal, vielleicht bald, die Welt werde
verlassen mssen, da er von dem, was er hier besa, in die andre nichts
mitnehmen knne, so entschliet er sich wohl, das, was er, oder sein
Herr, der Eigennutz, hier an drftigen Menschen gesetzmig zu fordern
hatte, von seiner Rechnung abzuschreiben, und sich gleichsam dafr
Anweisungen zahlbar in einer andern Welt anzuschaffen; wodurch er zwar
mehr _klglich_ als _sittlich_, was die Triebfeder solcher wohlthtigen
Handlungen betrifft, aber doch dem sittlichen Gesetze, wenigstens dem
Buchstaben nach, gem verfhrt, und hoffen darf, da auch dieses ihm in
der Zukunft nicht unvergolten bleiben drfe.[130] Wenn man hiermit        [174]
vergleicht, was von der Wohlthtigkeit an Drftigen, aus bloen             (A 230-32).
Bewegungsgrnden der Pflicht. (Matth. XXV, 35-40) gesagt wird, da der       (B 244-46).
Weltrichter diejenigen, welche den Nothleidenden Hilfe leisteten, ohne      (R 194-95).
sich auch nur in Gedanken kommen zu lassen, da so etwas noch einer         (Ha 342-43;
Belohnung werth sei, und sie etwa dadurch gleichsam den Himmel zur           b 260-61).
Belohnung verbnden, gerade eben darum, weil sie es ohne Rcksicht auf      (K 193-94).
Belohnung thaten, fr die eigentlichen Auserwhlten zu seinem Reich
erklrt: so sieht man wohl, da der Lehrer des Evangeliums, wenn er von
der Belohnung in der knftigen Welt spricht, sie dadurch nicht zur
Triebfeder der Handlungen, sondern nur (als seelenerhebende Vorstellung
der Vollendung der gttlichen Gte und Weisheit in Fhrung des
menschlichen Geschlechts) zum Object der reinsten Verehrung und des
grten moralischen Wohlgefallens fr eine die Bestimmung des Menschen
im Ganzen beurtheilende Vernunft habe machen wollen.

Hier ist nun eine vollstndige Religion, die allen Menschen durch ihre
eigene Vernunft falich und berzeugend vorgelegt werden kann, die ber
das an einem Beispiele, dessen Mglichkeit und sogar Nothwendigkeit fr
uns Urbild der Nachfolge zu sein (so viel Menschen dessen fhig sind),
anschaulich gemacht worden, ohne da weder die Wahrheit jener Lehren,
noch das Ansehen und die Wrde des Lehrers irgend einer andern
Beglaubigung (dazu Gelehrsamkeit oder Wunder, die nicht Jedermanns Sache
sind, erfordert wrde), bedrfte. Wenn darin Berufungen auf ltere
(mosaische) Gesetzgebung und Vorbildung, als ob sie ihm zur Besttigung
dienen sollten, vorkommen, so sind diese nicht fr die Wahrheit der
gedachten Lehren selbst, sondern nur zur Introduction unter Leuten, die   [175]
gnzlich und blind am Alten hiengen, gegeben worden, welches unter          (A 232-34).
Menschen, deren Kpfe mit statutarischen Glaubensstzen angefllt, fr      (B 246-47).
die Vernunftreligion beinahe unempfnglich geworden, allezeit viel          (R 195-96).
schwerer sein mu, als wenn sie an die Vernunft unbelehrter aber auch       (Ha 343-44;
unverdorbener Menschen htte gebracht werden sollen. Um deswillen darf       b 261-62).
es auch Niemand befremden, wenn er einen den damaligen Vorurtheilen sich    (K 194-95).
bequemenden Vortrag fr die jetzige Zeit rthselhaft, und einer
sorgfltigen Auslegung bedrftig findet: ob er zwar allerwrts eine
Religionslehre durchscheinen lt, und zugleich fters darauf
ausdrcklich hinweiset, die jedem Menschen verstndlich und ohne allen
Aufwand von Gelehrsamkeit berzeugend sein mu.


                           Zweiter Abschnitt.

            Die christliche Religion als gelehrte Religion.

Sofern eine Religion Glaubensstze als nothwendig vortrgt, die nicht
durch die Vernunft als solche erkannt werden knnen, gleichwohl aber
doch allen Menschen auf alle knftigen Zeiten unverflscht (dem
wesentlichen Inhalt nach) mitgetheilt werden sollen, so ist sie, (wenn
man nicht ein continuirliches Wunder der Offenbarung annehmen will), als
ein der Obhut der _Gelehrten_ anvertrautes heiliges Gut anzusehen. Denn
ob sie gleich _anfangs_ mit Wundern und Thaten begleitet, auch in dem,
was durch Vernunft eben nicht besttigt wird, allenthalben Eingang
finden konnte, so wird doch selbst die Nachricht von diesen Wundern,
zusammt den Lehren, die der Besttigung durch dieselbe bedurften, _in
der Folge der Zeit_ eine schriftliche urkundliche und unvernderliche
Belehrung der Nachkommenschaft nthig haben.

Die Annehmung der Grundstze einer Religion heit vorzglicherweise der
_Glaube_ (_fides sacra_). Wir werden also den christlichen Glauben
einerseits als einen reinen _Vernunftglauben_, andrerseits als einen
_Offenbarungsglauben_ (_fides statutaria_) zu betrachten haben. Der
erstere kann nun als ein von jedem frei angenommener (_fides elicita_),   [176]
der zweite als ein gebotener Glaube (_fides imperata_) betrachtet           (A 234-35).
werden. Von dem Bsen, was im menschlichen Herzen liegt, und von dem        (B 248-49).
Niemand frei ist, von der Unmglichkeit durch seinen Lebenswandel sich      (R 196-97).
jemals vor Gott fr gerechtfertigt zu halten, und gleichwohl der            (Ha 344-45;
Nothwendigkeit einer solchen vor ihm gltigen Gerechtigkeit; von der         b 262-63).
Untauglichkeit des Ersatzmittels fr die ermangelnde Rechtschaffenheit      (K 195-96).
durch kirchliche Observanzen und fromme Frohndienste und dagegen der
unerlalichen Verbindlichkeit, ein neuer Mensch zu werden, kann sich ein
Jeder durch seine Vernunft berzeugen, und es gehrt zur Religion, sich
davon zu berzeugen.

Von da an aber, da die christliche Lehre auf Facta, nicht auf bloe
Vernunftbegriffe gebaut ist, heit sie nicht mehr blo die christliche
_Religion_, sondern der christliche _Glaube_, der einer Kirche zum
Grunde gelegt worden. Der Dienst einer Kirche, die einem solchen Glauben
geweihet ist, ist also zweiseitig; einerseits derjenige, welcher ihr
nach dem historischen Glauben geleistet werden mu; andrerseits, welcher
ihr nach dem praktischen und moralischen Vernunftglauben gebhrt. Keiner
von beiden kann in der christlichen Kirche als fr sich allein bestehend
von dem andern getrennt werden; der letztere darum nicht von dem
erstern, weil der christliche Glaube ein Religionsglaube, der erstere
nicht von dem letzteren, weil er ein gelehrter Glaube ist.

Der christliche Glaube als _gelehrter_ Glaube sttzt sich auf
Geschichte, und ist, sofern als ihm Gelehrsamkeit (objectiv) zum Grunde
liegt, nicht ein an sich _freier_ und von Einsicht hinlnglicher
theoretischer Beweisgrnde abgeleiteter, _Glaube_ (_fides elicita_).
Wre er ein reiner Vernunftglaube, so wrde er, obwohl die moralischen
Gesetze, worauf er, als Glaube an einen gttlichen Gesetzgeber,
gegrndet ist, unbedingt gebieten, doch als freier Glaube betrachtet
werden mssen: wie er im ersten Abschnitte auch vorgestellt worden. Ja
er wrde auch noch, wenn man das Glauben nur nicht zur Pflicht machte,
als Geschichtsglaube ein theoretisch freier Glaube sein knnen; wenn
Jedermann gelehrt wre. Wenn er aber fr Jedermann, auch den Ungelehrten  [177]
gelten soll, so ist er nicht blo ein gebotener, sondern auch dem Gebot     (A 235-37).
blind, d. i. ohne Untersuchung, ob es auch wirkliches gttliches Gebot      (B 249-51).
sei, gehorchender Glaube (_fides servilis_).                                (R 197-98).
                                                                            (Ha 345-46;
In der christlichen Offenbarungslehre kann man aber keinesweges vom          b 263).
_unbedingten Glauben_ an geoffenbarte (der Vernunft fr sich verborgene)    (K 196-97).
Stze anfangen, und die gelehrte Erkenntni, etwa blo als Verwahrung
gegen einen den Nachzug anfallenden Feind, darauf folgen lassen; denn
sonst wre der christliche Glaube nicht blo _fides imperata_, sondern
sogar _servilis_. Er mu also jederzeit wenigstens als _fides historice
elicita_ gelehrt werden, d. i. _Gelehrsamkeit_ mte in ihr, als
geoffenbarter Glaubenslehre nicht den Nachtrapp, sondern den Vortrapp
ausmachen, und die kleine Zahl der Schriftgelehrten (Cleriker), die auch
durchaus der profanen Gelahrtheit nicht entbehren knnten, wrde den
langen Zug der Ungelehrten (Laien), die fr sich der Schrift unkundig
sind, (und worunter selbst die weltbrgerlichen Regenten gehren), nach
sich schleppen. -- Soll dieses nun nicht geschehen, so mu die
allgemeine Menschenvernunft in einer natrlichen Religion in der
christlichen Glaubenslehre fr das oberste gebietende Princip anerkannt
und geehrt, die Offenbarungslehre aber, worauf eine Kirche gegrndet
wird, und die der Gelehrten als Ausleger und Aufbewahrer bedarf, als
bloes aber hchst schtzbares Mittel, um der ersteren Falichkeit,
selbst fr die Unwissenden, Ausbreitung und Beharrlichkeit zu geben,
geliebt und cultivirt werden.

Das ist der wahre _Dienst_ der Kirche, unter der Herrschaft des guten
Princips; der aber, wo der Offenbarungsglaube vor der Religion
vorhergehen soll, der _Afterdienst_, wodurch die moralische Ordnung ganz
umgekehrt, und das, was nur Mittel ist, unbedingt (gleich als Zweck)
geboten wird. Der Glaube an Stze, von welchen der Ungelehrte sich weder
durch Vernunft noch Schrift, (sofern diese allererst beurkundet werden
mte), vergewissern kann, wrde zur absoluten Pflicht gemacht (_fides
imperata_), und so sammt andern damit verbundenen Observanzen zum Rang
eines auch ohne moralische Bestimmungsgrnde der Handlungen als           [178]
Frohndienst seligmachenden Glaubens erhoben werden. -- Eine Kirche auf      (A 237-38).
das letztere Principium gegrndet, hat nicht eigentlich _Diener_            (B 251-53).
(_ministri_), so wie die von der erstern Verfassung, sondern gebietende     (R 198-99).
hohe _Beamte_, (_officiales_), welche, wenn sie gleich (wie in einer        (Ha 346-47;
protestantischen Kirche) nicht im Glanz der Hierarchie als mit uerer       b 263-64).
Gewalt bekleidete geistliche Beamten erscheinen, und sogar mit Worten       (K 197-98).
dagegen protestiren, in der That doch sich fr die einigen berufenen
Ausleger einer heiligen Schrift gehalten wissen wollen, nachdem sie die
reine Vernunftreligion der ihr gebhrenden Wrde, allemal die hchste
Auslegerin derselben zu sein, beraubt, und die Schriftgelehrsamkeit
allein zum Behuf des Kirchenglaubens zu brauchen geboten haben. Sie
verwandeln auf diese Art den _Dienst_ der Kirche (_ministerium_) in eine
_Beherrschung_ der Glieder derselben (_imperium_), ob zwar sie, um diese
Anmaung zu verstecken, sich des bescheidenen Titels des erstern
bedienen. Aber diese Beherrschung, die der Vernunft leicht gewesen wre,
kommt ihr theuer, nmlich mit dem Aufwande groer Gelehrsamkeit, zu
stehen. Denn, blind in Ansehung der Natur, reit sie sich das ganze
Alterthum ber den Kopf, und begrbt sich darunter. -- Der Gang, den
die Sachen, auf diesen Fu gebracht, nehmen, ist folgender.

Zuerst wird das von den ersten Ausbreitern der Lehre Christi klglich
beobachtete Verfahren, ihr unter ihrem Volk Eingang zu verschaffen, fr
ein Stck der Religion selbst fr alle Zeiten und Vlker geltend
genommen, so da man glauben sollte, ein jeder Christ mte ein Jude
sein, dessen Messias gekommen ist; womit aber nicht wohl zusammenhngt,
da er doch eigentlich an kein Gesetz des Judenthums (als
statutarisches) gebunden sei, dennoch aber das ganze heilige Buch dieses
Volks als gttliche fr alle Menschen gegebene Offenbarung glubig
annehmen msse.[131] Nun setzt es sogleich mit der Authenticitt dieses   [179]
Buchs, (welche dadurch, da Stellen aus demselben, ja die ganze darin       (A 238-39).
vorkommende heilige Geschichte in den Bchern der Christen zum Behuf        (B 253-54).
dieses ihres Zwecks benutzt werden, lange noch nicht bewiesen ist), viel    (R 200-201).
Schwierigkeit. Das Judenthum war vor Anfange und selbst dem schon           (Ha 347-48;
ansehnlichen Fortgange des Christenthums ins _gelehrte Publikum_ noch        b 264-65).
nicht eingetreten gewesen, d. i. den gelehrten Zeitgenossen anderer         (K 198-99).
Vlker noch nicht bekannt, ihre Geschichte gleichsam noch nicht
controlirt, und so ihr heiliges Buch wegen seines Alterthums zur
historischen Glaubwrdigkeit gebracht worden. Indessen, dieses auch
eingerumt, ist es nicht genug, es in Uebersetzungen zu kennen, und so
auf die Nachkommenschaft zu bertragen, sondern zur Sicherheit des
darauf gegrndeten Kirchenglaubens wird auch erfordert, da es auf alle
knftige Zeit und in allen Vlkern Gelehrte gebe, die der hebrischen
Sprache (so viel es in einer solchen mglich ist, von der man nur ein
einziges Buch hat), kundig sind, und es soll doch nicht blo eine
Angelegenheit der historischen Wissenschaft berhaupt, sondern eine,
woran die Seligkeit der Menschen hngt, sein, da es Mnner giebt,        [180]
welche derselben genugsam kundig sind, um der Welt die wahre Religion zu    (A 239-40).
sichern.                                                                    (B 254-55).
                                                                            (R 201-2).
Die christliche Religion hat zwar sofern ein hnliches Schicksal, da,      (Ha 348-50;
obwohl die heiligen Begebenheiten derselben selbst unter den Augen eines     b 265-67).
gelehrten Volks ffentlich vorgefallen sind, dennoch ihre Geschichte        (K 199-201).
sich mehr als ein Menschenalter versptet hat, ehe sie in das gelehrte
Publikum desselben eingetreten ist, mithin die Authenticitt derselben
der Besttigung durch Zeitgenossen entbehren mu. Sie hat aber den
groen Vorzug vor dem Judenthum, da sie _aus dem Munde des ersten
Lehrers_ als eine nicht statutarische, sondern moralische Religion
hervorgegangen, vorgestellt wird, und auf solche Art mit der Vernunft in
die engste Verbindung tretend, durch sie von selbst auch ohne
historische Gelehrsamkeit auf alle Zeiten und Vlker mit der grten
Sicherheit verbreitet werden konnte. Aber die ersten Stifter der
_Gemeinden_ fanden es doch nthig, die Geschichte des Judenthums damit
zu verflechten, welches nach ihrer damaligen Lage, aber vielleicht auch
nur fr dieselbe, klglich behandelt war, und so in ihrem heiligen
Nachla mit an uns gekommen ist. Die Stifter der _Kirche_ aber nahmen
diese episodischen Anpreisungsmittel unter die wesentlichen Artikel des
Glaubens auf, und vermehrten sie entweder mit Tradition, oder
Auslegungen, die von Concilien gesetzliche Kraft enthielten, oder durch
Gelehrsamkeit beurkundet wurden, von welcher letztern, oder ihrem
Antipoden dem inneren Licht, welches sich jeder Laie auch anmaen kann,
noch nicht abzusehen ist, wie viel Vernderungen dadurch dem Glauben
noch bevorstehen; welches nicht zu vermeiden ist, so lange wir die
Religion nicht in uns, sondern auer uns suchen.


                             Zweiter Theil.

        Vom Afterdienst Gottes in einer statutarischen Religion.

Die wahre alleinige Religion enthlt nichts als Gesetze, d. i. solche
praktische Principien, deren unbedingter Nothwendigkeit wir uns bewut
werden knnen, die wir also, als durch reine Vernunft (nicht empirisch)
offenbart, anerkennen. Nur zum Behuf einer Kirche, deren es verschiedene  [181]
gleich gute Formen geben kann, kann es Statuten, d. i. fr gttlich         (A 240-42).
gehaltene Verordnungen geben, die fr unsere reine moralische               (B 255-57).
Beurtheilung willkhrlich und zufllig sind. Diesen statutarischen          (R 202-3).
Glauben nun, der allenfalls auf ein Volk eingeschrnkt ist, und nicht       (Ha 350-51;
die allgemeine Weltreligion enthalten kann), fr wesentlich zum Dienste      b 267-68).
Gottes berhaupt zu halten, und ihn zur obersten Bedingung des              (K 201-2).
gttlichen Wohlgefallens am Menschen zu machen, ist ein
_Religionswahn_,[132] dessen Befolgung ein _Afterdienst_, d. i. eine
solche vermeintliche Verehrung Gottes ist, wodurch dem wahren, von ihm
selbst geforderten Dienste gerade entgegen gehandelt wird.


       1. Vom allgemeinen subjectiven Grunde des Religionswahnes.

Der Anthropomorphismus, der in der theoretischen Vorstellung von Gott
und seinem Wesen, den Menschen kaum zu vermeiden, brigens aber doch
(wenn er nur nicht auf Pflichtbegriffe einfliet), auch unschuldig genug
ist, der ist in Ansehung unseres praktischen Verhltnisses zu seinem
Willen und fr unsere Moralitt selbst hchst gefhrlich; denn da
_machen wir uns einen Gott_,[133] wie wir ihn am leichtesten zu unserem   [182]
Vortheil gewinnen zu knnen, und der beschwerlichen ununterbrochenen        (A 242-43).
Bemhung, auf das Innerste unsrer moralischen Gesinnung zu wirken,          (B 257-58).
berhoben zu werden glauben. Der Grundsatz den der Mensch sich fr          (R 203-4).
dieses Verhltni gewhnlich macht, ist: da durch Alles, was wir           (Ha 351-52;
lediglich darum thun, um der Gottheit wohl zu gefallen, (wenn es nur         b 268-69).
nicht eben der Moralitt geradezu widerstreitet, ob es gleich dazu auch     (K 202-3).
nicht das Mindeste beitrgt), wir Gott unsere Dienstwilligkeit als
gehorsame und eben darum wohlgefllige Unterthanen beweisen, also auch
Gott (_in potentia_) dienen. -- Es drfen nicht immer Aufopferungen
sein, dadurch der Mensch diesen Dienst Gottes zu verrichten glaubt: auch
Feierlichkeiten, selbst ffentliche Spiele, wie bei Griechen und Rmern,
haben oft dazu dienen mssen, und dienen noch dazu, um die Gottheit
einem Volke, oder auch den einzelnen Menschen ihrem Wahne nach gnstig
zu machen. Doch sind die ersteren (die Bungen, Casteiungen,
Wallfahrten u. dgl.) jederzeit fr krftiger, auf die Gunst des Himmels
wirksamer und zur Entsndigung tauglicher gehalten worden, weil sie die
unbegrenzte (obgleich nicht moralische) Unterwerfung unter seinen Willen
strker zu bezeichnen dienen. Je unntzer solche Selbstpeinigungen sind,
je weniger sie auf die allgemeine moralische Besserung des Menschen
abgezweckt sind, desto heiliger scheinen sie zu sein; weil sie eben
darum, da sie in der Welt zu gar nichts nutzen, aber doch Mhe kosten,
lediglich zur Bezeugung der Ergebenheit gegen Gott abgezweckt zu sein     [183]
scheinen. -- Obgleich, sagt man, Gott hierbei durch die That in keiner      (A 243-44).
Absicht gedient worden ist; so sieht er doch hierin den guten Willen,       (B 259-60).
das Herz, an, welches zwar zur Befolgung seiner moralischen Gebote zu       (R 204-5).
schwach ist, aber durch seine hierzu bezeugte Bereitwilligkeit diese        (Ha 352-53;
Ermangelung wieder gut macht. Hier ist nun der Hang zu einem Verfahren       b 269-70).
sichtbar, das fr sich keinen moralischen Werth hat, als etwa nur als       (K 203-5).
Mittel, das sinnliche Vorstellungsvermgen zur Begleitung
intellectueller Ideen des Zwecks zu erhhen, oder um, wenn es den
letztern etwa zuwider wirken knnte, es niederzudrcken;[134] diesem
Verfahren legen wir doch in unserer Meinung den Werth des Zwecks selbst,
oder welches eben so viel ist, wir legen der Stimmung des Gemths zur
Empfnglichkeit Gott ergebener Gesinnungen (_Andacht_ genannt) den Werth
der letztern bei; welches Verfahren mithin ein bloer Religionswahn ist,
der allerlei Formen annehmen kann, in deren einer er der moralischen
hnlicher sieht, als in der andern, der aber in allen nicht eine blo
unvorsetzliche Tuschung, sondern sogar eine Maxime ist, dem Mittel
einen Werth [[an sich]]{[135]} statt des Zwecks beizulegen, da denn       [184]
vermge der letzteren dieser Wahn unter allen diesen Formen gleich          (A 244-46).
ungereimt und als verborgene Betrugsneigung verwerflich ist.                (B 260-62).
                                                                            (R 205-6).
                                                                            (Ha 353-54;
     2. Das dem Religionswahne entgegengesetzte moralische Princip          b 270).
                             der Religion.                                  (K 204-5).

Ich nehme erstlich folgenden Satz, als einen keines Beweises benthigten
Grundsatz an: _Alles, was auer dem guten Lebenswandel, der Mensch noch
thun zu knnen vermeint, um Gott wohlgefllig zu werden, ist bloer
Religionswahn und Afterdienst Gottes._ -- Ich sage, was der _Mensch_
thun zu knnen glaubt; denn, ob nicht ber Alles, was _wir_ thun knnen,
noch in den Geheimnissen der hchsten Weisheit etwas sein mge, was nur
_Gott_ thun kann, um uns zu ihm wohlgeflligen Menschen zu machen, wird
hierdurch nicht verneinet. Aber, wenn die Kirche ein solches Geheimni
etwa als offenbart verkndigen sollte, so wrde{[136]} doch die Meinung,
da diese Offenbarung, wie sie uns die heilige Geschichte erzhlt, zu
glauben, und sie, (es sei innerlich oder uerlich), zu bekennen, an
sich etwas sei, dadurch wir uns Gott wohlgefllig machen, ein
gefhrlicher Religionswahn sein. Denn dieses Glauben ist als inneres
Bekenntni seines festen Frwahrhaltens, so wahrhaftig ein _Thun_, das
durch Furcht abgezwungen wird, da ein aufrichtiger Mensch eher jede
andere Bedingung als diese eingehen mchte, weil er bei allen andern
Frohndiensten allenfalls nur etwas Ueberflssiges, hier aber etwas dem
Gewissen in einer Declaration, von deren Wahrheit er nicht berzeugt
ist, Widerstreitendes thun wrde. Das Bekenntni also, wovon er sich
berredet, da es fr sich selbst (als Annahme eines ihm angebotenen
Guten) ihn Gott wohlgefllig machen knne, ist etwas, was er noch ber
den guten Lebenswandel in Befolgung der in der Welt auszubenden
moralischen Gesetze thun zu knnen vermeint, indem er sich mit seinem
Dienst geradezu an Gott wendet.

Die Vernunft lt uns _erstlich_ in Ansehung des Mangels eigener          [185]
Gerechtigkeit, (die vor Gott gilt), nicht ganz ohne Trost. Sie sagt:        (A 246-47).
da, wer in einer wahrhaften der Pflicht ergebenen Gesinnung so viel,       (B 262-63).
als in seinem Vermgen steht, thut, um (wenigstens in einer bestndigen     (R 206-7).
Annherung zur vollstndigen Angemessenheit mit dem Gesetze) seiner         (Ha 354-55;
Verbindlichkeit ein Genge zu leisten, hoffen drfe, was nicht in seinem     b 271).
Vermgen steht, das werde von der hchsten Weisheit _auf irgend eine        (K 205-6).
Weise_, (welche die Gesinnung dieser bestndigen Annherung unwandelbar
machen kann), ergnzt werden, ohne da sie sich doch anmat, die Art zu
bestimmen, und zu wissen, worin sie bestehe, welche vielleicht so
geheimnivoll sein kann, da Gott sie uns hchstens in einer
symbolischen Vorstellung, worin das Praktische allein fr uns
verstndlich ist, offenbaren knnte, indessen, da wir theoretisch, was
dieses Verhltni Gottes zum Menschen an sich sei, gar nicht fassen und
Begriffe damit verbinden knnten, wenn er uns ein solches Geheimni auch
entdecken wollte. -- Gesetzt nun, eine gewisse Kirche behaupte, die Art,
wie Gott jenen moralischen Mangel am menschlichen Geschlecht ergnzt,
bestimmt zu wissen, und verurtheile zugleich alle Menschen, die jenes
der Vernunft natrlicher Weise unbekannte Mittel der Rechtfertigung
nicht wissen, darum also auch nicht zum Religionsgrundsatze aufnehmen
und bekennen, zur ewigen Verwerfung: wer ist alsdann hier wohl der
Unglubige? der, welcher vertraut, ohne zu wissen, wie das, was er
hofft, zugehe, oder der, welcher diese Art der Erlsung des Menschen vom
Bsen durchaus wissen will, widrigenfalls er alle Hoffnung auf dieselbe
aufgiebt? -- Im Grunde ist dem Letzteren am Wissen dieses Geheimnisses
so viel eben nicht gelegen, (denn das lehrt ihn schon seine Vernunft,
da etwas zu wissen, wozu er doch nichts thun kann, ihm ganz unntz
sei); sondern er will es nur wissen, um sich (wenn es auch nur innerlich
geschhe), aus dem _Glauben_, der Annahme, dem Bekenntnisse und der
Hochpreisung alles dieses Offenbarten einen Gottesdienst machen zu
knnen, der ihm die Gunst des Himmels vor allem Aufwande seiner eigenen
Krfte zu einem guten Lebenswandel, also ganz umsonst erwerben, den       [186]
letzteren wohl gar bernatrlicher Weise hervorbringen, oder, wo ihm        (A 247-49).
etwa zuwider gehandelt wrde, wenigstens die Uebertretung vergten          (B 263-65).
knne.                                                                      (R 207-8).
                                                                            (Ha 355-56;
_Zweitens_: wenn der Mensch sich von der obigen Maxime nur im mindesten      b 271-72).
entfernt: so hat der Afterdienst Gottes (die Superstition) weiter keine     (K 206-7).
Grenzen; denn ber jene hinaus ist Alles (was nur nicht unmittelbar der
Sittlichkeit widerspricht), willkhrlich. Von dem Opfer der Lippen an,
welches ihn am wenigsten kostet, bis zu dem der Naturgter, die sonst
zum Vortheil der Menschen wohl besser benutzt werden knnten, ja bis zu
der Aufopferung seiner eigenen Person, indem er sich (im Eremiten-,
Fakir- oder Mnchsstande) fr die Welt verloren macht, bringt er Alles,
nur nicht seine moralische Gesinnung Gott dar; und wenn er sagt, er
brchte ihm auch sein Herz, so versteht er darunter nicht die Gesinnung
eines ihm wohlgeflligen Lebenswandels, sondern einen herzlichen Wunsch,
da jene Opfer fr die letztere in Zahlung mchten aufgenommen werden
(_natio gratis anhelans, multa agendo nihil agens, _Phaedrus__).

_Endlich_, wenn man einmal zur Maxime eines vermeintlich Gott fr sich
selbst wohlgeflligen, ihn auch nthigenfalls vershnenden, aber nicht
rein moralischen Dienstes, bergegangen ist, so ist in der Art, ihm
gleichsam mechanisch zu dienen, kein wesentlicher Unterschied, welcher
der einen vor der andern einen Vorzug gebe. Sie sind alle, dem Werth
(oder vielmehr Unwerth) nach, einerlei, und es ist bloe Ziererei, sich
durch _feinere_ Abweichung vom alleinigen intellectuellen Princip der
chten Gottesverehrung fr auserlesener zu halten, als die, welche sich
eine vorgeblich _grbere_ Herabsetzung zur Sinnlichkeit zu Schulden
kommen lassen. Ob der Andchtler seinen statutenmigen Gang zur
_Kirche_, oder ob er eine Wallfahrt nach den Heiligthmern in _Loretto_
oder Palstina anstellt, ob er seine Gebetsformeln mit den _Lippen_,
oder, wie der Tibetaner (welcher glaubt, da diese Wnsche auch
schriftlich aufgesetzt, wenn sie nur durch irgend etwas z. B. auf
Flaggen geschrieben, durch den Wind, oder, in einer Bchse
eingeschlossen, als eine Schwungmaschine mit der Hand _bewegt_ werden,    [187]
ihren Zweck eben so gut erreichen), es durch ein _Gebetrad_ an die          (A 249-51).
himmlische Behrde bringt, oder was fr ein Surrogat des moralischen        (B 265-66).
Dienstes Gottes es auch immer sein mag, das ist alles einerlei und von      (R 208-9).
gleichem Werth. -- Es kmmt hier nicht sowohl auf den Unterschied in der    (Ha 356-57;
ueren Form, sondern alles auf die Annehmung oder Verlassung des            b 272-73).
alleinigen Princips an, Gott entweder nur durch moralische Gesinnung,       (K 207-9).
sofern sie sich in Handlungen, als ihrer Erscheinung, als lebendig
darstellt, oder durch frommes Spielwerk und Nichtsthuerei wohlgefllig
zu werden.[137] Giebt es aber nicht etwa auch einen sich ber die
Grenzen des menschlichen Vermgens erhebenden schwindlichen
_Tugendwahn_, der wohl mit dem kriechenden Religionswahn in die
allgemeine Classe der Selbsttuschungen gezhlt werden knnte? Nein, die
Tugendgesinnung beschftigt sich mit etwas _Wirklichem_, was fr sich
selbst Gott wohlgefllig ist, und zum Weltbesten zusammenstimmt. Zwar
kann sich dazu ein Wahn des Eigendnkels gesellen, der Idee seiner
heiligen Pflicht sich fr adquat zu halten; das ist aber nur zufllig.
In ihr aber den hchsten Werth zu setzen, ist kein Wahn, wie etwa der in
kirchlichen Andachtsbungen, sondern baarer zum Weltbesten hinwirkender
Beitrag.

Es ist berdem ein (wenigstens kirchlicher) Gebrauch, das, was vermge
des Tugendprincips von Menschen gethan werden kann, _Natur_, was aber
nur den Mangel alles seines moralischen Vermgens zu ergnzen dient, und
weil dessen Zulnglichkeit auch fr uns Pflicht ist, nur gewnscht oder
auch gehofft, und erbeten werden kann, _Gnade_ zu nennen, beide zusammen  [188]
als wirkende Ursachen einer zum Gott wohlgeflligen Lebenswandel            (A 251-52).
zureichenden Gesinnung anzusehen, sie aber auch nicht blo von einander     (B 266-68).
zu unterscheiden, sondern einander wohl gar entgegen zu setzen.             (R 209-10).
                                                                            (Ha 357-58;
Die Ueberredung, Wirkungen der Gnade von denen der Natur (der Tugend)        b 273-74).
unterscheiden, oder die _ersteren_ wohl gar in sich hervorbringen zu        (K 209).
knnen, ist _Schwrmerei_; denn wir knnen weder einen bersinnlichen
Gegenstand in der Erfahrung irgend woran kennen, noch weniger auf ihn
Einflu haben, um ihn zu uns herabzuziehen, wenn gleich sich im Gemth
bisweilen aufs Moralische hinwirkende Bewegungen ereignen, die man sich
nicht erklren kann, und von denen unsere Unwissenheit zu gestehen
genthigt ist: der Wind weht, wohin er will, aber du weit nicht, woher
er kmmt u. s. w. Himmlische Einflsse in sich _wahrnehmen_ zu wollen,
ist eine Art Wahnsinn, in welchem wohl gar auch Methode sein kann, (weil
sich jene vermeinten inneren Offenbarungen doch immer an moralische,
mithin an Vernunftideen anschlieen mssen), der aber immer doch eine
der Religion nachtheilige Selbsttuschung bleibt. Zu glauben, da es
Gnadenwirkungen geben knne, und vielleicht zu Ergnzung der
Unvollkommenheit unserer Tugendbestrebung auch geben msse, ist Alles,
was wir davon sagen knnen; brigens sind wir unvermgend, etwas in
Ansehung ihrer Kennzeichen zu bestimmen, noch mehr aber zur
Hervorbringung derselben etwas zu thun.

Der Wahn durch religise Handlungen des Cultus etwas in Ansehung der
Rechtfertigung vor Gott auszurichten, ist der religise _Aberglaube_; so
wie der Wahn dieses durch Bestrebung zu einem vermeintlichen Umgange mit
Gott bewirken zu wollen, die religise _Schwrmerei_. -- Es ist
aberglubischer Wahn, durch Handlungen, die ein jeder Mensch thun kann,
ohne da er eben ein guter Mensch sein darf, Gott wohlgefllig werden zu
wollen (z. B. durch Bekenntni statutarischer Glaubensstze, durch
Beobachtung kirchlicher Observanz und Zucht u. dgl.). Er wird aber darum
aberglubisch genannt, weil er sich bloe Naturmittel (nicht moralische)
whlt, die zu dem, was nicht Natur ist, (d. i. dem sittlich Guten), fr   [189]
sich schlechterdings nichts wirken knnen. -- Ein Wahn aber heit           (A 252-53).
schwrmerisch, wo sogar das eingebildete Mittel, als bersinnlich, nicht    (B 268-69).
in dem Vermgen des Menschen ist, ohne noch auf die Unerreichbarkeit des    (R 211-12).
dadurch beabsichtigten bersinnlichen Zwecks zu sehen; denn dieses          (Ha 358-59;
Gefhl der unmittelbaren Gegenwart des hchsten Wesens und die               b 274-75).
Unterscheidung desselben von jedem andern, selbst dem moralischen           (K 210-11).
Gefhl, wre eine Empfnglichkeit einer Anschauung, fr die in der
menschlichen Natur kein Sinn ist. -- Der aberglubische Wahn, weil er
ein an sich fr manches Subject taugliches und diesem zugleich mgliches
Mittel, wenigstens den Hindernissen einer Gott wohlgeflligen Gesinnung
entgegen zu wirken, enthlt, ist doch mit der Vernunft sofern verwandt,
und nur zuflliger Weise dadurch, da er das, was blo Mittel sein kann,
zum unmittelbar Gott wohlgeflligen Gegenstande macht, verwerflich;
dagegen ist der schwrmerische Religionswahn der moralische Tod der
Vernunft, ohne die doch gar keine Religion, als welche, wie alle
Moralitt berhaupt, auf Grundstze gegrndet werden mu, stattfinden
kann.

Der allem Religionswahn abhelfende oder vorbeugende Grundsatz eines
Kirchenglaubens ist also: da dieser neben den statutarischen Stzen,
deren er vorjetzt nicht gnzlich entbehren kann, doch zugleich ein
Princip in sich enthalten msse, die Religion des guten Lebenswandels,
als das eigentliche Ziel, um jener dereinst gar entbehren zu knnen,
herbeizufhren.


     3. Vom Pfaffenthum[138] als einem Regiment im Afterdienst des
                            guten Princips.

Die Verehrung mchtiger unsichtbarer Wesen, welche dem hilflosen
Menschen durch die natrliche auf dem Bewutsein seines Unvermgens       [190]
gegrndete Furcht abgenthigt wurde, fieng nicht sogleich mit einer         (A 253-55).
Religion, sondern von einem knechtischen Gottes- (oder Gtzen-) Dienste     (B 269-70).
an, welcher, wenn er eine gewisse ffentlich-gesetzliche Form bekommen      (R 212-13).
hatte, ein _Tempeldienst_, und nur, nachdem mit diesen Gesetzen             (Ha 359-60;
allmhlig die moralische Bildung der Menschen verbunden worden, ein          b 275-76).
_Kirchendienst_ wurde: denen beiden ein Geschichtsglaube zum Grunde         (K 211-12).
liegt, bis man endlich, diesen blo fr provisorisch, und in ihm die
symbolische Darstellung und das Mittel der Befrderung eines reinen
Religionsglaubens, zu sehen _angefangen_ hat.

Von einem tungusischen _Schaman_, bis zu dem Kirche und Staat zugleich
regierenden europischen _Prlaten_, oder (wollen wir statt der
Hupter und Anfhrer nur auf die Glaubensanhnger nach ihrer
eignen Vorstellungsart sehen), zwischen dem ganz sinnlichen
_Mogulitzen_,{[139]} der die Tatze von einem Brenfell sich des Morgens
auf sein Haupt legt, mit dem kurzen Gebet: Schlag mich nicht todt! bis
zum sublimirten _Puritaner_ und Independenten in _Konnecticut_ ist zwar
ein mchtiger Abstand in der _Manier_, aber nicht im _Princip_ zu
glauben; denn, was dieses betrifft, so gehren sie insgesammt zu einer
und derselben Classe, derer nmlich, die in dem, was an sich keinen
bessern Menschen ausmacht, (im Glauben gewisser statutarischer Stze,
oder Begehen gewisser willkhrlicher Observanzen) ihren Gottesdienst
setzen. Diejenigen allein, die ihn lediglich in der Gesinnung eines
guten Lebenswandels zu finden gemeint sind, unterscheiden sich von jenen
durch den Ueberschritt zu einem ganz andern und ber das erste weit
erhabenen Princip, demjenigen nmlich, wodurch sie sich zu einer
(unsichtbaren) Kirche bekennen, die alle Wohldenkenden in sich befat,    [191]
und, ihrer wesentlichen Beschaffenheit nach, allein die wahre allgemeine    (A 255-56).
sein kann.                                                                  (B 270-72).
                                                                            (R 213-14).
Die unsichtbare Macht, welche ber das Schicksal der Menschen gebietet,     (Ha 360-61;
zu ihrem Vortheil zu lenken, ist eine Absicht, die sie alle haben; nur       b 276).
wie das anzufangen sei, darber denken sie verschieden. Wenn sie jene       (K 212).
Macht fr ein verstndiges Wesen halten, und ihr also einen Willen
beilegen, von dem sie ihr Loos erwarten, so kann ihr Bestreben nur in
der Auswahl der Art bestehen, wie sie, als seinem Willen unterworfene
Wesen, durch ihr Thun und Lassen ihm gefllig werden knnen. Wenn sie es
als moralisches Wesen denken, so berzeugen sie sich leicht durch ihre
eigene Vernunft, da die Bedingung, sein Wohlgefallen zu erwerben, ihr
moralisch guter Lebenswandel, vornehmlich die reine Gesinnung, als das
subjective Princip desselben, sein msse. Aber das hchste Wesen kann
doch auch vielleicht noch berdem auf eine Art gedient sein wollen, die
uns durch bloe Vernunft nicht bekannt werden kann, nmlich durch
Handlungen, denen fr sich selbst wir zwar nichts Moralisches ansehen,
die aber doch entweder als von ihm geboten, oder auch nur, um unsere
Unterwrfigkeit gegen ihn berhaupt{[140]} zu bezeugen, willkhrlich von
uns unternommen werden; in welchen beiden Verfahrungsarten, wenn sie ein
Ganzes systematisch geordneter Beschftigungen ausmachen, sie also
berhaupt einen _Dienst_ Gottes setzen. -- Wenn nun beide verbunden sein
sollen, so wird entweder jede als unmittelbar, oder eine von beiden nur
als Mittel zu der andern, als dem eigentlichen Dienste Gottes, fr die
Art angenommen werden mssen, Gott wohl zu gefallen. Da der moralische
Dienst Gottes (_officium liberum_) ihm unmittelbar gefalle, leuchtet von
selbst ein. Er kann aber nicht fr die oberste Bedingung, alles
Wohlgefallens am Menschen anerkannt werden, (welches auch schon im
Begriff der Moralitt liegt), wenn der Lohndienst (_officium
mercenarium_) auch als _fr sich allein_ Gott wohlgefllig betrachtet
werden knnte; denn alsdann wrde Niemand wissen knnen,{[141]} welcher
Dienst in einem vorkommenden Falle vorzglicher wre, um das Urtheil      [192]
ber seine Pflicht darnach einzurichten, oder wie sie sich einander         (A 256-58).
ergnzten. Also werden Handlungen, die an sich keinen moralischen Werth     (B 272-74).
haben, nur sofern sie als Mittel zur Befrderung dessen, was an             (R 214-15).
Handlungen unmittelbar gut ist, (zur Moralitt) dienen, d. i. _um des       (Ha 361-62;
moralischen Dienstes Gottes willen_, als ihm wohlgefllig angenommen         b 277).
werden mssen.                                                              (K 213).

Der Mensch nun, welcher Handlungen, die fr sich selbst nichts Gott
Wohlgeflliges (Moralisches) enthalten, doch als Mittel braucht, das
gttliche unmittelbare Wohlgefallen an ihm und hiemit die Erfllung
seiner Wnsche zu erwerben, steht in dem Wahn [[des Besitzes]]{[142]}
einer Kunst durch ganz natrliche Mittel eine bernatrliche Wirkung
zuwege zu bringen; dergleichen Versuche man das _Zaubern_ zu nennen
pflegt, welches Wort wir aber, (da es den Nebenbegriff einer
Gemeinschaft mit dem bsen Princip bei sich fhrt, dagegen jene Versuche
doch auch als brigens in guter moralischer Absicht aus Miverstand
unternommen gedacht werden knnen), gegen das sonst bekannte Wort des
_Fetischmachens_ austauschen wollen. Eine bernatrliche Wirkung aber
eines Menschen wrde diejenige sein, die nur dadurch in seinen Gedanken
mglich ist, da er vermeintlich auf Gott wirkt, und sich desselben als
Mittels bedient, um eine Wirkung in der Welt hervorzubringen, dazu seine
Krfte, ja nicht einmal seine Einsicht, ob sie auch Gott wohlgefllig
sein mchte, fr sich nicht zulangen; welches schon in seinem Begriffe
eine Ungereimtheit enthlt.

Wenn der Mensch aber, auerdem, da er durch das, was ihn unmittelbar
zum Gegenstande des gttlichen Wohlgefallens macht, (durch die thtige
Gesinnung eines guten Lebenswandels), sich noch berdem vermittelst
gewisser Frmlichkeiten der Ergnzung seines Unvermgens durch einen
bernatrlichen Beistand _wrdig_ zu machen sucht, und in dieser Absicht
durch Observanzen, die zwar keinen unmittelbaren Werth haben, aber doch
zur Befrderung jener moralischen Gesinnung, als Mittel dienen, sich fr  [193]
die Erreichung des Objects seiner guten moralischen Wnsche blo            (A 258-59).
_empfnglich_ zu machen meint, so rechnet er zwar, zur Ergnzung seines     (B 274-75).
natrlichen Unvermgens, auf etwas _Uebernatrliches_, aber doch nicht      (R 215-16).
als auf etwas vom _Menschen_ (durch Einflu auf den gttlichen Willen)      (Ha 362-63;
_Gewirktes_, sondern Empfangenes, was er hoffen, aber nicht                  b 277-78).
hervorbringen kann. -- Wenn ihm aber Handlungen, die an sich, so viel       (K 213-14).
wir einsehen, nichts moralisches Gott Wohlgeflliges enthalten,
gleichwohl seiner Meinung nach zu einem Mittel, ja zur Bedingung dienen
sollen, die Erhaltung seiner Wnsche unmittelbar von Gott zu erwarten:
so mu er in dem Wahne stehen, da, ob er gleich fr dieses
Uebernatrliche weder ein physisches Vermgen, noch eine moralische
Empfnglichkeit hat, er es doch durch _natrliche_, an sich aber mit der
Moralitt gar nicht verwandte Handlungen (welche auszuben es keiner
Gott wohlgeflligen Gesinnung bedarf, die der rgste Mensch also eben
sowohl, als der beste, ausben kann), durch Formeln der Anrufung, durch
Bekenntnisse eines Lohnglaubens, durch kirchliche Observanzen u. dgl.
bewirken, und so den Beistand der Gottheit gleichsam _herbeizaubern_
knne; denn es ist zwischen blo physischen Mitteln und einer moralisch
wirkenden Ursache gar keine Verknpfung nach irgend einem Gesetze,
welches sich die Vernunft denken kann, nach welchem die letztere durch
die erstere zu gewissen Wirkungen als bestimmbar vorgestellt werden
knnte.

Wer also die Beobachtung statutarischer einer Offenbarung bedrfenden
Gesetze als zur Religion nothwendig, und zwar nicht blo als Mittel fr
die moralische Gesinnung, sondern als die objective Bedingung, Gott
dadurch unmittelbar wohlgefllig zu werden, voranschickt, und diesem
Geschichtsglauben die Bestrebung zum guten Lebenswandel nachsetzt,
(anstatt da die erstere als etwas, was nur _bedingterweise_ Gott
wohlgefllig sein kann, sich nach dem letzteren, was ihm allein
_schlechthin_ wohlgefllt, richten mu), der verwandelt den Dienst
Gottes in ein bloes _Fetischmachen_, und bt einen Afterdienst aus, der
alle Bearbeitung zur wahren Religion rckgngig macht. So viel liegt,     [194]
wenn man zwei gute Sachen verbinden will, an der Ordnung, in der man sie    (A 259-61).
verbindet! -- In dieser Unterscheidung aber besteht die wahre               (B 275-77).
_Aufklrung_; der Dienst Gottes wird dadurch allererst ein freier,          (R 216-17).
mithin moralischer Dienst. Wenn man aber davon abgeht, so wird, statt       (Ha 363-64;
der Freiheit der Kinder Gottes, dem Menschen vielmehr das Joch eines         b 278-79).
Gesetzes (des statutarischen) auferlegt, welches dadurch, da es als        (K 214-16).
unbedingte Nthigung etwas zu glauben, was nur historisch erkannt
werden, und darum nicht fr Jedermann berzeugend sein kann, ein fr
gewissenhafte Menschen noch weit schwereres Joch ist,[143] als der ganze
Kram frommer auferlegter Observanzen immer sein mag, bei denen es genug
ist, da man sie begeht, um mit einem eingerichteten kirchlichen
gemeinen Wesen zusammen zu passen, ohne da Jemand innerlich oder
uerlich das Bekenntni seines Glaubens ablegen darf, da er es fr
eine _von Gott gestiftete_ Anordnung halte: denn durch dieses wird
eigentlich das Gewissen belstigt.

                   *       *       *       *       *

Das _Pfaffenthum_ ist also die Verfassung einer Kirche, sofern in ihr
ein _Fetischdienst_ regiert, welches allemal da anzutreffen ist, wo
nicht Principien der Sittlichkeit, sondern statutarische Gebote,
Glaubensregeln und Observanzen die Grundlage und das Wesentliche          [195]
desselben ausmachen. Nun giebt es zwar manche Kirchenformen, in denen       (A 261-62).
das Fetischmachen so mannichfaltig und so mechanisch ist, da es beinahe    (B 277-78).
alle Moralitt mithin auch Religion zu verdrngen, und ihre Stelle          (R 217-18).
vertreten zu sollen, scheint, und so ans Heidenthum sehr nahe angrenzt;     (Ha 364-65;
allein auf das mehr oder weniger kmmt es hier nicht eben an, wo der         b 279-80).
Werth oder Unwerth auf der Beschaffenheit des zu oberst verbindenden        (K 216-17).
Princips beruht. Wenn dieses die gehorsame Unterwerfung unter eine
Satzung, als Frohndienst, nicht aber die freie Huldigung auferlegt, die
dem moralischen Gesetze _zu oberst_ geleistet werden soll; so mgen der
auferlegten Observanzen noch so wenig sein; genug, wenn sie fr
unbedingt nothwendig erklrt werden, so ist das immer ein
Fetischglauben, durch den die Menge regiert, und durch den Gehorsam
unter eine Kirche (nicht der Religion) ihrer moralischen Freiheit
beraubt wird. Die Verfassung derselben (Hierarchie) mag monarchisch,
oder aristokratisch, oder demokratisch sein: das betrifft nur die
Organisation; die Constitution derselben ist und bleibt doch unter allen
diesen Formen immer despotisch. Wo Statute des Glaubens zum
Constitutionalgesetz gezhlt werden, da herrscht ein _Clerus_, der der
Vernunft, und selbst zuletzt der Schriftgelehrsamkeit gar wohl entbehren
zu knnen glaubt, weil er als einzig autorisirter Bewahrer und Ausleger
des Willens des unsichtbaren Gesetzgebers die Glaubensvorschrift
ausschlielich zu verwalten, die Autoritt hat, und also mit dieser
Gewalt versehen, nicht berzeugen, sondern _nur befehlen_ darf. -- Weil
nun, auer diesem Clerus alles Uebrige _Laie_ ist, (das Oberhaupt des
politischen gemeinen Wesens nicht ausgenommen): so beherrscht die Kirche
zuletzt den Staat, nicht eben durch Gewalt, sondern durch Einflu auf
die Gemther, berdem auch durch Vorspiegelung des Nutzens, den dieser
vorgeblich aus einem unbedingten Gehorsam soll ziehen knnen, zu dem
eine geistige Disciplin selbst das _Denken_ des Volks gewhnt hat; wobei
aber unvermerkt die Gewhnung an Heuchelei die Redlichkeit und Treue der
Unterthanen untergrbt, sie zum Scheindienst auch in brgerlichen
Pflichten abwitzigt, und wie alle fehlerhaft genommene Principien,        [196]
gerade das Gegentheil von dem hervorbringt, was beabsichtigt war.           (A 262-64).
                                                                            (B 278-80).
                   *       *       *       *       *                        (R 218-19).
                                                                            (Ha 365-66;
Das Alles ist aber die unvermeidliche Folge von der beim ersten Anblick      b 280-81).
unbedenklich scheinenden Versetzung der Principien des allein               (K 217).
seligmachenden Religionsglaubens, indem es darauf ankam, welchem von
beiden man die erste Stelle als oberste Bedingung (der das andre
untergeordnet ist), einrumen sollte. Es ist billig, es ist vernnftig,
anzunehmen, da nicht blo Weise nach dem Fleisch Gelehrte oder
Vernnftler zu dieser Aufklrung in Ansehung ihres wahren Heils berufen
sein werden; -- denn dieses Glaubens soll das ganze menschliche
Geschlecht fhig sein -- sondern was thricht ist vor der Welt; selbst
der Unwissende oder an Begriffen Eingeschrnkteste mu auf eine solche
Belehrung und innere Ueberzeugung Anspruch machen knnen. Nun scheint
zwar ein Geschichtsglaube, vornehmlich, wenn die Begriffe, deren er
bedarf, um die Nachrichten zu fassen, ganz anthropologisch und der
Sinnlichkeit sehr anpassend sind, gerade von dieser Art zu sein. Denn
was ist leichter, als eine solche sinnlich gemachte und einfltige
Erzhlung aufzufassen und einander mitzutheilen, oder von Geheimnissen
die Worte nachzusprechen, mit denen es gar nicht nthig ist, einen Sinn
zu verbinden; wie leicht findet dergleichen, vornehmlich bei einem
groen verheienen Interesse, allgemeinen Eingang, und wie tief wurzelt
ein Glaube an die Wahrheit einer solchen Erzhlung, die sich berdem auf
eine von langer Zeit her fr authentisch anerkannte Urkunde grndet, und
so ist ein solcher Glaube freilich auch den gemeinsten menschlichen
Fhigkeiten angemessen. Allein, ob zwar die Kundmachung einer solchen
Begebenheit sowohl, als auch der Glaube an darauf gegrndete
Verhaltungsregeln nicht gerade oder vorzglich fr Gelehrte oder
Weltweise gegeben sein darf: so sind diese doch auch davon nicht
ausgeschlossen, und da finden sich nun so viel Bedenklichkeiten, theils
in Ansehung ihrer Wahrheit, theils in Ansehung des Sinnes, darin ihr
Vortrag genommen werden soll, da einen solchen Glauben, der so vielen    [197]
(selbst aufrichtig gemeinten) Streitigkeiten unterworfen ist, fr die       (A 264-65).
oberste Bedingung eines allgemeinen und allein seligmachenden Glaubens      (B 280-81).
anzunehmen, das Widersinnischste ist, was man denken kann. -- Nun giebt     (R 219-20).
es aber ein praktisches Erkenntni, das, ob es gleich lediglich auf         (Ha 366-67;
Vernunft beruht, und keiner Geschichtslehre bedarf, doch jedem, auch dem     b 281).
einfltigsten Menschen, so nahe liegt, als ob es ihm buchstblich ins       (K 218).
Herz geschrieben wre: ein Gesetz, was man nur nennen darf, um sich ber
sein Ansehen mit jedem sofort einzuverstehen, und welches in Jedermanns
Bewutsein _unbedingte_ Verbindlichkeit bei sich fhrt, nmlich das der
Moralitt; und was noch mehr ist, diese Erkenntni fhrt, entweder schon
fr sich allein auf den Glauben an Gott, oder bestimmt wenigstens allein
seinen Begriff als den eines moralischen Gesetzgebers, mithin leitet es
zu einem reinen Religionsglauben, der jedem Menschen nicht allein
begreiflich, sondern auch im hchsten Grade ehrwrdig ist; ja er fhrt
dahin so natrlich, da, wenn man den Versuch machen will, man finden
wird, da er jedem Menschen, ohne ihm etwas davon gelehrt zu haben, ganz
und gar abgefragt werden kann. Es ist also nicht allein klglich
gehandelt, von diesem anzufangen, und den Geschichtsglauben, der damit
harmonirt, auf ihn folgen zu lassen, sondern es ist auch Pflicht, ihn
zur obersten Bedingung zu machen, unter der wir allein hoffen knnen,
des Heils theilhaftig zu werden, was uns ein Geschichtsglaube immer
verheien mag, und zwar dergestalt, da wir diesen nur nach der
Auslegung, welche der reine Religionsglaube ihm giebt, fr allgemein
verbindlich knnen, oder drfen, gelten lassen, (weil dieser allgemein
gltige Lehre enthlt), indessen, da der Moralischglubige doch auch
fr den Geschichtsglauben offen ist, sofern er ihn zur Belebung seiner
reinen Religionsgesinnung zutrglich findet, welcher Glaube auf diese
Art allein einen reinen moralischen Werth hat, weil er frei und durch
keine Bedrohung (wobei er nie aufrichtig sein kann), abgedrungen ist.

Sofern nun aber auch der Dienst Gottes in einer Kirche auf die reine
moralische Verehrung desselben, nach den der Menschheit berhaupt         [198]
vorgeschriebenen Gesetzen, vorzglich gerichtet ist, so kann man doch       (A 265-67).
noch fragen: ob in dieser immer nur _Gottseligkeits-_ oder auch reine       (B 281-83).
_Tugendlehre_, jede besonders, den Inhalt des Religionsvortrags             (R 220-21).
ausmachen solle. Die erste Benennung, nmlich _Gottseligkeitslehre_,        (Ha 367-68;
drckt vielleicht die Bedeutung des Worts _religio_ (wie es jetziger         b 282).
Zeit verstanden wird), im objectiven Sinn am besten aus.                    (K 218-19).

_Gottseligkeit_ enthlt zwei Bestimmungen der moralischen Gesinnung im
Verhltnisse auf Gott; _Furcht_ Gottes ist diese Gesinnung in Befolgung
seiner Gebote aus _schuldiger_ (Unterthans-) Pflicht, d. i. aus Achtung
frs Gesetz; _Liebe_ Gottes aber aus eigener _freier Wahl_, und aus
Wohlgefallen am Gesetze (aus Kindespflicht). Beide enthalten also, noch
ber die Moralitt, den Begriff von einem mit Eigenschaften, die das
durch diese beabsichtigte, aber ber unser Vermgen hinausgehende
hchste Gut zu vollenden erforderlich sind, versehenen bersinnlichen
Wesen, von dessen Natur der Begriff, wenn wir ber das moralische
Verhltni der Idee desselben zu uns hinausgehen, immer in Gefahr steht,
von uns anthropomorphistisch und dadurch oft unseren sittlichen
Grundstzen gerade zum Nachtheil gedacht zu werden, von dem also die
Idee in der speculativen Vernunft fr sich selbst nicht bestehen kann,
sondern sogar ihren Ursprung, noch mehr aber ihre Kraft gnzlich auf der
Beziehung zu unserer auf sich selbst beruhenden Pflichtbestimmung
grndet. Was ist nun natrlicher in der ersten Jugendunterweisung
und selbst in dem Kanzelvortrage: die Tugendlehre vor der
Gottseligkeitslehre, oder diese vor jener (wohl gar ohne derselben zu
erwhnen) vorzutragen? Beide stehen offenbar in nothwendiger Verbindung
mit einander. Dies ist aber nicht anders mglich, als, da sie nicht
_einerlei_ sind, eine mte als Zweck, die andere blo als Mittel
gedacht und vorgetragen werden. Die Tugendlehre aber besteht durch sich
selbst, (selbst ohne den Begriff von Gott), die Gottseligkeitslehre
enthlt den Begriff von einem Gegenstande, den wir uns in Beziehung auf
unsere Moralitt, als ergnzende Ursache unseres Unvermgens in Ansehung
des moralischen Endzwecks vorstellen. Die Gottseligkeitslehre kann also   [199]
nicht fr sich den Endzweck der sittlichen Bestrebung ausmachen, sondern    (A 267-68).
nur zum Mittel dienen, das, was an sich einen besseren Menschen             (B 283-84).
ausmacht, die Tugendgesinnung zu strken; dadurch, da sie ihr, (als        (R 221-22).
einer Bestrebung zum Guten, selbst zur Heiligkeit) die Erwartung des        (Ha 368-69;
Endzwecks, dazu jene unvermgend ist, verheit und sichert. Der              b 282-83).
Tugendbegriff ist dagegen aus der Seele des Menschen genommen. Er hat       (K 219-20).
ihn schon ganz, ob zwar unentwickelt, in sich, und darf nicht, wie der
Religionsbegriff, durch Schlsse herausvernnftelt werden. In seiner
Reinigkeit, in der Erweckung des Bewutseins eines sonst von uns nie
gemuthmaten Vermgens, ber die grten Hindernisse in uns Meister
werden zu knnen, in der Wrde der Menschheit, die der Mensch an seiner
eignen Person und ihrer Bestimmung verehren mu, nach der er strebt, um
sie zu erreichen, liegt etwas so Seelenerhebendes, und zur Gottheit
selbst, die nur durch ihre Heiligkeit und als Gesetzgeber fr die Tugend
anbetungswrdig ist, Hinleitendes, da der Mensch selbst, wenn er noch
weit davon entfernt ist, diesem Begriffe die Kraft des Einflusses auf
seine Maximen zu geben, dennoch nicht ungern damit unterhalten wird,
weil er sich selbst durch diese Idee schon in gewissem Grade veredelt
fhlt, indessen da der Begriff von einem, diese Pflicht zum Gebote fr
uns machenden Weltherrscher, noch in groer Ferne von ihm liegt, und
wenn er davon anfinge, seinen Muth (der das Wesen der Tugend mit
ausmacht), niederschlagen, die Gottseligkeit aber in schmeichelnde,
knechtische Unterwerfung unter eine despotisch gebietende Macht zu
verwandeln, in Gefahr bringen wrde. Dieser Muth auf eigenen Fen zu
stehen wird nun selbst durch die darauf folgende Vershnungslehre
gestrkt, indem sie, was nicht zu ndern ist, als abgethan vorstellt,
und nun den Pfad zu einem neuen Lebenswandel fr uns erffnet, anstatt
da, wenn diese Lehre den Anfang macht, die leere Bestrebung, das
Geschehene ungeschehen zu machen (die Expiation), die Furcht wegen der
Zueignung derselben, die Vorstellung unseres gnzlichen Unvermgens zum
Guten und die Aengstlichkeit wegen des Rckfalls ins Bse dem Menschen
den Muth benehmen,[144] und ihn in einen chzenden moralisch-passiven     [200]
Zustand, der nichts Groes und Gutes unternimmt, sondern Alles vom        [201]
Wnschen erwartet, versetzen mu. -- Es kommt in dem, was die moralische    (A 269-71).
Gesinnung betrifft, Alles auf den obersten Begriff an, dem man seine        (B 286-87).
Pflichten unterordnet. Wenn die Verehrung Gottes das Erste ist, der man     (R 223-24).
also die Tugend unterordnet, so ist dieser Gegenstand ein _Idol_, d. i.     (Ha 370-71;
er wird als ein Wesen gedacht, dem wir nicht durch sittliches                b 284-85).
Wohlverhalten in der Welt, sondern durch Anbetung und Einschmeichelung      (K 222-23).
zu gefallen hoffen drften; die Religion aber ist alsdann Idololatrie.
Gottseligkeit ist also nicht ein Surrogat der Tugend, um sie zu
entbehren, sondern die Vollendung derselben, um mit der Hoffnung der
endlichen Gelingung aller unserer guten Zwecke bekrnt werden zu knnen.


           4. Vom Leitfaden des Gewissens in Glaubenssachen.

Es ist hier nicht die Frage: wie das Gewissen geleitet werden solle?
(denn das will keinen Leiter; es ist genug eines zu haben), sondern wie
dieses selbst zum Leitfaden in den bedenklichsten moralischen
Entschlieungen dienen knne. --

Das _Gewissen ist ein Bewutsein, das fr sich selbst Pflicht ist_. Wie
ist es aber mglich, sich ein solches zu denken; da das Bewutsein aller
unserer Vorstellungen nur in logischer Absicht, mithin blo bedingter
Weise, wenn wir unsere Vorstellung klar machen wollen, nothwendig zu
sein scheint, mithin nicht unbedingt Pflicht sein kann?

Es ist ein moralischer Grundsatz, der keines Beweises bedarf: man soll
_nichts auf die Gefahr wagen, da es unrecht sei_ (_quod dubitas, ne
feceris! _Plin.__) Das _Bewutsein_ also, da eine Handlung, _die ich
unternehmen will_, recht sei, ist unbedingte Pflicht. Ob eine Handlung    [202]
berhaupt recht oder unrecht sei, darber urtheilt der Verstand, nicht      (A 271-72).
das Gewissen. Es ist auch nicht schlechthin nothwendig, von allen           (B 288-89).
mglichen Handlungen zu wissen, ob sie recht oder unrecht sind. Aber von    (R 224-25).
der, die ich unternehmen will, mu ich nicht allein urtheilen, und          (Ha 371-72;
meinen, sondern auch _gewi_ sein, da sie nicht unrecht sei, und diese      b 285-86).
Forderung ist ein Postulat des Gewissens, welchem der _Probabilismus_,      (K 223-24).
d. i. der Grundsatz entgegengesetzt ist: da die bloe Meinung, eine
Handlung knne wohl recht sein, schon hinreichend sei, sie zu
unternehmen. -- Man knnte das Gewissen auch so definiren: es ist _die
sich selbst richtende moralische Urtheilskraft_; nur wrde diese
Definition noch einer vorhergehenden Erklrung der darin enthaltenen
Begriffe gar sehr bedrfen. Das Gewissen richtet nicht die Handlungen
als Casus, die unter dem Gesetz stehen; denn das thut die Vernunft,
sofern sie subjectiv-praktisch ist, (daher die _casus conscientiae_ und
die Casuistik, als eine Art von Dialektik des Gewissens): sondern hier
richtet die Vernunft sich selbst, ob sie auch wirklich jene Beurtheilung
der Handlungen mit aller Behutsamkeit (ob sie recht oder unrecht sind),
bernommen habe, und stellt den Menschen, _wider_ oder _fr sich_
selbst, zum Zeugen auf, da dieses geschehen, oder nicht geschehen sei.

Man nehme z. B. einen Ketzerrichter an, der an der Alleinigkeit seines
statutarischen Glaubens, bis allenfalls zum Mrtyrerthume, fest hngt,
und der einen des Unglaubens verklagten sogenannten Ketzer (sonst guten
Brger) zu richten hat, und nun frage ich: ob, wenn er ihn zum Tode
verurtheilt, man sagen knne, er habe seinem (ob zwar irrenden)
Gewissen gem gerichtet, oder ob man ihm vielmehr schlechthin
_Gewissenlosigkeit_ schuld geben knne, er mag geirrt oder mit
Bewutsein unrecht gethan haben; weil man es ihm auf den Kopf zusagen
kann, da er in einem solchen Falle nie ganz gewi sein knnte, er thue
hierunter nicht vielleicht unrecht. Er war zwar vermuthlich des festen
Glaubens, da ein bernatrlich-geoffenbarter gttlicher Wille
(vielleicht nach dem Spruch: _compellite intrare_) es ihm erlaubt, wo
nicht gar zur Pflicht macht, den vermeinten Unglauben zusammt den         [203]
Unglubigen auszurotten. Aber war er denn wirklich von einer solchen        (A 272-74).
geoffenbarten Lehre, und auch diesem Sinne derselben so sehr berzeugt,     (B 289-91).
als erfordert wird, um es darauf zu wagen, einen Menschen umzubringen?      (R 225-26).
da einem Menschen seines Religionsglaubens wegen, das Leben zu nehmen,     (Ha 372-73;
unrecht sei, ist gewi: wenn nicht etwa (um das Aeuerste einzurumen),      b 286-87).
ein gttlicher, auerordentlich ihm bekannt gewordener Wille es anders      (K 224-25).
verordnet hat. Da aber Gott diesen frchterlichen Willen jemals
geuert habe, beruht auf Geschichtsdocumenten, und ist nie apodiktisch
gewi. Die Offenbarung ist ihm doch nur durch Menschen zugekommen, und
von diesen ausgelegt, und schiene sie ihm auch von Gott selbst gekommen
zu sein, (wie der an Abraham ergangene Befehl, seinen eigenen Sohn wie
ein Schaf zu schlachten), so ist es wenigstens doch mglich, da hier
ein Irrthum vorwalte. Alsdann aber wrde er es auf die Gefahr wagen,
etwas zu thun, was hchst unrecht sein wrde, und hierin eben handelt er
gewissenlos. -- So ist es nun mit allem Geschichts- und
Erscheinungsglauben bewandt: da nmlich die _Mglichkeit_ immer brig
bleibt, es sei darin ein Irrthum anzutreffen, folglich ist es
gewissenlos, ihm bei der Mglichkeit, da vielleicht dasjenige, was er
fordert, erlaubt, oder unrecht sei, d. i. auf die Gefahr der Verletzung
einer an sich gewissen Menschenpflicht, Folge zu leisten.

Noch mehr: eine Handlung, die ein solches positives (dafr gehaltenes)
Offenbarungsgesetz gebietet, sei auch an sich erlaubt, so fragt sich, ob
geistliche Obere oder Lehrer es, nach ihrer vermeinten Ueberzeugung dem
Volke _als Glaubensartikel_ (bei Verlust ihres Standes) zu bekennen
auferlegen drfen? Da die Ueberzeugung keine andere als historische
Beweisgrnde fr sich hat, in dem Urtheile dieses Volks aber, (wenn es
sich selbst nur im mindesten prft), immer die absolute Mglichkeit
eines vielleicht damit, oder bei ihrer classischen Auslegung
vorgegangenen Irrthums brig bleibt, so wrde der Geistliche das Volk
nthig, etwas, wenigstens innerlich, fr so wahr, als es einen Gott
glaubt, d. i. gleichsam im Angesichte Gottes, zu bekennen, was es, als    [204]
ein solches, doch nicht gewi wei, z. B. die Einsetzung eines gewissen     (A 274-75).
Tages zur periodischen ffentlichen Befrderung der Gottseligkeit, als      (B 291-92).
ein von Gott unmittelbar verordnetes Religionsstck, anzuerkennen, oder     (R 226-28).
ein Geheimni, als von ihm festiglich geglaubt zu bekennen, was es nicht    (Ha 373-74;
einmal versteht. Sein geistlicher Oberer wrde hiebei selbst wider           b 287).
Gewissen verfahren, etwas, wovon er selbst nie vllig berzeugt sein        (K 225-26).
kann, Andern zum Glauben aufzudringen, und sollte daher billig wohl
bedenken, was er thut, weil er allen Mibrauch aus einem solchen
Frohnglauben verantworten mu. -- Es kann also vielleicht Wahrheit im
Geglaubten, aber doch zugleich Unwahrhaftigkeit im Glauben (oder dessen
selbst blo innerem Bekenntnisse) sein, und dieses ist an sich
verdammlich.

Ob zwar, wie oben angemerkt worden, Menschen, die nur den mindesten
Anfang in der Freiheit zu denken gemacht haben,[145] da sie vorher unter
einem Sclavenjoche des Glaubens waren, (z. B. die Protestanten) sich
sofort gleichsam fr veredelt halten, je weniger sie (Positives und zur   [205]
Priestervorschrift Gehriges) zu glauben nthig haben, so ist es doch       (A 275-77).
bei denen, die noch keinen Versuch dieser Art haben machen knnen, oder     (B 292-94).
wollen, gerade umgekehrt; denn dieser ihr Grundsatz ist: es ist rathsam,    (R 228-29).
lieber zu viel, als zu wenig zu glauben. Denn, was man mehr thut, als       (Ha 374;
man schuldig ist, schade wenigstens nicht, knne aber doch vielleicht        b 288).
wohl gar helfen. -- Auf diesen Wahn, der die Unredlichkeit in               (K 226-27).
Religionsbekenntnissen zum Grundsatze macht, (wozu man sich desto
leichter entschliet, weil die Religion jeden Fehler, folglich auch den
der Unredlichkeit wieder gut macht), grndet sich die sogenannte
Sicherheitsmaxime in Glaubenssachen (_argumentum a tuto_): Ist das wahr,
was ich von Gott bekenne, so habe ichs getroffen; ist es nicht wahr,
brigens auch nichts an sich Unerlaubtes; so habe ich blo berflssig
geglaubt, was [[zwar]]{[146]} nicht nthig war, mir aber nur etwa eine
Beschwerde, die doch kein Verbrechen ist, aufgeladen. Die Gefahr aus der
Unredlichkeit seines Vorgebens, _die Verletzung des Gewissens_, etwas
selbst vor Gott fr gewi auszugeben, wovon er sich doch bewut ist, da
es nicht von der Beschaffenheit sei, es mit unbedingtem Zutrauen zu
betheuern, dieses alles _hlt der Heuchler fr nichts_. -- Die chte mit
der Religion allein vereinbarte Sicherheitsmaxime ist gerade die
umgekehrte. Was, als Mittel, oder als Bedingung der Seligkeit, mir nicht
durch meine eigene Vernunft, sondern nur durch Offenbarung bekannt, und
vermittelst eines Geschichtsglaubens allein in meine Bekenntnisse
aufgenommen werden kann, brigens aber den reinen moralischen
Grundstzen nicht widerspricht, kann ich zwar nicht fr gewi glauben
und betheuern, aber auch eben so wenig als gewi falsch abweisen.
Gleichwohl, ohne etwas hierber zu bestimmen, rechne ich darauf, da,
was darin Heilbringendes enthalten sein mag, mir, sofern ich mich
[[nicht etwa]]{[147]} durch den Mangel der moralischen Gesinnung in
einem guten Lebenswandel dessen nicht unwrdig mache, zu gut kommen
werde. In dieser Maxime ist wahrhafte moralische Sicherheit, nmlich vor  [206]
dem Gewissen, (und mehr kann von einem Menschen nicht verlangt werden),     (A 277-78).
dagegen ist die hchste Gefahr und Unsicherheit bei dem vermeinten          (B 294-95).
Klugheitsmittel, die nachtheiligen Folgen, die mir aus dem Nichtbekennen    (R 229-30).
entspringen drften, listiger Weise zu umgehen, und dadurch, da man es     (Ha 375;
mit beiden Parteien hlt, es mit beiden zu verderben. --                     b 288-89).
                                                                            (K 227-28).
Wenn sich der Verfasser eines Symbols, wenn sich der Lehrer einer
Kirche, ja jeder Mensch, sofern er innerlich sich selbst die
Ueberzeugung von Stzen als gttlichen Offenbarungen gestehen soll,
fragte: getrauest du dich wohl in Gegenwart des Herzenskndigers mit
Verzichtthuung auf Alles, was dir werth und heilig ist, dieser Stze
Wahrheit zu betheuren? so mte ich von der menschlichen (des Guten doch
wenigstens nicht ganz unfhigen) Natur einen sehr nachtheiligen Begriff
haben, um nicht vorauszusehen, da auch der khnste Glaubenslehrer
hiebei zittern mte.[148] Wenn das aber so ist, wie reimt es sich mit
der Gewissenhaftigkeit zusammen, gleichwohl auf eine solche
Glaubenserklrung, die keine Einschrnkung zult, zu dringen, und die
Vermessenheit solcher Betheurungen sogar selbst fr Pflicht und
gottesdienstlich auszugeben, dadurch aber die Freiheit der Menschen, die
zu Allem was moralisch ist, (dergleichen die Annahme einer Religion),
durchaus erfordert wird, gnzlich zu Boden zu schlagen, und nicht einmal
dem guten Willen Platz einzurumen, der da sagt: Ich glaube, lieber
Herr, hilf meinem Unglauben![149]


                         Allgemeine Anmerkung.                            [207]
                                                                            (A 278-79).
Was Gutes der Mensch nach Freiheitsgesetzen fr sich selbst thun kann,      (B 295-97).
in Vergleichung mit dem Vermgen, welches ihm nur durch bernatrliche      (R 230-31).
Beihilfe mglich ist, kann man _Natur_, zum Unterschied von der _Gnade_,    (Ha 376;
nennen. Nicht als ob wir durch den ersteren Ausdruck eine physische, von     b 289-90).
der Freiheit unterschiedene Beschaffenheit verstnden, sondern blo,        (K 228-29).
weil wir fr dieses Vermgen wenigstens die _Gesetze_ (der _Tugend_)
erkennen, und die Vernunft also davon, als einem _Analogon der Natur_,
einen fr sie sichtbaren und falichen Leitfaden hat; dagegen, ob, wenn
und was, oder wie viel die Gnade in uns wirken werde, uns gnzlich
verborgen bleibt, und die Vernunft hierber, so wie beim
Uebernatrlichen berhaupt, (dazu die Moralitt als _Heiligkeit_
gehrt), von aller Kenntni der Gesetze, wornach es geschehen mag,
verlassen ist.

Der Begriff eines bernatrlichen Beitritts zu unserem moralischen, ob
zwar mangelhaften, Vermgen und selbst zu unserer nicht vllig
gereinigten, wenigstens schwachen Gesinnung, aller unserer Pflicht ein    [208]
Genge zu thun, ist transscendent und eine bloe Idee, von deren            (A 279-80).
Realitt uns keine Erfahrung versichern kann. -- Aber selbst als Idee in    (B 297-98).
blo praktischer Absicht sie anzunehmen, ist sie sehr gewagt und mit der    (R 231-32).
Vernunft schwerlich vereinbar; weil, was uns als sittliches gutes           (Ha 377;
Verhalten, zugerechnet werden soll, nicht durch fremden Einflu, sondern     b 290-91).
den bestmglichen Gebrauch unserer eigenen Krfte geschehen mte.          (K 229-30).
Allein die Unmglichkeit davon (da beides neben einander stattfinde),
lt sich doch eben auch nicht beweisen, weil die Freiheit selbst,
obgleich sie nichts Uebernatrliches in ihrem Begriffe enthlt,
gleichwohl ihrer Mglichkeit nach uns eben so unbegreiflich bleibt, als
das Uebernatrliche, welches man zum Ersatz der selbstthtigen, aber
mangelhaften Bestimmung derselben annehmen mchte.

Da wir aber von der Freiheit doch wenigstens die _Gesetze_, nach welchen
sie bestimmt werden soll, (die moralischen) kennen, von einem
bernatrlichen Beistande aber, ob eine gewisse in uns wahrgenommene
moralische Strke wirklich daher rhre, oder auch, in welchen Fllen und
unter welchen Bedingungen sie zu erwarten sei, nicht das Mindeste
erkennen knnen, so werden wir auer der allgemeinen Voraussetzung, da,
was die Natur in uns nicht vermag, die Gnade bewirken werde, wenn wir
jene (d. i. unsere eigenen Krfte) nur nach Mglichkeit benutzt haben,
von dieser Idee weiter gar keinen Gebrauch machen knnen: weder wie wir
(noch ber die stetige{[150]} Bestrebung zum guten Lebenswandel) ihre
Mitwirkung auf uns ziehen, noch wie wir bestimmen knnten, in welchen
Fllen wir uns ihrer zu gewrtigen haben. -- Diese Idee ist gnzlich
berschwenglich, und es ist berdem heilsam, sich von ihr, als einem
Heiligthum, in ehrerbietiger Entfernung zu halten, damit wir nicht in
dem Wahne selbst Wunder zu thun oder Wunder in uns wahrzunehmen, uns fr
allen Vernunftgebrauch untauglich machen, oder auch zur Trgheit
einladen lassen, das, was wir in uns selbst suchen sollten, von oben
herab in passiver Mue zu erwarten.

Nun sind _Mittel_ alle Zwischenursachen, die der Mensch in _seiner        [209]
Gewalt hat_, um dadurch eine gewisse Absicht zu bewirken, und da giebts,    (A 280-81).
um des himmlischen Beistandes wrdig zu werden, nichts Anders, (und kann    (B 298-99).
auch kein Anderes geben), als ernstliche Bestrebung seine sittliche         (R 232-33).
Beschaffenheit nach aller Mglichkeit zu bessern, und sich dadurch der      (Ha 377-78;
Vollendung ihrer Angemessenheit zum gttlichen Wohlgefallen, die nicht       b 291-92).
in seiner Gewalt ist, empfnglich zu machen, weil jener gttliche           (K 230-31).
Beistand, den er erwartet, selbst eigentlich doch nur seine Sittlichkeit
zur Absicht hat. Da aber der unlautere Mensch ihn da nicht suchen
werde, sondern lieber in gewissen sinnlichen Veranstaltungen, (die er
freilich in seiner Gewalt hat, die aber auch fr sich keinen bessern
Menschen machen [[knnen]]{[151]} und nun doch bernatrlicher Weise
dieses bewirken sollen), war wohl schon _a priori_ zu erwarten, und so
findet es sich auch in der That. Der Begriff eines sogenannten
_Gnadenmittels_, ob er zwar, (nach dem, was eben gesagt worden), in sich
selbst widersprechend ist, dient hier doch zum Mittel einer
Selbsttuschung, welche eben so gemein, als der wahren Religion
nachtheilig ist.

Der wahre (moralische) Dienst Gottes, den Glubige, als zu seinem Reich
gehrige Unterthanen, nicht minder aber auch (unter Freiheitsgesetzen)
als Brger desselben zu leisten haben, ist zwar, so wie dieses selbst,
unsichtbar, d. i. ein Dienst der Herzen, [[(im Geist und in der
Wahrheit)]]{[152]} und kann nur in der Gesinnung, der Beobachtung aller
wahren Pflichten, als gttlicher Gebote, nicht in ausschlielich fr
Gott bestimmten Handlungen bestehen. Allein das Unsichtbare bedarf doch
beim Menschen durch etwas Sichtbares (Sinnliches) reprsentirt, ja, was
noch mehr ist, durch dieses zum Behuf des Praktischen begleitet, und ob
zwar es intellectuell ist, gleichsam (nach einer gewissen Analogie)
anschaulich gemacht zu werden, welches, ob zwar ein nicht wohl
entbehrliches, doch zugleich der Gefahr der Mideutung gar sehr
unterworfenes Mittel ist, uns unsere Pflicht im Dienste Gottes nur        [210]
vorstellig zu machen, durch einen uns berschleichenden _Wahn_              (A 281-82).
aber,{[153]} leichtlich fr den _Gottesdienst_ selbst gehalten, und auch    (B 299-300).
gemeiniglich so benannt wird.                                               (R 233-34).
                                                                            (Ha 378-79;
Dieser angebliche Dienst Gottes auf seinen Geist und seine wahre             b 292).
Bedeutung, nmlich eine dem Reich Gottes in uns und auer uns sich          (K 231-32).
weihende Gesinnung, zurckgefhrt, kann selbst durch die Vernunft in
vier Pflichtbeobachtungen eingetheilt werden, denen aber gewisse
Frmlichkeiten, die mit jenen nicht in nothwendiger Verbindung stehen,
correspondirend beigeordnet worden sind; weil sie jenen zum Schema zu
dienen, und so unsere Aufmerksamkeit auf den wahren Dienst Gottes zu
erwecken und zu unterhalten, von Alters her fr gute sinnliche Mittel
befunden sind. Sie grnden sich insgesammt auf die Absicht, das
Sittlichgute zu befrdern. 1) _Es in uns selbst_ fest zu grnden, und
die Gesinnung desselben wiederholentlich im Gemth zu erwecken (das
Privatgebet). 2) Die _uere Ausbreitung_ desselben, durch ffentliche
Zusammenkunft an dazu gesetzlich geweihten Tagen, um daselbst religise
Lehren und Wnsche (und hiemit dergleichen Gesinnungen) laut werden zu
lassen, und sie so durchgngig mitzutheilen, (das Kirchengehen). 3) Die
_Fortpflanzung_ desselben auf die Nachkommenschaft; durch Aufnahme der
neueintretenden Glieder in die Gemeinschaft des Glaubens, als Pflicht,
sie darin auch zu belehren, (in der christlichen Religion die _Taufe_).
4) Die _Erhaltung dieser Gemeinschaft_ durch eine wiederholte
ffentliche Frmlichkeit, welche die Vereinigung dieser Glieder zu einem
ethischen Krper, und zwar nach dem Princip der Gleichheit ihrer Rechte
unter sich und des Antheils an allen Frchten des Moralischguten
fortdaurend macht; (die Communion.)

Alles Beginnen in Religionssachen, wenn man es nicht blo moralisch
nimmt, und doch fr ein _an sich_ Gott wohlgefllig machendes, mithin
durch ihn alle unsere Wnsche befriedigendes Mittel ergreift, ist ein
_Fetischglaube_, welcher eine Ueberredung ist: da, was weder nach        [211]
Natur- noch nach moralischen Vernunftgesetzen irgend etwas wirken kann,     (A 282-83).
doch dadurch allein schon das Gewnschte wirken werde, wenn man nur         (B 300-301).
festiglich glaubt, es werde dergleichen wirken, und dann mit diesem         (R 234-35).
Glauben gewisse Frmlichkeiten verbindet. Selbst wo die Ueberzeugung:       (Ha 379-80;
da Alles hier auf das Sittlichgute, welches nur aus dem Thun                b 293).
entspringen kann, ankomme, schon durchgedrungen ist, sucht sich der         (K 232-33).
sinnliche Mensch doch noch einen Schleichweg, jene beschwerliche
Bedingung zu umgehen, nmlich, da, wann er nur _die Weise_ (die
Frmlichkeit) begeht: Gott das wohl fr die That selbst annehmen wrde;
welches denn freilich eine berschwengliche Gnade desselben genannt
werden mte, wenn es nicht vielmehr eine im faulen Vertrauen ertrumte
Gnade, oder wohl gar ein erheucheltes Vertrauen selbst wre. Und so hat
sich der Mensch in allen ffentlichen Glaubensarten gewisse Gebruche
als _Gnadenmittel_ ausgedacht, ob sie gleich sich nicht in allen, so wie
in der christlichen, auf praktische Vernunftbegriffe und ihnen geme
Gesinnungen beziehen; (als z. B. in der muhammedanischen von den fnf
groen Geboten, das Waschen, das Beten, das Fasten, die Wallfahrt nach
Mekka; wovon das Almosengeben allein ausgenommen zu werden verdienen
wrde, wenn es aus wahrer tugendhafter und zugleich religiser Gesinnung
fr Menschenpflicht geschhe, und so auch wohl wirklich fr ein
Gnadenmittel gehalten zu werden verdienen wrde: da es hingegen, weil es
nach diesem Glauben mit der Erpressung dessen, was man in der Person der
Armen Gott zum Opfer darbietet, von andern, zusammen bestehen kann,
nicht ausgenommen zu werden verdient.)

Es kann nmlich dreierlei Art von _Wahnglauben_, der uns mglichen
Ueberschreitung der Grenzen unserer Vernunft in Ansehung des
Uebernatrlichen (das nicht nach Vernunftgesetzen ein Gegenstand weder
des theoretischen noch praktischen Gebrauchs ist), geben. _Erstlich_ der
Glaube etwas durch Erfahrung zu erkennen, was wir doch selbst als nach
[[objectiven]]{[154]} Erfahrungsgesetzen geschehend unmglich annehmen    [212]
knnen; (_der Glaube an Wunder_). _Zweitens_ der Wahn das, wovon wir        (A 283-84).
selbst durch die Vernunft uns keinen Begriff machen knnen, doch unter      (B 301-3).
unsere Vernunftbegriffe, als zu unserm moralischen Besten nthig,           (R 235-36).
aufnehmen zu mssen; (der Glaube _an Geheimnisse_). _Drittens_ der Wahn     (Ha 380-81;
durch den Gebrauch bloer Naturmittel eine Wirkung, die fr uns              b 293-94).
Geheimni ist, nmlich den Einflu Gottes auf unsere Sittlichkeit,          (K 233-34).
hervorbringen zu knnen (der Glaube _an Gnadenmittel_). -- Von den zwei
ersten erknstelten Glaubensarten haben wir in den allgemeinen
Anmerkungen zu den beiden nchst vorhergehenden Abschnitten gehandelt.
Es ist uns also jetzt noch brig von den Gnadenmitteln zu handeln, (die
von Gnadenwirkungen,[155] d. i. bernatrlichen moralischen Einflssen,
noch unterschieden sind, bei denen wir uns blo leidend verhalten, deren
vermeinte Erfahrung aber ein schwrmerischer Wahn ist, der blo zum
Gefhl gehrt).

1. _Das Beten_, als ein _innerer frmlicher_ Gottesdienst und darum als
Gnadenmittel gedacht, ist ein aberglubischer Wahn (ein Fetischmachen);
denn es ist ein blo _erklrtes Wnschen_, gegen ein Wesen, das keiner
Erklrung der inneren Gesinnung des Wnschenden bedarf, wodurch also
nichts gethan, und also keine von den Pflichten, die uns als Gebote
Gottes obliegen, ausgebt, mithin Gott wirklich nicht gedient wird. Ein
herzlicher Wunsch, Gott in allem unserm Thun und Lassen wohlgefllig zu
sein, d. i. die alle unsere Handlungen begleitende Gesinnung, sie als ob
sie im Dienste Gottes geschehen, zu betreiben, ist der _Geist des
Gebets_, der ohne Unterla߫ in uns stattfinden kann und soll. Diesen
Wunsch aber (es sei auch nur innerlich), in Worte und Formeln
einzukleiden,[156] kann hchstens nur den Werth eines Mittels zu          [213]
wiederholter Belebung jener Gesinnung in uns selbst bei sich fhren,        (A 285-86).
unmittelbar aber keine Beziehung aufs gttliche Wohlgefallen haben, eben  [214]
darum auch nicht fr Jedermann Pflicht sein; weil ein Mittel nur dem        (A 285-88).
vorgeschrieben werden kann, der es zu gewissen Zwecken _bedarf_, aber     [215]
bei weitem nicht Jedermann dieses Mittel (in und eigentlich _mit sich       (A 286-89).
selbst_, vorgeblich aber desto verstndlicher _mit Gott_ zu reden)          (B 304-7).
nthig hat, vielmehr durch fortgesetzte Luterung und Erhebung der          (R 238-39).
moralischen Gesinnung dahin gearbeitet werden mu, da dieser Geist des     (Ha 383-84;
Gebets allein in uns belebt werde, und der Buchstabe desselben               b 296-97).
(wenigstens zu unserm eigenen Behuf) endlich wegfallen knne. Denn          (K 237-38).
dieser schwcht vielmehr, wie Alles, was indirect auf einen gewissen
Zweck gerichtet ist, die Wirkung der moralischen Idee (die, subjectiv
betrachtet, _Andacht heit_). So hat die Betrachtung der tiefen Weisheit
der gttlichen Schpfung an den kleinsten Dingen und ihrer Majestt im
Groen, so wie sie zwar schon von jeher von Menschen hat erkannt werden
knnen, in neueren Zeiten aber zum hchsten Bewundern erweitert worden
ist, eine solche Kraft, das Gemth nicht allein in diejenige dahin
sinkende, den Menschen gleichsam in seinen eigenen Augen vernichtende
Stimmung (die man _Anbetung_ nennt), zu versetzen, sondern es ist auch,
in Rcksicht auf seine eigene moralische Bestimmung, darin eine so
seelenerhebende Kraft, da dagegen Worte, wenn sie auch die des
kniglichen Beters _David_ (der von allen jenen Wundern wenig wute),
wren, wie leerer Schall verschwinden mssen, weil das Gefhl aus einer
solchen Anschauung [[der Hand Gottes]]{[157]} unaussprechlich ist. -- Da  [216]
berdem Menschen Alles, was eigentlich nur auf ihre eigene moralische       (A 289-91).
Besserung Beziehung hat, bei der Stimmung ihres Gemths zur Religion        (B 307-9).
gern in Hofdienst verwandeln, wo die Demthigungen und Lobpreisungen        (R 239-40).
gemeiniglich desto weniger moralisch empfunden werden, je mehr sie          (Ha 384-85;
wortreich sind: so ist vielmehr nthig, selbst bei der frhesten mit         b 297-98).
Kindern, die des Buchstabens noch bedrfen, angestellten Gebetsbung,       (K 238-39).
sorgfltig einzuschrfen, da die Rede (selbst innerlich ausgesprochen,
ja sogar die Versuche, das Gemth zur Fassung der Idee von Gott, die
sich einer Anschauung nhern soll, zu stimmen), hier nicht an sich etwas
gelten, sondern es nur um die Belebung der Gesinnung zu einem Gott
wohlgeflligen Lebenswandel zu thun sei, wozu jene Rede nur ein Mittel
fr die Einbildungskraft ist; weil sonst alle jene devoten
Ehrfurchtsbezeugungen Gefahr bringen, nichts als erheuchelte
Gottesverehrung statt eines praktischen Dienstes desselben, der nicht in
bloen Gefhlen besteht, zu bewirken.

2. _Das Kirchengehen_, als feierlicher _uerer Gottesdienst berhaupt_
in einer Kirche gedacht, ist, in Betracht, da es eine sinnliche
Darstellung der Gemeinschaft der Glubigen ist, nicht allein ein fr
jeden _Einzelnen_ zu seiner _Erbauung_[158] anzupreisendes Mittel,
sondern auch ihnen, als Brgern eines hier auf Erden vorzustellenden      [217]
gttlichen Staats, fr das _Ganze_ unmittelbar obliegende Pflicht;          (A 291-92).
vorausgesetzt, da diese Kirche nicht Frmlichkeiten enthalte, die auf      (B 309-10).
Idololatrie fhren, und so das Gewissen belstigen knnen, z. B. gewisse    (R 240-41).
Anbetungen Gottes in der Persnlichkeit seiner unendlichen Gte unter       (Ha 385-86;
dem Namen eines Menschen, da die sinnliche Darstellung desselben dem         b 298).
Vernunftverbote: _Du sollst dir kein Bildni machen_, u. s. w. zuwider    (K 239-40).
ist. Aber es an sich als _Gnadenmittel_ brauchen zu wollen, gleich als
ob dadurch Gott unmittelbar gedient, und mit der Celebrirung dieser
Feierlichkeit (einer bloen sinnlichen Vorstellung der _Allgemeinheit_
der Religion) Gott besondere _Gnaden_ verbunden habe, ist ein Wahn, der
zwar mit der Denkungsart eines guten _Brgers_ in einem _politischen
gemeinen Wesen_ und der uern Anstndigkeit gar wohl zusammen stimmt,
zur Qualitt desselben aber, als _Brger im Reiche Gottes_, nicht allein
nichts beitrgt, sondern diese vielmehr verflscht, und den schlechten
moralischen Gehalt seiner Gesinnung den Augen Anderer und selbst seinen
eigenen durch einen betrglichen Anstrich zu verdecken dient.

3. Die einmal geschehende feierliche _Einweihung_ zur
Kirchengemeinschaft, d. i. die erste Aufnahme _zum Gliede einer Kirche_
(in der christlichen durch die _Taufe_) ist eine vielbedeutende
Feierlichkeit, die entweder dem Einzuweihenden, wenn er seinen Glauben
selbst zu bekennen im Stande ist, oder den Zeugen, die seine Erziehung
in demselben zu besorgen sich anheischig machen, groe Verbindlichkeit
auferlegt, und auf etwas Heiliges (die Bildung eines Menschen zum Brger
in einem gttlichen Staate) abzweckt, an sich selbst aber keine heilige
oder Heiligkeit und Empfnglichkeit fr die gttliche Gnade in diesem
Subject wirkende Handlung Anderer, mithin kein _Gnadenmittel_; in so
bergroem Ansehen es auch in der ersten griechischen Kirche war, alle    [218]
Snden auf einmal abwaschen zu knnen, wodurch dieser Wahn auch seine       (A 292-93).
Verwandtschaft mit einem fast mehr als heidnischen Aberglauben              (B 310-11).
ffentlich an den Tag legte.                                                (R 241-42).
                                                                            (Ha 386-87;
4. Die mehrmals wiederholte Feierlichkeit einer _Erneuerung_,                b 299).
_Fortdauer_ und _Fortpflanzung dieser Kirchengemeinschaft_ nach Gesetzen    (K 240-41).
der _Gleichheit_ (die _Communion_), welche allenfalls auch nach dem
Beispiele des Stifters einer solchen Kirche (zugleich auch zu seinem
Gedchtnisse) durch die Frmlichkeit eines gemeinschaftlichen Genusses
an derselben Tafel geschehen kann, enthlt etwas Groes, die enge,
eigenliebige und unvertragsame Denkungsart der Menschen, vornehmlich in
Religionssachen, zur Idee einer weltbrgerlichen _moralischen
Gemeinschaft_ Erweiterndes in sich, und ist ein gutes Mittel, eine
Gemeinde zu der darunter vorgestellten sittlichen Gesinnung der
brderlichen Liebe zu beleben. Da aber Gott mit der Celebrirung dieser
Feierlichkeit besondere Gnaden verbunden habe, zu rhmen, und da
sie,{[159]} die doch blo eine kirchliche Handlung ist, doch noch dazu
ein _Gnadenmittel_ sei, unter die Glaubensartikel aufzunehmen, ist ein
Wahn der Religion, der nicht anders, als dem Geiste derselben gerade
entgegen wirken kann. -- _Pfaffenthum_ also wrde berhaupt die
usurpirte Herrschaft der Geistlichkeit ber die Gemther sein, dadurch,
da sie im ausschlielichen Besitz der Gnadenmittel zu sein sich das
Ansehn gbe.

                   *       *       *       *       *

Alle dergleichen erknstelten Selbsttuschungen in Religionssachen haben
einen gemeinschaftlichen Grund. Der Mensch wendet sich gewhnlicher
Weise unter allen gttlichen moralischen Eigenschaften, der Heiligkeit,
der Gnade und der Gerechtigkeit, unmittelbar an die zweite, um so die
abschreckende Bedingung, den Forderungen der ersteren gem zu sein zu
umgehen. Es ist mhsam, ein guter _Diener_ zu sein, (man hrt da immer
nur von Pflichten sprechen); er mchte daher lieber ein _Favorit_ sein,
wo ihm Vieles nachgesehen, oder, wenn ja zu grblich gegen Pflicht        [219]
verstoen worden, Alles durch Vermittelung irgend eines im hchsten         (A 293-95).
Grade Begnstigten wiederum gut gemacht wird, indessen, da er immer der    (B 311-12).
lose Knecht bleibt, der er war. Um sich aber auch wegen der Thunlichkeit    (R 242-43).
dieser seiner Absicht mit einigem Scheine zu befriedigen, trgt er          (Ha 387-88;
seinen Begriff von einem Menschen (zusammt seinen Fehlern), wie              b 299-300).
gewhnlich, auf die Gottheit ber, und so wie auch an den besten _Oberen    (K 241-42).
von unserer Gattung_ die gesetzgebende Strenge, die wohlthtige Gnade
und die pnktliche Gerechtigkeit nicht (wie es sein sollte), jede
abgesondert und fr sich zum moralischen Effect der Handlungen des
Unterthans hinwirken, sondern sich in der Denkungsart des menschlichen
Oberherrn bei Fassung seiner Rathschlsse _vermischen_, man also nur der
einen dieser Eigenschaften, der Gebrechlichkeit der Weisheit{[160]} des
menschlichen Willens, beizukommen suchen darf, um die beiden anderen zur
Nachgiebigkeit zu bestimmen, so hofft er dieses auch dadurch bei Gott
auszurichten, indem er sich blo an seine _Gnade_ wendet. (Daher war es
auch eine fr die Religion wichtige Absonderung der gedachten
Eigenschaften, oder vielmehr Verhltnisse Gottes zum Menschen, durch die
Idee einer dreifachen Persnlichkeit, welcher analogisch jene gedacht
werden soll, um jede besonders kenntlich zu machen.) Zu diesem Ende
befleiigt er sich aller erdenklichen Frmlichkeiten, wodurch angezeigt
werden soll, wie sehr er die gttlichen Gebote _verehre_, um nicht
nthig zu haben, sie zu _beobachten_, und damit seine thatlosen Wnsche
auch zur Vergtung der Uebertretung derselben dienen mgen, ruft er:
Herr! Herr! um nur nicht nthig zu haben, den Willen des himmlischen
Vaters zu thun, und so macht er sich von den Feierlichkeiten, im
Gebrauch gewisser Mittel zur Belebung wahrhaft praktischer Gesinnungen,
den Begriff, als von Gnadenmitteln an sich selbst; giebt sogar den
Glauben, da sie es sind, selbst fr ein wesentliches Stck der Religion
(der gemeine Mann gar fr das Ganze derselben) aus, und berlt es der
allgtigen Vorsorge, aus ihm einen bessern Menschen zu machen, indem er   [220]
sich der _Frmmigkeit_ (einer passiven Verehrung des gttlichen             (A 295-96).
Gesetzes) statt der _Tugend_ (der Anwendung eigener Krfte zur              (B 313-14).
Beobachtung{[161]} der von ihm verehrten Pflicht) befleiigt, welche        (R 243-44).
letztere doch mit der ersteren verbunden, allein die Idee                   (Ha 388-89;
ausmachen kann, die man unter dem Worte _Gottseligkeit_ (wahre               b 300-301).
_Religionsgesinnung_) versteht. -- Wenn der Wahn dieses vermeinten          (K 242).
Himmelsgnstlings bis zur schwrmerischen Einbildung gefhlter
besonderer Gnadenwirkungen in ihm steigt (bis sogar zur Anmaung der
Vertraulichkeit eines vermeinten verborgenen _Umgangs_ mit Gott), so
ekelt ihm gar endlich die Tugend an, und wird ihm ein Gegenstand der
Verachtung; daher es denn kein Wunder ist, wenn ffentlich geklagt wird:
da Religion noch immer so wenig zur Besserung der Menschen beitrgt,
und das innere Licht (unter dem Scheffel) dieser begnadigten nicht
auch uerlich, durch gute Werke, leuchten will, und zwar, (wie man nach
diesem ihrem Vorgeben wohl fordern knnte), _vorzglich_ vor anderen
natrlich-ehrlichen Menschen, welche die Religion nicht zur Ersetzung,
sondern zur Befrderung der Tugendgesinnung, die in einem guten
Lebenswandel thtig erscheint, kurz und gut in sich aufnehmen. Der
Lehrer des Evangeliums hat gleichwohl diese ueren Beweisthmer uerer
Erfahrung selbst zum Probierstein an die Hand gegeben, woran, als an
ihren Frchten, man sie und ein Jeder sich selbst erkennen kann. Noch
aber hat man nicht gesehen: da jene ihrer Meinung nach auerordentlich
Begnstigten (Auserwhlten) es dem natrlichen ehrlichen Manne, auf den
man im Umgange, in Geschften und in Nthen vertrauen kann, im mindesten
zuvorthten, da sie vielmehr im Ganzen genommen, die Vergleichung mit
diesem kaum aushalten drften; zum Beweise, da es nicht der rechte Weg
sei, von der Begnadigung zur Tugend, sondern vielmehr von der Tugend zur
Begnadigung fortzuschreiten.


                                 Ende.




                                Funoten


   [Funote 1: Die Varianten, welche dieser Aufsatz gegenber dem
   Wiederabdrucke in der Religion innerhalb der Grenzen &c. aufweist,
   s. S. XXII-XXIII vorliegender Ausgabe.]

   [Funote 2: In dem Briefe an _Studlin_ vom 4. Mai 1793: Mein schon
   seit geraumer Zeit gemachter Plan der mir obliegenden Bearbeitung
   des Feldes der reinen Philosophie ging auf die Auflsung der drei
   Aufgaben: 1) Was kann ich wissen? (Metaphysik); 2) Was soll ich
   thun? (Moral); 3) _Was darf ich hoffen?_ (_Religion_); welcher
   zuletzt die vierte folgen sollte: Was ist der Mensch?]

   [Funote 3: Diese Betitelung war absichtlich so gestellt, damit man
   jene Abhandlung nicht dahin deutete, als sollte sie die Religion
   _aus_ bloer Vernunft (ohne Offenbarung) bedeuten. Denn das wre zu
   viel Anmaung gewesen; weil es doch sein konnte, da die Lehren
   derselben von bernatrlich inspirirten Mnnern herrhrten; sondern
   da ich nur dasjenige, was im Text der fr geoffenbart geglaubten
   Religion, der Bibel, _auch durch bloe Vernunft_ erkannt werden
   kann, hier in einem Zusammenhange vorstellig machen wollte. Kant in
   der Vorrede zum Streit der Facultten. 1798.]

   [Funote 4: In vorliegender Ausgabe S. 8.]

   [Funote 5: In vorliegender Ausgabe S. 9.]

   [Funote 6: In vorliegender Ausgabe S. 11.]

   [Funote 7: In dem Briefe an Biester, den Herausgeber der
   Berlinischen Monatsschrift spricht Kant von dem Urtheilsspruch der
   drei Glaubensrichter: inde ist auch in der Darstellung bei
   Borowsky nur von zwei Censoren (Hillmer und Hermes) die Rede.]

   [Funote 8: Die Paginirung bezieht sich auf die vorliegende Ausgabe.
   Bei dem Abzhlen der Zeilen sind der Columnentitel und die Zeile mit
   der Angabe der Paginirung, am Fue der Seite, _nicht_ mit gezhlt.]

   [Funote 9: Es ist aus Rcksicht auf grere Uebersichtlichkeit des
   Druckes davon Abstand genommen worden, diese Stellen des Grundtextes
   durch Antiquatypen auszuzeichnen, wie es in meiner Ausgabe der
   Kritik der reinen Vernunft und der Kritik der Urtheilskraft
   geschehen ist.]

   [Funote 10: Statt dieses ausfhrlicheren Inhaltsverzeichnisses
   haben die Originalausgaben das auf S. 16 abgedruckte _krzere_.]

   [Funote 11: _B_: Vorrede zur ersten Auflage.]

[Funote 12: Diejenigen, denen der blo formale Bestimmungsgrund (der
Gesetzlichkeit) berhaupt, im Begriff der Pflicht zum Bestimmungsgrunde
nicht gengen will, gestehen dann doch, da dieser nicht in der auf
eigenes _Wohlbehagen_ gerichteten _Selbstliebe_ angetroffen werden
knne. Da bleiben aber alsdann nur zwei Bestimmungsgrnde brig, einer,
der rational ist, nmlich eigene _Vollkommenheit_, und ein anderer, der
empirisch ist, fremde _Glckseligkeit_. -- Wenn sie nun unter der
erstern nicht schon die moralische, die nur eine einzige sein kann,
verstehen, (nmlich einen dem Gesetze unbedingt gehorchenden Willen),
wobei sie aber im Zirkel erklren wrden, so mten sie die
Naturvollkommenheit des Menschen, sofern sie einer Erhhung fhig ist,
und deren es viel geben kann, (als Geschicklichkeit in Knsten und
Wissenschaften, Geschmack, Gewandtheit des Krpers u. dgl.) meinen. Dies
ist aber jederzeit nur bedingter Weise gut, das ist, nur unter der
Bedingung, da ihr Gebrauch dem moralischen Gesetze (welches allein
unbedingt gebietet), nicht widerstreite; also kann sie, zum Zweck
gemacht, nicht Princip der Pflichtbegriffe sein. Eben dasselbe gilt auch
von dem auf Glckseligkeit anderer Menschen gerichteten Zwecke. Denn
eine Handlung mu zuvor an sich selbst nach dem moralischen Gesetze
abgewogen werden, ehe sie auf die Glckseligkeit Anderer gerichtet wird.
Dieser ihre Befrderung ist also nur bedingter Weise Pflicht, und kann
nicht zum obersten Princip moralischer Maximen dienen.]

   [Funote 13: _B_: da sie auf einen solchen Zweck eine nothwendige
   Beziehung habe.]

[Funote 14: Der Satz: es ist ein Gott, mithin es ist ein hchstes Gut
in der Welt, wenn er (als Glaubenssatz) blo aus der Moral hervorgehen
soll, ist ein synthetischer _a priori_, der, ob er gleich nur in
praktischer Beziehung angenommen wird, doch ber den Begriff der
Pflicht, den die Moral enthlt, (und der keine Materie der Willkhr,
sondern blo formale Gesetze derselben voraussetzt), hinausgeht, und aus
dieser also analytisch nicht entwickelt werden kann. _Wie ist aber ein
solcher Satz _a priori_ mglich?_ Das Zusammenstimmen mit der bloen
Idee eines moralischen Gesetzgebers aller Menschen ist zwar mit dem
moralischen Begriffe von Pflicht berhaupt identisch, und sofern wre
der Satz, der diese Zusammenstimmung gebietet, analytisch. Aber die
Annehmung seines Daseins sagt mehr, als die bloe Mglichkeit eines
solchen Gegenstandes. Den Schlssel zur Auflsung dieser Aufgabe, so
viel ich davon einzusehen glaube, kann ich hier nur anzeigen, ohne sie
auszufhren.

_Zweck_ ist jederzeit der Gegenstand einer _Zuneigung_, das ist, einer
unmittelbaren Begierde zum Besitz einer Sache, vermittelst seiner
Handlung; so wie das _Gesetz_ (das praktisch gebietet), ein Gegenstand
der _Achtung_ ist. Ein objectiver Zweck (d. i. derjenige, den wir haben
sollen), ist der, welcher uns von der bloen Vernunft als ein solcher
aufgegeben wird. Der Zweck, welcher die unumgngliche Bedingung, und
zugleich zureichende aller brigen enthlt, ist der _Endzweck_. Eigene
Glckseligkeit ist der subjective Endzweck vernnftiger Weltwesen, (den
jedes derselben vermge seiner von sinnlichen Gegenstnden abhngigen
Natur _hat_, und von dem es ungereimt wre, zu sagen: da man ihn haben
_solle_), und alle praktischen Stze, die diesen Endzweck zum Grunde
haben, sind synthetisch aber zugleich empirisch. Da aber Jedermann sich
das hchste, in der Welt mgliche _Gut_, zum _Endzwecke_ machen solle,
ist ein synthetischer praktischer Satz _a priori_, und zwar ein
objectivpraktischer durch die reine Vernunft aufgegebener, weil er ein
Satz ist, der ber den Begriff der Pflichten in der Welt hinausgeht, und
eine Folge derselben (einen Effect) hinzuthut, der in den moralischen
Gesetzen nicht enthalten ist, und daraus also analytisch nicht
entwickelt werden kann. Diese nmlich gebieten schlechthin, es mag auch
der Erfolg derselben sein, welcher er wolle, ja sie nthigen sogar davon
gnzlich zu abstrahiren, wenn es auf eine besondre Handlung ankommt, und
machen dadurch die Pflicht zum Gegenstande der grten Achtung, ohne uns
einen Zweck (und Endzweck) vorzulegen und aufzugeben, der etwa die
Empfehlung derselben und die Triebfeder zur Erfllung unsrer Pflicht
ausmachen mte. Alle Menschen knnten hieran auch genug haben, wenn sie
(wie sie sollten), sich blo an die Vorschrift der reinen Vernunft im
Gesetz hielten. Was brauchen sie den Ausgang ihres moralischen Thuns und
Lassens zu wissen, den der Weltlauf herbeifhren wird? Fr sie ist's
genug, da sie ihre Pflicht thun; es mag nun auch mit dem irdischen
Leben Alles aus sein, und wohl gar selbst in diesem, Glckseligkeit und
Wrdigkeit vielleicht niemals zusammentreffen. Nun ists aber eine von
den unvermeidlichen Einschrnkungen des Menschen und seines (vielleicht
auch aller andern Weltwesen) praktischen Vernunftvermgens, sich bei
allen Handlungen nach dem Erfolg aus denselben umzusehen, um in diesem
etwas aufzufinden, was zum Zweck fr ihn dienen und auch die Reinigkeit
der Absicht beweisen knnte, welcher in der Ausbung (_nexu effectivo_)
zwar das letzte, in der Vorstellung aber und der Absicht (_nexu finali_)
das erste ist. An diesem Zwecke nun, wenn er gleich durch die bloe
Vernunft ihm vorgelegt wird, sucht der Mensch etwas, was er _lieben_
kann; das Gesetz, also, was ihm blo _Achtung_ einflt, ob es zwar
jenes als Bedrfni nicht anerkennt, erweitert sich doch zum Behuf
desselben zu Aufnehmung des moralischen Endzwecks der Vernunft unter
seine Bestimmungsgrnde; das ist, der Satz: mache das hchste in der
Welt mgliche Gut zu deinem Endzweck, ist ein synthetischer Satz _a
priori_, der durch das moralische Gesetz selber eingefhrt wird, und
wodurch gleichwol die praktische Vernunft sich ber das Letztere
erweitert, welches dadurch mglich ist, da jenes auf die
Natureigenschaft des Menschen, sich zu allen Handlungen noch auer dem
Gesetz noch einen Zweck denken zu mssen, bezogen wird, (welche
Eigenschaft desselben ihn zum Gegenstande der Erfahrung macht) und ist
(gleichwie die theoretischen und dabei synthetischen Stze _a priori_)
nur dadurch mglich, da er das Princip _a priori_ der Erkenntni der
Bestimmungsgrnde einer freien Willkhr in der Erfahrung berhaupt
enthlt, sofern diese, welche die Wirkungen der Moralitt in ihren
Zwecken darlegt, dem Begriff der Sittlichkeit, als Causalitt in der
Welt, objective, obgleich nur praktische Realitt verschafft. -- Wenn
nun aber die strengste Beobachtung der moralischen Gesetze als Ursache
der Herbeifhrung des hchsten Guts (als Zwecks) gedacht werden soll: so
mu, weil das Menschenvermgen dazu nicht hinreicht, die Glckseligkeit
in der Welt einstimmig mit der Wrdigkeit glcklich zu sein, zu
bewirken, ein allvermgendes moralisches Wesen als Weltherrscher
angenommen werden, unter dessen Vorsorge dieses geschieht, d. i. die
Moral fhrt unausbleiblich zur Religion.]

   [Funote 15: Vgl. hierzu Vorwort des Herausgebers, S. VI.]

   [Funote 16: Hier folgt in dem Originaldruck (_A_) die Bemerkung:
   Die auf den ersten Bogen von der meinigen abweichenden Orthographie
   wird der Leser wegen der Verschiedenheit der Hnde, die an der
   Abschrift gearbeitet haben, und der Krze der Zeit, die mir zur
   Durchsicht brig blieb, entschuldigen. -- Diese Bemerkung ist bei
   dem Wiederabdruck der Vorrede in der Ausgabe _B_ weggelassen
   worden.]

   [Funote 17: Diese Angabe berichtigt Kant in dem Abschnitt:
   _Emendanda_ (_B_. S. [XXIX]) mit den Worten: Die meisten neuen
   Zustze sind nicht, wie in der Vorrede gesagt ist, mit einem Kreuz
   ([+]), sondern mit einem Stern (*) bezeichnet. Er giebt aber diese
   Zustze in dem folgenden Verzeichni _nicht_ vollstndig an. In der
   vorliegenden Ausgabe sind smmtliche _Zustze_ mit einem [+])
   bezeichnet, auerdem aber in [[ ]] gestellt und von einer Bemerkung
   des Herausgebers begleitet.]

[Funote 18:

   Aetas parentum, pejor avis, tulit
   Nos nequiores, mox daturos
   Progeniem vitiosiorem.

                                                               Horat.]

[Funote 19: Da der erste subjective Grund der Annehmung moralischer
Maximen unerforschlich sei, ist daraus schon vorlufig zu ersehen: da,
da diese Annehmung frei ist, der Grund derselben (warum ich z. B. eine
bse und nicht vielmehr eine gute Maxime angenommen habe) in keiner
Triebfeder der Natur, sondern immer wiederum in einer Maxime gesucht
werden mu; und, da auch diese eben sowol ihren Grund haben mu, auer
der Maxime aber kein _Bestimmungsgrund_ der freien Willkhr angefhrt
werden soll und kann, man in der Reihe der subjectiven Bestimmungsgrnde
ins Unendliche immer weiter zurckgewiesen wird, ohne auf den ersten
Grund kommen zu knnen.]

[Funote 20: Wenn das Gute = _a_ ist, so ist sein contradictorisch
Entgegengesetztes, das Nichtgute. Dieses ist nun die Folge entweder
eines bloen Mangels eines Grundes des Guten = 0, oder eines positiven
Grundes des Widerspiels desselben = - _a_; im letztern Falle kann das
Nichtgute auch das positive Bse heien. (In Ansehung des Vergngens und
Schmerzens giebt es ein dergleichen Mittleres, so da das Vergngen =
_a_, der Schmerz = -_a_, und der Zustand, worin keines von beiden
angetroffen wird, die Gleichgltigkeit = 0 ist.) Wre nun das moralische
Gesetz in uns keine Triebfeder der Willkhr; so wrde Moralischgut
(Zusammenstimmung der Willkhr mit dem Gesetze) = _a_, Nichtgut = 0,
dieses aber die bloe Folge vom Mangel einer moralischen Triebfeder =
_a_0 sein. Nun ist es aber in uns Triebfeder = _a_; folglich ist der
Mangel der Uebereinstimmung der Willkhr mit demselben (= 0) nur als
Folge von einer realiter entgegengesetzten Bestimmung der Willkhr, d.
i. einer _Widerstrebung_ derselben = -_a_, d. i. nur durch eine bse
Willkhr, mglich; und zwischen einer bsen und guten Gesinnung (innerem
Princip der Maximen,) nach welcher auch die Moralitt der Handlung
beurtheilt werden mu, giebt es also nichts Mittleres. [[Eine
moralisch-gleichgltige Handlung (_adiophoron morale_) wrde eine blo
aus Naturgesetzen erfolgende Handlung sein, die also aufs sittliche
Gesetz, als Gesetz der Freiheit, in gar keiner Beziehung steht; indem
sie kein Factum ist und in Ansehung ihrer weder _Gebot_, noch _Verbot_,
noch auch _Erlaubni_ (gesetzliche _Befugni_) stattfindet, oder nthig
ist.]]{[162]}]

[Funote 21: [+] [[Herr Prof. _Schiller_ mibilligt in seiner mit
Meisterhand verfaten Abhandlung (_Thalia_ 1793, 3. Stck) ber _Anmuth_
und _Wrde_ in der Moral diese Vorstellungsart der Verbindlichkeit, als
ob sie eine karthuserartige Gemthsstimmung bei sich fhre; allein ich
kann, da wir in den wichtigsten Principien einig sind, auch in diesem
keine Uneinigkeit statuiren; wenn wir uns nur unter einander
verstndlich machen knnen. -- Ich gestehe gern: da ich dem
_Pflichtbegriffe_, gerade um seiner Wrde willen, keine _Anmuth_
beigesellen kann. Denn er enthlt unbedingte Nthigung, womit Anmuth in
geradem Widerspruch steht. Die Majestt des Gesetzes (gleich dem auf
Sinai) flt Ehrfurcht ein (nicht Scheu, welche zurckstt, auch nicht
Reiz, der zur Vertraulichkeit einladet), welche _Achtung_ des
Untergebenen gegen seinen Gebieter, in diesem Fall aber, da dieser in
uns selbst liegt, ein _Gefhl des Erhabenen_ unsrer eigenen Bestimmung
erweckt, was uns mehr hinreit, als alles Schne. -- Aber die _Tugend_,
d. i. die fest gegrndete Gesinnung, seine Pflicht genau zu erfllen,
ist in ihren Folgen auch _wohlthtig_, mehr wie Alles, was Natur oder
Kunst in der Welt leisten mag; und das herrliche Bild der Menschheit, in
dieser ihrer Gestalt aufgestellt, verstattet gar wohl die Begleitung der
_Grazien_, die aber, wenn noch von Pflicht allein die Rede ist, sich in
ehrerbietiger Entfernung halten. Wird aber auf die anmuthigen Folgen
gesehen, welche die Tugend, wenn sie berall Eingang fnde, in der Welt
verbreiten wrde, so zieht alsdann die moralisch-gerichtete Vernunft die
Sinnlichkeit (durch die Einbildungskraft) mit ins Spiel. Nur nach
bezwungenen Ungeheuern wird Hercules _Musaget_, vor welcher Arbeit jene
guten Schwestern zurckbeben. Diese Begleiterinnen der Venus Urania sind
Buhlschwestern im Gefolge der Venus Dione, sobald sie sich ins Geschft
der Pflichtbestimmung einmischen und die Triebfedern dazu hergeben
wollen. -- Frgt man nun, welcherlei ist die _sthetische_
Beschaffenheit, gleichsam das _Temperament der Tugend_, muthig, mithin
_frhlich_, oder ngstlich-gebeugt und niedergeschlagen? so ist kaum
eine Antwort nthig. Die letztere sklavische Gemthsstimmung kann nie
ohne einen verborgenen _Ha_ des Gesetzes stattfinden, und das frhliche
Herz in _Befolgung_ seiner Pflicht (nicht die Behaglichkeit in
_Anerkennung_ desselben) ist ein Zeichen der Aechtheit tugendhafter
Gesinnung, selbst in der _Frmmigkeit_, die nicht in der Selbstpeinigung
des reuigen Snders (welche sehr zweideutig ist und gemeiniglich nur
innerer Vorwurf ist, wider die Klugheitsregel verstoen zu haben),
sondern im festen Vorsatz, es knftig besser zu machen, besteht, der
durch den guten Fortgang angefeuert, eine frhliche Gemthsstimmung
bewirken mu, ohne welche man nie gewi ist, das Gute auch _lieb
gewonnen_, d. ist es in seine Maxime aufgenommen zu haben.]]{[163]}]

[Funote 22: Die alten Moralphilosophen, die so ziemlich Alles
erschpften, was ber die Tugend gesagt werden kann, haben obige zwei
Fragen auch nicht unberhrt gelassen. Die erste drckten sie so aus: Ob
die Tugend erlernt werden msse (der Mensch also von Natur gegen sie und
das Laster indifferent sei)? Die zweite war: Ob es mehr als eine Tugend
gebe (mithin es nicht etwa stattfinde, da der Mensch in einigen Stcken
tugendhaft, in andern lasterhaft sei)? Beides wurde von ihnen mit
rigoristischer Bestimmtheit verneint, und das mit Recht; denn sie
betrachteten die Tugend _an sich_ in der Idee der Vernunft (wie der
Mensch sein soll). Wenn man dieses moralische Wesen aber, den Menschen
_in der Erscheinung_, d. i. wie ihn uns die Erfahrung kennen lt,
sittlich beurtheilen will; so kann man beide angefhrten Fragen bejahend
beantworten; denn da wird er nicht auf der Wage der reinen Vernunft (vor
einem gttlichen Gericht), sondern nach empirischem Mastabe (von einem
menschlichen Richter) beurtheilt. Wovon in der Folge noch gehandelt
werden wird.]

   [Funote 23: _B_: den einzelnen.]

[Funote 24: Man kann diese nicht, als schon in dem Begriff der vorigen
enthalten, sondern man mu sie nothwendig als eine besondere Anlage
betrachten. Denn es folgt daraus, da ein Wesen Vernunft hat, gar nicht,
da diese ein Vermgen enthalte, die Willkhr unbedingt, durch die bloe
Vorstellung der Qualification ihrer Maximen zur allgemeinen Gesetzgebung
zu bestimmen, und also fr sich selbst praktisch zu sein: wenigstens so
viel wir einsehen knnen. Das allervernnftigste Weltwesen knnte doch
immer gewisser Triebfedern, die ihm von Objecten der Neigung herkommen,
bedrfen, um seine Willkhr zu bestimmen; hiezu aber die vernnftigste
Ueberlegung, sowohl was die grte Summe der Triebfedern, als auch die
Mittel, den dadurch bestimmten Zweck zu erreichen, betrifft, anwenden:
ohne auch nur die Mglichkeit von so etwas, als das moralische
schlechthin gebietende Gesetz ist, welches sich selbst, und zwar als
hchste Triebfeder, ankndigt, zu ahnen. Wre dieses Gesetz nicht in uns
gegeben, wir wrden es als ein solches, durch keine Vernunft
herausklgeln, oder der Willkhr anschwatzen; und doch ist dieses Gesetz
das einzige, was uns der Unabhngigkeit unsrer Willkhr von der
Bestimmung durch alle andern Triebfedern (unsrer Freiheit) und hiemit
zugleich der Zurechnungsfhigkeit aller Handlungen bewut macht.]

   [Funote 25: _concupiscentia_ ist _Zusatz_ von _B_.]

[Funote 26: [+] [[_Hang_ ist eigentlich nur die _Prdisposition_ zum
Begehren eines Genusses, der, wenn das Subject die Erfahrung davon
gemacht haben wird, _Neigung_ dazu hervorbringt. So haben alle rohen
Menschen einen Hang zu berauschenden Dingen; denn obgleich viele von
ihnen den Rausch gar nicht kennen, und also auch gar keine Begierde zu
Dingen haben, die ihn bewirken, so darf man sie solche doch nur einmal
versuchen lassen, um eine kaum vertilgbare Begierde dazu bei ihnen
hervorzubringen. -- Zwischen dem Hange und der Neigung, welche
Bekanntschaft mit dem Object des Begehrens voraussetzt, ist noch der
_Instinkt_, welcher ein gefhltes Bedrfni ist, etwas zu thun oder zu
genieen, wovon man noch keinen Begriff hat (wie der Kunsttrieb bei
Thieren, oder der Trieb zum Geschlecht). Von der Neigung an ist endlich
noch eine Stufe des Begehrungsvermgens die _Leidenschaft_ (nicht der
_Affect_, denn dieser gehrt zum Gefhl der Lust und Unlust),
welche eine Neigung ist, die die Herrschaft ber sich selbst
ausschliet.]]{[164]}]

   [Funote 27: _B_ hat _verderbter_ statt verdorbener.]

[Funote 28: [+] [[Wie der immerwhrende Krieg zwischen den
Arathapescau- und den Hundsrippen-Indianern keine andere Absicht, als
blo das Todtschlagen hat. Kriegstapferkeit ist die hchste Tugend der
Wilden, in ihrer Meinung. Auch im gesitteten Zustande ist sie ein
Gegenstand der Bewunderung und ein Grund der vorzglichen Achtung, die
derjenige Stand fordert, bei dem diese das einzige Verdienst ist; und
dieses nicht ohne Grund in der Vernunft. Denn da der Mensch etwas haben
und sich zum Zweck machen knne, was er noch hher schtzt, als sein
Leben (die Ehre), wobei er allem Eigennutz entsagt, beweist doch eine
gewisse Erhabenheit in seiner Anlage. Aber man sieht doch an der
Behaglichkeit, womit die Sieger ihre Grothaten (des Zusammenhauens,
Niederstoens ohne Verschonen, und dergl.) preisen, da blo ihre
Ueberlegenheit und die Zerstrung, welche sie bewirken konnten, ohne
einen andern Zweck, das sei, worauf sie sich eigentlich etwas zu Gute
thun.]]{[165]}]

[Funote 29: [+] [[Wenn man dieser ihre Geschichte blo als das Phnomen
der uns groentheils verborgenen inneren Anlagen der Menschheit ansieht,
so kann man einen gewissen maschinenmigen Gang der Natur, nach
Zwecken, die nicht ihre (der Vlker) Zwecke, sondern Zwecke der Natur
sind, gewahr werden. Ein jeder Staat strebt, so lange er einen andern
neben sich hat, den er zu bezwingen hoffen darf, sich durch dieses
Unterwerfung zu vergrern, und also zur Universalmonarchie, einer
Verfassung, darin alle Freiheit und mit ihr (was die Folge derselben
ist) Tugend, Geschmack und Wissenschaft erlschen mte. Allein dieses
Ungeheuer (in welchem die Gesetze allmhlig ihre Kraft verlieren),
nachdem es alle benachbarten verschlungen hat, lset sich endlich von
selbst auf und theilt sich, durch Aufruhr und Zwiespalt, in viele
kleinere Staaten, die, anstatt zu einem Staatenverein (Republik freier
verbndeter Vlker) zu streben, wiederum ihrerseits jeder dasselbe Spiel
von Neuem anfangen, um den Krieg (diese Geiel des menschlichen
Geschlechts) ja nicht aufhren zu lassen, der, ob er gleich nicht so
unheilbar bse ist, als das Grab der allgemeinen Alleinherrschaft (oder
auch ein Vlkerbund, um die Despotie in keinem Staate abkommen zu
lassen), doch, wie ein Alter sagte, mehr bse Menschen macht, als er
deren wegnimmt.]]{[166]}]

   [Funote 30: _B_: worin.]

[Funote 31: Von diesem Verdammungsurtheile der moralisch richtenden
Vernunft ist der eigentliche Beweis nicht in diesem, sondern im vorigen
Abschnitte enthalten; dieser enthlt nur die Besttigung desselben durch
Erfahrung, welche aber nie die Wurzel des Bsen, in der obersten Maxime
der freien Willkhr in Beziehung aufs Gesetz, aufdecken kann, die, als
_intelligibele That_ vor aller Erfahrung vorhergeht. -- Hieraus, d. i.
aus der Einheit der obersten Maxime, bei der Einheit des Gesetzes,
worauf sie sich bezieht, lt sich auch einsehen: warum der reinen
intellektuellen Beurtheilung des Menschen der Grundsatz der
Ausschlieung des Mittleren zwischen Gut und Bse zum Grunde liegen
msse; indessen da der empirischen Beurtheilung aus _sensibeler That_
(dem wirklichen Thun und Lassen) der Grundsatz untergelegt werden kann:
da es ein Mittleres zwischen diesen Extremen gebe, einerseits ein
Negatives der Indifferenz, vor aller Ausbildung, andererseits ein
Positives der Mischung, theils gut, theils bse zu sein. Aber die
letztere ist nur die Beurtheilung der Moralitt des Menschen in der
Erscheinung, und ist der ersteren im Endurtheile unterworfen.]

[Funote 32: Die drei sogenannten obern Facultten (auf hohen Schulen)
wrden, jede nach ihrer Art, sich diese Vererbung verstndlich machen:
nmlich, entweder als _Erbkrankheit_, oder _Erbschuld_, oder _Erbsnde_.
1) Die medicinische Facultt wrde sich das erbliche Bse etwa wie den
Bandwurm vorstellen, von welchem wirklich einige Naturkndiger der
Meinung sind, da, da er sonst weder in einem Elemente auer uns, noch
(von derselben Art) in irgend einem andern Thiere angetroffen wird, er
schon in den ersten Eltern gewesen sein msse. 2) Die _Juristenfacultt_
wrde es als die rechtliche Folge der Antretung einer uns von diesen
hinterlassenen, aber mit einem schweren Verbrechen belasteten,
_Erbschaft_ ansehen, (denn geboren werden ist nichts Anders, als den
Gebrauch der Gter der Erde, so fern sie zu unserer Fortdauer
unentbehrlich sind, erwerben). Wir mssen also Zahlung leisten (ben),
und werden am Ende doch (durch den Tod) aus diesem Besitze geworfen. Wie
recht ist von Rechtswegen. 3) Die _theologische Facultt_ wrde dieses
Bse als persnliche Theilnehmung unserer ersten Eltern an dem _Abfall_
eines verworfenen Aufrhrers ansehen: entweder da wir (ob zwar jetzt
dessen unbewut) damals selbst mitgewirkt haben; oder nur jetzt, unter
seiner (als Frsten dieser Welt) Herrschaft geboren, uns die Gter
derselben mehr, als den Oberbefehl des himmlischen Gebieters gefallen
lassen, und nicht Treue genug besitzen, uns davon loszureien, dafr
aber knftig auch sein Loos mit ihm theilen mssen.]

[Funote 33: Alle bezeugte Ehrerbietung gegen das moralische Gesetz ohne
ihm doch, als fr sich hinreichender Triebfeder, in seiner Maxime das
Uebergewicht ber alle anderen Bestimmungsgrnde der Willkhr
einzurumen, ist geheuchelt, und der Hang dazu innere Falschheit, d. i.
ein Hang, sich in der Deutung des moralischen Gesetzes zum Nachtheil
desselben selbst zu belgen (III, 5.); weswegen auch die Bibel
(christlichen Antheils) den Urheber des Bsen (der in uns selbst liegt),
den Lgner von Anfang nennt, und so den Menschen in Ansehung dessen, was
der Hauptgrund des Bsen in ihm zu sein scheint, charakterisirt.]

[Funote 34: Das hier Gesagte mu nicht dafr angesehen werden, als ob
es Schriftauslegung sein solle, welche auerhalb den Grenzen der
Befugni der bloen Vernunft liegt. Man kann sich ber die Art erklren,
wie man sich einen historischen Vortrag moralisch zu Nutze macht, ohne
darber zu entscheiden, ob das auch der Sinn des Schriftstellers sei,
oder wir ihn nur hineinlegen: wenn er nur fr sich und ohne allen
historischen Beweis wahr, dabei aber zugleich der einzige ist, nach
welchem wir aus einer Schriftstelle fr uns etwas zur Besserung ziehen
knnen, die sonst nur eine unfruchtbare Vermehrung unserer historischen
Erkenntni sein wrde. Man mu nicht ohne Noth ber etwas, und das
historische Ansehen desselben streiten; was, ob es so, oder anders
verstanden werde, nichts dazu beitrgt, ein besserer Mensch zu werden,
wenn, was dazu beitragen kann, auch ohne historischen Beweis erkannt
wird, und gar ohne ihn erkannt werden mu. Das historische Erkenntni,
welches keine innere fr Jedermann gltige Beziehung hierauf hat, gehrt
unter die Adiaphora, mit denen es Jeder halten mag, wie er es fr sich
erbaulich findet.]

   [Funote 35: _B_: erhabener.]

   [Funote 36: In _B_ steht ber dieser Aufschrift: _Allgemeine
   Anmerkung._ Die Zahl V ist weggelassen.]

[Funote 37: Der der Anlage nach gute Baum ist es noch nicht der That
nach; denn wre er es, so knnte er freilich nicht arge Frchte bringen;
nur wenn der Mensch die fr das moralische Gesetz in ihm gelegte
Triebfeder in seine Maxime aufgenommen hat, wird er ein guter Mensch
(der Baum schlechthin ein guter Baum) genannt.]

[Funote 38: Worte, die einen zwiefachen ganz verschiednen Sinn annehmen
knnen, halten fter die Ueberzeugung aus den klrsten Grnden lange
Zeit auf. Wie _Liebe_ berhaupt, so kann auch _Selbstliebe_ in die des
_Wohlwollens_ und des _Wohlgefallens_ (_benevolentiae et complacentiae_)
eingetheilt werden, und beide mssen (wie sich von selbst versteht)
vernnftig sein. Die erste in seine Maxime aufnehmen, ist natrlich
(denn wer wird nicht wollen, da es ihm jederzeit wohl ergehe?). Sie ist
aber sofern vernnftig, als theils in Ansehung des Zwecks nur dasjenige,
was mit dem grten und dauerhaftesten Wohlergehen zusammen bestehen
kann, theils zu jedem dieser Bestandstcke der Glckseligkeit die
tauglichsten Mittel gewhlt werden. Die Vernunft vertritt hier nur die
Stelle einer Dienerin der natrlichen Neigung; die Maxime aber, die man
deshalb annimmt, hat gar keine Beziehung auf Moralitt. Wird sie aber
zum unbedingten Princip der Willkhr gemacht, so ist sie die Quelle
eines unabsehlich groen Widerstreits gegen die Sittlichkeit. -- Eine
vernnftige Liebe des _Wohlgefallens an sich selbst_ kann nun entweder
so verstanden werden, da wir uns in jenen schon genannten auf
Befriedigung der Naturneigung abzweckenden Maximen (sofern jener Zweck
durch Befolgung derselben erreicht wird) wohlgefallen; und da ist sie
mit der Liebe des Wohlwollens gegen sich selbst einerlei; man gefllt
sich selbst, wie ein Kaufmann, dem seine Handlungsspeculationen gut
einschlagen, und der sich wegen der dabei genommenen Maximen seiner
guten Einsicht erfreut. Allein die Maxime der Selbstliebe des
_unbedingten_ (nicht von Gewinn oder Verlust aus den Folgen der Handlung
abhngenden) _Wohlgefallens_ an sich selbst wrde das innere Princip
einer, allein unter der Bedingung der Unterordnung unserer Maximen unter
das moralische Gesetz, uns mglichen Zufriedenheit sein. Kein Mensch,
dem die Moralitt nicht gleichgltig ist, kann an sich einen
Wohlgefallen haben, ja gar ohne ein bitteres Mifallen an sich selbst,
sein, der sich solcher Maximen bewut ist, die mit dem moralischen
Gesetze in ihm nicht bereinstimmen. Man knnte diese die
_Vernunftliebe_ seiner selbst nennen, welche alle Vermischung anderer
Ursachen der Zufriedenheit aus den Folgen seiner Handlungen (unter dem
Namen einer dadurch sich zu verschaffenden Glckseligkeit) mit den
Triebfedern der Willkhr verhindert. Da nun das Letztere die unbedingte
Achtung frs Gesetz bezeichnet, warum will man durch den Ausdruck einer
_vernnftigen_, aber nur unter der letzteren Bedingung _moralischen
Selbstliebe_ sich das deutliche Verstehen des Princips unnthigerweise
erschweren, indem man sich im Zirkel herumdreht (denn man kann sich auf
moralische Art nur selbst lieben; sofern man sich seiner Maxime bewut
ist, die Achtung frs Gesetz zur hchsten Triebfeder seiner Willkhr zu
machen)? Glckseligkeit ist unserer _Natur_ nach, fr uns, als von
Gegenstnden der Sinnlichkeit abhngige Wesen, das erste und das, was
wir unbedingt begehren. Eben dieselbe ist unserer Natur nach (wenn man
berhaupt das, was uns angeboren ist, so nennen will) als mit Vernunft
und Freiheit begabter Wesen, bei Weitem nicht das Erste, noch auch
unbedingt ein Gegenstand unserer Maximen; sondern dieses ist die
_Wrdigkeit glcklich zu sein_, d. i. die Uebereinstimmung aller unserer
Maximen mit dem moralischen Gesetze. Da diese nun objectiv die
Bedingung sei, unter welcher der Wunsch der ersteren allein mit der
gesetzgebenden Vernunft zusammenstimmen kann, darin besteht alle
sittliche Vorschrift; und in der Gesinnung, auch nur so bedingt zu
wnschen, die sittliche Denkungsart.]

   [Funote 39: _B_ druckt: Da aber Jemand nicht blo ein
   _gesetzlich_, sondern ..... (_virtus noumenon_) werde, welcher &c.]

[Funote 40: Da der Begriff der Freiheit der Willkhr nicht vor dem
Bewutsein des moralischen Gesetzes in uns vorhergehe, sondern nur aus
der Bestimmbarkeit unserer Willkhr durch dieses, als ein unbedingtes
Gebot, geschlossen werde; davon kann man sich bald berzeugen, wenn man
sich fragt, ob man auch gewi und unmittelbar sich eines Vermgens
bewut sei, jede noch so groe Triebfeder zur Uebertretung (_Phalaris
licet imperet ut sis Falsus, et admoto dictet periuria tauro_) durch
festen Vorsatz berwltigen zu knnen. Jedermann wird gestehen mssen:
_er wisse nicht_, ob, wenn ein solcher Fall eintrte, er nicht in seinem
Vorsatz wanken wrde. Gleichwohl aber gebietet ihm die Pflicht
unbedingt: er _solle_ ihm treu bleiben; und hieraus _schliet_ er mit
Recht: er msse es auch _knnen_, und seine Willkhr sei also frei. Die,
welche diese unerforschliche Eigenschaft als ganz begreiflich
vorspiegeln, machen durch das Wort _Determinismus_ (dem Satze der
Bestimmung der Willkhr durch innere hinreichende Grnde) ein Blendwerk,
gleich als ob die Schwierigkeit darin bestnde, diesen mit der Freiheit
zu vereinigen, woran doch Niemand denkt; sondern: wie der
_Prdeterminismus_, nach welchem willkhrliche Handlungen als
Begebenheiten ihre bestimmenden Grnde, _in der vorhergehenden Zeit_
haben (die, mit dem, was sie in sich hlt, nicht mehr in unserer Gewalt
ist), mit der Freiheit, nach welcher die Handlung sowohl als ihr
Gegentheil in dem Augenblicke des Geschehens in der Gewalt des Subjects
sein mu, zusammen bestehen knne: Das ists, was man einsehen will, und
nie einsehen wird.

[[Den Begriff der _Freiheit_ mit der Idee von Gott, als einem
_nothwendigen_ Wesen, zu vereinigen, hat gar keine Schwierigkeit; weil
die Freiheit nicht in der Zuflligkeit der Handlung (da sie gar nicht
durch Grnde determinirt sei), d. i. nicht im Indeterminismus (da Gutes
oder Bses zu thun Gott gleich mglich sein msse, wenn man seine
Handlung frei nennen sollte), sondern in der absoluten Spontaneitt
besteht, welche allein beim Prdeterminismus Gefahr luft, wo der
Bestimmungsgrund der Handlung _in der vorigen Zeit_ ist, mithin so, da
jetzt die Handlung nicht mehr in _meiner_ Gewalt, sondern in der Hand
der Natur ist, mich unwiderstehlich bestimmt; da dann, weil in Gott
keine Zeitfolge zu denken ist, diese Schwierigkeit wegfllt.]]{[167]}]

[Funote 41: [+] [[Diese allgemeine Anmerkung{[168]} ist die erste von
den vieren, deren eine jedem Stcke dieser Schrift angehngt ist, und
welche die Aufschrift fhren knnten: 1) von Gnadenwirkungen, 2)
Wundern, 3) Geheimnissen, 4) Gnadenmitteln. -- Diese sind gleichsam
_Parerga_ der Religion innerhalb der Grenzen der reinen Vernunft; sie
gehren nicht innerhalb dieselben, aber stoen doch an sie an. Die
Vernunft im Bewutsein ihres Unvermgens, ihrem moralischen Bedrfni
ein Genge zu thun, dehnt sich bis zu berschwenglichen Ideen aus, die
jenen Mangel ergnzen knnten, ohne sie doch als einen erweiterten
Besitz sich zuzueignen. Sie bestreitet nicht die Mglichkeit oder
Wirklichkeit der Gegenstnde derselben, aber sie kann sie nur nicht in
ihre Maximen zu denken und zu handeln aufnehmen. Sie rechnet sogar
darauf, da, wenn in dem unerforschlichen Felde des Uebernatrlichen
noch etwas mehr ist, als sie sich verstndlich machen kann, was aber
doch zu Ergnzung des moralischen Unvermgens nothwendig wre, dieses
ihrem guten Willen auch unerkannt zu Statten kommen werde, mit einem
Glauben, den man den (ber die Mglichkeit desselben) _reflectirenden_
nennen knnte, weil der _dogmatische_, der sich als ein _Wissen_
ankndigt, ihr unaufrichtig oder vermessen vorkommt; denn die
Schwierigkeiten gegen das, was fr sich selbst (praktisch) feststeht,
wegzurumen, ist, wenn sie transscendente Fragen betreffen, nur ein
Nebengeschft (Parergon). Was den Nachtheil aus diesen, auch
_moralisch_-transscendenten, Ideen anlangt, wenn wir sie in die Religion
einfhren wollten, so ist die Wirkung davon, nach der Ordnung der vier
obbenannten Classen, 1) der vermeinten innern Erfahrung
(Gnadenwirkungen) _Schwrmerei_, 2) der angeblichen ueren Erfahrung
(Wunder) _Aberglaube_, 3) der gewhnten Verstandeserleuchtung in
Ansehung des Uebernatrlichen (Geheimnisse) _Illuminatismus_,
Adeptenwahn, 4) der gewagten Versuche aufs Uebernatrliche hin zu wirken
(Gnadenmittel) _Thaumaturgie_, lauter Verirrungen einer ber ihre
Schranken hinausgehenden Vernunft, und zwar in vermeintlich moralischer
(gottgeflliger) Absicht. -- Was aber diese allgemeine Anmerkung zum
ersten Stck gegenwrtiger Abhandlung besonders betrifft, so ist die
Herbeirufung der _Gnadenwirkungen_ von der letzteren Art und kann nicht
in die _Maximen_ der Vernunft aufgenommen werden, wenn diese sich
innerhalb ihren Grenzen hlt; wie berhaupt nichts Uebernatrliches,
weil gerade bei diesem aller Vernunftgebrauch aufhrt. -- Denn, sie
_theoretisch_ woran kennbar zu machen (da sie Gnaden-, nicht innere
Naturwirkungen sind), ist unmglich, weil unser Gebrauch des Begriffs
von Ursache und Wirkung ber Gegenstnde der Erfahrung, mithin ber die
Natur hinaus nicht erweitert werden kann; die Voraussetzung aber einer
praktischen Benutzung dieser Idee ist ganz sich selbst widersprechend.
Denn als Benutzung wrde sie eine Regel von dem voraussetzen, was wir
(in gewisser Absicht) Gutes selbst zu _thun_ haben, um etwas zu
erlangen; eine Gnadenwirkung aber zu erwarten, bedeutet gerade das
Gegentheil, nmlich, da das Gute (das moralische) nicht unsere, sondern
die That eines andern Wesens sein werde, wir also sie durch _Nichtsthun_
allein _erwerben_ knnen, welches sich widerspricht. Wir knnen sie
also, als etwas Unbegreifliches, einrumen, aber sie weder zum
theoretischen, noch praktischen Gebrauch in unsere Maxime
aufnehmen.]]{[169]}]

[Funote 42: Diese Philosophen nahmen ihr allgemeines moralisches
Princip von der Wrde der menschlichen Natur, der Freiheit, (als
Unabhngigkeit von der Macht der Neigungen), her; ein besseres und
edleres konnten sie auch nicht zum Grunde legen. Die moralischen Gesetze
schpften sie nun unmittelbar aus der, auf solche Art, allein
gesetzgebenden und durch sie schlechthin gebietenden Vernunft, und so
war objectiv, was die Regel betrifft, und auch subjectiv, was die
Triebfeder anlangt, wenn man dem Menschen einen unverdorbenen Willen
beilegt, diese Gesetze unbedenklich in seine Maximen aufzunehmen, Alles
ganz richtig angegeben. Aber in der letztern{[170]} Voraussetzung lag
eben der Fehler. Denn, so frh wir auch auf unsern sittlichen Zustand
unsere Aufmerksamkeit richten mgen, so finden wir: da mit ihm es nicht
mehr _res integra_ ist, sondern wir davon anfangen mssen, das Bse, was
schon Platz genommen hat, (es aber, ohne da wir es in unsere Maxime
aufgenommen htten, nicht wrde haben thun knnen) aus seinem Besitz zu
vertreiben: d. i. das erste wahre Gute, was der Mensch thun kann, sei,
vom Bsen auszugehen, welches nicht in den Neigungen, sondern in der
verkehrten Maxime, und also in der Freiheit selbst zu suchen ist. Jene
erschweren nur die _Ausfhrung_ der entgegengesetzten guten Maxime; das
eigentliche Bse aber besteht darin: da man jenen Neigungen, wenn sie
zur Uebertretung anreizen, nicht widerstehen _will_, und diese Gesinnung
ist eigentlich der wahre Feind. Die Neigungen sind nur Gegner der
Grundstze berhaupt, (sie mgen gut oder bse sein), und sofern ist
jenes edelmthige Princip der Moralitt als Vorbung (Disciplin der
Neigungen berhaupt) zur Lenksamkeit des Subjects durch Grundstze
vortheilhaft. Aber sofern es specifisch Grundstze des _Sittlich-Guten_
sein sollen, und es gleichwohl als Maxime nicht sind, so mu noch ein
anderer Gegner derselben im Subject vorausgesetzt werden, mit dem die
Tugend den Kampf zu bestehen hat, ohne welchen alle Tugenden, zwar
nicht, wie jener Kirchenvater will, glnzende _Laster_, aber doch
_glnzende Armseligkeiten_ sein wrden; weil dadurch zwar fters der
Aufruhr gestillt, der Aufrhrer selbst aber nie besiegt, und ausgerottet
wird.]

[Funote 43: Es ist eine ganz gewhnliche Voraussetzung der
Moralphilosophie, da sich das Dasein des Sittlichbsen im Menschen gar
leicht erklren lasse, und zwar aus der Macht der Triebfedern der
Sinnlichkeit einerseits, und aus der Ohnmacht der Triebfeder der
Vernunft (der Achtung frs Gesetz) andererseits, d. i. aus _Schwche_.
Aber alsdann mte sich das Sittlichgute (in der moralischen Anlage) an
ihm noch leichter erklren lassen; denn die Begreiflichkeit des einen
ist, ohne die des andern, gar nicht denkbar. Nun ist aber das Vermgen
der Vernunft, durch die bloe Idee eines Gesetzes ber alle
entgegenstrebenden Triebfedern Meister zu werden, schlechterdings
unerklrlich; also ist es unbegreiflich, wie die der Sinnlichkeit ber
eine mit solchem Ansehen gebietende Vernunft, Meister werden knnen.
Denn, wenn alle Welt der Vorschrift des Gesetzes gem verfhre, so
wrde man sagen: da Alles nach der natrlichen Ordnung zuginge, und
Niemand wrde sich einfallen lassen, auch nur nach der Ursache zu
fragen.]

[Funote 44: Es ist eine Eigenthmlichkeit der christlichen Moral: das
Sittlichgute vom Sittlichbsen nicht wie den Himmel von der _Erde_,
sondern wie den Himmel von der _Hlle_ unterschieden vorzustellen; eine
Vorstellung, die zwar bildlich, und als solche emprend, nichts desto
weniger aber, ihrem Sinn nach, philosophisch richtig ist. -- Sie dient
nmlich dazu, zu verhten: da das Gute und Bse, das Reich des Lichts
und das Reich der Finsterni, nicht als an einander grenzend, und durch
allmhlige Stufen (der grern und mindern Helligkeit) sich in einander
verlierend gedacht, sondern durch eine unermeliche Kluft von einander
getrennt vorgestellt werde. Die gnzliche Ungleichartigkeit der
Grundstze, mit denen man unter einem oder dem andern dieser zwei Reiche
Unterthan sein kann, und zugleich die Gefahr, die mit der Einbildung von
einer nahen Verwandtschaft der Eigenschaften, die zu einem, oder dem
andern qualificiren, verbunden ist, berechtigen zu dieser
Vorstellungsart, die, bei dem Schauderhaften, das sie in sich enthlt,
zugleich sehr erhaben ist.]

   [Funote 45: _Zusatz_ von _B_.]

   [Funote 46: _B_: diese.]

   [Funote 47: _B_: geschehen sein mten.]

[Funote 48: Es ist freilich eine Beschrnktheit der menschlichen
Vernunft, die doch einmal von ihr nicht zu trennen ist: da wir uns
keinen moralischen Werth von Belange an den Handlungen einer Person
denken knnen, ohne zugleich sie, oder ihre Aeuerung auf menschliche
Weise vorstellig zu machen; ob zwar damit eben nicht behauptet werden
will, da es an sich ([Griechisch: kat' altheian]) auch so bewandt sei;
denn wir bedrfen, um uns bersinnliche Beschaffenheiten falich zu
machen, immer einer gewissen Analogie mit Naturwesen. So legt ein
philosophischer Dichter dem Menschen, sofern er einen Hang zum Bsen in
sich zu bekmpfen hat, selbst darum, wenn er ihn nur zu berwltigen
wei, einen hheren Rang auf der moralischen Stufenleiter der Wesen bei,
als selbst den Himmelsbewohnern, die, vermge der Heiligkeit ihrer
Natur, ber alle mgliche Verleitung weggesetzt sind (die Welt mit ihren
Mngeln, -- ist besser, als ein Reich von willenlosen Engeln. _Haller_).
-- Zu dieser Vorstellungsart bequemt sich auch die Schrift, um die Liebe
Gottes zum menschlichen Geschlecht uns ihrem Grade nach falich zu
machen, indem sie ihm die hchste Aufopferung beilegt, die nur ein
liebendes Wesen thun kann, um selbst Unwrdige glcklich zu machen;
(Also hat Gott die Welt geliebt, u. s. w.): ob wir uns gleich durch
die Vernunft keinen Begriff davon machen knnen, wie ein allgenugsames
Wesen etwas von dem, was zu seiner Seligkeit gehrt, aufopfern, und sich
eines Besitzes berauben knne. Das ist der _Schematismus der Analogie_
(zur Erluterung), den wir nicht entbehren knnen. Diesen aber in einen
_Schematismus der Objectsbestimmung_ (zur Erweiterung unseres
Erkenntnisses) zu verwandeln ist _Anthropomorphismus_, der in
moralischer Absicht (in der Religion) von den nachtheiligsten Folgen
ist. -- Hier will ich nur noch beilufig anmerken, da man im Aufsteigen
vom Sinnlichen zum Uebersinnlichen zwar wohl _schematisiren_, (einen
Begriff durch Analogie mit etwas Sinnlichem falich machen),
schlechterdings aber nicht nach der Analogie von dem, was dem Ersteren
zukmmt, da es auch dem Letztern beigelegt werden msse, _schlieen_
(und so seinen Begriff _erweitern_) knne, und dieses zwar aus dem ganz
einfachen Grunde, weil ein solcher Schlu wider alle Analogie laufen
wrde, der daraus, weil wir ein Schema zu einem Begriffe, um ihn uns
verstndlich zu machen, (durch ein Beispiel zu belegen) nothwendig
brauchen, die Folge ziehen wollte, da es auch nothwendig dem
Gegenstande selbst als sein Prdicat zukommen msse. Ich kann nmlich
nicht sagen: so wie ich mir die Ursache einer Pflanze (oder jedes
organischen Geschpfs und berhaupt der zweckvollen Welt) nicht anders
_falich machen_ kann, als nach der Analogie eines Knstlers in
Beziehung auf sein Werk (eine Uhr), nmlich dadurch, da ich ihr
Verstand beilege: so mu auch die Ursache selbst (der Pflanze, der Welt
berhaupt) Verstand _haben_; d. i. ihr Verstand beizulegen, ist nicht
blo eine Bedingung meiner Falichkeit, sondern der Mglichkeit Ursache
zu sein selbst. Zwischen dem Verhltnisse aber eines Schema zu seinem
Begriffe und dem Verhltnisse eben dieses Schema des Begriffs zur Sache
selbst ist gar keine Analogie, sondern ein gewaltiger Sprung
([Griechisch: metabasis eis allo genos]) der gerade in den
Anthropomorphismus hineinfhrt, wovon ich die Beweise anderwrts gegeben
habe.]

[Funote 49: Es mu nicht bersehen werden, da hiermit nicht gesagt
werden wolle: da die Gesinnung die Ermangelung des Pflichtmigen,
folglich das wirkliche Bse in dieser unendlichen Reihe zu _vergten_,
dienen solle; (vielmehr wird vorausgesetzt, da die Gott wohlgefllige
moralische Beschaffenheit des Menschen in ihr wirklich anzutreffen sei),
sondern: da die Gesinnung, welche die Stelle der Totalitt dieser Reihe
der ins Unendliche fortgesetzten Annherung, vertritt, nur den von dem
Dasein eines Wesens in der Zeit berhaupt unzertrennlichen Mangel, nie
ganz vollstndig das zu sein, was man zu werden im Begriffe ist,
ersetze; denn was die Vergtung der in diesem Fortschritte vorkommenden
Uebertretungen betrifft, so wird diese bei der Auflsung der _dritten_
Schwierigkeit in Betrachtung gezogen werden.]

[Funote 50: Es gehrt unter die Fragen, aus denen der Frager, wenn sie
ihm auch beantwortet werden knnten, doch nichts Kluges zu machen
verstehen wrde, (und die man deshalb _Kinderfragen_ nennen knnte),
auch die: ob die Hllenstrafen endliche, oder ewige Strafen sein werden?
Wrde das erste gelehrt, so ist zu besorgen, da manche, (so wie alle,
die das Fegfeuer glauben, oder jener Matrose in _Moore's_ Reisen) sagen
wrden: so hoffe ich, ich werde es aushalten knnen. Wrde aber das
andre behauptet, und zum Glaubenssymbol gezhlt, so drfte gegen die
Absicht, die man damit hat, die Hoffnung einer vlligen Straflosigkeit
nach dem ruchlosesten Leben herauskommen. Denn, da in den Augenblicken
der sptern{[171]} Reue, am Ende desselben, der um Rath und Trost
befragte Geistliche es doch grausam und unmenschlich finden mu, ihm
seine ewige Verwerfung anzukndigen, und er zwischen dieser und der
vlligen Lossprechung kein Mittleres statuirt, [[(sondern entweder ewig,
oder gar nicht, gestraft)]]{[172]} so mu er ihm Hoffnung zum letztern
machen; d. i. ihn in der Geschwindigkeit zu einem Gott wohlgeflligen
Menschen umzuschaffen versprechen; da dann, weil zum Einschlagen in
einen guten Lebenswandel nicht mehr Zeit ist, reuevolle Bekenntnisse,
Glaubensformeln, auch wohl Angelobungen eines neuen Lebens bei einem
etwa noch lngern Aufschub des Endes des gegenwrtigen, die Stelle der
Mittel vertreten. -- Das ist die unvermeidliche Folge, wenn die
_Ewigkeit_ des dem hier gefhrten Lebenswandel gemen knftigen
Schicksals als _Dogma_ vorgetragen, und nicht vielmehr der Mensch
angewiesen wird, aus seinem bisherigen sittlichen Zustande sich einen
Begriff vom Knftigen zu machen, und darauf als die natrlich
vorherzusehenden Folgen desselben, _selbst_ zu schlieen; denn da wird
die _Unabsehlichkeit_ der Reihe derselben unter der Herrschaft des Bsen
fr ihn dieselbe moralische Wirkung haben, (ihn anzutreiben, das
Geschehene, so viel ihm mglich ist, durch Reparation oder Ersatz seinen
Wirkungen nach noch vor dem Ende des Lebens ungeschehen zu machen), als
von der angekndigten Ewigkeit desselben erwartet werden kann: ohne doch
die Nachtheile des Dogma der letztern (wozu ohnedem weder
Vernunfteinsicht, noch Schriftauslegung berechtigt,) bei sich zu fhren:
da der bse Mensch im _Leben_ schon zum Voraus auf diesen leicht zu
erlangenden Pardon rechnet, oder am Ende desselben es nur mit den
Ansprchen der himmlischen Gerechtigkeit auf ihn, zu thun zu haben
glaubt, die er mit bloen Worten befriedigt, indessen da die Rechte der
Menschen hierbei leer ausgehen, und Niemand das Seine wieder bekommt,
(ein so gewhnlicher Ausgang dieser Art der Expiation, da ein Beispiel
vom Gegentheil beinahe unerhrt ist). -- Besorgt man aber: da ihn seine
Vernunft durchs Gewissen zu gelinde beurtheilen werde, so irrt man sich,
wie ich glaube, sehr. Denn eben darum, weil sie frei ist, und selbst
ber ihn, den Menschen, sprechen soll, ist sie unbestechlich, und wenn
man ihm in einem solchen Zustande nur sagt: da es wenigstens mglich
sei, er werde bald vor einem Richter stehen mssen, so darf man ihn nur
seinem eigenen Nachdenken berlassen, welches ihn, aller
Wahrscheinlichkeit nach, mit der grten Strenge richten wird. -- Ich
will diesem noch ein paar Bemerkungen beifgen. Der gewhnliche
Sinnspruch: _Ende gut, Alles gut_, kann auf _moralische_ Flle zwar
angewandt werden, aber nur, wenn unter dem guten Ende dasjenige
verstanden wird, da der Mensch ein wahrhaftig-guter Mensch wird. Aber
woran will er sich als einen solchen erkennen, da er es nur aus dem
darauf folgenden beharrlich guten Lebenswandel schlieen kann, fr
diesen aber am Ende des Lebens keine Zeit mehr da ist? Von der
_Glckseligkeit_ kann dieser Spruch eher eingerumt werden, aber auch
nur in Beziehung auf den Standpunkt, aus dem er sein Leben ansieht,
nicht aus dem Anfange, sondern dem Ende desselben, indem er von da auf
jenen zurcksieht. Ueberstandene Leiden lassen keine peinigende
Rckerinnerung brig, wenn man sich schon geborgen sieht, sondern
vielmehr ein Frohsein, welches den Genu des nun eintretenden Glcks nur
um desto schmackhafter macht; weil Vergngen oder Schmerzen (als zur
Sinnlichkeit gehrig), in der Zeitreihe enthalten, mit ihr auch
verschwinden, und mit dem nun existirenden Lebensgenu nicht ein Ganzes
ausmachen, sondern durch diesen, als den nachfolgenden, verdrngt
werden. Wendet man aber denselben Satz auf die Beurtheilung des
moralischen Werths des bis dahin gefhrten Lebens an, so kann der Mensch
sehr unrecht haben, es so zu beurtheilen, ob er gleich dasselbe mit
einem ganz guten Wandel beschlossen hat. Denn das moralisch subjective
Princip der _Gesinnung_, wornach sein Leben beurtheilt werden mu, ist
(als etwas Uebersinnliches) nicht von der Art, da sein Dasein in
Zeitabschnitte theilbar, sondern nur als absolute Einheit gedacht werden
kann, und da wir auf die Gesinnung nur aus den Handlungen (als
Erscheinungen derselben) schlieen knnen, so wird das Leben zum Behuf
dieser Schtzung nur als _Zeiteinheit_, d. i. als ein _Ganzes_, in
Betrachtung kommen; da dann die Vorwrfe aus dem ersten Theil des Lebens
(vor der Besserung) eben so laut mitsprechen, als der Beifall im
_letzteren_, und den triumphirenden Ton: Ende gut, Alles gut, gar sehr
dmpfen mchten. -- Endlich ist mit jener Lehre, von der Dauer der
Strafen in einer andern Welt, auch noch eine andere nahe verwandt,
obgleich nicht einerlei, nmlich: da alle Snden hier vergeben werden
mssen; da die Rechnung mit dem Ende des Lebens vllig abgeschlossen
sein msse, und Niemand hoffen knne, das hier Versumte etwa dort noch
einzubringen. Sie kann sich aber eben so wenig, wie die vorige, als
Dogma ankndigen, sondern ist nur ein Grundsatz, durch welchen sich die
praktische Vernunft im Gebrauche ihrer Begriffe des Uebersinnlichen die
Regel vorschreibt, indessen sie sich bescheidet: da sie von der
objectiven Beschaffenheit des Letzteren nichts wei. Sie sagt nmlich
nur so viel: Wir knnen nur aus unserm gefhrten Lebenswandel schlieen,
ob wir Gott wohlgefllige Menschen sind, oder nicht, und, da derselbe
mit diesem Leben zu Ende geht, so schliet sich auch fr uns die
Rechnung, deren Facit es allein geben mu, ob wir uns fr gerechtfertigt
halten knnen, oder nicht. -- Ueberhaupt, wenn wir statt der
_constitutiven_ Principien der Erkenntni bersinnlicher Objecte, deren
Einsicht uns doch unmglich ist, unser Urtheil auf die _regulativen_,
sich an dem mglichen praktischen Gebrauch derselben begngenden
Principien einschrnkten, so wrde es in gar vielen Stcken mit der
menschlichen Weisheit besser stehen, und nicht vermeintliches Wissen
dessen, wovon man im Grunde nichts wei, grundlose, ob zwar eine Zeit
lang schimmernde Vernnftelei zum endlich sich doch einmal daraus
hervorfindenden Nachtheil der Moralitt ausbrten.]

[Funote 51: Die Hypothese: alle Uebel in der Welt im Allgemeinen als
Strafen fr begangene Uebertretungen anzusehen, kann nicht sowohl, als
zum Behuf einer Theodicee, oder als Erfindung zum Behuf der
Priesterreligion (des Cultus) ersonnen, angenommen werden; (denn sie ist
zu gemein, um so knstlich ausgedacht zu sein), sondern liegt
vermuthlich der menschlichen Vernunft sehr nahe, welche geneigt ist, den
Lauf der Natur an die Gesetze der Moralitt anzuknpfen, und die daraus
den Gedanken sehr natrlich hervorbringt: da wir zuvor bessere Menschen
zu werden suchen sollen, ehe wir verlangen knnen, von den Uebeln des
Lebens befreit zu werden, oder sie durch berwiegendes Wohl zu vergten.
-- Darum wird der erste Mensch (in der heiligen Schrift), als zur
Arbeit, wenn er essen wollte, sein Weib, da sie mit Schmerzen Kinder
gebren sollte, und beide als zum Sterben, _um ihrer Uebertretung
willen_ verdammt vorgestellt, obgleich nicht abzusehen ist, wie, wenn
diese auch nicht begangen worden, thierische mit solchen Gliedmaen
versehene Geschpfe sich einer andern Bestimmung htten gewrtigen
knnen. Bei den _Hindus_ sind die Menschen nichts anders, als in
thierische Krper zur Strafe fr ehemalige Verbrechen eingesperrte
Geister (_Dewas_ genannt), und selbst ein Philosoph (_Malebranche_)
wollte den vernunftlosen Thieren lieber gar keine Seelen und hiermit
auch keine Gefhle beilegen, als einrumen, da die Pferde so viel
Plagen ausstehen mten, ohne doch vom verbotenen Heu gefressen zu
haben.]

[Funote 52: Auch die reinste moralische Gesinnung bringt am Menschen
als Weltwesen, doch nichts mehr, als ein continuirliches Werden eines
Gott wohlgeflligen Subjects der That nach (die in der Sinnenwelt
angetroffen wird), hervor. Der Qualitt nach, (da sie als bersinnlich
_gegrndet_, gedacht werden mu) soll und kann sie zwar heilig und der
seines Urbildes gem sein; dem Grade nach, -- wie sie sich in
Handlungen offenbart, -- bleibt sie immer mangelhaft, und von der
ersteren unendlich weit abstehend. Demungeachtet vertritt diese
Gesinnung, weil sie den Grund des continuirlichen Fortschritts im
Ergnzen dieser Mangelhaftigkeit enthlt, als intellectuelle Einheit des
Ganzen, _die Stelle der That_ in ihrer Vollendung. Allein nun fragt's
sich: kann wohl derjenige an dem nichts Verdammliches ist, oder sein
mu, sich gerechtfertigt glauben, und sich gleichwohl die Leiden, die
ihm auf dem Wege zu immer grerem Guten zustoen, immer noch _als
strafend_ zurechnen, also hierdurch eine Strafbarkeit, mithin auch eine
Gott mifllige Gesinnung bekennen? Ja, aber nur in der Qualitt des
Menschen, den er continuirlich auszieht. Was ihm in jener Qualitt (der
des alten Menschen) als Strafe gebhren wrde, (und das sind alle Leiden
und Uebel des Lebens berhaupt) das nimmt er in der Qualitt des neuen
Menschen freudig, blo um des Guten willen, ber sich; folglich werden
sie ihm sofern und als einem solchen nicht als Strafen zugerechnet,
sondern der Ausdruck will nur so viel sagen: alle ihm zustoenden Uebel
und Leiden, die der alte Mensch sich als Strafe htte zurechnen mssen,
und die er sich auch, sofern er ihm abstirbt, wirklich als solche
zurechnet, die nimmt er, in der Qualitt des neuen, als so viel Anlsse
der Prfung und Uebung seiner Gesinnung zum Guten willig auf, wovon
selbst jene Bestrafung die Wirkung und zugleich die Ursache, mithin auch
von derjenigen Zufriedenheit und _moralischen Glckseligkeit_ ist,
welche im Bewutsein seines Fortschritts im Guten, (der mit der
Verlassung des Bsen ein Actus ist) besteht; dahingegen eben dieselben
Uebel in der alten Gesinnung nicht allein als Strafen htten gelten,
sondern auch als solche _empfunden_ werden mssen, weil sie, selbst als
bloe Uebel betrachtet, doch demjenigen gerade entgegengesetzt sind, was
sich der Mensch in solcher Gesinnung als _physische Glckseligkeit_ zu
seinem einzigen Ziele macht.]

[Funote 53: [+] [[Sondern nur _Empfnglichkeit_, welche Alles ist, was
wir unsererseits uns beilegen knnen; der Rathschlu aber eines Oberen
zu Ertheilung eines Guten, wozu der Untergeordnete nichts weiter als die
(moralische) Empfnglichkeit hat, heit _Gnade_.]]{[173]}]

   [Funote 54: In _B_ fehlt: vermeinten.]

[Funote 55: [+] [[Die Absicht derer, die am Ende des Lebens einen
Geistlichen rufen lassen, ist gewhnlich, da sie an ihm einen _Trster_
haben wollen; nicht wegen der _physischen_ Leiden, welche die letzte
Krankheit, ja auch nur die natrliche Furcht vor dem Tod mit sich fhrt
(denn darber kann der Tod selber, der sie beendigt, Trster sein),
sondern wegen der _moralischen_, nmlich der Vorwrfe des Gewissens.
Hier sollte nun dieses eher _aufgeregt_ und _geschrft_ werden, um, was
noch Gutes zu thun, oder Bses in seinen brigbleibenden Folgen zu
vernichten (repariren) sei, ja nicht zu verabsumen, nach der Warnung:
sei willfhrig deinem Widersacher (dem, der einen Rechtsanspruch wider
dich hat), so lange du noch mit ihm auf dem Wege bist (d. i. so lange du
noch lebst), damit er dich nicht dem Richter (nach dem Tode)
berliefere, u. s. w. An dessen Statt aber gleichsam Opium frs
Gewissen zu geben, ist Verschuldigung an ihm selbst und andern ihn
Ueberlebenden; ganz wider die Endabsicht, wozu ein solcher
Gewissensbeistand am Ende des Lebens fr nthig gehalten werden
kann.]]{[174]}]

[Funote 56: Der _P. Charlevoix_ berichtet: da da er seinem
Irokesischen Katechismusschler alles Bse vorerzhlte, was der bse
Geist in die zu Anfang gute Schpfung hineingebracht habe, und wie er
noch bestndig die besten gttlichen Veranstaltungen zu vereiteln suche,
dieser mit Unwillen gefragt habe: aber warum schlgt Gott den Teufel
nicht todt? auf welche Frage er treuherzig gesteht, da er in der Eile
keine Antwort habe finden knnen.]

[Funote 57: [+] [[Eine vom angebornen Hange zum Bsen freie Person so
als mglich sich zu denken, da man sie von einer jungfrulichen Mutter
gebren lt, ist eine Idee der, sich zu einem schwer zu erklrenden und
doch auch nicht abzulugnenden, gleichsam moralischen Instinkt,
bequemenden Vernunft; da wir nmlich die natrliche Zeugung, weil sie
ohne Sinnenlust beider Theile nicht geschehen kann, uns aber doch auch
(fr die Wrde der Menschheit) in gar zu nahe Verwandtschaft mit der
allgemeinen Thiergattung zu bringen scheint, als etwas ansehen, dessen
wir uns zu _schmen_ haben; -- eine Vorstellung, die gewi die
eigentliche Ursache von der vermeinten Heiligkeit des Mnchsstandes
geworden ist; -- welches uns also etwas Unmoralisches, mit der
Vollkommenheit eines Menschen nicht Vereinbares, doch in seine Natur
Eingepfropftes und also sich auch auf seine Nachkommen als eine bse
Anlage Vererbendes zu sein ducht. -- Dieser dunklen (von einer Seite
blo sinnlichen, von der andern aber doch moralischen, mithin
intellectuellen) Vorstellung ist nun die Idee einer von keiner
Geschlechtsgemeinschaft abhngigen (jungfrulichen) Geburt eines mit
keinem moralischen Fehler behafteten Kindes wohl angemessen, aber nicht
ohne Schwierigkeit in der Theorie (in Ansehung deren aber etwas zu
bestimmen in praktischer Absicht gar nicht nthig ist). Denn nach der
Hypothese der Epigenesis wrde doch die Mutter, die durch _natrliche_
Zeugung von ihren Eltern abstammt, mit jenem moralischen Fehler behaftet
sein und diesen wenigstens der Hlfte nach auch bei einer
bernatrlichen Zeugung auf ihr Kind vererben; mithin mte, damit dies
nicht die Folge sei, das System der _Prexistenz_ der Keime in den
Eltern, aber auch nicht das der Entwickelung im _weiblichen_ (weil
dadurch jene Folge nicht vermieden wird), sondern blo im _mnnlichen_
Theile (nicht das der _ovulorum_, sondern der _animalculorum
spermaticorum_) angenommen werden; welcher Theil nun bei einer
bernatrlichen Schwangerschaft wegfllt, und so jener Idee theoretisch
angemessen jene Vorstellungsart vertheidigt werden knnte. -- Wozu aber
alle diese Theorie, dafr oder dawider, wenn es fr das Praktische genug
ist, jene Idee als Symbol der sich selbst ber die Versuchung zum Bsen
erhebenden (diesem siegreich widerstehenden) Menschheit uns zum Muster
vorzustellen?]]{[175]}]

[Funote 58: [+] [[Nicht da er (wie D. _Bahrdt_ romanhaft dichtete) den
Tod _suchte_, um eine gute Absicht, durch ein Aufsehen erregendes
glnzendes Beispiel, zu befrdern; das wre Selbstmord gewesen. Denn man
darf zwar auf die Gefahr des Verlustes seines Lebens etwas wagen, oder
auch den Tod von den Hnden eines Andern erdulden, wenn man ihm nicht
ausweichen kann, ohne einer unnachlalichen Pflicht untreu zu werden,
aber nicht ber sich und sein Leben als Mittel, zu welchem Zweck es auch
sei, disponiren und so _Urheber_ seines Todes sein. -- Aber auch nicht,
da er (wie der Wolfenbttelsche Fragmentist argwohnt) sein Leben nicht
in moralischer, sondern blo in politischer, aber unerlaubter Absicht,
um etwa die Priesterregierung zu strzen und sich mit weltlicher
Obergewalt an ihre Stelle zu setzen, gewagt habe; denn dawider streitet
seine, nachdem er die Hoffnung es zu erhalten schon aufgegeben hatte, an
seine Jnger beim Abendmahl ergangene Ermahnung, es zu seinem Gedchtni
zu thun; welches, wenn es die Erinnerung einer fehlgeschlagenen
weltlichen Absicht htte sein sollen, eine krnkende, Unwillen gegen den
Urheber erregende, mithin sich selbst widersprechende Ermahnung gewesen
wre. Gleichwohl konnte diese Erinnerung auch das Fehlschlagen einer
sehr guten rein-moralischen Absicht des Meisters betreffen, nmlich noch
bei seinem Leben, durch Strzung des alle moralische Gesinnung
verdrngenden Ceremonialglaubens und des Ansehens der Priester
desselben, eine _ffentliche_ Revolution (in der Religion) zu bewirken
(wozu die Anstalten, seine im Lande zerstreuten Jnger am Ostern zu
versammeln, abgezweckt sein mochten), von welcher freilich auch noch
jetzt bedauert werden kann, da sie nicht gelungen ist; die aber doch
nicht vereitelt, sondern nach seinem Tode in eine, sich im Stillen, aber
unter viel Leiden ausbreitende Religionsumnderung bergegangen
ist.]]{[176]}]

   [Funote 59: In _B_ _fehlt_ ganzen.]

[Funote 60: [+] [[Wobei man einrumen kann, da er nicht der einzige
sei.]]{[177]}]

   [Funote 61: In _B_ _fehlt_: zwar.]

[Funote 62: Selbst Religionslehrer, die ihre Glaubensartikel an die
Autoritt der Regierung anschlieen, (Orthodoxe) befolgen hierin mit der
letzteren die nmliche Maxime. Daher Herr _Pfenninger_, da er seinen
Freund, Herrn _Lavater_, wegen seiner Behauptung eines noch immer
mglichen Wunderglaubens, vertheidigte, ihnen mit Recht Inconsequenz
vorwarf, da sie (denn die in diesem Punkt _naturalistisch_ denkenden
nahm er ausdrcklich aus,) [[da sie doch,]]{[178]} die vor etwa siebzehn
Jahrhunderten in der christlichen Gemeinde wirklich gewesenen
Wunderthter behaupteten, jetzt keine mehr statuiren wollten, ohne doch
aus der Schrift beweisen zu knnen, da, und wenn sie einmal gnzlich
aufhren sollten, (denn die Vernnftelei, da sie jetzt nicht mehr
nthig seien, ist Anmaung grerer Einsicht, als ein Mensch sich wohl
zutrauen soll) und diesen Beweis sind sie ihm schuldig geblieben. Es war
also nur Maxime der Vernunft, sie jetzt nicht einzurumen, und zu
erlauben, nicht objective Einsicht, es gebe keine. Gilt aber dieselbe
Maxime, die fr diesmal auf den besorglichen Unfug im brgerlichen Wesen
zurcksieht, nicht auch fr die Befrchtung eines hnlichen Unfugs in
philosophirenden und berhaupt vernnftig nachdenkenden gemeinen Wesen?
-- Die, so zwar _groe_ (Aufsehen machende) Wunder nicht einrumen, aber
_kleine_ unter dem Namen einer _auerordentlichen Direction_ freigebig
erlauben, (weil die letzteren, als bloe Lenkung, nur wenig
Kraftanwendung der bernatrlichen Ursache erfordern,) bedenken nicht,
da es hiebei nicht auf die Wirkung und deren Gre, sondern auf die
Form des Weltlaufs, d. i. auf die _Art, wie jene geschehe_, ob
natrlich, oder bernatrlich, ankomme, und da fr Gott kein
Unterschied des Leichten und Schweren zu denken sei. Was aber das
_Geheime_ der bernatrlichen Einflsse betrifft: so ist eine solche
absichtliche Verbergung der Wichtigkeit einer Begebenheit dieser Art
noch weniger angemessen.]

[Funote 63: [+] [[Heit so viel als, er nimmt den Wunderglauben nicht
in seine Maximen (weder der theoretischen noch praktischen Vernunft)
auf, ohne doch ihre Mglichkeit oder Wirklichkeit anzufechten.]]{[179]}]

   [Funote 64: Der Satz lautet in _B_ etwas _verndert_: Aber da man
   durch die Gabe recht _fest_ an Wunder theoretisch zu glauben, sie
   auch wohl gar selbst bewirken, und so den Himmel bestrmen knne,
   geht zu weit &c ....]

[Funote 65: Es ist eine gewhnliche Ausflucht derjenigen, welche den
Leichtglubigen _magische_ Knste vorgaukeln, oder sie solche wenigstens
im Allgemeinen wollen glaubend machen, da sie sich auf das Gestndni
der Naturforscher von ihrer _Unwissenheit_ berufen. Kennen wir doch
nicht, sagen sie, die _Ursache_ der Schwere, der magnetischen Kraft u.
dgl. -- Aber die Gesetze derselben erkennen wir doch mit hinreichender
Ausfhrlichkeit, unter bestimmten Einschrnkungen auf die Bedingungen,
unter denen allein gewisse Wirkungen geschehen; und das ist genug,
sowohl fr einen sichern Vernunftgebrauch dieser Krfte, als auch zur
Erklrung ihrer Erscheinungen, _secundum quid_, _abwrts_ zum Gebrauch
dieser Gesetze, um Erfahrungen darunter zu ordnen, wenn gleich nicht
_simpliciter_ und _aufwrts_, um selbst die Ursachen der nach diesen
Gesetzen wirkenden Krfte einzusehen. -- Dadurch wird auch das innere
Phnomen des menschlichen Verstandes begreiflich: warum sogenannte
Naturwunder, d. i. genugsam beglaubigte, obwohl widersinnische
Erscheinungen, oder sich hervorthuende unerwartete und von den bis dahin
bekannten Naturgesetzen abweichende Beschaffenheiten der Dinge mit
Begierde aufgefat werden, und das Gemth _ermuntern_, so lange als sie
dennoch fr natrlich gehalten werden, durch die Ankndigung eines
wahren Wunders aber dasselbe _niedergeschlagen_ wird.{[180]} Denn die
ersteren erffnen eine Aussicht in einen neuen Erwerb von Nahrung fr
die Vernunft; sie machen nmlich _Hoffnung_, neue Naturgesetze zu
entdecken; das zweite dagegen erregt _Besorgni_, auch das Zutrauen zu
den schon fr bekannt angenommenen zu verlieren. Wenn aber die Vernunft
um die Erfahrungsgesetze gebracht wird, so ist sie in einer solchen
bezauberten Welt weiter zu gar nichts Nutze, selbst nicht fr den
moralischen Gebrauch in derselben, zur Befolgung seiner Pflicht; denn
man wei nicht mehr, ob nicht selbst mit den sittlichen Triebfedern, uns
unwissend, durch Wunder Vernderungen vorgehen, an denen Niemand
unterscheiden kann, ob er sie sich selbst oder einer andern
unerforschlichen Ursache zuschreiben solle. -- Die, deren Urtheilskraft
hierin so gestimmt ist, da sie sich ohne Wunder nicht behelfen zu
knnen meinen, glauben den Ansto, den die Vernunft daran nimmt, dadurch
zu mildern, da sie annehmen, sie geschehen nur _selten_. Wollen sie
damit sagen, da dies schon im Begriff eines Wunders liegt, (weil, wenn
eine solche Begebenheit gewhnlich geschhe, sie fr kein Wunder erklrt
werden wrde): so kann man ihnen diese Sophisterei (eine objective
Frage, von dem, was die Sache ist, in eine subjective, was das Wort,
durch welches wir sie anzeigen, bedeute, umzundern), allenfalls
schenken, und wieder fragen, wie _selten_? in hundert Jahren etwa
einmal, oder zwar vor Alters, jetzt aber gar nicht mehr? Hier ist nichts
fr uns aus der Kenntni des Objects Bestimmbares, (denn das ist unserm
eignen Gestndnisse nach fr uns berschwenglich), sondern nur aus den
nothwendigen Maximen des Gebrauchs unserer Vernunft: entweder sie als
_tglich_ (ob zwar unter dem Anscheine natrlicher Vorflle versteckt),
oder _niemals_ zuzulassen, und im letztern Falle sie weder unsern
Vernunfterklrungen noch den Maregeln unserer Handlungen zum Grunde zu
legen; und da das erstere sich mit der Vernunft gar nicht vertrgt, so
bleibt nichts brig, als die letztere Maxime anzunehmen; denn nur Maxime
der Beurtheilung, nicht theoretische Behauptung bleibt dieser Grundsatz
immer. Niemand kann die Einbildung von seiner Einsicht so hoch treiben,
entscheidend aussprechen zu wollen: da z. B. die hchst
bewundernswrdige Erhaltung der Species im Pflanzen- und Thierreiche, da
jede neue Zeugung ihr Original mit aller innern Vollkommenheit des
Mechanismus, und (wie im Pflanzenreiche), selbst aller sonst so
zrtlichen Farbenschnheit, in jedem Frhjahre unvermindert wiederum
darstellt, ohne da die sonst so zerstrenden Krfte der unorganischen
Natur in bser Herbst- und Winterwitterung jener ihrem Samen in diesem
Punkte etwas anhaben knnen, da, sage ich, dieses eine bloe Folge nach
Naturgesetzen sei, und ob nicht vielmehr jedesmal ein unmittelbarer
Einflu des Schpfers dazu erfordert werde, _einsehen_ zu wollen. --
Aber es sind Erfahrungen; _fr uns_ sind sie also nichts Anders, als
Naturwirkungen, und _sollen_ auch nie anders beurtheilt werden; denn das
will die Bescheidenheit der Vernunft in ihren Ansprchen; ber diese
Grenzen aber hinaus zu gehen, ist Vermessenheit und Unbescheidenheit in
Ansprchen; wiewohl man mehrentheils in der Behauptung der Wunder eine
demthigende sich selbst entuernde Denkungsart zu beweisen vorgiebt.]

   [Funote 66: _B_: und die damit verbundenen feindseligen Neigungen.]

   [Funote 67: _B_: knnten.]

   [Funote 68: _Zusatz_ von _B_. -- Der Satz lautet im Original: ...
   und zu Befrderung des Guten [keine] im Menschen [dahin] abzweckende
   Vereinigung, eine bestehende, und sich immer &c. -- Nach dem
   Druckfehlerverzeichni zu _A_ will Kant keine und dahin
   gestrichen und auerdem hinter Vereinigung ein Komma gesetzt haben.
   In _B_ ist der Satz noch durch das eingeschaltene als verbessert.]

   [Funote 69: In _B_ _fehlt_: jemals.]

   [Funote 70: Der Theil des Satzes: des guten Princips, das in jedem
   Menschen liegt _fehlt_ in _B_. -- _B_ druckt: Befehdung durch das
   Bse.]

[Funote 71: _Hobbes_ Satz: _status hominum naturalis est _bellum_
omnium in omnes_, hat weiter keinen Fehler, als da es heien sollte:
__est status belli__ etc. Denn wenn man gleich nicht einrumet, da
zwischen Menschen, die nicht unter uern und ffentlichen Gesetzen
stehen, jederzeit wirkliche _Feindseligkeiten_ herrschen: so ist doch
der _Zustand_ derselben (_status juridicus_,) d. i. das Verhltni, in
und durch welches sie der Rechte (ihres Erwerbs oder Erhaltung
nach){[181]} fhig sind, ein solcher Zustand, in welchem ein Jeder
selbst Richter ber das sein will, was ihm gegen andere Recht sei, aber
auch fr dieses keine Sicherheit von andern hat, oder ihnen giebt, als
jedes seine eigene Gewalt; welches ein Kriegszustand ist, in dem
Jedermann wider Jedermann bestndig gerstet sein mu. Der zweite Satz
desselben: _exeundum esse e statu naturali_, ist eine Folge aus dem
erstern: denn dieser Zustand ist eine continuirliche Lsion der Rechte
aller andern durch die Anmaung in seiner eigenen Sache Richter zu sein,
und andern Menschen keine Sicherheit wegen des Ihrigen zu lassen, als
blo seine eigene Willkhr.]

[Funote 72: Dieses ist das Princip alles uern Rechts.]

[Funote 73: Sobald etwas als Pflicht erkannt wird, wenn es gleich durch
die bloe Willkhr eines menschlichen Gesetzgebers auferlegte Pflicht
wre, so ist es doch zugleich gttliches Gebot, ihr zu gehorchen. Die
statutarischen brgerlichen Gesetze kann man zwar nicht gttliche Gebote
nennen, wenn sie aber rechtmig sind, so ist die _Beobachtung_
derselben zugleich gttliches Gebot. Der Satz man mu Gott mehr
gehorchen, als den Menschen bedeutet nur, da, wenn die letzten etwas
gebieten, was an sich bse (dem Sittengesetz unmittelbar zuwider) ist,
ihnen nicht gehorcht werden darf und soll. Umgekehrt aber, wenn einem
politisch-brgerlichen, an sich nicht unmoralischen Gesetze ein dafr
gehaltenes Gttliches statutarisches entgegengesetzt wird, so ist Grund
da, das letztere fr untergeschoben anzusehen, weil es einer klaren
Pflicht widerstreitet, selbst aber, da es wirklich auch gttliches
Gebot sei, durch empirische Merkmale niemals hinreichend beglaubigt
werden kann, um eine sonst bestehende Pflicht jenem zufolge bertreten
zu drfen.]

   [Funote 74: Text in [[ ]] ist _Zusatz_ von _B_.]

   [Funote 75: _B_: oder wohl gar Usurpation hhern Ansehens.]

   [Funote 76: _B_: gehrig vorbereitenden Fortschritte. Nach dem
   Druckfehlerverzeichni von _A_ wollte Kant den obigen Text.]

[Funote 77: [+] [[Moralischer Weise sollte es umgekehrt
zugehen.]]{[182]}]

   [Funote 78: _B_ hat statt: alle Zweifel ... alle Einwrfe.]

[Funote 79: Ein Ausdruck fr alles Gewnschte, oder Wnschenswerthe,
was wir doch weder voraussehen, noch durch unsre Bestrebung nach
Erfahrungsgesetzen herbeifhren knnen; von dem wir also, wenn wir einen
Grund nennen wollen, keinen andern, als eine gtige Vorsehung anfhren
knnen.]

[Funote 80: Die Mongolen nennen _Tibet_ (nach _Georgii Alphab. Tibet._)
_Tangut-Chadzar_, d. i. das Land der Huserbewohner, um diese von sich
als in Wsten unter Zelten lebenden Nomaden zu unterscheiden, woraus der
Name der Chadzaren, und aus diesem, der der _Ketzer_ entsprungen ist;
weil jene dem tibetanischen Glauben (der Lama's), der mit dem
Manichismus bereinstimmt, vielleicht auch wohl von daher seinen
Ursprung nimmt, anhnglich waren, und ihn bei ihren Einbrchen in Europa
verbreiteten; daher auch eine geraume Zeit hindurch die Namen
_Haeretici_ und _Manichaei_ als gleichbedeutend im Gebrauch waren.]

[Funote 81: [+] [[Um dieses an einem Beispiel zu zeigen, nehme man
Psalm LIX, V. 11-19, wo ein _Gebet um Rache_, die bis zum Entsetzen weit
geht, angetroffen wird. _Michaelis_ (Moral, 2. Theil, S. 202) billigt
dieses Gebet und setzt hinzu: die Psalmen sind _inspirirt_; wird in
diesen um eine Strafe gebeten, so kann es nicht unrecht sein, und _wir
sollen keine heiligere Moral haben, als die Bibel_. Ich halte mich hier
an den letzteren Ausdruck und frage, ob die Moral nach der Bibel oder
die Bibel vielmehr nach der Moral ausgelegt werden msse? -- Ohne nun
einmal auf die Stelle des N. T.: zu den Alten wurde gesagt u. s. w.;
ich aber sage euch: liebet eure Feinde, _segnet, die euch fluchen_ u.
s. w. Rcksicht zu nehmen, wie diese, die auch inspirirt ist, mit jener
zusammen bestehen knne, werde ich versuchen, sie entweder meinen fr
sich bestehenden sittlichen Grundstzen anzupassen (da etwa hier nicht
leibliche, sondern unter dem Symbol derselben die uns weit
verderblicheren unsichtbaren Feinde, nmlich bse Neigungen, verstanden
werden, die wir wnschen mssen vllig unter den Fu zu bringen), oder
will dieses nicht angehen, so werde ich lieber annehmen, da diese
Stelle gar nicht im moralischen Sinn, sondern nach dem Verhltni, in
welchem sich die Juden zu Gott, als ihrem politischen Regenten,
betrachteten, zu verstehen sei, so wie auch eine andere Stelle der
Bibel, da es heit: Die Rache ist mein; ich will vergelten, spricht der
Herr! die man gemeiniglich als moralische Warnung vor Selbstrache
auslegt, ob sie gleich wahrscheinlich nur das in jedem Staat geltende
Gesetz andeutet, Genugthuung wegen Beleidigungen im Gerichtshofe des
Oberhauptes nachzusuchen; wo die Rachsucht des Klgers gar nicht fr
gebilligt angesehen werden darf, wenn der Richter ihm verstattet, auf
noch so harte Strafe, als er will, anzutragen.]]{[183]}]

   [Funote 82: _B_: machten es nachgerade mit ihrer fabelhaften
   Gtterlehre eben so.]

   [Funote 83: _B_: dem Volke statt ihm.]

   [Funote 84: _B_: es statt er.]

   [Funote 85: In _B_ fehlt: und alten.]

   [Funote 86: _B_: diese.]

   [Funote 87: Der Satz lautet in _B_: daher der Ausleger, welcher
   auch die Grundsprache inne hat, doch noch ausgebreitete historische
   Kenntni und Kritik besitzen mu, um &c.]

   [Funote 88: _B_: an den Gesetzgeber.]

   [Funote 89: _Zusatz_ von _B_.]

   [Funote 90: _B_: Gutes.]

[Funote 91: [+] [[Der die Existenz einer solchen Person auf historische
Beweisthmer grnden mu.]]{[184]}]

   [Funote 92: _Zusatz_ von _B_.]

[Funote 93: Das kann wohl so ausgelegt werden: kein Mensch kann mit
Gewiheit sagen, woher dieser ein guter, jener ein bser Mensch, (beide
comparative) wird, da oftmals die Anlage zu diesem Unterschiede schon in
der Geburt anzutreffen zu sein scheint, bisweilen auch Zuflligkeiten
des Lebens, fr die Niemand kann, hierin einen Ausschlag geben; eben so
wenig auch, was aus ihm werden knne. Hierber mssen wir also das
Urtheil dem Allsehenden berlassen, welches hier so ausgedrckt wird,
als ob, ehe sie geboren wurden, sein Rathschlu ber sie ausgesprochen,
einem jedem seine Rolle vorgezeichnet habe, die er einst spielen sollte.
Das _Vorhersehen_ ist in der Ordnung der Erscheinungen fr den
Welturheber, wenn er hiebei selbst anthropomorphistisch gedacht wird,
zugleich ein _Vorherbeschlieen_. In der bersinnlichen Ordnung der
Dinge aber nach Freiheitsgesetzen, wo die Zeit wegfllt, ist es blo ein
_allsehendes Wissen_, ohne warum der eine Mensch so, der andere nach
entgegengesetzten Grundstzen verfhrt, erklren, und doch auch zugleich
mit der Freiheit des Willens vereinigen zu knnen.]

   [Funote 94: _Zusatz_ von _B_.]

   [Funote 95: _B_: in der.]

[Funote 96: Dem Kirchenglauben kann, ohne da man ihm weder den Dienst
aufsagt, noch ihn befehdet, sein ntzlicher Einflu als eines Vehikels
erhalten, und ihm gleichwohl als einem Wahne von gottesdienstlicher
Pflicht aller Einflu auf den Begriff der eigentlichen (nmlich
moralischen) Religion abgenommen werden, und so, bei Verschiedenheit
statutarischer Glaubensarten, Vertrglichkeit der Anhnger derselben
untereinander durch die Grundstze der einigen Vernunftreligion, wohin
die Lehrer alle jene Satzungen und Observanzen auszulegen
haben, gestiftet werden; bis man mit der Zeit, vermge der
berhandgenommenen wahren Aufklrung (einer Gesetzlichkeit, die aus der
[[moralischen]]{[185]} Freiheit hervorgeht) mit Jedermanns Einstimmung
die Form eines erniedrigenden Zwangsglaubens gegen eine kirchliche Form,
die der Wrde einer moralischen Religion angemessen ist, nmlich die
eines freien Glaubens vertauschen kann. -- Die kirchliche
Glaubenseinheit mit der Freiheit in Glaubenssachen zu vereinigen, ist
ein Problem, zu dessen Auflsung die Idee der objectiven Einheit der
Vernunftreligion durch das moralische Interesse, welches wir an ihr
nehmen, continuirlich antreibt, welches aber in einer sichtbaren Kirche
zu Stande zu bringen, wenn wir hierber die menschliche Natur befragen,
wenig Hoffnung vorhanden ist. Es ist eine Idee der Vernunft, deren
Darstellung in einer ihr angemessenen Anschauung uns unmglich ist, die
aber doch als praktisches regulatives Princip objective Realitt hat, um
auf diesen Zweck der Einheit der reinen Vernunftreligion gem{[186]}
hinzuwirken. Es geht hiermit, wie mit der politischen Idee eines
Staatsrechts, sofern es zugleich auf ein allgemeines und _machthabendes_
Vlkerrecht bezogen werden soll. Die Erfahrung spricht uns hierzu alle
Hoffnung ab. Es scheint ein Hang in das menschliche Geschlecht
(vielleicht absichtlich) gelegt zu sein, da ein jeder einzelne Staat,
wenn es ihm nach Wunsch geht, sich jeden andern zu unterwerfen, und eine
Universalmonarchie zu errichten, strebe; wenn er aber eine gewisse Gre
erreicht hat, sich doch von selbst in kleinere Staaten zersplittere. So
hegt eine jede Kirche den stolzen Anspruch eine allgemeine zu werden; so
wie sie sich aber ausgebreitet hat, und herrschend wird, zeigt sich bald
ein Princip der Auflsung und Trennung in verschiedenen Sekten.

[[Das zu frhe und dadurch (da es eher kommt, als die Menschen
moralisch besser geworden sind) schdliche Zusammenschmelzen der Staaten
wird, -- wenn es uns erlaubt ist, hierin eine Absicht der Vorsehung
anzunehmen, -- vornehmlich durch zwei mchtig wirkende Ursachen, nmlich
Verschiedenheiten der Sprachen und Verschiedenheit der Religionen
verhindert.]]{[187]}]

   [Funote 97: _B_: macht.]

[Funote 98: Mit welchem sich die ffentliche Geschichte desselben (die
daher auch allgemein zum Beispiel der Nachfolge dienen konnte), endigt.
Die als Anhang hinzugefgte geheimere, blo vor den Augen seiner
Vertrauten vorgegangene Geschichte seiner _Auferstehung_ und
_Himmelfahrt_ (die, wenn man sie blo als Vernunftideen nimmt, den
Anfang eines andern Lebens und Eingang in den Sitz der Seligkeit, d. i.
in die Gemeinschaft mit allen Guten, bedeuten wrden), kann ihrer
historischen Wrdigung unbeschadet, zur Religion innerhalb der Grenzen
der bloen Vernunft nicht benutzt werden. Nicht etwa deswegen, weil sie
Geschichtserzhlung ist, (denn das ist auch die vorhergehende), sondern
weil sie, buchstblich genommen, einen Begriff, der zwar der sinnlichen
Vorstellungsart der Menschen sehr angemessen, der Vernunft aber in ihrem
Glauben an die Zukunft sehr lstig ist, nmlich den der Materialitt
aller Weltwesen annimmt, sowohl den _Materialismus_ der _Persnlichkeit_
des Menschen (den psychologischen), die nur unter der Bedingung eben
desselben _Krpers_ stattfinden, als auch der _Gegenwart_ in einer Welt
berhaupt (den cosmologischen), welche nach diesem Princip nicht anders,
als _rumlich_ sein knne: wogegen die Hypothese des Spiritualismus
vernnftiger Weltwesen, wo der Krper todt in der Erde bleiben, und doch
dieselbe Person lebend da sein, ingleichen der Mensch dem Geiste nach
(in seiner nicht sinnlichen Qualitt) zum Sitz der Seligen, ohne in
irgend einen Ort im unendlichen Raume, der die Erde umgiebt, (und den
wir auch Himmel nennen), versetzt zu werden, gelangen kann, der Vernunft
gnstiger ist, nicht blo wegen der Unmglichkeit, sich eine denkende
Materie verstndlich zu machen, sondern vornehmlich wegen der
Zuflligkeit, der unsere Existenz nach dem Tode dadurch{[188]}
ausgesetzt wird, da sie blo auf dem Zusammenhalten eines gewissen
Klumpens Materie in gewisser Form beruhen soll, anstatt da sie die
Beharrlichkeit einer einfachen Substanz als auf ihre Natur gegrndet
denken kann. -- Unter der letztern Voraussetzung (der des
Spiritualismus) aber kann die Vernunft weder ein Interesse dabei finden,
einen Krper, der, so gelutert er auch sein mag, doch (wenn die
Persnlichkeit auf der Identitt desselben beruht), immer aus demselben
Stoffe, der die Basis seiner Organisation ausmacht, bestehen mu, und
den er selbst im Leben nie recht lieb gewonnen hat, in Ewigkeit mit zu
schleppen, noch kann sie es sich begreiflich machen, was diese Kalkerde,
woraus er besteht, im Himmel, d. i. in einer andern Weltgegend soll, wo
vermuthlich andere Materien die Bedingung des Daseins und der Erhaltung
lebender Wesen ausmachen mchten.]

   [Funote 99: _B_: dies.]

[Funote 100: Eine von den Ursachen dieses Hanges liegt in dem
Sicherheitsprincip: da die Fehler einer Religion, in der ich geboren
und erzogen bin, deren Belehrung nicht von meiner Wahl abhieng, und in
der ich durch eigenes Vernnfteln nichts verndert habe, nicht auf
meine, sondern meiner Erzieher, oder ffentlich dazu gesetzter Lehrer
ihre Rechnung komme: ein Grund mit, warum man der ffentlichen
Religionsvernderung eines Menschen nicht leicht Beifall giebt, wozu
dann freilich noch ein anderer (tiefer liegender) Grund kommt, da bei
der Ungewiheit, die ein Jeder in sich fhlt, welcher Glaube (unter den
historischen) der rechte sei, indessen, da der moralische allerwrts
der nmliche ist, man es sehr unnthig findet, hierber Aufsehen zu
erregen.]

[Funote 101: Wenn eine Regierung es nicht fr Gewissenszwang gehalten
wissen will, da sie nur verbietet, _ffentlich_ seine Religionsmeinung
zu _sagen_, indessen sie Keinen hinderte, bei sich im Geheimen zu
_denken_, was er gut findet, so spat man gemeiniglich darber, und
sagt: da dieses gar keine von ihr vergnnte Freiheit sei; weil sie es
ohnedem nicht verhindern kann. Allein, was die weltliche oberste Macht
nicht kann, das kann doch die geistliche: nmlich selbst das Denken zu
verbieten, und wirklich auch zu hindern; sogar, da sie einen solchen
Zwang, nmlich das Verbot anders, als was sie vorschreibt, auch nur zu
denken, selbst ihren mchtigen Obern aufzuerlegen vermag. -- Denn wegen
des Hanges der Menschen zum gottesdienstlichen Frohnglauben, dem sie
nicht allein vor dem moralischen (durch Beobachtung seiner Pflichten
berhaupt Gott zu dienen), die grte, sondern auch die einzige, allen
brigen Mangel vergtende Wichtigkeit zu geben, von selbst geneigt sind,
ist es den Bewahrern der Rechtglubigkeit als Seelenhirten jederzeit
leicht, ihrer Heerde ein frommes Schrecken vor der mindesten Abweichung
von gewissen auf Geschichte beruhenden Glaubensstze, und selbst vor
aller Untersuchung dermaen einzujagen, so,{[189]} da sie sich nicht
getrauen, auch nur in Gedanken einen Zweifel wider die ihnen
aufgedrungenen Stze in sich aufsteigen zu lassen: weil dieses so viel
sei, als dem bsen Geiste ein Ohr leihen. Es ist wahr, da, um von
diesem Zwange los zu werden, man nur _wollen_ darf, (welches bei jenem
landesherrlichen, in Ansehung der ffentlichen Bekenntnisse, nicht der
Fall ist;) aber dieses Wollen ist eben dasjenige, dem innerlich ein
Riegel vorgeschoben wird. Doch ist dieser eigentliche Gewissenszwang
zwar schlimm genug, (weil er zur innern Heuchelei verleitet), aber noch
nicht so schlimm, als die Hemmung der uern Glaubensfreiheit, weil
jener durch den Fortschritt der moralischen Einsicht und das{[190]}
Bewutsein seiner Freiheit, aus welcher die wahre Achtung fr Pflicht
allein entspringen kann, allmhlig von selbst schwinden mu, dieser
uere hingegen alle freiwilligen Fortschritte, in der ethischen
Gemeinschaft der Glubigen, die das Wesen der wahren Kirche ausmacht,
verhindert, und die Form derselben ganz politischen Verordnungen
unterwirft.]

[Funote 102: Dieser Ausdruck kann, (wenn man das Geheimnivolle, ber
alle Grenzen mglicher Erfahrung Hinausreichende, blo zur heiligen
Geschichte der Menschheit Gehrige, uns also _praktisch_ nichts
Angehende, bei Seite setzt), so verstanden werden, da der
Geschichtsglaube, der, als Kirchenglaube, ein heiliges Buch zum
Leitbande der Menschen bedarf, aber eben dadurch die Einheit und
Allgemeinheit der Kirche verhindert, selbst aufhren, und in einen
reinen, fr alle Welt gleich einleuchtenden Religionsglauben bergehen
werde; wohin wir dann schon jetzt, durch anhaltende Entwickelung der
reinen Vernunftreligion aus jener gegenwrtig noch nicht entbehrlichen
Hlle, fleiig arbeiten sollen.

[[Nicht da er aufhre, (denn vielleicht mag er als Vehikel immer
ntzlich und nthig sein) sondern aufhren knne; womit nur die innere
Festigkeit des reinen moralischen Glaubens gemeint ist.]]{[191]}]

[Funote 103: [+] [[Hier wird nun ein Reich Gottes, nicht nach einem
besonderen Bunde (kein messianisches), sondern ein _moralisches_ (durch
bloe Vernunft erkennbares) vorgestellt. Das erstere (_regnum divinum
pactitium_) mute seinen Beweis aus der Geschichte ziehen, und da wird
es in das _messianische_ Reich nach dem _alten_, oder nach dem _neuen_
Bunde eingetheilt. Nun ist es merkwrdig, da die Verehrer des ersteren
(die Juden) sich noch als solche, ob zwar in alle Welt zerstreut,
erhalten haben, indessen da anderer Religionsgenossen ihr Glaube mit
dem Glauben des Volks, worin sie zerstreut worden, gewhnlich
zusammenschmolz. Dieses Phnomen dnkt Vielen so wundersam zu sein, da
sie es nicht wohl als nach dem Laufe der Natur mglich, sondern als
auerordentliche Veranstaltung zu einer besonderen gttlichen Absicht
beurtheilen. -- Aber ein Volk, das eine geschriebene Religion (heilige
Bcher) hat, schmilzt mit einem solchen, was (wie das rmische Reich, --
damals die ganze gesittete Welt) keine dergleichen, sondern blo
Gebruche hat, niemals in einen Glauben zusammen; es macht vielmehr ber
kurz oder lang Proselyten. Daher auch die Juden vor der Babylonischen
Gefangenschaft, nach welcher, wie es scheint, ihre heiligen Bcher
allererst ffentliche Lectre wurden, nicht mehr ihres Hanges wegen,
fremden Gttern nachzulaufen, beschuldigt werden; zumal die
Alexandrinische Cultur, die auch auf sie Einflu haben mute, ihnen
gnstig sein konnte, jenen eine systematische Form zu verschaffen. So
haben die _Parsis_, Anhnger der Religion des Zoroaster, ihren Glauben
bis jetzt erhalten, ungeachtet ihrer Zerstreuung; weil ihre _Desturs_
den Zendavesta hatten. Dahingegen die _Hindus_, welche unter dem Namen
Zigeuner weit und breit zerstreut sind, weil sie aus den Hefen des Volks
(den _Parias_) waren (denen es sogar verboten ist, in ihren heiligen
Bchern zu lesen), der Vermischung mit fremdem Glauben nicht entgangen
sind. Was die Juden aber fr sich allein dennoch nicht wrden bewirkt
haben, das that die christliche und spterhin die mohammedanische
Religion, vornehmlich die erstere; weil sie den jdischen Glauben und
die dazu gehrigen heiligen Bcher voraussetzen (wenn gleich die
letztere sie fr verflscht ausgiebt). Denn die Juden konnten bei den
von ihnen ausgegangenen Christen ihre alten Documente immer wieder
auffinden, wenn sie bei ihren Wanderungen, wo die Geschicklichkeit, sie
zu lesen, und daher die Lust, sie zu besitzen, vielfltig erloschen sein
mag, nur die Erinnerung brig behielten, da sie deren ehedem einmal
gehabt htten. Daher trifft man auer den gedachten Lndern auch keine
Juden; wenn man die wenigen auf der Malabarkste und etwa eine Gemeinde
in China ausnimmt (von welchen die ersteren mit ihren Glaubensgenossen
in Arabien im bestndigen Handelsverkehr sein konnten), obgleich nicht
zu zweifeln ist, da sie sich nicht in jene reichen Lnder auch sollten
ausgebreitet haben, aber aus Mangel aller Verwandtschaft ihres Glaubens
mit den dortigen Glaubensarten in vllige Vergessenheit des ihrigen
gerathen sind. Erbauliche Betrachtungen aber auf diese Erhaltung des
jdischen Volks, sammt ihrer Religion, unter ihnen so nachtheiligen
Umstnden zu grnden, ist sehr milich, weil ein jeder beider Theile
dabei seine Rechnung zu finden glaubt. Der eine sieht in der Erhaltung
des Volks, wozu er gehrt, und seines, ungeachtet der Zerstreuung unter
so mancherlei Vlker, unvermischt bleibenden alten Glaubens den Beweis
einer dasselbe fr ein knftiges Erdenreich aufsparenden besonderen
gtigen Vorsehung; der andere nichts, als warnende Ruinen eines
zerstrten, dem eintretenden Himmelreich sich widersetzenden Staats, die
eine besondere Vorsehung noch immer erhlt, theils um die alte
Weissagung eines von diesem Volke ausgehenden Messias im Andenken
aufzubehalten, theils um ein Beispiel der Strafgerechtigkeit, weil es
sich hartnckiger Weise einen politischen, nicht einen moralischen
Begriff von demselben machen wollte, an ihm zu statuiren.]]{[192]}]

   [Funote 104: _Zusatz_ von _B_.]

   [Funote 105: _B_: finde.]

[Funote 106: So ist die _Ursache_ der allgemeinen Schwere aller Materie
der Welt uns unbekannt, dermaen, da man noch dazu einsehen kann, sie
knne von uns nie erkannt werden; weil schon der Begriff von ihr eine
erste und unbedingt ihr selbst beiwohnende Bewegungskraft voraussetzt.
Aber sie ist doch kein Geheimni, sondern kann Jedem offenbar gemacht
werden, weil ihr _Gesetz_ hinreichend erkannt ist. Wenn Newton sie
gleichsam wie die gttliche Allgegenwart in der Erscheinung
(_omnipraesentia phaenomenon_) vorstellt; so ist das kein Versuch, sie
zu erklren, (denn das Dasein Gottes im Raum enthlt einen Widerspruch),
aber doch eine erhabene Analogie, in der es blo auf die Vereinigung
krperlicher Wesen zu einem Weltganzen angesehen ist, indem man ihr eine
unkrperliche Ursache unterlegt; und so wrde es auch dem Versuch
ergehen, das selbststndige Princip der Vereinigung der vernnftigen
Weltwesen in einem ethischen Staat einzusehen, und die letztere daraus
zu erklren. Nur die Pflicht, die uns dazu hinzieht, erkennen wir; die
Mglichkeit der beabsichtigten Wirkung, wenn wir jener gleich gehorchen,
liegt ber die Grenzen aller unsrer Einsicht hinaus. -- Es giebt
Geheimnisse, Verborgenheiten (_arcana_) der Natur, es kann Geheimnisse,
(Geheimhaltung,{[193]} _secreta_) der Politik geben, die nicht
ffentlich bekannt werden _sollen_; aber beide _knnen_ uns doch, sofern
sie auf empirischen Ursachen beruhen, bekannt werden. In Ansehung
dessen, was zu erkennen allgemeine Menschenpflicht ist, (nmlich des
moralischen) kann es kein Geheimni geben, aber in Ansehung dessen, was
nur Gott thun kann, wozu etwas selbst zu thun unser Vermgen, mithin
auch unsre Pflicht bersteigt, da kann es nur eigentliches, nmlich
heiliges Geheimni (_mysterium_) der Religion geben, wovon uns nur, da
es ein solches gebe, zu wissen und es zu verstehen, nicht eben es
einzusehen ntzlich ist.{[194]}]

   [Funote 107: _Zusatz_ von _B_.]

[Funote 108: In der heiligen Weissagungsgeschichte der letzten Dinge
wird der _Weltrichter_ (eigentlich der, welcher die, die zum Reiche des
guten Princips gehren, als die Seinigen unter seine Herrschaft nehmen,
und sie aussondern wird), nicht als Gott, sondern als Menschensohn
vorgestellt und genannt. Das scheint anzuzeigen, da die _Menschheit
selbst_ ihrer Einschrnkung und Gebrechlichkeit sich bewut, in dieser
Auswahl den Ausspruch thun werde, welches eine Gtigkeit ist, die doch
der Gerechtigkeit nicht Abbruch thut. -- Dagegen kann der Richter der
Menschen in seiner Gottheit, d. i. so wie er unserm Gewissen nach dem
heiligen von uns anerkannten Gesetze und unserer eignen Zurechnung
spricht, vorgestellt wird,{[195]} (der heilige Geist), nur als nach der
Strenge des Gesetzes richtend gedacht werden, weil wir selbst, wie viel
auf Rechnung unsrer Gebrechlichkeit uns zu Gute kommen knne,
schlechterdings nicht wissen, sondern blo unsre Uebertretung mit dem
Bewutsein unsrer Freiheit und der gnzlich uns zu Schulden kommenden
Verletzung der Pflicht vor Augen haben, und so keinen Grund haben, in
dem Richterausspruche ber uns Gtigkeit anzunehmen.]

   [Funote 109: _B_: in einem und demselben Wesen.]

   [Funote 110: _B_: mte.]

[Funote 111: [+] [[Man kann nicht wohl den Grund angeben, warum so
viele alte Vlker in dieser Idee bereinkamen, wenn es nicht der ist,
da sie in der allgemeinen Menschenvernunft liegt, wenn man sich eine
Volks- und (nach der Analogie mit derselben) eine Weltregierung denken
will. Die Religion des _Zoroaster_ hatte diese drei gttlichen Personen:
Ormuzd, Mithra und Ahriman, die _hinduische_: den Brahma, Wischnu und
Siewen (nur mit dem Unterschiede, da _jene_ die dritte Person nicht
blo als Urheber des _Uebels_, sofern es Strafe ist, sondern selbst des
_Moralischbsen_, wofr der Mensch bestraft wird; _diese_ aber sie blo
als richtend und strafend vorstellt). Die _egyptische_ hatte ihre
_Phta_, _Kneph_ und _Neith_, wovon, so viel die Dunkelheit der
Nachrichten aus den ltesten Zeiten dieses Volks errathen lt, das
erste den von der Materie unterschiedenen Geist als _Weltschpfer_, das
zweite Princip die erhaltende und _regierende_ Gtigkeit, das dritte die
jene einschrnkende Weisheit, d. i. _Gerechtigkeit_ vorstellen sollte.
Die _gothische_ verehrte ihren _Odin_ (Allvater), ihre _Freia_ (auch
_Freier_, die _Gte_) und _Thor_, den richtenden (strafenden) Gott.
Selbst die _Juden_ scheinen in den letzten Zeiten ihrer hierarchischen
Verfassung diesen Ideen nachgegangen zu sein. Denn in der Anklage der
Phariser: da Christus sich einen _Sohn Gottes_ genannt habe, scheinen
sie auf die Lehre, da Gott einen Sohn habe, kein besonderes Gewicht der
Beschuldigung zu legen, sondern nur darauf, da er dieser Sohn Gottes
habe sein wollen.]]{[196]}]

   [Funote 112: _B_: welche.]

   [Funote 113: _Zusatz_ von _B_.]

[Funote 114: [+] [[Man trgt gemeiniglich kein Bedenken, den Lehrlingen
der Religion den Glauben an Geheimnisse zuzumuthen, weil, da wir sie
nicht _begreifen_, d. i. die Mglichkeit des Gegenstandes derselben
nicht einsehen knnen, uns eben so wenig zur Weigerung ihrer Annahme
berechtigen knne, als etwa das Fortpflanzungsvermgen organischer
Materien, was auch kein Mensch begreift, und darum doch nicht anzunehmen
geweigert werden kann, ob es gleich ein Geheimni fr uns ist und
bleiben wird. Aber wir _verstehen_ doch sehr wohl, was dieser Ausdruck
sagen wolle, und haben einen empirischen Begriff von dem Gegenstande,
mit Bewutsein, da darin kein Widerspruch sei. -- Von einem jeden zum
Glauben aufgestellten Geheimnisse kann man nun mit Recht fordern, da
man _verstehe_, was unter demselben gemeint sei; welches nicht dadurch
geschieht, da man die Wrter, wodurch es angedeutet wird, _einzeln_
versteht, d. i. damit einen Sinn verbindet, sondern da sie, zusammen in
einen Begriff gefat, noch einen Sinn zulassen mssen und nicht etwa
dabei alles Denken ausgehe. -- Da, wenn man seinerseits es nur nicht am
ernstlichen Wunsch ermangeln lt, Gott diese Erkenntni uns wohl durch
_Eingebung_ zukommen lassen knne, lt sich nicht denken; denn es kann
uns gar nicht inhriren; weil die Natur unseres Verstandes dessen
unfhig ist.]]{[197]}]

   [Funote 115: _B_: offenbart hat, die Ursachen aber, aus welchen
   eine freie Handlung auf Erden geschehe &c.]

[Funote 116: [+] [[Daher wir, was Freiheit sei, in praktischer
Beziehung (wenn von Pflicht die Rede ist) gar wohl verstehen, in
theoretischer Absicht aber, was die Causalitt derselben (gleichsam ihre
Natur) betrifft, ohne Widerspruch nicht einmal daran denken knnen, sie
verstehen zu wollen.]]{[198]}]

   [Funote 117: _B_ hat statt: er ... der Mensch.]

   [Funote 118: _Zusatz_ von _B_.]

   [Funote 119: _B_: Glaubensprincip.]

[Funote 120: Dieser Geist, durch welchen die Liebe Gottes als
Seligmachers (eigentlich unsere dieser geme Gegenliebe) mit der
Gottesfurcht, vor ihm als Gesetzgeber, d. i. das Bedingte mit der
Bedingung vereinigt wird, welcher also als von beiden ausgehend
vorgestellt werden kann, ist auerdem da er in alle Wahrheit
(Pflichtbeobachtung) leitet, zugleich der eigentliche Richter der
Menschen (vor ihrem Gewissen). Denn das Richten kann in zwiefacher
Bedeutung genommen werden: entweder als das ber Verdienst und Mangel
des Verdienstes, oder ber Schuld und Unschuld. Gott als die _Liebe_
betrachtet (in seinem Sohn) richtet die Menschen sofern, als ihnen ber
ihre Schuldigkeit noch ein Verdienst zu statten kommen kann, und da ist
sein Ausspruch: _wrdig_ oder _nichtwrdig_. Er sondert diejenigen als
die Seinen aus, denen ein solches noch zugerechnet werden kann. Die
brigen gehen leer aus. Dagegen ist die Sentenz des Richters nach
_Gerechtigkeit_ (des eigentlich so zu nennenden Richters, unter dem
Namen des heiligen Geistes), ber die, denen kein Verdienst zu statten
kommen kann: _schuldig_ oder _unschuldig_, d. i. Verdammung oder
Lossprechung. [[-- Das _Richten_ bedeutet im ersten Falle die
_Aussonderung_ der Verdienten von den Unverdienten, die beiderseits um
einen Preis (der Seligkeit) sich bewerben. Unter _Verdienst_ aber wird
hier nicht ein Vorzug der Moralitt in Beziehung aufs Gesetz (in
Ansehung dessen uns kein Ueberschu der Pflichtbeobachtung ber unsere
Schuldigkeit zukommen kann), sondern in Vergleichung mit anderen
Menschen, was ihre moralische Gesinnung betrifft, verstanden. Die
_Wrdigkeit_ hat immer auch nur negative Bedeutung (nichtunwrdig),
nmlich der moralischen Empfnglichkeit fr eine solche Gte. -- Der
also in der ersten Qualitt (als Brabeuta) richtet, fllt das Urtheil
der Wahl zwischen _zweien_ sich um den Preis (der Seligkeit) bewerbenden
Personen (oder Parteien); der in der zweiten Qualitt aber (der
eigentliche Richter) die Sentenz ber _eine und dieselbe_ Person vor
einem Gerichtshofe (dem Gewissen), der zwischen Anklger und Sachwalter
den Rechtsausspruch thut.]]{[199]} Wenn nun angenommen wird, da alle
Menschen zwar unter der Sndenschuld stehen, einigen von ihnen aber doch
ein Verdienst zu statten kommen knne: so findet der Ausspruch des
_Richters aus Liebe_ statt, dessen Mangel nur ein _Abweisungsurtheil_
nach sich ziehen, wovon aber das _Verdammungsurtheil_ (indem der Mensch
alsdann dem Richter aus Gerechtigkeit anheim fllt), die unausbleibliche
Folge sein wrde. -- Auf solche Weise knnen, meiner Meinung nach, die
scheinbar einander widerstreitenden Stze: der Sohn wird kommen zu
richten die Lebendigen und die Todten, und andererseits: Gott hat ihn
nicht in die Welt gesandt, da er die Welt richte, sondern da sie durch
ihn selig werde (Ev. Joh. III, 17.) vereinigt werden, und mit dem in
Uebereinstimmung stehen, wo gesagt wird: wer an den Sohn nicht glaubet,
der _ist schon_ gerichtet (V. 18.) nmlich durch denjenigen Geist, von
dem es heit: er wird die Welt richten um der Snde und um der
Gerechtigkeit willen. -- Die ngstliche Sorgfalt solcher
Unterscheidungen im Felde der bloen Vernunft, als fr welche sie hier
eigentlich angestellt werden, knnte man leicht fr unntze und lstige
Subtilitt halten; sie wrde es auch sein, wenn sie auf die Erforschung
der gttlichen Natur angelegt wre. Allein da die Menschen in ihrer
Religionsangelegenheit bestndig geneigt sind, sich wegen ihrer
Verschuldigungen an die gttliche Gte zu wenden, gleichwohl aber seine
Gerechtigkeit nicht umgehen knnen, ein _gtiger Richter_ aber in einer
und derselben Person ein Widerspruch ist, so sieht man wohl, da selbst
in praktischer Rcksicht ihre Begriffe hierber sehr schwankend und mit
sich selbst unzusammenstimmend sein mssen, ihre Berichtigung und genaue
Bestimmung also von groer praktischer Wichtigkeit sei.]

   [Funote 121: _B_: Organisation sind, da denn diejenigen unter
   ihnen, welche.]

   [Funote 122: In _B_ _fehlt_: (_officiales_).]

   [Funote 123: _Zusatz_ von _B_.]

[Funote 124: Durch diese Definition wird mancher fehlerhaften Deutung
des Begriffs einer Religion berhaupt vorgebeugt. _Erstlich_: da in
ihr, was das theoretische Erkenntni und Bekenntni betrifft, kein
assertorisches Wissen, (selbst des Daseins Gottes nicht) gefordert wird,
weil bei dem Mangel unserer Einsicht bersinnlicher Gegenstnde dieses
Bekenntni schon geheuchelt sein knnte; sondern nur ein der Speculation
nach ber die oberste Ursache der Dinge _problematisches_ Annehmen,
(Hypothesis), in Ansehung des Gegenstandes aber, wohin uns unsere
moralisch-gebietende Vernunft zu wirken anweiset, ein dieser ihrer
Endabsicht Effect verheiendes praktisches, mithin freies
_assertorisches_ Glauben vorausgesetzt wird, welches nur der _Idee von
Gott_, auf die alle moralische ernstliche (und darum glubige)
Bearbeitung zum Guten unvermeidlich gerathen mu, bedarf, ohne sich
anzumaen, ihr durch theoretische Erkenntni die objective Realitt
sichern zu knnen. Zu dem, was jedem Menschen zur Pflicht gemacht werden
kann, mu das _Minimum_ der Erkenntni (es ist mglich, da ein Gott
sei), subjectiv schon hinreichend sein. _Zweitens_ wird durch diese
Definition einer Religion berhaupt der irrigen Vorstellung, als sei sie
ein Inbegriff _besonderer_ auf Gott unmittelbar bezogenen Pflichten
vorgebeugt, und dadurch verhtet, da wir nicht (wie dazu Menschen
ohnedem sehr geneigt sind) auer den ethisch-brgerlichen
Menschenpflichten (von Menschen gegen Menschen) noch _Hofdienste_
annehmen, und hernach wohl gar die Ermangelung in Ansehung der ersteren
durch die letztere gut zu machen suchen. Es giebt keine besonderen
Pflichten gegen Gott in einer allgemeinen Religion; denn Gott kann von
uns nichts empfangen; wir knnen auf und fr ihn nicht wirken. Wollte
man die schuldige Ehrfurcht gegen ihn zu einer solchen Pflicht machen,
so bedenkt man nicht, da diese nicht eine besondere Handlung der
Religion, sondern die religise Gesinnung bei allen unsern
pflichtmigen Handlungen berhaupt sei. Wenn es auch heit: man soll
Gott mehr gehorchen, als den Menschen; so bedeutet das nichts anders,
als: wenn statutarische Gebote, in Ansehung deren Menschen Gesetzgeber
und Richter sein knnen, mit Pflichten, die die Vernunft unbedingt
vorschreibt, und ber deren Befolgung oder Uebertretung Gott allein
Richter sein kann, in Streit kommen, so mu jener ihr Ansehn diesen
weichen. Wollte man aber unter dem, worin Gott mehr als dem Menschen
gehorcht werden mu, die statutarischen von einer Kirche dafr
ausgegebenen Gebote Gottes verstehen: so wrde jener Grundsatz
leichtlich das mehrmalen gehrte Feldgeschrei heuchlerischer und
herrschschtiger Pfaffen zum Aufruhr wider ihre brgerliche Obrigkeit
werden knnen. Denn das Erlaubte, was die letztere gebietet, ist _gewi_
Pflicht: ob aber etwas zwar an sich Erlaubtes, aber nur durch gttliche
Offenbarung fr uns Erkennbares wirklich von Gott geboten sei, ist
(wenigstens grtentheils) hchst ungewi.]

   [Funote 125: _B_: aber statt also.]

   [Funote 126: _B_: sollen.]

   [Funote 127: _B_: streitig machen.]

[Funote 128: Es ist nicht wohl einzusehen, warum dieses klare Verbot
wider das auf bloen Aberglauben, nicht auf Gewissenhaftigkeit
gegrndete Zwangsmittel zum Bekenntnisse vor einem brgerlichen
Gerichtshofe, von Religionslehrern fr so unbedeutend gehalten wird.
Denn, da es Aberglauben sei, auf dessen Wirkung man hier am meisten
rechnet, ist daran zu erkennen; da von einem Menschen, dem man nicht
zutrauet, er werde in einer feierlichen Aussage, auf deren Wahrheit die
Entscheidung des Rechts der Menschen, (des Heiligsten, was in der Welt
ist), beruht, die Wahrheit sagen, doch geglaubt wird, er werde durch
eine Formel dazu bewogen werden, die ber jene Aussage nichts weiter
enthlt, als da er die gttlichen Strafen (denen er ohnedem wegen einer
solchen Lge nicht entgehen kann) ber sich aufruft, gleich als ob es
auf ihn ankomme, vor diesem hchsten Gericht Rechenschaft zu geben oder
nicht. -- In der angefhrten Schriftstelle wird diese Art der Betheurung
als eine _ungereimte_ Vermessenheit vorgestellt, Dinge gleichsam durch
Zauberworte wirklich zu machen, die doch nicht in unserer Gewalt sind.
-- Aber man sieht wohl, da der weise Lehrer, der da sagt: da, was ber
das Ja, Ja! Nein, Nein! als Betheurung der Wahrheit geht, vom Uebel sei,
die bse Folge vor Augen gehabt habe, welche die Eide nach sich ziehen:
da nmlich die ihnen beigelegte grere Wichtigkeit die gemeine Lge
beinahe erlaubt macht.]

[Funote 129: Die _enge Pforte_ und der schmale Weg, der zum Leben
fhrt, ist der des guten Lebenswandels; die _weite Pforte_ und der
breite Weg, den Viele wandeln, ist die _Kirche_. Nicht als ob es an ihr
und an ihren Satzungen liege, da Menschen verloren werden, sondern da
das _Gehen_ in dieselbe und Bekenntni ihrer Statute oder Celebrirung
ihrer Gebruche fr die Art genommen wird, durch die Gott eigentlich
gedient sein will.]

[Funote 130: Wir wissen von der Zukunft nichts, und sollen auch nicht
nach Mehrerem forschen, als was mit den Triebfedern der Sittlichkeit und
dem Zwecke derselben in vernunftmiger Verbindung steht. Dahin gehrt
auch der Glaube: da es keine gute Handlung gebe, die nicht auch in der
knftigen Welt fr den, der sie ausbt, ihre gute Folge haben werde;
mithin der Mensch, er mag sich am Ende des Lebens auch noch so
verwerflich finden, sich dadurch doch nicht msse abhalten lassen,
wenigstens noch _eine_ gute Handlung, die in seinem Vermgen ist, zu
thun, und da er dabei zu hoffen Ursache habe, sie werde nach dem Mae,
als er hierin eine reine gute Absicht hegt, noch immer von mehrerem
Werthe sein, als jene thatlosen Entsndigungen, die, ohne etwas zur
Verminderung der Schuld beizutragen, den Mangel guter Handlungen
ersetzen sollen.]

[Funote 131: [+] [[_Mendelssohn_ benutzt diese schwache Seite der
gewhnlichen Vorstellungsart des Christenthums auf sehr geschickte Art,
um alles Ansinnen an einen Sohn Israels zum Religionsbergange vllig
abzuweisen. Denn, sagte er, da der jdische Glaube, selbst nach dem
Gestndnisse der Christen, das unterste Gescho ist, worauf das
Christenthum als das obere ruht: so sei es eben so viel, als ob man
Jemandem zumuthen wollte, das Erdgescho abzubrechen, um sich im zweiten
Stockwerk ansssig zu machen. Seine wahre Meinung aber scheint ziemlich
klar durch. Er will sagen: schafft ihr erst selbst das Judenthum aus
eurer _Religion_ heraus (in der historischen Glaubenslehre mag es als
eine Antiquitt immer bleiben), so werden wir euren Vorschlag in
Ueberlegung nehmen knnen. (In der That bliebe alsdann wohl keine
andere, als rein-moralische von Statuten unbemengte Religion brig.)
Unsere Last wird durch Abwerfung des Jochs uerer Observanzen im
mindesten nicht erleichtert, wenn uns dafr ein anderes, nmlich das der
Glaubensbekenntnisse heiliger Geschichte, welches den Gewissenhaften
viel hrter drckt, aufgelegt wird. -- Uebrigens werden die heiligen
Bcher dieses Volks, wenn gleich nicht zum Behuf der Religion, doch fr
die Gelehrsamkeit, wohl immer aufbehalten und geachtet bleiben; weil die
Geschichte keines Volks mit einigem Anschein von Glaubwrdigkeit auf
Epochen der Vorzeit, in die alle uns bekannte Profangeschichte gestellt
werden kann, so weit zurckdatirt ist, als diese (sogar bis zum Anfange
der Welt), und so die groe Leere, welche jene brig lassen mu, doch
wodurch ausgefllt wird.]]{[200]}]

[Funote 132: Wahn ist die Tuschung, die bloe Vorstellung einer Sache
mit der Sache selbst fr gleichgeltend zu halten. So ist es bei einem
kargen Reichen der _geizende_ Wahn, da er die Vorstellung, sich einmal,
wenn er wollte, seiner Reichthmer bedienen zu knnen, fr genugsamen
Ersatz dafr hlt, da er sich ihrer niemals bedient. Der _Ehrenwahn_
setzt in anderer Hochpreisung, welche im Grunde nur die uere
Vorstellung ihrer (innerlich vielleicht gar nicht gehegten) Achtung ist,
den Werth, den er blo der letzteren beilegen sollte; zu diesem gehrt
also auch die Titel- und Ordenssucht; weil diese nur uere
Vorstellungen eines Vorzugs vor andern sind. Selbst der _Wahnsinn_ hat
daher diesen Namen, weil er eine bloe Vorstellung (der
Einbildungskraft) fr die Gegenwart der Sache selbst zu nehmen, und eben
so zu wrdigen gewohnt ist. -- Nun ist das Bewutsein des Besitzes eines
Mittels zu irgend einem Zweck (ehe man sich jenes bedient hat), der
Besitz des letzteren blo in der Vorstellung; mithin sich mit dem
ersteren zu begngen, gleich als ob es statt des Besitzes des letzteren
gelten knne, ein _praktischer Wahn_; als von dem hier allein die Rede
ist.]

[Funote 133: [+] [[Es klingt zwar bedenklich, ist aber keineswegs
verwerflich, zu sagen: da ein jeder Mensch sich einen _Gott mache_, ja
nach moralischen Begriffen (begleitet mit den unendlich groen
Eigenschaften, die zu dem Vermgen gehren, an der Welt einen jenen
angemessenen Gegenstand darzustellen), sich einen solchen selbst machen
msse, um an ihm den, _der ihn gemacht hat_, zu verehren. Denn auf
welcherlei Art auch ein Wesen als _Gott_ von einem anderen bekannt
gemacht und beschrieben worden, ja ihm ein solches auch (wenn das
mglich ist) selbst erscheinen mchte, so mu er diese Vorstellung doch
allererst mit seinem Ideal zusammenhalten, um zu urtheilen, ob er befugt
sei, es fr eine Gottheit zu halten und zu verehren. Aus bloer
Offenbarung, ohne jenen Begriff _vorher_ in seiner Reinigkeit, als
Probirstein, zum Grunde zu legen, kann es also keine Religion geben und
alle Gottesverehrung wrde _Idololatrie_ sein.]]{[201]}]

[Funote 134: Fr diejenigen, welche allenthalben, wo die
Unterscheidungen des Sinnlichen vom Intellectuellen ihnen nicht so
gelufig sind, Widersprche der Kritik der reinen Vernunft mit ihr
selbst anzutreffen glauben, merke ich hier an, da wenn von sinnlichen
Mitteln das Intellectuelle (der reinen moralischen Gesinnung) zu
befrdern, oder von dem Hindernisse, welches die erstere dem letzteren
entgegen stelle, geredet wird, dieser Einflu zweier so ungleichartigen
Principien niemals als _direct_ gedacht werden msse. Nmlich als
Sinnenwesen knnen wir nur an den _Erscheinungen des intellectuellen
Princips_, d. i. der Bestimmung unserer physischen Krfte durch _freie
Willkhr_, die sich in Handlungen hervorthut, dem Gesetz entgegen, oder
ihm zu Gunsten wirken: so, da Ursache und Wirkung als in der That
gleichartig vorgestellt werde. Was aber das Uebersinnliche (das
subjective Princip der Moralitt in uns, was in der unbegreiflichen
Eigenschaft der Freiheit verschlossen liegt), z. B. die reine
Religionsgesinnung betrifft, von dieser sehen wir auer ihrem Gesetze,
(welches aber auch schon genug ist), nichts das Verhltni der Ursache
und Wirkung im Menschen Betreffendes ein, d. i. wir knnen uns die
Mglichkeit der Handlungen als Begebenheiten in der Sinnenwelt aus der
moralischen Beschaffenheit des Menschen, als ihnen imputabel, nicht
_erklren_, eben darum, weil es freie Handlungen sind, die
Erklrungsgrnde aber aller Begebenheiten aus der Sinnenwelt hergenommen
werden mssen.]

   [Funote 135: _Zusatz_ von _B_.]

   [Funote 136: _B_: wird.]

[Funote 137: Es ist eine psychologische Erscheinung: da die Anhnger
einer Confession, bei der etwas weniger Statutarisches zu glauben ist,
sich dadurch gleichsam veredelt, und als aufgeklrter fhlen, ob sie
gleich noch genug davon brig behalten haben, um eben nicht (wie sie
doch wirklich thun), von ihrer vermeinten Hhe der Reinigkeit auf ihre
Mitbrder im Kirchenwahne mit Verachtung herabsehen zu drfen. Die
Ursache hievon ist, da sie sich dadurch, so wenig es auch sei, der
reinen moralischen Religion doch etwas genhert finden, ob sie gleich
dem Wahne immer noch anhnglich bleiben, sie durch fromme Observanzen,
wobei nur weniger passive Vernunft ist, ergnzen zu wollen.]

[Funote 138: [+] [[Diese blo das Ansehen eines geistlichen Vaters
([Griechisch: papa]) bezeichnende Benennung erhlt nur durch den
Nebenbegriff eines geistlichen Despotismus, der in allen kirchlichen
Formen, so anspruchlos und populr sie sich ankndigen, angetroffen
werden kann, die Bedeutung eines Tadels. Ich will daher keineswegs so
verstanden sein, als ob ich in der Gegeneinanderstellung der Sekten eine
vergleichungsweise gegen die andere mit ihren Gebruchen und Anordnungen
geringschtzig machen wolle. Alle verdienen gleiche Achtung, sofern ihre
Formen Versuche armer Sterblichen sind, sich das Reich Gottes auf Erden
zu versinnlichen; aber auch gleichen Tadel, wenn sie die Form der
Darstellung dieser Idee (in einer sichtbaren Kirche) fr die Sache
selbst halten.]]{[202]}]

   [Funote 139: _B_: Wogulitzen.]

   [Funote 140: In _B_ _fehlt_: berhaupt.]

   [Funote 141: In _B_ _fehlt_: knnen.]

   [Funote 142: _Zusatz_ von _B_.]

[Funote 143: Dasjenige Joch ist sanft, und die Last ist leicht, wo
die Pflicht, die Jedermann obliegt, als von ihm selbst und durch seine
eigene Vernunft ihm auferlegt, betrachtet werden kann; das er daher
sofern freiwillig auf sich nimmt. Von dieser Art sind aber nur die
moralischen Gesetze, als gttliche Gebote, von denen allein der Stifter
der reinen Kirche sagen konnte: meine Gebote sind nicht schwer. Dieser
Ausdruck will nur so viel sagen: sie sind nicht _beschwerlich_, weil ein
Jeder die Nothwendigkeit ihrer Befolgung von selbst einsieht, mithin ihm
dadurch nichts aufgedrungen wird, dahingegen despotisch gebietende, ob
zwar zu unserm Besten (doch nicht durch unsere Vernunft) uns auferlegte
Anordnungen, davon wir keinen Nutzen sehen knnen, gleichsam Vexationen
(Plackereien) sind, denen man sich nur gezwungen unterwirft. An sich
sind aber die Handlungen, in der Reinigkeit ihrer Quelle betrachtet, die
durch jene moralischen Gesetze geboten werden, gerade die, welche dem
Menschen am schwersten fallen, und wofr er gerne die beschwerlichsten
frommen Plackereien bernehmen mchte, wenn es mglich wre, diese statt
jener in Zahlung zu bringen.]

[Funote 144: Die verschiedenen Glaubensarten der Vlker geben ihnen
nach und nach auch wohl einen, im brgerlichen Verhltni uerlich
auszeichnenden, Charakter, der ihnen nachher, gleich als ob er
Temperamentseigenschaft im Ganzen wre, beigelegt wird. So zog sich der
_Judaismus_, seiner ersten Einrichtung nach, da ein Volk sich, durch
alle erdenklichen, zum Theil peinlichen Observanzen, von allen andern
Vlkern absondern, und aller Vermischung mit ihnen vorbeugen sollte, den
Vorwurf des _Menschenhasses_ zu. Der _Muhammedanismus_ unterscheidet
sich durch _Stolz_, weil er, statt der Wunder, an den Siegen und der
Unterjochung vieler Vlker die Besttigung seines Glaubens findet, und
seine Andachtsgebruche alle von der muthigen Art sind.[203] Der
_hinduische_ Glaube giebt seinen Anhngern den Charakter der
_Kleinmthigkeit_ aus Ursachen, die denen des nchstvorhergehenden
gerade entgegengesetzt sind. -- Nun liegt es gewi nicht an der innern
Beschaffenheit des christlichen Glaubens, sondern an der Art, wie er an
die Gemther gebracht wird, wenn ihm an denen, die es am herzlichsten
mit ihm meinen, aber vom menschlichen Verderben anhebend, und an aller
Tugend verzweifelnd, ihr Religionsprincip allein in der _Frmmigkeit_
(worunter der Grundsatz des leidenden Verhaltens in Ansehung der durch
eine Kraft von oben zu erwartenden Gottseligkeit verstanden wird),
setzen, ein jenem hnlicher Vorwurf gemacht werden kann; weil sie nie
ein Zutrauen in sich selbst setzen, in bestndiger Aengstlichkeit sich
nach einem bernatrlichen Beistande umsehen, und selbst in dieser
Kleinmthigkeit{[204]} (die nicht Demuth ist), ein Gunst erwerbendes
Mittel zu besitzen vermeinen, wovon der uere Ausdruck (im Pietismus)
_knechtische_ Gemthsart ankndigt.]

[Funote 145: Ich gestehe, da ich mich im Ausdruck, dessen sich auch
wohl kluge Mnner bedienen, nicht wohl finden kann: Ein gewisses Volk,
(was in der Bearbeitung einer gesetzlichen Freiheit begriffen ist), ist
zur Freiheit nicht reif; die Leibeigenen eines Gutseigenthmers sind zur
Freiheit noch nicht reif; und so auch die Menschen berhaupt sind zur
Glaubensfreiheit noch nicht reif. Nach einer solchen Voraussetzung aber
wird die Freiheit nie eintreten; denn man kann zu dieser nicht _reifen_,
wenn man nicht zuvor in Freiheit gesetzt worden ist (man mu frei sein,
um sich seiner Krfte in der Freiheit zweckmig bedienen zu knnen).
Die ersten Versuche werden freilich roh, gemeiniglich auch mit einem
beschwerlicheren und gefhrlicheren Zustande verbunden sein, als da man
noch unter den Befehlen, aber auch der Vorsorge Anderer stand; allein
man reift fr die Vernunft nie anders, als durch _eigene_ Versuche
(welche machen zu drfen, man frei sein mu). Ich habe nichts dawider,
da die, welche die Gewalt in Hnden haben, durch Zeitumstnde
genthigt, die Entschlagung von diesen drei Fesseln noch weit, sehr weit
aufschieben. Aber es zum Grundsatze machen, da denen, die ihnen einmal
unterworfen sind, berhaupt die Freiheit nicht tauge, und man berechtigt
sei, sie jederzeit davon zu entfernen, ist ein Eingriff in die Regalien
der Gottheit selbst, der den Menschen zur Freiheit schuf. Bequemer ist
es freilich im Staat, Hause und Kirche zu herrschen, wenn man einen
solchen Grundsatz durchzusetzen vermag. Aber auch gerechter?]

   [Funote 146: _Zusatz_ von _B._]

   [Funote 147: _Zusatz_ von _B._]

[Funote 148: [+] [[Der nmliche Mann, der so dreist ist zu sagen: wer
an diese oder jene Geschichtslehre als eine theure Wahrheit nicht
glaubt, _der ist verdammt_, der mte doch auch sagen knnen: wenn das,
was ich euch hier erzhle, nicht wahr ist, _so will ich verdammt sein_!
-- Wenn es Jemand gbe, der einen solchen schrecklichen Ausspruch thun
knnte, so wrde ich rathen, sich in Ansehung seiner nach dem persischen
Sprichwort von einem _Hadgi_ zu richten: ist Jemand einmal (als Pilgrim)
in Mekka gewesen, so ziehe aus dem Hause, worin er mit dir wohnt; ist er
zweimal da gewesen, so ziehe aus derselben Strae, wo er sich befindet;
ist er aber dreimal da gewesen, so verlasse die Stadt, oder gar das
Land, wo er sich aufhlt.]]{[205]}]

[Funote 149: [+] [[O _Aufrichtigkeit!_ du Astra, die du von der Erde
zum Himmel entflohen bist, wie zieht man dich (die Grundlage des
Gewissens, mithin aller inneren Religion) von da zu uns wieder herab?
Ich kann es zwar einrumen, wiewohl es sehr zu bedauern ist, da
Offenherzigkeit (die _ganze_ Wahrheit, die man wei, zu sagen) in der
menschlichen Natur nicht angetroffen wird. Aber _Aufrichtigkeit_ (da
_Alles, was man sagt_, mit Wahrhaftigkeit gesagt sei) mu man von jedem
Menschen fordern knnen, und wenn auch selbst dazu keine Anlage in
unserer Natur wre, deren Cultur nur vernachlssigt wird, so wrde die
Menschenrace in ihren eigenen Augen ein Gegenstand der tiefsten
Verachtung sein mssen. -- Aber jene verlangte Gemthseigenschaft ist
eine solche, die vielen Versuchungen ausgesetzt ist und manche
Aufopferung kostet, daher auch moralische Strke, d. i. Tugend (die
erworben werden mu) fordert, die aber frher, als jede andere bewacht
und cultivirt werden mu, weil der entgegengesetzte Hang, wenn man ihn
hat einwurzeln lassen, am schwersten auszurotten ist. -- Nun vergleiche
man damit unsere Erziehungsart, vornehmlich im Punkte der Religion, oder
besser, der Glaubenslehren, wo die Treue des Gedchtnisses in
Beantwortung der sie betreffenden Fragen, ohne auf die Treue des
Bekenntnisses zu sehen (worber nie eine Prfung angestellt wird), schon
fr hinreichend angenommen wird, einen Glubigen zu machen, der das, was
er heilig betheuert, nicht einmal versteht, und man wird sich ber den
Mangel der Aufrichtigkeit, der lauter innere Heuchler macht, nicht mehr
wundern.]]{[206]}]

   [Funote 150: _B_: noch auer der stetigen.]

   [Funote 151: _Zusatz_ von _B_.]

   [Funote 152: _Zusatz_ von _B_.]

   [Funote 153: _B_: doch statt aber.]

   [Funote 154: _Zusatz_ von _B_.]

[Funote 155: [+] [[S. Allgemeine Anmerkung zum ersten Stck.]]{[207]}]

[Funote 156: In jenem Wunsch, als dem Geiste des Gebets, sucht der
Mensch nur auf sich selbst (zu Belebung seiner Gesinnungen vermittelst
_der Idee von Gott_), in diesem aber, da er sich durch Worte, mithin
uerlich erklrt, _auf_ Gott zu wirken. Im ersteren Sinn kann ein Gebet
mit voller Aufrichtigkeit stattfinden, wenn gleich der Mensch sich nicht
anmat, selbst das Dasein Gottes als vllig gewi betheuren zu knnen;
in der zweiten Form als _Anrede_ nimmt er diesen hchsten Gegenstand als
persnlich gegenwrtig an, oder stellt sich wenigstens (selbst
innerlich) so, als ob er von seiner Gegenwart berfhrt sei, in der
Meinung, da, wenn es auch nicht so wre, es wenigstens nicht schaden,
vielmehr ihm Gunst verschaffen knne; mithin kann in dem letzteren
(buchstblichen) Gebet die Aufrichtigkeit nicht so vollkommen
angetroffen werden, wie im ersteren (dem bloen Geiste desselben). --
Die Wahrheit der letzteren Anmerkung wird ein Jeder besttigt finden,
wenn er sich einen frommen und gutmeinenden, brigens aber in Ansehung
solcher gereinigten Religionsbegriffe eingeschrnkten Menschen denkt,
den ein Anderer, ich will nicht sagen, im lauten Beten, sondern auch nur
in der dieses anzeigenden Geberdung berraschte. Man wird, ohne da ich
es sage, von selbst erwarten, da jener darber in Verwirrung oder
Verlegenheit, gleich als ber einen Zustand, dessen er sich zu schmen
habe, gerathen werde. Warum das aber? da ein Mensch mit sich selbst
laut redend betroffen wird, bringt ihn vor der Hand in den Verdacht, da
er eine kleine Anwandlung von Wahnsinn habe; und eben so beurtheilt man
ihn, (nicht ganz mit Unrecht), wenn man ihn, da er allein ist, auf einer
Beschftigung oder Geberdung betrifft, die der nur haben kann, welcher
Jemand auer sich vor Augen hat, was doch in dem angenommenen Beispiele
der Fall nicht ist. -- Der Lehrer des Evangeliums hat aber den Geist des
Gebets ganz vortrefflich in einer Formel ausgedrckt, welche dieses und
hiemit auch sich selbst (als Buchstaben) zugleich entbehrlich macht. In
ihr findet man nichts, als den Vorsatz zum guten Lebenswandel, der, mit
dem Bewutsein unserer Gebrechlichkeit verbunden, einen bestndigen
Wunsch enthlt, ein wrdiges Glied im Reiche Gottes zu sein; also keine
eigentliche Bitte um Etwas, was uns Gott nach seiner Weisheit auch wohl
verweigern knnte, sondern einen Wunsch, der, wenn er ernstlich (thtig)
ist, seinen Gegenstand (ein Gott wohlgeflliger Mensch zu werden),
selbst hervorbringt. Selbst der Wunsch des Erhaltungsmittels unserer
Existenz (des Brods) fr einen Tag, da es ausdrcklich nicht auf die
Fortdauer derselben gerichtet ist, sondern die Wirkung eines blo
thierischen gefhlten Bedrfnisses ist, ist mehr ein Bekenntni dessen,
was die _Natur_ in uns _will_, als eine besondere berlegte Bitte
dessen, was der Mensch _will_: dergleichen die um das Brod auf den
andern Tag sein wrde; welche hier deutlich genug ausgeschlossen wird.
-- Ein Gebet dieser Art, das in moralischer, (nur durch die Idee von
Gott belebter) Gesinnung geschieht, weil es als der moralische Geist des
Gebets seinen Gegenstand (Gott wohlgefllig zu sein), selbst
hervorbringt, kann allein im Glauben geschehen; welches letztere so viel
heit, als sich der _Erhrlichkeit_ desselben versichert zu halten; von
dieser Art aber kann nichts, als die Moralitt in uns sein. Denn, wenn
die Bitte auch nur auf das Brod fr den heutigen Tag gienge, so kann
Niemand sich von der Erhrlichkeit desselben versichert halten, d. i.
da es mit der Weisheit Gottes nothwendig verbunden sei, sie ihm zu
gewhren; es kann vielleicht mit derselben besser zusammenstimmen, ihn
an diesem Mangel heute sterben zu lassen. Auch ist es ein ungereimter
und zugleich vermessener Wahn durch die pochende Zudringlichkeit des
Bittens zu versuchen, ob Gott nicht von dem Plane seiner Weisheit (zum
gegenwrtigen Vortheil fr uns) abgebracht werden knne. Also knnen wir
kein Gebet, was einen nicht moralischen Gegenstand hat, mit Gewiheit
fr erhrlich halten, d. i. um so Etwas nicht _im Glauben_ beten. Ja
sogar: ob der Gegenstand gleich moralisch, aber doch nur, durch
bernatrlichen Einflu mglich wre (oder wir wenigstens ihn blo daher
erwarteten, weil wir uns nicht selbst darum bemhen wollen, wie z. B.
die Sinnesnderung, das Anziehen des neuen Menschen, die Wiedergeburt
genannt), so ist es doch so gar sehr ungewi, ob Gott es seiner Weisheit
gem finden werde, unsern (selbstverschuldeten) Mangel bernatrlicher
Weise zu ergnzen, da man eher Ursache hat, das Gegentheil zu erwarten.
Der Mensch kann also selbst hierum nicht im Glauben beten. -- Hieraus
lt sich aufklren, was es mit einem wunderthuenden _Glauben_ (der
immer zugleich mit einem inneren Gebet verbunden sein wrde), fr eine
Bewandtni haben knne. Da Gott dem Menschen keine Kraft verleihen kann,
bernatrlich zu wirken (weil das ein Widerspruch ist): da der Mensch
seinerseits, nach den Begriffen, die er sich von guten in der Welt
mglichen Zwecken macht, was hierber die gttliche Weisheit urtheilt,
nicht bestimmen, und also vermittelst des in und von ihm selbst
erzeugten Wunsches die gttliche Macht zu seinen Absichten nicht
brauchen kann, so lt sich eine Wundergabe, eine solche nmlich, da es
am Menschen selbst liegt, ob er sie hat, oder nicht hat, (wenn ihr
Glauben httet, wie ein Senfkorn, u. s. w.), nach dem Buchstaben
genommen, gar nicht denken. Ein solcher Glaube ist also, wenn er berall
etwas bedeuten soll, eine bloe Idee von der berwiegenden Wichtigkeit
der moralischen Beschaffenheit des Menschen, wenn er sie in ihrer ganzen
Gott geflligen Vollkommenheit (die er doch nie erreicht), bese, ber
alle andren Bewegursachen, die Gott in seiner hchsten Weisheit haben
mag, mithin ein Grund vertrauen zu knnen, da, wenn wir das _ganz_
wren, oder einmal wrden, was wir sein sollen, und (in der bestndigen
Annherung) sein knnten, die Natur unseren Wnschen, die aber selbst
alsdann nie unweise sein wrden, gehorchen mte.

Was aber die Erbauung betrifft, die durchs Kirchengehen beabsichtigt
wird, so ist das ffentliche Gebet darin zwar auch kein Gnadenmittel,
aber doch eine ethische Feierlichkeit, es sei durch vereinigte
Anstimmung des Glaubens-Hymnus, oder auch durch die frmlich durch den
Mund des Geistlichen im Namen der ganzen Gemeinde an Gott gerichtete,
alle moralische Angelegenheit der Menschen in sich fassende _Anrede_,
welche, da sie diese als ffentliche Angelegenheit vorstellig macht, wo
der Wunsch eines Jeden sich mit den Wnschen Aller zu einerlei Zwecke
(der Herbeifhrung des Reichs Gottes) als vereinigt vorgestellt werden
soll, nicht allein die Rhrung bis zur sittlichen Begeisterung erhhen
kann, (anstatt da die Privatgebete, da sie ohne diese erhabene Idee
abgelegt werden, durch Gewohnheit den Einflu aufs Gemth nach und nach
ganz verlieren), sondern auch mehr Vernunftgrund fr sich hat als die
erstere, den moralischen Wunsch, der den Geist des Gebets ausmacht, in
frmliche Anrede zu kleiden, ohne doch hiebei an Vergegenwrtigung des
hchsten Wesens, oder eigene besondere Kraft dieser rednerischen Figur,
als eines Gnadenmittels, zu denken. Denn es ist hier eine besondere
Absicht, nmlich durch eine uere die Vereinigung aller Menschen
zum{[208]} gemeinschaftlichen Wunsche des Reichs Gottes vorstellende
Feierlichkeit jedes Einzelnen moralische Triebfeder desto mehr in
Bewegung zu setzen; welches nicht schicklicher geschehen kann, als
dadurch, da man das Oberhaupt desselben, gleich als ob es an diesem
Orte besonders gegenwrtig wre, anredet.]

   [Funote 157: _Zusatz_ von _B_.]

[Funote 158: Wenn man eine diesem Ausdrucke angemessene Bedeutung
sucht, so ist sie wohl nicht anders anzugeben, als da darunter die
_moralische Folge aus der Andacht auf das Subject_ verstanden werde.
Diese besteht nun nicht in der Rhrung (als welche schon im Begriffe der
Andacht liegt), ob zwar die meisten vermeintlich Andchtigen (die darum
auch _Andchtler_ heien), sie gnzlich darin setzen; mithin mu das
Wort _Erbauung_ die _Folge_ aus der Andacht auf die wirkliche Besserung
des Menschen bedeuten. Diese aber gelingt nicht anders, als da man
systematisch zu Werke geht, feste Grundstze nach wohlverstandenen
Begriffen tief ins Herz legt, darauf Gesinnungen, der verschiedenen
Wichtigkeit der sie angehenden Pflichten angemessen, errichtet, sie
gegen Anfechtung der Neigungen verwahrt und sichert, und so gleichsam
einen neuen Menschen, als einen _Tempel_ Gottes _erbaut_. Man sieht
leicht, da dieser Bau nur langsam fortrcken knne; aber es mu
wenigstens doch zu sehen sein, da etwas _verrichtet_ worden. So aber
glauben sich Menschen (durch Anhren oder Lesen und Singen) recht sehr
erbaut, indessen, da schlechterdings nichts gebaut, ja nicht einmal
Hand ans Werk gelegt worden; vermuthlich weil sie hoffen, da jenes
moralische Gebude, wie die Mauern von Theben, durch die Musik der
Seufzer und sehnschtiger Wnsche von selbst emporsteigen werde.]

   [Funote 159: _B_: und den Satz, da sie.]

   [Funote 160: _B_: der gebrechlichen Weisheit.]

   [Funote 161: zur Beobachtung _fehlt_ in _B_.]

                   *       *       *       *       *

   [Funote 162: Der Text [[Eine moralisch .... nthig ist]] ist
   _Zusatz_ von _B_.]

   [Funote 163: Die ganze Anmerkung [[Herr Prof. Schiller .... zu
   haben]] ist _Zusatz_ von _B_.]

   [Funote 164: Die ganze Anmerkung [[Hang ist .... sich selbst
   ausschliet]] ist _Zusatz_ von _B_.]

   [Funote 165: Diese Anmerkung ist _Zusatz_ von _B_.]

   [Funote 166: Diese Anmerkung ist _Zusatz_ von _B_.]

   [Funote 167: Der Abschnitt dieser Anmerkung. [[Den Begriff der
   Freiheit .. ... Schwierigkeit wegfllt]] ist _Zusatz_ von _B_.]

   [Funote 168: Vgl. S. 46, Anmerkung [36].]

   [Funote 169: Diese Anmerkung ist _Zusatz_ von _B_.]

   [Funote 170: _B_: letzten.]

   [Funote 171: _B_: spten.]

   [Funote 172: _Zusatz_ von _B_.]

   [Funote 173: Diese Anmerkung ist _Zusatz_ von _B_. Es fehlt
   brigens im Text von _B_ das Verweisungszeichen (* oder [+]).]

   [Funote 174: Diese Anmerkung ist _Zusatz_ von _B_.]

   [Funote 175: Die Anmerkung ist _Zusatz_ von _B_.]

   [Funote 176: Die Anmerkung ist _Zusatz_ von _B_.]

   [Funote 177: Die Anmerkung ist _Zusatz_ von _B_.]

   [Funote 178: _Zusatz_ von _B_.]

   [Funote 179: Die Anmerkung ist _Zusatz_ von _B_.]

   [Funote 180: Der Satz: durch die Ankndigung &c. lautet in _B_
   etwas _verndert_: da es hingegen durch die Ankndigung eines wahren
   Wunders _niedergeschlagen_ wird.]

   [Funote 181: _B_: (des Erwerbs oder der Erhaltung derselben).]

   [Funote 182: Die Anmerkung ist _Zusatz_ von _B_.]

   [Funote 183: Die Anmerkung ist _Zusatz_ von _B_.]

   [Funote 184: Diese Anmerkung ist _Zusatz_ von _B_.]

   [Funote 185: _Zusatz_ von _B_.]

   [Funote 186: In _B_ fehlte gem߫.]

   [Funote 187: Der Abschnitt [[Das zu frhe ... verhindert]] ist
   _Zusatz_ von _B_.]

   [Funote 188: In _B_ _fehlt_: dadurch.]

   [Funote 189: In _B_ _fehlt_: so.]

   [Funote 190: In _B_ _fehlt_: das.]

   [Funote 191: Der in [[ ]] stehende Abschnitt der Anmerkung ist
   _Zusatz_ von _B_.]

   [Funote 192: Diese Anmerkung ist _Zusatz_ von _B_.]

   [Funote 193: _B_: Geheimnihaltung.]

   [Funote 194: _B_: ntzlich sein mchte.]

   [Funote 195: In _B_ _fehlt_: wird.]

   [Funote 196: Diese Anmerkung ist _Zusatz_ von _B_.]

   [Funote 197: Diese Anmerkung ist _Zusatz_ von _B_.]

   [Funote 198: Diese Anmerkung ist _Zusatz_ von _B_.]

   [Funote 199: Der Abschnitt: [[Das Richten bedeutet ....
   Rechtsausspruch thut]] ist _Zusatz_ von _B_.]

   [Funote 200: Diese Anmerkung ist _Zusatz_ von _B_.]

   [Funote 201: Diese Anmerkung ist _Zusatz_ von _B_.]

   [Funote 202: Diese Anmerkung ist _Zusatz_ von _B_.]

[Funote 203: [+] [[Diese merkwrdige Erscheinung (des Stolzes eines
unwissenden, obgleich verstndigen Volks auf seinen Glauben) kann auch
von Einbildung des Stifters herrhren, als habe er den Begriff der
Einheit Gottes und dessen bersinnlicher Natur allein in der Welt
wiederum erneuert, der freilich eine Veredelung seines Volkes durch
Befreiung vom Bilderdienst und der Anarchie der Vielgtterei sein wrde,
wenn jener sich dieses Verdienst mit Recht zuschreiben knnte. -- Was
das Charakteristische der dritten Classe von Religionsgenossen betrifft,
welcher bel verstandene Demuth zum Grunde hat, so soll die Herabsetzung
des Eigendnkels in der Schtzung seines moralischen Werths, durch die
Vorhaltung der Heiligkeit des Gesetzes, nicht Verachtung seiner selbst,
sondern vielmehr Entschlossenheit bewirken, dieser edlen Anlage in uns
gem uns der Angemessenheit zu jener immer mehr zu nhern; statt dessen
Tugend, die eigentlich im Muthe dazu besteht, als ein des Eigendnkels
schon verdchtiger Name ins Heidenthum verwiesen und kriechende
Gunstbewerbung dagegen angepriesen wird. -- _Andchtelei_ (_bigotterie_,
_devotio spuria_) ist die Gewohnheit, statt Gott wohlgeflliger
Handlungen (in Erfllung aller Menschenpflichten) in der unmittelbaren
Beschftigung mit Gott durch Ehrfurchtsbezeigungen die Uebung der
Frmmigkeit zu setzen; welche Uebung alsdann zum _Frohndienst_ (_opus
operatum_) gezhlt werden mu, nur da sie zu dem Aberglauben noch den
schwrmerischen Wahn vermeinter bersinnlicher (himmlischer) Gefhle
hinzuthut.]]{[209]}]

   [Funote 204: _B_ hat statt: Kleinmthigkeit das Wort:
   Selbstverachtung.]

   [Funote 205: Diese Anmerkung ist _Zusatz_ von _B_.]

   [Funote 206: Diese Anmerkung ist _Zusatz_ von _B_.]

   [Funote 207: Diese Note ist _Zusatz_ von _B_.]

   [Funote 208: _B_: im statt zum.]

                   *       *       *       *       *

   [Funote 209: Diese Anmerkung ist _Zusatz_ von _B_.]




                     Anmerkungen zur Transkription


In diesem Text finden sich drei Arten von Funoten. Kants ursprngliche
Funoten werden unmarkiert wiedergegeben. Funoten, die Kant selbst der
Ausgabe _B_ von 1794 hinzufgte, werden am Anfang des Funotentextes mit
[+] gekennzeichnet. Auerdem hat der Herausgeber (Kehrbach) sie in [[ ]]
eingeschlossen und mit eigenen Funoten als Zustze der Ausgabe _B_ von
1794 gekennzeichnet.

Zustzliche Funoten des Herausgebers (Kehrbach) sind im Text mit { }
und durch Einrckung des Funotentextes markiert.

Die Funoten wurden durchgehend neu numeriert, ihrem Erscheinen im Text
gem sortiert und am Ende des Buches gesammelt.

Die Originalvorlage hatte am Ende jeder Seite Angaben zu den
entsprechenden Seitennummern in sechs frheren Ausgaben des Textes.
Diese Angaben finden sich hier am rechten Rand des Textes. Mehr
Einzelheiten dazu und zur Markierung der Unterschiede der Ausgaben von
1793 und 1794 finden sich in der Vorrede des Herausgebers (Kehrbach).

Die Schreibweise der Buchvorlage wurde weitgehend beibehalten. Einige
wenige Fehler wurden korrigiert wie hier aufgefhrt, teilweise unter
Verwendung weiterer Ausgaben (vorher/nachher):

   [S. 103]:
   ... wurde, nur auf die Legalitt der Handlungen, die in ...
   ... wrde, nur auf die Legalitt der Handlungen, die in ...

   [S. 108]:
   ... Gebote ausrichten, mithin in allem ihren Thun und Lassen, ...
   ... Gebote ausrichten, mithin in allem ihrem Thun und Lassen, ...

   [S. 128]:
   ... zur Menschheit, sofern sie seinem Willen nach allem ihren ...
   ... zur Menschheit, sofern sie seinem Willen nach allem ihrem ...

   [S. 145]:
   ... er (weil eine gnzliche Verzicht auf das Physische der
       Glckseligkeit ...
   ... er (weil eine gnzliche Verzichtthuung auf das Physische der
       Glckseligkeit ...

   [S. 168]:
   ... an das Geschft derer, denen die Auslegung desselben ...
   ... in das Geschft derer, denen die Auslegung desselben ...

   [S. 220]:
   ... die Moral enthlt, (und der keiner Materie der Willkhr,
       sondern blo ...
   ... die Moral enthlt, (und der keine Materie der Willkhr,
       sondern blo ...

   [S. 220]:
   ... der Persnlichkeit des Menschen (den psychologischen) die nur
       unter ...
   ... der Persnlichkeit des Menschen (den psychologischen), die
       nur unter ...

   [S. 220]:
   ... lt, Gott dieses Erkenntni uns wohl durch Eingebung ...
   ... lt, Gott diese Erkenntni uns wohl durch Eingebung ...






End of the Project Gutenberg EBook of Die Religion innerhalb der Grenzen der
bloen Vernunft, by Immanuel Kant

*** END OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK DIE RELIGION ***

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